Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Deutsche Schienenhilfe

Schienenhilfe

Deutsche Schienenhilfe

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Der Schienengüterverkehr muss aus Klimaschutzgründen ansteigen. Dadurch steigt auch die Lärmbelastung der Anwohner:innen im Mittelrheintal, im Inntal, im Elbtal oder an der Mosel. Was sind Ihre Pläne, um die Lärmbelastung zu senken (zusätzlich zu den bereits eingeleiteten Maßnahmen)?
Wir benötigen zur Entlastung der Anwohner:innen aus unserer Sicht einen Mix von Maßnahmen: • Lärmschutzmaßnahmen am Gleis wie besohlte Schwellen, Schienenstegdämpfer oder Unterschottermatten sowie Lärmschutzwände, wo diese sinnvoll und gewünscht sind. • Ausweisung von Strecken in/an Siedlungen als besonders überwachtes Gleis. • Bei überlasteten Strecken Neubaustrecken, die möglichst siedlungsfern angelegt sind. • Maßnahmen an den Wagen: Weitere Umrüstung der Bremssohlen, Vermeidung loser Teile und wo immer möglich (v.a. bei neuen Wagen) moderne Drehgestelle mit Scheibenbremsen und Federung. • Maßnahmen an den Lokomotiven: lärmarme Antriebs- und Bremstechnik, lärmoptimierte Getriebe und Lüfter, Spiralschalldämpfer. • Schnelles Verbot des Dieselantriebs und stattdessen elektrischer Antrieb – wo möglich mit Oberleitungen, sonst mit Akkus und – wo sinnvoll – Wasserstoff. • Mehr Lärm-Messstellen im Netz und Stilllegung zu lauter Wagen bis zur Reparatur; Detektion und schnelle Beseitigung von Flachstellen.

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Ein großes Lärmproblem sind die sogenannten „Flachstellen“ an Güterwaggons. Das sind Radunebenheiten. Flachstellen können inzwischen von Geräten, die am Schienenrand stehen, gemessen und sofort an den Halter gemeldet werden. So sind Reparaturen möglich. Was halten Sie davon?
Wir halten ein dichtes Netz von Lärm-Messtellen an den Gleisen (mit Schwerpunkt auf den Strecken mit viel Güterverkehr) für sehr sinnvoll, und Flachstellen sollten schnell an die Wagenhalter gemeldet werden. Auf dem gleichen Wege sollten besonders laute Wagen, die die Grenzwerte überschreiten (z.B. wegen loser Teile o.ä.), bis zur Behebung aus dem Verkehr gezogen werden.

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Das Schienenlärmschutzgesetz ist im Dezember 2020 in Kraft getreten. Verstöße werden aber bis Dezember 2021 nicht geahndet. Das hatte das Verkehrsministerium im November 2020 kurzfristig mitgeteilt. Setzen Sie sich dafür ein, dass das Gesetz dann ab Ende 2021 komplett anzuwenden ist?
Ja, unbedingt. Wir konnten auch die sehr plötzliche Entscheidung, die Verstöße nicht wie vorgesehen ab Dezember 2020 zu ahnden, nicht nachvollziehen. Spätestens bis Ende 2021 ist aber die Zeit für die Umrüstung der Wagen mehr als ausreichend gewesen, so dass die Ahndung absolut angemessen ist.

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Befürworten Sie ein verpflichtendes Flachstellenmonitoring für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen? (Durch Kameras und Sensorik an verschiedenen Stellen des Schienennetzes könnten Flachstellen schnell erkannt und behoben werden. Die Technik gibt es, sogar von deutschen start-ups.)
Ja, ein Flachstellen-Monitoring über ein Netz von Messstellen und eine schnelle Meldung an die Wageneigner, wie in Frage 2 bereits skizziert, macht aus unserer Sicht Sinn, um Flachstellen schnell beseitigen zu können.

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Der CDU-Politiker Erwin Rüddel MdB (Vorsitzender Parlamentskreis Bahnlärm) hat ein „Gesetz gegen Flachstellen“ angekündigt. Würden Sie ein solches Gesetz bzw. eine solche gesetzliche Regelung grundsätzlich unterstützen (klar: über die Details müssten die Expert:innen natürlich noch beraten)?
Grundsätzlich würden wir ein solches Gesetz unterstützen. Wir müssten dann aber erst den Gesetzesentwurf im Detail prüfen, um festzustellen, ob es in dieser Form tatsächlich die erhoffte Wirkung hat oder ob noch Nachbesserungen notwendig sind.