Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Gleichberechtigung #stattblumen
#stattblumen
Gleichberechtigung #stattblumen - Bitte anhand Ihres Wahlprogramms oder Ihrer Beschlüsse beantworten und ggf. mit Seitenzahl belegen. Bitte antworten Sie mit “JA” “NEIN” “NEUTRAL”. Zur Begründung Ihrer Auswahl haben Sie jeweils 1.000 Zeichen pro Wahlprüfstein.
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Immer wenn die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, Gesetze erlässt oder Ausgaben tätigt, soll dabei die Gleichstellung der Geschlechter vorangebracht werden. Das soll überprüft und gesetzlich verankert werden.
-ja. S. 103,104 "Privatisierung und Kürzungsmaßnahmen treffen insbesondere Erziehung, Pflege, soziale Arbeit und Bildung. Darunter leiden Frauen doppelt: als Beschäftigte und als unbezahlte Care-Arbeiterinnen in den Familien, wo sie die Kürzungen durch Mehrarbeit auffangen müssen. Das führt zu Mehrbelastung und verstärkt alte Rollenbilder.
Die milliardenschweren Rettungspakete für Unternehmen in der Coronakrise dürfen nicht durch Kürzungen im Sozialbereich aufgefangen werden."
"Die Sozial- und Haushaltspolitik muss auf ihre Geschlechtergerechtigkeit geprüft und entsprechend verändert werden im Sinne eines Gender-Budgeting."
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1 Es soll eine gesetzliche Grundlage für eine flächendeckende Tarifbindung für alle Unternehmen und Branchen geschaffen werden.
2 Beschäftigte, die einem Minijob nachgehen, sollen ab dem ersten Euro sozialversichert sein. Ausnahmen soll es für Gruppen wie Rentner*innen oder Schüler*innen geben.
3 Der Mindestlohn soll auf mindestens 12 Euro angehoben werden.
4 Es soll ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit geben, das für alle Beschäftigten gilt.
5 Es soll ein Verbandsklagerecht eingeführt werden, damit Beschäftigte nicht allein für gerechten Lohn kämpfen müssen, sondern Unterstützung von organisierten Verbänden erhalten.
6 Beschäftigte sollen unabhängig von der Zahl der Mitarbeitenden des Unternehmens Anspruch darauf haben, Auskunft über Löhne und Gehälter anderer Beschäftigter zu bekommen.
7 Frauen sollen bei der Gründung von Unternehmen gefördert werden.
8 Das Ehegattensplitting soll abgeschafft werden.
9 Soziale Berufe sollen durch bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen aufgewertet werden.
1, S. 14: Die Erhöhung der Tarifbindung ist von zentraler Bedeutung. Tarifverträge auszuhandeln ist zwar Sache der Tarifparteien („Tarifautonomie“). Doch kann der Staat die entsprechenden Rahmenbedingungen setzen, die das Aushandeln von guten Tarifverträgen erleichtern. Neben Maßnahmen zur Verbesserung der Verhandlungsmacht der Gewerkschaften – wie insbesondere der Zurückdrängung prekärer Beschäftigungsformen - fordert DIE LINKE die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu erleichtern sowie über ein Tariftreuegesetz auf Bundesebene sicherzustellen, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden sollen, die Tariflöhne zahlen. Außerdem ist Tarifflucht zu erschweren, indem OT-Mitgliedschaften im Arbeitgeberverband verboten und die kollektive Fortgeltung von Tarifverträgen bei Umwandlungen und Betriebsübergängen sichergestellt werden.
2., S 15 Wir wollen Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse überführen.
3. S. 89 Der Mindestlohn soll auf 13 Euro erhöht werden um ein materiell abgesichertes Leben führen zu können und eine gute Rente erlangen.
4, Kapitel Gute Arbeit, DIE LINKE kritisiert die halbherzigen und unflexiblen Regelungen der sogenannten Brückenteilzeit, das für die Hälfte der Beschäftigten nichts bringt. Darüber hinaus setzt sich DIE LINKE für ein neues Normalarbeitsverhältnis ein, das auf einer kurzen Vollzeit mit um die 30 Stunden für alle beruht. Wir unterstützen Gewerkschaften und Initiativen beim Kampf um kürzere Arbeitszeiten bei vollem Lohn- und Personalausgleich. Darüber hinaus fordern wir ein Recht auf Vollzeit. Eine existenzsichernde Beschäftigung darf nicht vom Verhandlungsgeschick und dem Geschlecht der Beschäftigten abhängig sein.
5. S. 99 DIE LINKE fordert ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften. [siehe untenstehende Antwort (nicht nur für diesen Fall fordern wir das)
6., S. 99, Der Gender Pay Gap ist auch im Jahr 2021 ein gravierendes Problem. Frauen verdienen aufgrund sexistischer Diskriminierung weniger Geld als ihre männlichen Kollegen. Wir setzten uns deshalb nicht nur für ein Auskunftsrecht ein sondern wollen ein Gesetz, welches den Rechtsanspruch auf gleiche Bezahlung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit regelt. Auch dafür braucht es das Verbandsklagerecht, damit Arbeitnehmer*innen unterstützt werden, diese Rechte durchzusetzen.
7., S 59, Wir setzten uns für eine Förderung der Gründung von solidarisch wirtschaftenden Unternehmen ein, um eine nachhaltige und krisenfeste Wirtschaft zu ermöglichen, in der Frauen gleichberechtig Unternehmen führen können.
8., S 29, Das Ehegattensplitting verhindert finanzielle Gleichberechtigung und steht einer Partner*innenschaft auf Augenhöhe im Weg. Es fördert zumeist die Abhängigkeit von Frauen in heterosexuellen Beziehungen und leistet Altersarmut Vorschub. Dies gilt es durch progressive Arbeitsmarkt- und Steuerpolitk zu verhindern.
9., S. 89, Wir unterstützen die tarifliche Bezahlung, etwa indem wir uns auf Bundesebene für ein Tariftreuegesetz einsetzen, das die Einhaltung von Tarifverträgen zur zwingenden Voraussetzung für öffentliche Aufträge macht und auch von den beauftragten Firmen eingesetzte Subunternehmen einschließt. Tariflich vereinbarte Vergütungen sowie entsprechende Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen sollen in allen Bereichen sozialer Arbeit grundsätzlich als wirtschaftlich anerkannt werden. Darüber hinaus wollen wir den Mindestlohn auf 13 Euro die Stunde anheben.
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11 Es soll einen längeren Anspruch auf Elterngeld gleichberechtigt für beide Elternteile geben.
12 Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit reduzieren um nahe Angehörige zu pflegen, sollen Anspruch auf eine befristete Lohnersatzleistung haben.
13 Es soll bundesweit gebührenfreie öffentliche Kinderbetreuung geben.
14 Es soll eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf mindestens 35 Wochenstunden geben, wo dies tariflich möglich ist.
15 Beschäftigte sollen ein Recht auf mobiles Arbeiten haben, wenn es bei ihnen umsetzbar ist.
16 Die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen soll staatlich gefördert werden, damit auch Haushalte mit geringeren Einkommen entlastet werden und legale Arbeit im Privathaushalt gefördert wird (z. B. Betreuungs-, Pflegedienste oder Reinigungsarbeiten).
17 Es soll einen Elternschutz für Partner*innen neben dem Mutterschutz nach der Geburt geben.
11, S. 114 Um die partnerschaftliche Aufteilung von Sorge-und Erwerbsarbeit in den Familien zu fördern, wollen wir den Elterngeldanspruch auf zwölf Monate pro Elternteil verlängern. Der Elterngeldanspruch gilt individuell und ist nicht auf den anderen Elternteil übertragbar.
12, S 34 Wir wollen sechs Wochen Freistellung bei vollem, arbeitgeberfinanzierten Lohnausgleich beim ersten Auftreten eines familiären Pflegefalls. Auch bei längerer Übernahme häuslicher Pflege müssen Pflege und Beruf vereinbart und Armut verhindert werden können. Gemeinsam mit den Interessenvertretungen pflegender Angehöriger, Sozialverbänden und Gewerkschaften entwickelt DIE LINKE ein Konzept für eine Freistellung berufstätiger pflegender Angehöriger und Zugehöriger mit Lohnersatz.
13, S. 30 Gebührenfreie öffentliche Kinderbetreuung für Kinder aller Altersgruppen: Eltern brauchen Betreuungseinrichtungen, die flexible Öffnungszeiten haben, damit eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet ist. Gleichzeitig brauchen Beschäftigte gute Arbeitsbedingungen, gute Löhne und bessere Betreuungsschlüssel. Die öffentlichen Betreuungsangebote insbesondere für Kinder ab dem ersten Lebensjahr müssen ausgebaut werden, damit ihr Rechtsanspruch auf pädagogische Förderung eingelöst werden kann.
14, S. 15 Wir fordern Arbeitszeiten, die zum Leben passen. Mehr Personal statt Dauerstress. Wir unterstützen die Gewerkschaften in ihrem Kampf für deutliche Arbeitszeitverkürzung in Richtung eines neuen Normalarbeitsverhältnisses mit einer kurzen Vollzeit mit um die 30 Stunden für alle. Wir setzen uns für ein Mitbestimmungsrecht bei der Personalbemessung und eine Antistressverordnung ein.
15 Alle Beschäftigten sollen durch ein Recht auf Homeoffice einen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen können, sofern die Art ihrer Tätigkeit das zulässt. Der Arbeitsschutz und der gesetzliche Unfallversicherungsschutz müssen auch im Homeoffice uneingeschränkt gelten. Recht auf Pausen und Recht auf Feierabend muss es auch im Homeoffice geben, insbesondere hier braucht es ein Recht auf Nichterreichbarkeit! Beschäftigte dürfen jedoch nicht zum Homeoffice verpflichtet werden: Homeoffice ist für die Beschäftigten freiwillig und verbunden mit einem Rückkehrrecht an den bestehenden Arbeitsplatz im Betrieb.
16 DIE LINKE sagt ja, will aber keinen neuen privaten Dienstleistungsmarkt. Arbeit in Privathaushalten (u. a. Reinigung, Pflege, Kinderbetreuung) soll vor allem über zertifizierte Agenturen, gemeinwohlorientierte oder kommunale Träger organisiert werden. Sie müssen Tarifverträge, unbefristete Beschäftigung, das Recht auf eine vertragliche Mindeststundenzahl, Arbeitsschutz und Weiterbildung für Beschäftigte garantieren. Beschäftigte in Privathaushalten ohne Arbeits- und Aufenthaltsrecht sollen die Möglichkeit einer Legalisierung erhalten. (S. 20, S. 35/36) Wir fördern Investitionen in soziale Dienstleistungen jenseits von Markt und Profit. Für die notwendigen Mittel führen wir die Vermögensteuer wieder ein. (S.104). Die Pflege soll zur Vollversicherung werden, solidarisch finanziert: Alle zahlen ein, alle Einkommen werden verbeitragt, die Beitragsbemessungsgrenze wird aufgehoben und die Private in die Soziale Pflegeversicherung integriert. Mehr professionelle Leistungen sind dann möglich.
17. S. 30 Wir wollen einen zusätzlichen Elternschutz von zehn Tagen bezahlter Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes.
4
- Führungspositionen in Unternehmen sollen paritätisch besetzt sein.
- Der Bundestag, die Bundesregierung sowie die Landes- und Kommunalparlamente sollen paritätisch besetzt sein. Es soll Paritätsgesetze auf allen Ebenen geben.
-ja. S.103: "In Wirtschaft, Wissenschaft und Politik sind Frauen seltener in Führungspositionen vertreten. Das muss sich ändern. Deshalb fordern wir eine Frauenquote in Führungspositionen von 50 Prozent und eine stärkere Teilung von Führungsaufgaben und -positionen durch Jobsharing oder andere Arbeitsmodelle (im Gegensatz zur 30-Prozent-Quote der Großen Koalition)."
-ja.
5
- Es soll ein Rat aus Expert*innen und Betroffenen von Rassismus geschaffen werden, der politische Prozesse beobachtet und bei politischen Entscheidungen berät.
- Die Bundesregierung soll sich verpflichten, die deutsche Kolonialgeschichte aufzuarbeiten.
- Die Bundesregierung soll eine Studie über Racial Profiling und rassistische Polizeigewalt in Auftrag geben.
Zustimmung.
DIE LINKE. fordert eine unabhängige wissenschaftliche Beobachtungsstelle zu den Themen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus einrichten, die die Entwicklungen in diesen Bereichen sozialwissenschaftlich analysiert und dem Bundestag regelmäßig Bericht erstattet. Darüber hinaus muss den Opfern rechter und rassistischer Gewalt einen einfachen Zugang zu rechtlicher, sozialer und therapeutischer Unterstützung und finanzieller Entschädigung zu ermöglicht werden und zivilgesellschaftliche Projekte wie z. B. Opferberatungsstellen und Mobile Beratungen gegen müssen langfristig sicher finanziert werden. Wir fordern Studien und Untersuchung zu Racial Profiling, rassistischer Polizeigewalt und strukturellem Rassismus in deutschen Sicherheitsbehörden. Darüber hinaus fordert die LINKE auch unabhängige Polizeibeschwerdestellen
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- Das Auswärtige Amt soll nach den Maßstäben feministischer Außenpolitik handeln und sich für Geschlechtergerechtigkeit einsetzen.
- Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass internationale Frauenrechtsverträge, wie die Istanbul-Konvention oder die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) , EU-weit und national konsequent umgesetzt werden.
- Die Bundesregierung soll sich gegen antifeministische Angriffe auf Menschen-, Frauen und LGBTQIA+ - Rechte international und finanziell bedeutend einsetzen.
- Die Bundesregierung soll sich explizit und vorbehaltlos zu einer Friedenspolitik bekennen und dafür den Nationalen Aktionsplan 1325 "Frauen, Frieden und Sicherheit" umsetzen und menschliche Sicherheit priorisieren sowie internationale Abrüstungsbestrebungen vorantreiben.
- Die Bundesregierung soll einen regelmäßigen Austausch der feministischen Zivilgesellschaft im In- und Ausland finanziell fördern und diesen institutionalisieren.
- ja. S.105: "Wir fordern die Anwendung ziviler Maß-
nahmen der Gewaltprävention und Konfliktlösung. Deutsche Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik muss Friedenspolitik und Geschlechtergerechtigkeit weltweit voranbringen. Die UN-Resolution 1325 »Frauen, Frieden und Sicherheit« muss umgesetzt werden – weder die Beteiligung von Frauen an Friedensprozessen noch an Konflikten darf ausgeblendet werden."
- ja. S. 104: "Die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, muss konsequent und vollständig umgesetzt werden. Die durch die Bundesregierung bei der Ratifizierung vorgenommenen Einschränkungen wollen wir zurücknehmen, damit zahlreichen geflüchteten oder migrierten Frauen nicht der Zugang zu Schutz verweigert wird."
- ja.
- ja. S.105: "Wir fordern die Anwendung ziviler Maß-
nahmen der Gewaltprävention und Konfliktlösung. Deutsche Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik muss Friedenspolitik und Geschlechtergerechtigkeit weltweit voranbringen. Die UN-Resolution 1325 »Frauen, Frieden und Sicherheit« muss umgesetzt werden – weder die Beteiligung von Frauen an Friedensprozessen noch an Konflikten darf ausgeblendet werden."
- ja.
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- Schwangerschaftsabbrüche sollen entkriminalisiert werden durch Streichung des §218 StGB.
- Es soll einen besseren Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche geben durch die Abschaffung des §219a StGB.
- Alle Menschen sollen kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln erhalten.
- Ein leicht zugänglicher, wohnortnaher und diskriminierungsfreier Schwangerschaftsabbruch soll Teil der medizinischen Grundversorgung werden.
-ja.
-ja.
-ja.
-ja.
Zu allen Fragen: Verweis auf S. 106.
8
- Frauen sollen einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz vor Gewalt haben. Sie sollen einen flächendeckenden und besseren Zugang zu Schutzeinrichtungen und leicht zugänglichen Unterstützungsangeboten bekommen.
- Die Bundesregierung soll sicherstellen, dass Länder und Kommunen Frauenhäuser ausreichend finanzieren.
- Die bundesweite Kriminalstatistik soll Verbrechen gegen Frauen, wie z.B. häusliche Gewalt und Femizide, auch als Verbrechen aus Frauenfeindlichkeit einstufen.
- Frauen, die von Gewalt betroffen sind, sollen unabhängig von ihrem Ehemann ein Aufenthaltsrecht erhalten. Dies soll auch für geflüchtete Frauen gelten.
- Der Gewaltschutz im digitalen Raum soll durch Präventionsmaßnahmen und Sensibilisierung von Polizei und Justiz ausgebaut werden.
-ja. S. 104f: "Es müssen explizit alternative (Erst-)Anlaufstellen zur Polizei in Form von Nichtregierungsorganisationen geschaffen und finanziert werden, an die sich Betroffene wenden können."
-ja. S.104: "Strukturen des Gewaltschutzes und Hilfesysteme wollen wir ausbauen und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausstatten. Die Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen darf nicht länger eine freiwillige Leistung sein. Hier brauchen wir eine bundeseinheitliche Pauschalfinanzierung, an der sich der
Bund beteiligt."
-ja.
-ja. S. 105: "Im Fall von Gewalt in der Partnerschaft muss das bisher vom Ehemann abhängige Aufenthaltsrecht aufgehoben und in einen eigenständigen Aufenthaltstitel umgewandelt werden."
-ja. S.104: "Staatliche Behörden wie Polizei, Gerichte und Ämter sowie medizinisches Personal müssen für geschlechtsspezifische Gewalt –
auch in digitaler Form – sensibilisiert werden."
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- Die Bundesregierung soll sich zu Klimagerechtigkeit verpflichten und dabei alle von Diskriminierung betroffenen Gruppen im Blick haben.
- Es soll ein Rat aus Klimaaktivist*innen, Forscher*innen, Zivilgesellschaft und Politiker*innen geschaffen werden, der die Bundesregierung in allen klimapolitischen Entscheidungen berät.
- Ja.
Wahlprogramm: S. 56 ff. und S. 67 ff.; "Aktionsplan Klimagerechtigkeit" der Bundestagsfraktion DIE LINKE
DIE LINKE stellt soziale Sicherheit und Klimagerechtigkeit beim Klimaschutz ganz nach vorne. Bei vielen Vorschlägen anderer Parteien sehen wir die Gefahr, dass sie einseitig diejenigen belasten, die schon heute unter den Folgen des Klimawandels, aber auch unter den ungerechten Strukturen unserer Gesellschaft und unseres Wirtschaftssystems am meisten zu leiden haben. Wir wollen eine sozialökologische Wende, von der alle Menschen durch bezahlbare Energie, erschwingliche Mobilität, gesunde Nahrungsmittel und mehr Lebensqualität profitieren.
- Ja.
Das Thema Klimagerechtigkeit muss unbedingt institutionell gestärkt werden. Der vorgeschlagene Rat oder die an anderer Stelle diskutierten Bürgerräte sind ein möglicher Weg für eine solche Stärkung. Bei einem reinen Beratungsgremium besteht allerdings die Gefahr, dass es zu einer folgenlosen Alibi-Veranstaltungen wird. Zudem kann die Entscheidung, wer in ein solches Gremium geladen wird, wiederum zu Ausschlüssen mancher Gruppen führen. Beides muss verhindert werden.
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1 Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt Zugang zum ersten Arbeitsmarkt erhalten.
2 Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen sollen den Mindestlohn erhalten.
3 Öffentliche Räume und Unternehmen sollen verpflichtend barrierefrei sein.
4 Frauen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt über ihre geschlechtliche Fortpflanzung bestimmen können.
5 Es soll mehr barrierefreie Frauenhäuser geben.
6 Alle Schulen und Schulformen sollen inklusiv unterrichten und barrierefrei gestaltet sein.
7 Kindertagesstätten und Krippen sollen inklusiv gestaltet sein.
1. Ja: S. 111, Menschen mit Behinderungen sind wegen vieler Diskriminierungen überdurchschnittlich von Erwerbslosigkeit betroffen. DIE LINKE will einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen. Die gesetzliche Beschäftigungspflicht von Unternehmen muss wieder auf sechs Prozent angehoben und konsequent umgesetzt werden. Initiativen zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit müssen gezielt auch Menschen mit Behinderungen einschließen. Dabei sind Frauen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen. Die Ausgleichsabgabe wollen wir deutlich anheben. Alle Regelungen sollen beseitigt werden, die es Unternehmen ermöglichen, die Zahlung der Ausgleichsabgabe zu reduzieren und so die Beschäftigungspflicht faktisch auszuhebeln. Wir stellen sicher, dass die Mittel der Ausgleichsabgabe nur für die Schaffung und Sicherung inklusiver Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet werden. Inklusionsunternehmen mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wollen wir deutlich stärker fördern und ausweiten.
2. Ja: S. 111, DIE LINKE will gute Arbeit und Einkommen, von dem man leben kann, auch für Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Das schließt die Beschäftigten in Werkstätten ein. Werkstätten wollen wir Schritt für Schritt überflüssig machen – mithilfe von sofort durchsetzbaren Ausstiegsstrategien und Zeitplänen sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei wollen wir sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihres sozialen Schutzes bzw. der Alterssicherung erfahren, die gegenwärtig an die Werkstätten geknüpft sind. Als einen Zwischenschritt für die Werkstattbeschäftigten betrachten wir die sofortige Einführung des Tarif- bzw. des gesetzlichen Mindestlohnes.
Auch muss die Vermittlung von Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stärker gefördert werden. Dafür muss z.B. das Budget für Arbeit ohne die Deckelung der Lohnzuschüsse und mit Arbeitslosenversicherungsschutz ausgestaltet werden.
3. Ja: S. 110, DIE LINKE tritt für die volle Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen ein. Grundvoraussetzung dafür ist Barrierefreiheit – in baulicher, kommunikativer und struktureller Hinsicht. Barrierefreiheit nützt allen Menschen. Sie muss daher sowohl für den öffentlichen als auch den privatwirtschaftlichen Bereich als bindende Verpflichtung gelten. Öffentliche Investitionen und Fördergelder müssen an das Kriterium der Barrierefreiheit gebunden werden, u.a. bei Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und Umbaumaßnahmen.
S. 111, Auch die Privatwirtschaft muss umfassende Barrierefreiheit ermöglichen. Wir wollen dazu verbindliche und wirksame Regelungen in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und in das Behindertengleichstellungsgesetz aufnehmen, mit denen private Anbieter*innen von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß UN-BRK verpflichtet werden. Wir wollen ein Verbandsklagerecht einführen, damit Antidiskriminierungsverbände klagen können.
4. Ja: S. 106, DIE LINKE ist der Auffassung, dass Frauen mit Behinderungen ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung und Elternschaft haben. Dazu gehören das Recht auf Erhalt und Förderung ihrer Fruchtbarkeit sowie der Zugang zu Unterstützungsangeboten, zum Beispiel Assistenz zur Elternschaft, und der barrierefreie Zugang zu umfassender, unabhängiger Beratung. Zur Umsetzung des Rechts auf Elternschaft müssen flächendeckend Wohn- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der begleiteten Elternschaft zur Verfügung gestellt werden.
5. Ja: S. 104, Wenn Frauen Gewalt erleben, brauchen sie schnellen sowie bedarfsgerechten Schutz und qualifizierte Hilfe in Frauenhäusern und anderen Schutzräumen. Beratungsstellen müssen leicht zugänglich sein – unabhängig von körperlicher Beeinträchtigung, dem Aufenthaltsstatus oder der Lebenssituation der Betroffenen. Wir wollen die patriarchalen Strukturen verändern, nur so kann Gewalt gegen Frauen nachhaltig verhindert werden. Strukturen des Gewaltschutzes und Hilfesysteme wollen wir ausbauen und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausstatten und barrierefrei gestalten. Die Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen darf nicht länger eine freiwillige Leistung sein. Hier brauchen wir eine bundeseinheitliche Pauschalfinanzierung, an der sich der Bund beteiligt.
6. Ja: S. 48, Der Rechtsanspruch auf inklusive Bildung und das Recht auf das gemeinsame Lernen in einer Regelschule gehört in jedes Schulgesetz. DIE LINKE will barrierefreie Schulen für alle Kinder schaffen, die sich nicht nur auf die baulichen Bedingungen konzentrieren. Sie müssen über adäquate Ausstattung und Qualifizierung bei Personal, Assistenzleistungen, Lehr- und Lernmitteln sowie sonstigen Hilfsmitteln für jedes Kind verfügen. Wir wollen ein Zwei-Lehrer*innen-System umsetzen, als eine der Rahmenbedingungen, mit der wir Förderschulen überflüssig machen. Inklusion darf nicht davon abhängig gemacht werden, wie viel sie kostet. Bund, Länder und Kommunen müssen ein Investitionsprogramm »Inklusive Bildung« auflegen, um Bildungseinrichtungen umfassend barrierefrei umzubauen und auszustatten. DIE LINKE will eine inklusive Schule, in der alle Kinder und Jugendlichen willkommen sind und gemeinsam mit- und voneinander lernen.
7. Ja: S. 46, DIE LINKE setzt sich für ein inklusives Bildungssystem ein, in dem Menschen individuell gefördert werden. Wir wollen die Gebäude sanieren, ausbauen und dem Bedarf für inklusive Bildung anpassen. Das Bildungssystem ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und muss ausreichend vom Staat finanziert werden. Wir wollen inklusive Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in allen Entwicklungsphasen mit entsprechender Qualifizierung des Personals und ausreichender Personal- und Sachausstattung der Einrichtungen.
S. 47, Allen Kindern muss von Anfang an ganztägig das gemeinsame Leben und Lernen mit anderen Kindern in Kindertageseinrichtungen ermöglicht werden. Unabhängig davon, ob und wie lange die Eltern arbeiten. Kinder brauchen einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in einer Kita.
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- Medizinische Forschung basiert oft nur auf Daten von Männern. Sie soll Frauen stärker berücksichtigen, da sie unterschiedliche Symptome bei Krankheiten aufweisen können.
- Die Bundesregierung soll die Erforschung neuer Verhütungsmethoden für alle Geschlechter finanziell fördern, insbesondere derer, die nicht zulasten von Gebärfähigen gehen.
- In WCs öffentlicher Einrichtungen sollen Periodenprodukte kostenfrei zur Verfügung stehen.
- Auch für unverheiratete Paare, lesbische und alleinstehende Menschen, die schwanger werden können, soll es eine Kostenerstattung für künstliche Befruchtungen geben.
- Die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen soll in den Weiterbildungskatalog von Gynäkolog*innen aufgenommen werden.
- Das sogenannte Krankenschein-System, bei dem Asylsuchende vor dem Besuch eine*r Ärzt*in die Zustimmung des Sozialamtes benötigen, soll abgeschafft werden. Denn aktuell hängt ihre reproduktive und sexuelle Gesundheit von der Entscheidung eines*r Verwaltungsmitarbeiters*in ab.
-ja.
-ja. S. 106: "Es müssen Mittel zur Forschung an neuen Verhütungsmethoden zur Verfügung gestellt werden, um auch für Männer zusätzliche Methoden zu entwickeln und Verhütungsmethoden für alle verträglicher zu machen."
-ja. S.106: "Hygieneprodukte für Menstruation müssen von öffentlichen Gesundheitsstellen und in öffentlichen Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden."
-ja. S. 106: "Künstliche Befruchtung muss allen Menschen kostenfrei durch Kostenübernahme der Krankenkasse zur Verfügung stehen, auch nicht-verheirateten, lesbischen, Singlefrauen, Trans* und queeren Menschen."
-ja S. 106: "Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der Gesundheitsversorgung und müssen, wie andere medizinische Leistungen, geregelt werden. Die nötige fachliche Ausbildung dafür muss zum Teil des Medizinstudiums werden."
- ja.
12
- Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz mit folgenden Inhalten ablösen: Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister durch persönliche Erklärung gegenüber dem Standesamt, Vereinfachung der Kostenübernahme bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen, Erfassung transgeschlechticher Eltern im Identitätsgeschlecht im Geburtsregister und Stärkung von Beratungsstellen.
- Das Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer, sowie für transgeschlechtliche Menschen soll abgeschafft werden.
- Es soll ein nationaler Aktionsplan gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interfeindlichkeit und Gewalt gegen LGBTQIA+ eingeführt werden.
- Es soll eine vereinfachte Anerkennung der Elternschaft für queere Paare (mit einem leiblichen Elternteil) eingeführt werden, welche das bisherige Verfahren der Stiefkindadoption ablöst.
- Das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot in Art. 3. Abs. 3 GG soll so ergänzt werden, dass auch der Schutz aller LGBTIQA+ Personen sichergestellt ist.
- LGBTQIA+-Geflüchtete sollen nicht in Länder abgeschoben werden, in denen es Gesetze zur Kriminalisierung von Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit gibt.
Wir können Ihnen mitteilen, dass wir hier alle Fragen mit „Ja“ beantworten können und dies auch durch unser Wahlprogramm gestützt ist und zwar so umfangreich, dass die einzelnen Passagen hier keinen Platz mehr finden. Bei der Frage zu Anerkennung der Elternschaft bei queeren Paaren geht unser Wahlprogramm mit dem Verweis auf die Gleichberechtigung von Wahlverwandschaften weit über ihre Forderung hinaus. Im Bundestag hat die sich die Fraktion hier konkret für die Anerkennung von lesbischen Partnerschaften eingesetzt und hier Änderungsanträge im Gesetzgebungsprozess verfasst. Der vom LSVD und vielen anderen Organisationen seit vielen Jahren geforderte Nationale Aktionsplan findet sich diesmal aus Platzgründen leider nicht im Wahlprogramm, wird aber ebenfalls von der LINKEN seit langer Zeit gefordert und unterstützt und dies wird sich auch zukünftig nicht ändern. Insgesamt finden sie in unserem Wahlprogramm ab Seite 107 (eigenes Kapitel) und an vielen weiteren Stellen viele Forderungen, die unser Engagement in diesem Bereich belegen.