Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband
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Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband -
Wir möchten Ihre Antworten in unser DBfK-PflegOMat-Tool eingeben, das im Sommer unter dbfk-pflegomat.de live geschaltet wird und Teil unserer Kampagne zur Bundestagswahl ist. Da die Onlineformulare zum Einreichen der Wahlprüfsteine leider wenige oder keine Möglichkeiten zur Erläuterung und nur 300 Zeichen bieten, möchten wir dies hiermit ergänzen.
Wir benötigen für alle Thesen eine deutliche Angabe, ob Sie der These zustimmen, sie ablehnen oder keine Haltung dazu haben. Ihre Erläuterungen, wie Sie die Forderungen umsetzen wollen beziehungsweise warum Sie eine These ablehnen, werden wir auf unserer Website als Ergänzung zum DBfK-PflegOMat-Tool veröffentlichen.
1
Vertreter:innen der Pflegeberufe sollen obligatorisch mit Stimmrecht in Gremien wie den Gemeinsamen Bundesausschuss berufen werden, damit die pflegerische Expertise einbezogen wird.
(Erste drei Sätze für WahlOMat) DIE LINKE stimmt zu. Vertreter*innen aller Pflegenden, auch der pflegenden Angehörigen sowie der Menschen mit Pflegebedarf müssen im G-BA eine Stimme haben. Pflegerische Expertise soll in allen Versorgungsfragen mitentscheiden können. Im Rahmen der Sozialen Pflegeversicherung wollen wir einen Beirat für Menschen mit Pflegebedarf und pflegenden Angehörigen, der bei allen sie betreffenden Vorhaben anzuhören ist und ein Vorschlagsrecht für Gesetzesinitiativen erhält. Pflegeinitiativen vor Ort müssen im Rahmen der Selbsthilfe dauerhaft öffentlich finanziert werden. Eine wirklich transparente Selbstverwaltung der Pflege ist erst zu entwickeln. Deren Entscheidungen sollen in erster Linie den Interessen der zu Versorgenden gerecht werden, nicht vorwiegend denen von Leistungserbringern und Kostenträgern.
2
Pflegefachpersonen sollen konkurrenzfähige Löhne erhalten. Ein Einstiegsgrundgehalt von 4.000 Euro brutto ist dem Maß an Verantwortung, Fachexpertise und gesellschaftlicher Relevanz, das der Beruf ausfüllt, mindestens angemessen. Die Refinanzierung muss rechtlich abgesichert werden.
(Erste drei Sätze für WahlOMat) DIE LINKE stimmt zu. Alle Pflegebeschäftigten, auch die Pflegefachpersonen, sollen besser und angemessen bezahlt werden. Die Refinanzierung muss solidarisch erfolgen, ohne die Menschen mit Pflegebedarf weiter in die Sozialhilfe zu treiben. Wir wollen für Pflegekräfte sofort 500 Euro monatlich mehr Grundgehalt in allen Pflegebereichen. Grundlage soll ein allgemeinverbindlicher Flächentarifvertrag mindestens auf dem Niveau der Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes werden. Die Lohnunterschiede zwischen Kranken- und Altenpflege sowie zwischen stationärer und ambulanter Pflege wollen wir aufheben. Die Auflösung des Pflegevorsorgefonds würde erforderliche Mittel sofort bereitstellen. Die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung sichert eine nachhaltige Finanzierung: Alle zahlen ein, alle Einnahmen – auch Kapitalerlöse – werden verbeitragt, die Private Pflegeversicherung in die Soziale überführt und die Beitragsbemessungsgrenze wird schrittweise aufgehoben.
3
Die Krankenhausfinanzierung muss erneuert werden. Fallpauschalen dürfen nicht den Hauptteil der Erlöse ausmachen (a) und Gewinne für die Einrichtungsbetreiber:innen müssen limitiert werden (b).
(Erste drei Sätze für WahlOMat) DIE LINKE stimmt zu, geht aber noch weiter. Wir fordern einen Systemwechsel in der Krankenhausfinanzierung, denn erlösorientierte Steuerung der Krankenhäuser führt zu Fehlanreizen. Wir wollen das System der Fallpauschalen (DRG) abschaffen und durch ein System der Selbstkostendeckung ersetzen. Damit würden Gewinne und Verluste nahezu komplett unmöglich. Wir fordern auch eine Trägerschaft auf gemeinwohlorientierter und nichtkommerzieller Basis. Dafür legt der Bund einen Rekommunalisierungsfonds auf, der Kommunen und Länder dabei unterstützt, Krankenhäuser zu entprivatisieren.
4
Personalbemessungsverfahren zur adäquaten Ausstattung mit dreijährig qualifiziertem Pflegepersonal in allen Sektoren müssen sofort umgesetzt werden, um die Personalsituation rasch, spürbar und nachhaltig zu verbessern.
(Erste drei Sätze für WahlOMat) DIE LINKE stimmt zu. Die wissenschaftliche Personalbemessung in stationären Pflegeeinrichtungen soll zügig und vollumfänglich umgesetzt werden. Für die ambulante Pflege und alle Berufsgruppen im Krankenhaus wird eine bundesweite, bedarfsgerechte, wissenschaftlich ermittelte gesetzliche Personalbemessung unverzüglich entwickelt und zügig eingeführt. Die von ver.di, DKG und Pflegerat entwickelte PPR 2.0 ist in den Krankenhäusern als Basis geeignet. Pflegepersonaluntergrenzen sind dagegen ein unwissenschaftlicher Maßstab. In der Langzeitpflege soll weiterhin ein hoher Fachkraftanteil gesichert und gefördert werden. Die Einhaltung der Vorgaben muss kontrolliert und Verstöße wirksamer durch verbindliche Leistungsreduzierung von den zuständigen Landesbehörden unterbunden werden.
5
Die Pflege-Studiengänge müssen ausgebaut und das berufsqualifizierende Studium attraktiver werden, dazu gehört eine Praktikumsvergütung. Ziel ist, nach internationalem Vorbild die Ausbildung an die Hochschulen zu verlagern. Bis 2030 soll die Quote bei 30% liegen. Dies muss gefördert werden.
(Erste dreieinhalb Sätze für WahlOMat – bis Mindestvergütung Pflege-Studierende) DIE LINKE stimmt zu, will jedoch eine bedarfsgerechte Quote akademisch ausgebildeter Pflegepersonen bei einer qualitativ hochwertigen, dreijährigen generalistischen Pflegeausbildung. Darauf aufbauend soll das duale Studium öffentlich-rechtlich akkreditiert werden und zu gleichwertigen Abschlüssen führen. Primärqualifizierende Studiengänge wollen wir ebenfalls öffentlich fördern. Pflege-Studierende müssen einen Ausbildungsvertrag mit Mindestvergütung erhalten und eine umfassende berufliche Handlungsfähigkeit erreichen. Die Praxisanleitung in den Einrichtungen wollen wir refinanzieren. Eine Praktikumsvergütung soll nicht die Menschen mit Pflegebedarf finanziell weiter belasten. Fortbildung soll generell gebührenfrei werden über einen unternehmensfinanzierten Weiterbildungsfonds und ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 90 Prozent des letzten Nettoentgelts, um das Einkommen während der Weiterbildungszeit zu sichern.
6
Es sollen Modelle wie Lebensarbeitszeitkonten oder adaptierte Altersteilzeit entwickelt werden, um die Gesundheit beruflich Pflegender zu fördern. Einrichtungen sollen staatliche Förderungen erhalten, um solche Modelle umsetzen zu können.
(Erste drei Sätze für WahlOMat, außer letzten Halbsatz) DIE LINKE stimmt zu, denn wir wollen in allen Berufen Arbeitszeiten, die zum Leben passen und nicht krank machen. Lebensarbeitszeitkonten und adaptierte Altersteilzeit können, verbunden mit anderen Maßnahmen, dafür ein Baustein sein. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit wollen wir auf maximal 40 Stunden pro Woche begrenzen, Arbeit auf Abruf aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz streichen und ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Personalbemessung, um regelmäßige Überstunden und Leistungsverdichtung zu verhindern. Wir wollen ein Recht auf vorübergehende Arbeitszeitverkürzung und Auszeit für alle Beschäftigten. Unser Ziel ist eine kürzere Vollzeit für alle, mit einem anständigen Tariflohn, unbefristet und mitbestimmt – kurz: Ein neues Normalarbeitsverhältnis, auch in der Pflege. Denn Sechs-Stunden-Schichten retten Leben, halten Pflegekräfte im Beruf oder gewinnen sie zurück.
7
Für eine bessere primäre Gesundheitsversorgung werden erweiterte berufliche Rollen, insbesondere Community Health Nurses, weiterentwickelt und etabliert. Speziell qualifizierte Pflegeexpert:innen können in einem zu definierenden Rahmen Heilkunde ausüben, Verordnungen und Assessments übernehmen.
(Erste dreieinhalb Sätze für WahlOMat – bis Erstbehandlungen durchführen) DIE LINKE stimmt zu. Spezialisierte Pflegekräfte können schon jetzt in der ambulanten Versorgung deutlich mehr Aufgaben übernehmen. Das Konzept der „Gemeindeschwester“ ist erfolgreich erprobt, sollte weiterentwickelt und in die Fläche gebracht werden. Auch in größeren Einrichtungen können Pflegekräfte die erste Ansprechperson sein und beispielsweise Erstbehandlungen durchführen sowie im Fall-Management Verantwortung für die richtigen Behandlungswege übernehmen.
In der ambulanten und stationären Versorgung sollen verstärkt ärztliche Aufgaben ermittelt werden, die auf andere Gesundheitsberufe übertragen werden können. Die vorliegenden Erfahrungen aus Modellprojekten wollen wir schnell verbindlich in die Regelversorgung überführen. Entsprechende Ausbildungsinhalte in der Pflegeausbildung sind kontinuierlich anzupassen. Eine erforderliche zusätzliche Qualifizierung wollen wir fördern und die erforderlichen Kapazitäten in die regionale Bedarfsplanung einbeziehen.
8
Digitalisierung soll die Arbeit von Pflegefachpersonen erleichtern. Planung, Steuerung und Entwicklungen von digitalen Anwendungen beziehen pflegerische Expertise frühzeitig ein. Die Einführung und Erprobung digitaler Formate in der Praxis muss refinanziert werden.
(Erste drei Sätze für WahlOMat) DIE LINKE stimmt zu und ergänzt: Digitalisierung soll die Arbeit von Pflegefachpersonen erleichtern und zugleich nutzerfreundlich die Versorgungsqualität erhöhen. Dazu wollen wir steuerfinanzierte Investitionen insbesondere in flächendeckende WLAN-Netze und eine Forschungsförderung. Fördermittel der Pflegeversicherung für Digitalisierungsprojekte befürworten wir über 2023 hinaus und nicht nur als einmaligen Zuschuss. In Planung und Entwicklung soll die Nutzerperspektive im Zentrum stehen und die Zulassung der Anwendungen einer Nutzenbewertung unterliegen. Der Einsatz digitaler Anwendungen und von Assistenzsystemen soll für die pflegebedürftigen Menschen freiwillig erfolgen und darf nicht ihre Investitionskostenzuzahlungen erhöhen. Fortbildungen und Schulungen für die Pflegekräfte sind für sie gebührenfrei.