Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Zeitschrift Jäger

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Sollen Fang-, Bau- und Beizjagd erhalten bleiben, soll die Jagd auch in Schutzgebieten weiterhin gestattet werden – bei gleichzeitiger Verkürzung der Ruhezeiten fürs Wild?
Grundsätzlich gilt, dass Jagd einem gesellschaftlichen Interesse folgen muss und Tieren keine unnötigen Leiden zugefügt werden dürfen. Das muss auch bei den erlaubten Jagdgeräten und -methoden und Populationsmanagementmaßnahmen gelten. Dafür muss aus unserer Sicht auch die jagdliche Forschung personell und finanziell deutlich aufgewertet werden, damit Bestandsdynamiken und Konsequenzen für das Ökosystem Wald oder die Agrarlandschaft exakter bewertet werden können.

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Wald oder Wild? Wie bewerten Sie die Forderungen nach einem lokal angepassten Wildtiermanagement und einer Naturverjüngung, die grundsätzlich ohne Schutzmaßnahmen auskommt?
DIE LINKE hat immer das Konzept eines ökosystemorientierten Jagdleitbildes vertreten, das Wild als Teil des Waldökosystems versteht und es nicht auf Schadwirkungen reduziert. In der Kulturlandschaft trägt der Mensch eine Mitverantwortung. Im Gemeinwohlinteresse muss ein Wildtiermanagement zum Entstehen der Zukunftswälder beitragen und damit auch für Wildtiere naturnähere Lebensbedingungen schaffen. Die Änderung des Bundesjagdgesetzes kann hierzu eine Stellschraube von vielen sein. Dazu gehört die Verankerung eines Erfolgsmonitorings als Grundlage der Bewertung der Einflussmöglichkeiten jagdlicher Mittel auf den Zustand des Waldes und dessen Einbeziehung in Fördertatbestände, u.a. durch Vegetations- und Verbissgutachten, Weisergatter zur Feststellung des Verjüngungspotenzials sowie Lebensraumanalysen.

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Sind Sie dafür, dass Wolf und Biber vom Anhang IV in den Anhang V der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) herabgestuft werden, da deren Bestände zu hoch geworden sind?
Der Wolf hat – wie der Biber – nach wie vor einen hohen EU-Schutzstatus, d. h., dass ein guter Erhaltungszustand erreicht werden soll. Das ist auch das Ziel der LINKEN. Mit der Evaluierung des Erhaltungszustands in unserem Land ist die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) beauftragt. Deutliche Vorteile nach Aufnahme des Wolfes in das sächsische Jagdrecht sind bislang nicht erkennbar. Das Naturschutzrecht lässt ganz klar Ausnahmen vom grundsätzlichen Schutzstatus für eine mögliche Bejagung bei Gefahr in Verzug zu oder wenn schwächere Methoden wie Vergrämen nicht ausreichen. Landesverordnungen setzen dieses Recht um. Wenn der gute Erhaltungszustand der Wolfspopulation erreicht ist, wird über eine Änderung des Schutzstatus' diskutiert werden.

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Sind die angestrebten Fristen zur Umrüstung auf bleifreie Jagdmunition nicht zu knapp bemessen und soll der kostspielige Umbau der Schießstände öffentlich gefördert werden?
DIE LINKE setzt sich klar für bleifreie Munition ein. Das Minimierungskonzept muss konsequent auf die Erreichung dieses Ziels ausgerichtet sein und umgesetzt werden. Um den Wechsel sozialverträglich zu gestalten, muss es eine anteilige öffentliche Förderung des Umbaus von Schießständen sowie die Anpassung der Betriebsgenehmigung auf bleifreie Munition und eine ausreichende Übergangsfrist geben für Altmunition. Eine europäische Harmonisierung ist dabei sinnvoll. In Dänemark und den Niederlanden besteht ein komplettes Verbot der Verwendung von Bleimunition. Andere Staaten müssen hier folgen, zumal die Debatte dazu seit mindestens 2009 besteht. Allerdings fordert DIE LINKE auch, die Munitionshersteller in die Pflicht zu nehmen und eine „Abwrackprämie“ für Waffen zu prüfen, mit denen bleifreie Munition nicht genutzt werden kann.

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Esst mehr Wild! Was halten Sie von den Forderungen des DJV, zum einen die unbürokratische Direktvermarktung von Wildbret zu fördern und den Einsatz von Nachtzieltechniken (ASP) praktikabler als bisher zu regeln?
Die Direktvermarktung hilft Verbraucher:innen, die Arbeit der Jäger:innen durch den direkten zwischenmenschlichen Kontakt besser nachvollziehen und wertschätzen zu können. Insbesondere beim Schwarzwild hat DIE LINKE schon lange mehr Unterstützung bei der Wildbretvermarktung und -nutzung gefordert, insbesondere auf dem Weg der regionalen Vermarktung, inklusive öffentlicher Versorgungseinrichtungen. Nachtzielgeräte müssen das Ziel haben, die Schusspräzision auch aus Sicherheits- und Tierschutzgründen praktikabel zu sichern, wenn eine Ausweitung der Jagd auf die Nacht wild- und waldbiologisch oder aus anderen zwingenden Gründen notwendig ist.

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Was müsste geschehen, um die angestrebte Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen zu fördern?
Wir setzen uns für mehr Ackerkulturvielfalt, mehr Weidetierhaltung und eine vielfältig strukturierte Flächennutzung, z. B. durch Agroforst, ein. Agrarumweltmaßnahmen (Schonstreifen, Brachen, Gehölze, Kleingewässer, Gewässer-, Feld- und Waldrandstreifen), boden- und umweltschonende Anbaumethoden und Sortenvielfalt müssen das unterstützen. Die öffentliche Förderung muss einkommenswirksam sein, Beratung kostenfrei. Ein Erhaltungsgebot landwirtschaftlicher Flächen vor Versiegelung, auch zur Sicherung der Ernährungssouveränität, wird gebraucht, Kompensationsmaßnahmen sind in die Flächennutzung zu integrieren und müssen einkommenswirksam sein. Zudem ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu minimieren. Die Wirkstoffzulassung von Pflanzenschutzmitteln auf EU-Ebene muss Gefahren ausschließen, sie muss transparent, unabhängig und umfassender werden. Ziel muss sein, dass mit der Sicherung der Biodiversität Landwirt:innen auch ihre eigene Existenz sichern können.

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Wie wollen Sie in Zukunft den illegalen Waffenbesitz dennoch stärker bekämpfen als bisher (Stichwort: Digitale Erfassungsprozesse)?
Um die Nachverfolgbarkeit von Waffen und Waffenteilen zu verbessern, müssen die Waffenhändler laufend digital Einblick in die ihnen zugeschriebenen Käufe und Verkäufe nehmen können. Polizeiliche Analyseinstrumente zum Einsatz und Handel mit illegalen Waffen müssen gestärkt werden. Hauptherkunftsländer von illegalen Waffen sollen bei der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels durch Ausbildungs- und Ausstattungshilfe sowie operative Zusammenarbeit unterstützt werden.

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Was sind – aus ihrer Sicht – die Gründe, warum die Novellierung des Jagdgesetzes auch in der vergangenen Legislaturperiode erneut gescheitert ist?
Es gab insbesondere zwischen SPD und Union keine Einigkeit darüber, welche jagdlichen Regelungen geeignet, angemessen und notwendig sind, um den aktuell sehr großen Herausforderungen im Wald gerecht zu werden. Es rächt sich damit erneut, dass es noch immer kein Leitbild Jagd gibt, welches von der damaligen Landwirtschaftsministerin Aigner in der Waldstrategie 2020 angekündigt war, aber nie diskutiert und beschlossen wurde. Wir setzen uns dafür ein, dass Jagd als Gemeinwohlaufgabe im Ökosystem Wald definiert wird. „Wald mit Wild“ muss es hier heißen, nicht Wald vor Wild. Dazu gehören standortangepasste Wilddichten und kluge, wildbiologisch hergeleitete Jagdkonzepte. Die Zukunftswälder müssen gemeinsame Verantwortung und Aufgabe der Bodenbesitzenden, -bewirtschaftenden und der Jagdausübenden sein, jagdgesetzliche Regelungen müssen dies verankern.