Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
FSI - Forum Soziale Inklusion e. V.
Forum Soziale Inklusion
FSI - Forum Soziale Inklusion e. V.
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In Deutschland ist eine zunehmende Kluft zwischen Politik und Zivilgesellschaft wahrnehmbar. Wird Ihre Partei sich zukünftig für eine konsequente Einbindung der Zivilgesellschaft in den politischen Prozess durch ausgewogene Einladung von Betroffenenverbänden einsetzen?
Demokratie ist mehr als alle vier Jahre seine Stimme abzugeben. Dafür müssen auf allen Ebenen und in allen Bereichen – europäische, internationale wie kommunale Ebene bis hin zum Betrieb, zur Wirtschaft in der Kommune – Möglichkeiten für mehr Mitbestimmung und Beteiligung geschaffen
werden. Deshalb fordert DIE LINKE seit Jahren, dass Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auch auf Bundesebene möglich sein müssen. Die Ausweitung der Mitbestimmungsrechte schließt auch die Einführung von Referenden ein, d.h. die Bürger*innen können gegen parlamentarische Entscheidungen ein Veto einlegen. Das von der Zivilgesellschaft entwickelte Instrument der Bürger*innenräte, wonach zufällig geloste Menschen aus der Mitte der Gesellschaft Lösungen und Fragestellungen entwerfen, wollen wir unterstützten und fördern.
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„Zeitgemäße Geschlechterpolitik legt den Fokus gleichberechtigt auf die Belange von Frauen UND Männern sowie von (getrennt erziehenden) Müttern UND Vätern.“ Werden Sie sich für diesen zeitgemäßen Politikansatz einsetzen?
Auch im Jahr 2021 sind Frauen und queere Menschen in unsere Gesellschaft nicht gleichberechtigt. DIE LINKE. setzt sich daher für eine Geschlechterpolitik ein, die alle geschlechtlichen Identitäten berücksichtigt und nicht nur Männer und Frauen anerkennt. Wir machen uns stark für ein Aufbrechen tradierter Rollenbilder. Deshalb fordern wir beispielsweise gleiche Löhne für gleiche oder gleichwertige Arbeit. DIE LINKE. möchte ferner assistierte Reproduktionsmedizin auch für nicht verheiratete, lesbische, Singlefrauen und queeren Menschen durch Kostenübernahme der Krankenkasse ermöglichen. Wir fordern außerdem die Ersetzung des Ehegattensplittings durch familienfreundliche Steuermodelle und eines frei übertragbaren Existenzminimums. Gleichstellung braucht eine materielle Grundlage. Dabei geht DIE LINKE. explizit auf die ungleichen Verteilungen von Ressourcen und sexistische Diskriminierung ein, von denen nach wie vor Frauen und queere Personen in negativer Weise betroffen sind. Eine moderne linke Gleichstellungspolitik kann für uns daher nur durch die Beseitigung der Unterdrückung dieser Personengruppen realisiert werden.
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Junge Familien wünschen sich Partnerschaftlichkeit in der Aufteilung von Betreuung und Unterhalt für ihre Kinder – vor allem auch in Trennungsfamilien. Werden Sie im Familienrecht den Ansatz „geteilte Betreuung- geteilter Unterhalt“, nach jeweiliger Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit, verankern?
Wir, die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, begrüßen es, wenn getrennte Eltern weiterhin für ihre Kinder Verantwortung übernehmen. Dabei muss aber das Kindeswohl immer im Mittelpunkt stehen. Auch wollen wir Regelungen im Unterhaltsrecht schaffen, die die Mehrkosten im Falle eines Wechselmodells berücksichtigen und die Lebensstellung des Kindes in beiden Haushalten absichern. Außerdem wollen wir in einem ersten Schritt einen Umgangsmehrbedarf für Eltern im SGB II-Bezug einführen, der auch im Falle des Wechselmodells gezahlt und entsprechend an die Eltern ausgezahlt wird. Langfristig wollen wir das Hartz-IV-System durch eine sanktionsfreie und bedarfsgerechte Mindestsicherung ersetzen.
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Aktuell kann das Statistische Bundesamt Trennungsfamilien nur zur Hälfte erfassen: den Haushalt, in dem das Kind gemeldet ist. Wird Ihre Partei das Microzensusgesetz dahingehend verändern, dass zukünftig beide Haushalte der Trennungseltern statistisch erfasst werden?
Eine Aufnahme beider Haushalte der Trennungseltern in die statistische Erfassung des Microzensus stehen wir positive gegenüber, da der Microzensus die wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung darstellen soll.
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Heute können Kinder in Trennungsfamilien melderechtlich nur in einem Haushalt angemeldet sein. Wird Ihre Partei das Melderecht dahingehend anpassen, dass zukünftig Kinder in Trennungsfamilien in beiden Haushalten gemeldet sein werden?
Eine Meldeadresse soll sicherstellen, dass eine Person für die Behörden erreichbar ist. Dies ist über eine Meldeadresse sichergestellt, an der sich die Person oder eine vertretungsberechtigte Person aufhält. Eine zweite Meldeadresse bringt hier nicht nur keinerlei Vorteile, sondern kann sogar zu Missverständnissen und Fehlern führen, sowie zu Mehrkosten bei den Behörden. Daneben hat eine zweite Meldeadresse auch für das Elternteil, bei dem das Kind bislang gemeldet war, keinerlei Mehrwert und ist allenfalls von symbolischer Bedeutung. Das Kind, um dessen bestverstandenes Interesse es ja hier gehen sollte, hat davon hingegen gar nichts.
6
Aktuell fokussiert das Steuer- und Sozialrecht nur auf einen Haushalt in Trennungsfamilien. Wird Ihre Partei zukünftig staatliche Leistungen (Kindergeld, Betreuungsfreibetrag u. ä.) auf beide Haushalte in Trennungsfamilien aufteilen?
Wenn Eltern paritätisch betreuen, sind wir dafür aufgeschlossen, beiden Eltern den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu
kommen zu lassen. Des Weiteren setzten wir uns für eine armutsfeste Kindergrundsicherung ein. Getrenntlebende Eltern, die sich den Umgang mit dem Kind teilen und Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) beziehen, müssen sich nach aktueller Rechtsprechung den Regelsatz für das Kind teilen. Die bestehende Armut wird dadurch noch verschärft und die Beziehung zwischen den Eltern stark belastet. Denn bestimmte Fixkosten bleiben im
Haushalt bestehen, auch wenn das Kind mehrere Tage beim anderen Elternteil ist. Wir wollen deshalb beiden Elternteilen einen pauschalen Umgangsmehrbedarf in Höhe von einem Viertel des Regelsatzes für das Kind zusprechen. Außerdem wollen wir, dass bei der Berechnung der Kosten der Unterkunft und Heizung das Kind als Mitglied beider Haushalte zu betrachten ist und die entsprechenden Angemessenheitsgrenzen anzuwenden sind.
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Werden Sie sich für ein zeitgemäßes Abstammungsrecht einsetzen, das sich an Abstammung orientiert und dabei nicht eine Erwachsenen-, sondern die Kindersicht priorisiert? Und dabei Mutterschaft und Vaterschaft über biologische Abstammung rechtlich gleichbehandelt
Seit Jahren ist für die Fraktion DIE LINKE nicht die biologische Abstammung entscheidend für die Definition von Familie. Familie ist für DIE LINKE dort, wo Menschen Verantwortung für einander übernehmen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Herkunft. Kinder haben ein Recht darauf zu erfahren, wer ihre biologischen Eltern sind. Dennoch gibt es immer wieder Fälle in denen die Vaterschaft nicht von dem biologischen Vater angenommen wird und er damit alle Rechten und vor allem Pflichten eben dieser übernimmt. Wir unterstützen die Einführung einer Mitmutterschaft. Wir wollen der Vielfalt der Lebensweisen mit Kindern gerecht werden und niemand benachteiligen, auch nicht Alleinerziehende oder Regenbogenfamilien.
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Aktuell fördert der Staat vor allem Frauen- und Mütterverbände finanziell; authentische Männer- und Väterverbände erhalten keine Förderung. Werden Sie sich zukünftig für eine faire und paritätische Aufteilung der Zuwendungen an Frauen- UND Männerverbände einsetzen?
DIE LINKE. setzt sich für eine verfassungskonforme Förderung der Geschlechtergerechtigkeit ein und unterstütz dabei die Zielsetzung der Gleichstellung marginalisierter gesellschaftlicher Gruppen wie Frauen und nichtbinäre Personen. Weiterhin setzten wir uns auch für die Belange queere Menschen ein und unterstützten selbstverständlich politische Maßnahmen für finanziellen Hinwendungen, bezüglich der Gesundheitsversorgung von Transmännern und schwulen Männern. Gleichzeitig fordern wir Förderprogramme die hinsichtlich stereotyper Geschlechterrollen sensibilisieren und helfen sollen sexistische gesellschaftliche Strukturen zu durchbrechen, die Frauen und nichtlineare Menschen diskriminieren. Gender Budgeting ist deshalb für DIE LINKE. ein unverzichtbares Steuerungselement öffentlicher Finanzen, um Haushaltsausgaben in Bezug auf ihre geschlechterpolitische Wirkung hin zu evaluieren. Gleichstellung kann nur erreicht werden, wenn marginalisierte Menschen nicht nur ideell, sondern auch materiell gefördert und unterstütz werden.