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Säkulare Flüchtlingshilfe Deutschland e.V.

Säkulare Flüchtlingshilfe

Säkulare Flüchtlingshilfe Deutschland e.V.

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Die Anwendung physischer oder psychischer, einschließlich sexueller Gewalt, ist als Grund im Asylrecht festgeschrieben. Auch die Aberkennung der Gleichstellung von Frauen spielt dabei eine Rolle. Werden Sie sich für die Anerkennung einsetzen, dass es geschlechtsspezifische Verfolgung gibt?
Rein rechtlich muss eine drohende geschlechtsspezifische Verfolgung schon jetzt zur Anerkennung eines Schutzstatus führen. Das ist, infolge EU-rechtlicher Vorgaben, in § 3b Absatz 1 Nr. 4 Asylgesetz ausdrücklich so geregelt und in der Rechtsprechung prinzipiell anerkannt. Probleme gibt es aber in der Prüf- und Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und mancher Gerichte, weil diese Norm häufig zu restriktiv angewandt wird. So werden drohende Gefahr (wie z.B. eine Genitalverstümmelung) bagatellisiert, oder erlittene sexuelle Gewalt wird fälschlich als nicht asylerheblich (sondern z.B. als „privates Problem“) bewertet. Für viele Betroffene ist es auch schwierig, über geschlechtsspezifische Verfolgung bei der Anhörung im BAMF offen zu sprechen, ein späterer Vortrag wird dann häufig als unglaubwürdiges „gesteigertes Vorbringen“ verworfen. Umso wichtiger wäre eine bundesweite individuelle Asylverfahrensberatung durch unabhängige Verbände zur Vorbereitung der Asyl-Anhörungen und zur Identifikation und Stärkung von Betroffenen geschlechtsspezifischer Verfolgung – bislang gibt es eine solche Beratung nur durch das BAMF selbst, dem sich viele Betroffene jedoch gerade nicht vorbehaltlos anvertrauen können.

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Geflüchtete Frauen sind in Unterkünften in Deutschland weiterhin Übergriffen aus den vorgenannten Gründen ausgesetzt. Welche Schutzmaßnahmen, wie alternative Unterbringung, werden Sie für geflüchtete Frauen ergreifen?
DIE LINKE setzt sich für eine möglichst dezentrale Unterbringung von Geflüchteten ein, am besten in ganz normalen Wohnungen. Das ist menschenwürdig und erleichtert eine schnelle Integration von Schutzsuchenden. Die gesetzlich erzwungene Unterbringung in großen Massenunterkünften unter beengten Bedingungen, häufig zusammen mit fremden Menschen in einem Raum, lehnen wir ab. Diese Form der Unterbringung dient der Abschreckung und wird insbesondere den Bedürfnissen von Geflüchteten mit besonderem Schutzbedarf nicht gerecht. Dazu gehören etwa Kinder, aber auch alleinstehende Frauen, Schwangere, Opfer sexueller Gewalt, traumatisierte Menschen (und viele mehr). Im geltenden Unterbringungssystem müssen zum Schutz von Frauen besondere Maßnahmen ergriffen werden, etwa getrennte Wohn-, Koch- und Sanitäreinrichtungen, abschließbare Räume, niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote usw. Viel wichtiger wäre aber die schnelle dezentrale Unterbringung aller Geflüchteten, was durch die geltende Rechtslage verhindert wird. Das wollen wir ändern.

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Bei Übersetzungen während der Befragung kommt es oft zu beabsichtigten Auslassungen, Falschübersetzungen und Einschüchterungen durch Übersetzer. Wie werden Sie sicherstellen, dass Übersetzer so geprüft werden, dass niemand beschäftigt wird, der Geflüchtete einschüchtert oder sogar falsch übersetzt?
Die hohe Qualität einer sachlich richtigen und verständigen Übersetzung bei Anhörungen muss durch entsprechende qualitative Anforderungen, Auflagen, Fort- und Ausbildungen und regelmäßige Überprüfungen gewährleistet werden. Denn fehler- oder lückenhafte Übersetzungen können später nur noch schwer korrigiert werden und führen häufig zur Ablehnung. Bewusst falsche Übersetzungen oder gar Einschüchterungen durch Übersetzerinnen oder Übersetzen müssen streng geahndet werden, eine weitere Zusammenarbeit des BAMF mit solchen Personen ist auszuschließen. Eine individuelle Asylverfahrensberatung durch unabhängige Verbände könnte auch diesbezüglich Abhilfe schaffen, indem eine Begleitung zur Anhörung ermöglicht wird, die bei solchen Vorfällen einschreiten oder jedenfalls unabhängig hierüber berichten könnte. Eine vorsorgliche, vertrauliche und datenschutzgerechte Ton-Aufzeichnung von Asyl-Anhörungen wäre ein wirksames (Beweis-)Mittel, um sich gegen Übersetzungsfehler wehren zu können. Denn ohne eine solche Aufzeichnung gibt es für betroffene Asylsuchende ein großes Nachweisproblem. Bei der Rückübersetzung des Protokolls einer Anhörung kommt es oftmals zu Verständigungsproblemen oder dies erfolgt nicht mit der notwendigen Sorgfalt und Ruhe.

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In der Befragung zum Asylverfahren kommt es oft vor, dass der Entscheider nicht weltanschaulich neutral ist. Dadurch erfolgt für Apostasie oft eine Ablehnung. Wie werden Sie sicherstellen, dass bei BAMF-Befragungen im Asylverfahren weltanschaulich neutral entschieden werden kann?
Es ist völlig klar, dass Entscheiderinnen und Entscheider des BAMF weltanschaulich neutral und nach den für alle gleichen gesetzlichen Vorgaben entscheiden müssen. Das sieht das Gesetz, und das sehen auch die internen Dienstvorschriften des BAMF so vor. In Einzelfällen kommt es dennoch immer wieder zu willkürlichen oder vorurteilsvollen Ablehnungen. Dem muss mit einer wirksamen internen Qualitätskontrolle innerhalb des BAMF, mit Aus- und Fortbildungen und gegebenenfalls mit Abmahnungen, Umsetzungen und Entlassungen entgegengewirkt werden. Auch die Begleitung durch unabhängige Verbände bei Asyl-Anhörungen oder die staatlich finanzierte Bereitstellung einer rechtsanwaltlichen Vertretung im Asylverfahren und bei Anhörungen wären vorsorgliche Mittel gegen solche willkürlichen Ablehnungen im Einzelfall.

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Apostaten gehören zu der Gruppe Menschen, die auch in Deutschland weiterhin Verfolgung ausgesetzt sind. Durch die Familie, auch durch die Botschaft oder Extremisten. Was wollen Sie unternehmen, damit geflüchtete Apostaten auch in Deutschland sicher sind?
Zunächst einmal wird die Gewährung eines Schutz- und Aufenthaltsstatus für gefährdete Apostaten und Apostatinnen zu deren Sicherheit beitragen. Bei andauernden Gefährdungen in Deutschland sind Betroffene auf einen wirksamen Schutz vor allem durch die Polizei angewiesen. Diesbezüglich bedarf es im Vorfeld niedrigschwelliger und verständiger Hilfs- und Unterstützungsangebote, auch durch unabhängige Verbände und Vereine.

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Der Abfall vom Glauben wird von Mitbewohnern in den Unterkünften meist nicht toleriert. Wie werden Sie sichere Unterbringungsmöglichkeiten für Apostaten schaffen?
In solchen Fällen sind besondere Schutzvorkehrungen und eine gesonderte Unterbringung in einer geschützten Umgebung erforderlich. Durch die von uns geforderte dezentrale Unterbringung von Geflüchteten würde solchen Konflikten bereits vorsorglich der Boden entzogen.

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Viele islamische Organisationen sind Teil internationaler Netzwerke in denen teilweise extremistische Organisationen eingegliedert sind. Diese Organisationen sollten nicht Teil von Integrationspolitik sein. Werden Sie weltanschaulich neutrale Anlaufstellen für Migranten und Geflüchtete einrichten?
Wir werden eine unabhängige Asylverfahrensberatung und Beratungs- und Anlaufstellen für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge fördern. Bereits heute bestehen zahlreiche, meistens von viel ehrenamtlichem Engagement getragene Anlaufstellen für Geflüchtete auf kommunaler Ebene, deren Arbeit zwar mitunter karitativ motiviert, aber weltanschaulich neutral ausgerichtet ist. Erkennbar islamistisch orientierte Gruppierungen, die sich missionierend oder sogar in Rekrutierungsabsicht an Geflüchtete aus mehrheitlich islamischen Ländern richten, gibt es nur vereinzelt. Verbessert werden muss hier die Möglichkeit für Geflüchtete, sich mit ihren Hinweisen auf solche Gruppen an die zuständigen Behörden wenden zu können und gehört zu werden.