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Bundesverband der Hörsysteme-Industrie (BVHI)

BV Hörsysteme-Industrie

Bundesverband der Hörsysteme-Industrie (BVHI) - Schwerhörigkeit versorgen – Gesundes Altern ermöglichen Gemeinsame Anfrage des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V. und des Bundesverbandes der Hörsysteme-Industrie e.V. Vollständige Anfrage mit Fußnoten: https://drive.google.com/file/d/1zR5dcUlnWWgkz3_FMCc3lRA7rN8QgPFz/view Schwerhörigkeit ist weit verbreitet. Etwa 20 Prozent der Erwachsenen in Deutschland sind schwerhörig. Hörverlust und Hörprobleme nehmen mit dem Alter zu. Altersschwerhörigkeit beeinträchtigt die Lebensqualität stärker als Sehschwäche und -verlust. Unversorgter Hörverlust sorgt zudem für erhebliche finanzielle Belastungen der Gesellschaft und des sozialen Sicherungssystems. Eine frühzeitige Erkennung und Versorgung der ab einem Alter von 50 Jahren einsetzenden Altersschwerhörigkeit kann helfen, schwere gesundheitliche Schäden und damit verknüpfte wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen zu vermeiden. Gesundheitliche Folgen Die gesundheitlichen Auswirkungen einer unbehandelten Altersschwerhörigkeit sind beträchtlich. Kommunikationsprobleme in größeren Gruppen oder bei Störgeräuschen in der Umgebung führen zu geringerer gesellschaftlicher Partizipation und sozialer Isolation. Alterseinsamkeit ist eine häufige Folge. Durch einen gestörten Gleichgewichtssinn verletzen sich Betroffene öfter durch Stürze. Gleichzeitig sinkt die kognitive Leistungsfähigkeit, und das Risiko einer Depression steigt. 40 % der Demenz-Risikofaktoren sind beeinflussbar. Der gewichtigste beeinflussbare Risikofaktor ist eine unversorgte Hörminderung in mittleren Lebensjahren. Gesellschaftliche Folgen Aufgrund der gesundheitlichen Folgen unversorgter Schwerhörigkeit sinkt nicht nur die aktive gesellschaftliche Teilhabe betroffener Menschen. Es entstehen auch volkswirtschaftliche Einbußen. 39 Milliarden Euro jährliche Kosten verursacht unversorgte Hörminderung in Deutschland. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation sind es weltweit 980 Mrd. USD pro Jahr. Grund hierfür sind eine geringere Produktivität und Lebensqualität der Betroffenen. Eine unbehandelte Schwerhörigkeit geht einher mit schlechteren Berufsaussichten und höherer Arbeitslosigkeit. Durch den demografischen Wandel wird diese Entwicklung weiter verschärft. Diese Folgen sind vermeidbar. Rechtzeitige fachärztliche Diagnose und Therapie einer Hörminderung können dazu beitrage, das Risiko gravierender gesundheitlicher Einschränkungen im Alter und die damit einhergehenden Folgekosten zu senken. Hörscreening ab dem 50. Lebensjahr erforderlich In Deutschland suchen nur 82% der sich selbst als hörgemindert wahrnehmenden Menschen einen HNO-Arzt auf, um ihre Symptome diagnostizieren zu lassen. Es ist von einer deutlich höheren Dunkelziffer tatsächlich therapiebedürftiger Schwerhöriger auszugehen, die sich ihrer Hörminderung nicht bewusst sind. Eine Altersschwerhörigkeit setzt oft schleichend ein und wird von Betroffenen nicht rechtzeitig bemerkt. Eine relative Hörminderung lässt sich bereits bei etwa 50% der über 50-Jährigen und bei mehr als 75% der über 60-Jährigen feststellen. Um die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen zu verhindern bzw. abzuschwächen, ist ein reguläres Hörscreening ab einem Alter von 50 Jahren erforderlich (s. auch beil. WHO-Fact-Sheet für Deutschland zum Welttag des Hörens am 3.3.2021). Mit einem einfachen (Online-)Fragebogen kann eine Schwerhörigkeit von den Betroffenen identifiziert werden. Die Weiterbehandlung erfolgt dann durch einen HNO-Arzt in ihrer Umgebung. Ein solches Screening-Tool ist entwickelt, wissenschaftlich validiert und publiziert worden (s. beil. Studie von Löhler et al. (2020)). Fragen Zentrale politische Akteure auf bundesdeutscher und europäischer Ebene setzen sich für gesundes Altern und die Vermeidung sozialer Isolation ein. Wegweisend sind das europäische Grünbuch zum Thema Altern und die verschiedenen Initiativen der Bundesparteien zum Thema Einsamkeit. Wir sind überzeugt, dass im Kontext dieser Anstrengungen die Durchführung von Hörtests ab einem Alter von 50 als reguläre Vorsorgeleistung für gesetzlichen Krankenversicherte einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen leisten kann. Daher möchten wir Sie um Ihre Positionierung zu folgenden Fragen bitten: 1) Welchen Stellenwert nimmt die frühzeitige Erkennung von Altersschwerhörigkeit in Ihrer gesundheitspolitischen Arbeit ein? 2) Welche Möglichkeiten sehen Sie auf politischer Ebene zur Sicherstellung einer adäquaten Patientenversorgung auf diesem Gebiet? 3) Eine Stärkung der Präventionsmöglichkeiten altersbedingter Schwerhörigkeit erfordert nach § 25 SGB V eine Einbeziehung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Können Sie sich vorstellen, entsprechende Anträge und Verfahren dort zu unterstützen? Wir sind Ihnen dankbar für eine Übermittlung Ihrer Antworten per E-Mail an zimmer@bvhi.org oder per Post an: Bundesverband der Hörsysteme-Industrie Herrn Dr. Stefan Zimmer Herriotstraße 1 60528 Frankfurt am Main Mit freundlichen Grüßen, Dr. Dirk Heinrich Präsident des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. Dr. Stefan Zimmer Vorsitzender des Vorstandes des Bundesverbandes der Hörsysteme-Industrie e.V. Neumünster und Frankfurt am Main im Juni 2021

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Welchen Stellenwert nimmt die frühzeitige Erkennung von Altersschwerhörigkeit in Ihrer gesundheitspolitischen Arbeit ein?
Schwerhörigkeit gehört zu den Einschränkungen, die sich oft schleichend vollziehen und von den Betroffenen nicht gleich bemerkt werden. Da mit Hörgeräten und ggf. medizinischen Behandlungen Besserung herbeigeführt werden kann, bietet sich hier ein Screening-Angebot an. Auch die negativen Effekte, die etwa beim Mammographie-Screening beobachtet worden sind, sind nicht zu erwarten. DIE LINKE unterstützt daher die Einführung eines Hörscreenings insbesondere im höheren Alter, wenn es aus wissenschaftlicher Sicht keine Einwände gibt.

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Welche Möglichkeiten sehen Sie auf politischer Ebene zur Sicherstellung einer adäquaten Patientenversorgung auf diesem Gebiet?
Neben der Früherkennung (Frage 1) ist immer wieder die Versorgung mit einem individuell passenden Hörgerät ein Problem. Selbst nach dem wegweisenden Urteil des Bundessozialgerichts von 2009 zu digital gesteuerten Hörgeräten ist eine Versorgung auf dem aktuellen Stand des Wissens und mit bestmöglichen Nachteilsausgleich zu häufig ein Kampf für die Betroffenen. DIE LINKE kämpft für eine Neuordnung der Hilfsmittelversorgung, damit die allgemeine Antragspflicht abgeschafft werden kann. Dafür wollen wir unter anderem die Pflege des Hilfsmittelverzeichnisses unabhängig von den Krankenkassen auf aktuellem Stand halten. Zudem wollen wir auch eine klare Preisregulation für viele Hilfsmittel wie Hörgeräte einführen, und so die Mehrausgaben für die bessere Versorgung in Grenzen halten. Gerade Leistungen für bessere Teilhabe müssen in der Versorgung deutlich aufgewertet werden, um ein umfassendes Verständnis von Gesundheit zu stärken.

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Eine Stärkung der Präventionsmöglichkeiten altersbedingter Schwerhörigkeit erfordert nach § 25 SGB V eine Einbeziehung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Können Sie sich vorstellen, entsprechende Anträge und Verfahren dort zu unterstützen?
DIE LINKE fordert erheblich stärkere Anstrengungen für die Gesundheitsförderung und Prävention. Das sehen wir als wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe an, die aus Steuermitteln finanziert werden muss und vor allem die Gestaltung gesundheitsförderlicher und inklusiver Lebensbedingungen von Städteplanung über Schulen bis Pflegeeinrichtungen. Sinnvolle Maßnahmen wären gegen Höreinschränkungen etwa klare Vorgaben zum Lärmschutz am Arbeitsplatz, aber auch in Clubs und bei Konzerten und in der Nähe von Flughäfen etc.. Lehrkräfte und Erzieher*innen sowie Betriebsärzt*innen bis hin zu Veranstalter*innen müssen gut geschult werden, problematische Lärmbelastungen sowie Hörbeeinträchtigungen zu erkennen. Zur Prävention fordern wir mehr Unabhängigkeit von gesetzlichen Krankenkassen und mehr Wissenschaftlichkeit: Welche Maßnahmen helfen wirklich, welche sind nur gut gemeint? Gut evaluierte Modellprojekte sollte dagegen allen Versicherten zur Verfügung stellen – unabhängig vom eigenen Geldbeutel, der Krankenkassenzugehörigkeit oder dem Wohnort.