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Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V.

BV Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer

Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V.

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Welchen Beitrag kann die PAV Ihrer Meinung nach im Bereich der Therapietreue insbesondere für chronisch kranke Menschen und in der ambulanten Pflege leisten?
Für DIE LINKE ist die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit ein besonders wichtiges gesundheitspolitisches Ziel. Die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV) hat nach unserer Einschätzung das Potential, die Sicherheit und Effizienz der Arzneimittelversorgung zu verbessern. Das betrifft insbesondere Menschen mit Polymedikation und Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Voraussetzungen sind eine gute Evaluation und Qualitätssicherung, da sich menschliche Fehler hier teilweise stärker auswirken können als bei dem manuellen Stellen.

2

Warum ist PAV aus Ihrer Sicht noch nicht in die Normalversorgung von Patienten eingegangen (stationär und ambulant), trotz nachgewiesener Fehlerfreiheit?
Nach unseren Informationen scheuen viele Heime und andere Einrichtungen die nominell höheren Kosten für die PAV. Erschwerend wirkt sich sicher aus, dass die Folgen eines manuellen Medikationsfehlers (Folgebehandlungen) nicht zulasten der Einrichtung gehen. Die PAV ist in den Pflegesätzen weder bei Krankenhäusern noch bei Pflegeeinrichtungen berücksichtigt. Sowohl der politisch induzierte Kostendruck v.a. bei Krankenhäusern als auch die Profitorientierung privater Einrichtung verhindern hier Spielraum für Investitionen und höhere Ausgaben für mehr Qualität.

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Laut Statistischem Bundesamt wurden allein Ende 2019 ca. 820.000 Menschen in Deutschland vollstationär versorgt. Zusammen mit denen in ambulanter Versorgung lag die Zahl im Dezember 2019 bei 4,1 Mio. Menschen. Welche Anreize wollen Sie setzen, damit die Qualität der patientenindividuellen Arzneimittelabgabe verbessert wird?
Eine Förderung der PAV ist nach Ansicht von DIE LINKE denkbar, wenn für das Verfahren inkl. des menschlichen Faktors eine Verbesserung der Qualität und der Sicherheit der Versorgung nachgewiesen werden konnte. Die Beurteilung der Studienlage ist dagegen nicht Sache der Politik, sondern der Wissenschaft. Bei nachgewiesenen positiven Effekten sollte ein Rechtsanspruch für die Versicherten eingeführt und eine separate Finanzierung geregelt werden.

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Sehen Sie grundsätzlich die PAV als geeignetes Instrument, um die Qualität der Arzneimittelabgabe zu erhöhen? Wenn ja, woran machen Sie die Aussage fest?
Siehe Antwort auf Frage 1.

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Würden Sie sich für eine auskömmliche Honorierung der hochwertigen pharmazeutischen Dienstleistung des Verblisterns einsetzen? Wenn ja, wie hoch müsste Ihrer Meinung das Honorar pro Patient und Woche („Wochenblister“) sein?
Wir können als Partei Aufwand und Kosten einer qualitätsgesicherten PAV nicht einschätzen. Hier wären Kalkulationen von Beispielunternehmen notwendig, auf deren Grundlage mit den Krankenkassen oder im Zweifelsfall mit einer Schiedsstelle eine auskömmliche Finanzierung vereinbart werden kann.

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Im März 2019 hat das IQWiG eine Studie zur PAV vorgestellt. Der Nutzen und die Vorteile der PAV müssten noch weiter erforscht werden, so der Tenor. Schließen Sie sich dieser Meinung an? Wenn ja, warum?
Wissenschaftliche Fragestellungen sollten nicht nach politischem Gusto beantwortet werden. Wir vertrauen auf die Einschätzung des IQWiG, dass die Studienlage momentan nicht ausreicht, um positive Versorgungseffekte zu belegen. Daher befürworten wir eine durch den G-BA finanzierte große Erprobungsstudie, die in Kooperation mit dem IQWiG designt wird und deren Ergebnisse für eine neue Bewertung maßgeblich sein werden. In der Summe steht DIE LINKE der PAV aufgeschlossen gegenüber. Der Grundsatz der evidenzbasierten Weiterentwicklung gilt aber auch hier. Wir fordern, die Regelungen für die Erprobung neuer Verfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss erheblich auszuweiten, zu vereinfachen und zu beschleunigen. Zur Förderung der Bedarfs- und Gemeinwohlorientierung wollen wir die Patientenvertretung deutlich stärken und mit mehr Rechten versehen.

7

Oder sind aus Ihrer Sicht die Vorteile (Qualität in der Versorgung, Fehlervermeidung, keine Keimverschleppung, Therapietreue, digitales Medikationsmanagement, Müllreduktion, Vermeidung von Verwurf etc.) schon heute klar herausgearbeitet?
Siehe Antwort auf Frage 6.