Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Deutsche Kinderhilfe - Die Kindervertretung e. V.

Deutsche Kinderhilfe

Deutsche Kinderhilfe - Die Kindervertretung e. V.

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Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist in der 19. Legislaturperiode gescheitert. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um einen Konsens zu erreichen?
DIE LINKE fordert seit langem, dass die Rechte von Kindern auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung ins Grundgesetz aufgenommen werden. Unsere Bundestagsfraktion hat in den vergangenen Wahlperioden wiederholt Initiativen ergriffen und entsprechende Formulierungen vorgelegt. Das Vorhaben der Bundesregierung zur Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ist gescheitert. Dieses Scheitern ist eine Chance, da die von der Bundesregierung gewählte Formulierung keine Stärkung der Kinderrechte beinhaltete und gar ein Rückfall hinter den erreichten Status Quo drohte. Eine Schwächung gegenüber des Status Quo werden wir nicht mittragen und stellt für uns keinen anzustrebenden Konsens dar. Wir werden auch in der kommenden Wahlperiode unseren Kurs fortsetzen und für eine Stärkung der Kinderrechte streiten.

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Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, wie schnell die Rechte von Kindern und ihre Interessen aus dem Blick geraten. Wie positionieren Sie sich zu der Forderung nach einer*m Bundeskinderbeauftragten, die*der sich als übergeordnete Stelle für die Rechte der Kinder einsetzt?
DIE LINKE hat sich in der Vergangenheit wiederholt für die Einsetzung eines Bundeskinderbeauftragten eingesetzt. Nach unseren Vorstellungen braucht es aber auch Kinderbeauftragte auf Landes- und kommunaler Ebene. Kinderbeauftragte benötigen klare Befugnisse, die deutlich über das Schreiben von Jahresberichten hinausgeht. Sie benötigen zu dem eine passende Ausstattung, um ihren Aufgaben erfolgreich nachkommen zu können. Dafür setzen wir uns ein.

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Sexueller Missbrauch von Kindern ist neu, mit einer Strafandrohung von mind. 1 Jahr, zu einem Verbrechen, einem besonders schweren Rechtsbruch geworden. Schwere und schwerste Gewalt gegen Kinder wird dagegen nur Misshandlung genannt und ist nur ein Vergehen. Welchen Nachbesserungsbedarf sehen Sie?
Für schwere und schwerste Misshandlung von Minderjährigen ist bereits jetzt eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen, sie ist also als Verbrechen eingestuft. Andere Formen der Misshandlung Schutzbefohlener sind mit Mindesthaftstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren strafbewehrt. Damit liegt die Strafbarkeit bereits über der sonstigen Strafbarkeit für Körperverletzung von bis zu fünf Jahren (ohne Mindeststrafe). DIE LINKE sieht hier derzeit keinen Nachbesserungsbedarf.

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Bei häuslicher Gewalt geraten Kinder häufig aus dem Blick, obwohl das Erleben von Gewalt negative Auswirkungen auf sie hat. Laut Istanbul-Konvention sind die Rechte betroffener Kinder sicherzustellen. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie betroffene Kinder besser schützen und unterstützen?
Dem Kindeswohl wollen wir mehr Aufmerksamkeit zukommen lassen. DIE LINKE will, dass die Istanbul-Konvention konsequent und vollständig umgesetzt wird. Damit alle Maßnahmen zum Schutz und der Unterstützung von Kinder wirken, muss eine Zusammenarbeit aller einschlägigen Stellen und Organisationen gewährleistet sein und das gesamte Hilfesystem sowohl personell als auch finanziell gut ausgestattet sein. Der Gewaltschutz von Frauen und Kindern darf entsprechend der Istanbul-Konvention (Art. 31) nicht mit dem Sorge- und Umgangsrecht kollidieren. Deshalb wollen wir Staatliche Behörden wie Polizei, Gerichte und Ämter zu geschlechtsspezifischer Gewalt im Rahmen des Umgangsrechts besonders sensibilisieren. Ebenso müssen die Rechte und Bedürfnisse von Kindern als Zeug:innen berücksichtigt werden und ihnen Schutz wie auch Angebote und Unterstützung bzgl. einer altersgerechten und psychosozialen Beratung geboten werden (Art. 26). Hier bietet sich eine Kooperation z.B. mit Kinderschutzzentren in der Kinder- und Jugendhilfe an. Zu dem streiten wir für eine Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe, der im Rahmen der Hilfen zur Erziehung bzw. der Familienberatung neben präventiven Maßnahmen in konflikthaften Situationen in Familien regelmäßig große Bedeutung zukommt.

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Finden Sie das „Corona-Aufholpaket“ ausreichend, um pandemiebedingte Lernrückstände aller Schüler*innen, auch jener, die individuelle Förderung benötigen oder einen besonderen Förderbedarf haben, aufzuholen? Falls nicht, mit welchen Maßnahmen wollen Sie diese Schüler*innen unterstützen?
Schulen haben dringend ein Zwei-Milliarden-Paket nötig, allerdings für wirksamere Maßnahmen: Luftfilter, Lehrkräfte und Schulsozialarbeit. Für sichere Schulen ist seit über einem Jahr Pandemie angeblich kein Geld da. Selbstverständlich muss alles dafür getan werden, dass Lernrückstände wieder aufgeholt werden. Allerdings ist genau jetzt die Gelegenheit, zu hinterfragen, wie schnell und wie das überhaupt passieren soll. Erfahrungen und Wissenschaft zeigen, dass das bisherige Lernen mit dem einzigen Ziel, Prüfungen zu bestehen, gar nicht nützlich ist. Das Nachhilfeprogramm ignoriert diesen Fortschritt und setzt weiterhin auf alte Konzepte. Ein Bildungssystem, das zukunftsfest sein will, muss sich jedoch auch weiterentwickeln. Dazu gehören die gezieltere Finanzierung der tatsächlichen Bedarfe nach einem Sozialindex, neue Schul-, Lern- und Prüfungskulturen, die für mehr Bildungsgerechtigkeit, Demokratie und Bildungschancen sorgen, mehr ganztägige Gemeinschaftsschulen und entschlackte Lehrpläne. DIE LINKE. wünscht sich ein Milliarden-Paket für eine neue, moderne und schöne Schule und nicht als Konjunkturprogramm für Ed-Tech-Start-Ups.

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Familien mit niedrigem Einkommen und ihre Kinder wurden von der Corona-Krise am härtesten getroffen. Ihre Wahrscheinlichkeit, arm zu bleiben, stieg von 40 auf 70 % an. Die Zahl armutsgefährdeter Kinder steigt. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie dieser alarmierenden Entwicklung begegnen?
Die Lage armer Familien wurde auch in der Corona-Krise von der Bundesregierung sträflichst ignoriert. Dabei brauchen arme Kinder, arme Jugendliche hier besondere Unterstützung um die Krise zu überstehen und auch langfristig die Krisenfolgen zu überwinden. Um Kinderarmut grundlegend zu überwinden setzt sich DIE LINKE für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, in der die wesentlichen Sozialleistungen für Kinder und Jugendliche (Kindergeld, Kinderzuschlag, Hartz IV/Sozialhilfe und Wohngeld) zusammengeführt werden. Dabei wollen wir die unterschiedlichen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, die sich bspw. nach Alter, individueller Situation unterscheiden, ebenso berücksichtigen wie auch das Einkommen der Eltern oder die Höhe von Unterkunftskosten. Unsere Kindergrundsicherung besteht aus vier Komponenten. Als Sofortmaßnahme erhöhen wir das Kindergeld auf 328 Euro monatlich. Es erhalten alle Kinder. Kinder aus armen Familien erhalten zusätzlich einen nach Alter gestaffelten Zuschlag bis zu 302 Euro. Außerdem sollen die tatsächlichen Unterkunftskosten sowie einmaliger und besonderer Bedarf (Klassenfahrten, IT-Ausstattung u. ä.) berücksichtigt werden. Um die Folgen der Pandemie abzumildern fordern wir u.a. die Gewährung eines Pandemie-Mehrbedarfes für Grundsicherungsleistungen rückwirkend zum März 2020 sowie eine akute und nachhaltige Stärkung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern und Anlaufstellen in der Lebenswelt junger Menschen auszubauen.

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Wie stehen Sie zu der Forderung, an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation verbindlich zu regeln, um sie vor der Entwicklung ungesunder Ernährungsgewohnheiten, ernährungsbedingter Erkrankungen und Adipositas besser zu schützen?
DIE LINKE setzt sich seit langem für ein Verbot für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung und -marketing für zucker- und kalorienreiche Fertiglebensmittel, Fastfood, Süßwaren, salzige Snacks und Softdrinks ein. Ferner wollen wir im Rahmen der Nationalen Reduktionsstrategie von Zucker, Fett und Salz in Lebensmitteln spezielle Vorgaben für Kinderlebensmittel nach den Kriterien der WHO. Diese Forderungen hat die Fraktion DIE LINKE im Bundestag bereits versucht durchzusetzen, erhielt dafür jedoch keine Unterstützung von den Koalitionsfraktionen SPD, CDU/CSU und der FDP (Bundestagsdrucksache 19/7025 „Für eine zukunftsweisende und soziale Ernährungspolitik – Besonders für Kinder“). Das Verbot von Kinderwerbung für ungesunde Lebensmittel und werbefreie Räume in Schulen und Kitas werden für DIE LINKE auch in der nächsten Wahlperiode sehr wichtige Anliegen sein.

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Kinder und Jugendliche sollten gemäß UN-KRK an politischen Prozessen, die Sie betreffen, altersangemessen partizipieren können. Wie wollen Sie eine wirkungsvolle Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Bundesebene verankern? Wie sollen sie in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden?
DIE LINKE setzt sich schon lange für ein Wahlalter 16 ein. Politik findet aber nicht nur in Parlamenten statt, wirkungsvolle Beteiligung geht darüber hinaus. Wir wollen, dass junge Menschen sich für ihre eigenen Interessen einsetzen können an den Orten, an denen sie ihren Alltag verbringen und diesen unbedingt mitgestalten sollen - in Schule, Universität, in der Ausbildung, im Jugendverband, in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe etc.. Eine wirkungsvolle Beteiligung und Einbeziehung junger Menschen in politische Entscheidungsprozesse auf Bundesebene zu entwickeln bzw. zu organisieren ist aber eine andere und sehr große Herausforderung, auf die es keine einfache Antworten gibt. Als LINKE sind wir offen und unterstützen gerne Vorhaben, die auf eine Beteiligung junger Menschen auf Bundesebene abzielen und gleichzeitig Transparenz und demokratische Strukturen gewährleisten.