Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie (AGEV) e. V.
Arbeitgeber EDV und Kommunikationstechnologie
Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie (AGEV) e. V.
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Die Zahl der Selbstständigen sinkt seit Jahren massiv. Welche Konzepte haben Sie, um diesen für Deutschland bedrohlichen Trend umzukehren?
Selbstständige und freiberufliche Tätigkeit ist aus unserer Sicht ein zentraler Bestandteil einer vernünftigen Wirtschaftsordnung. Jenseits hoheitlicher Aufgaben, die von öffentlichen Institutionen wahrgenommen werden sollten, ist Selbstständigkeit ein zentraler Faktor für technische Expertise, für Effizienz und für berufliches Ethos.
Prekäre Selbstständigkeit wollen wir vermeiden. Deshalb fordert DIE LINKE bundesweite branchenspezifische Mindesthonorare, die einem ruinösen Preiswettbewerb entgegenwirken und Soloselbstständige schützen. Diese branchenspezifischen Mindesthonorare sind Auftraggebern verbindlich vorzuschreiben. Wichtig ist aber auch der Grundsatz: Soziale Absicherung in allen Arbeitsverhältnissen! Wir wollen sämtliche Tätigkeiten über die Sozialversicherungen absichern. Wichtig ist außerdem, dass die Krankenversicherungsbeiträge für Selbstständige und andere freiwillig in der GKV Versicherte sich deutlich stärker am realen Einkommen orientieren.
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Die Zahl der Ausbildungsverhältnisse sinkt seit Jahren, obwohl Deutschland immer um sein Berufsausbildungssystem beneidet wurde. Der schon heute eklatante Facharbeitermangel, insbesondere in der wichtigen IT-Wirtschaft, vergrößert sich weiter. Was tun Sie dagegen?
Ein geeignetes Instrument zur Schaffung ausreichender Ausbildungsplätze und gleichzeitig für einen fairen Ausgleich bei der Finanzierung von Ausbildungsplätzen zu sorgen, stellt die solidarische Umlagefinanzierung dar. Hierbei sollen alle Betriebe und Unternehmen – gleich ob sie ausbilden oder nicht – in einen Ausbildungsfonds einzahlen, aus dem dann alle Ausbildungsplätze finanziert werden. Ausbildende Unternehmen und Betriebe erhalten aus dem zu bildenden Fonds eine Vergütung oder werden insoweit von der Umlage befreit. Besonders kleine und mittelständische Betreibe, die ausbilden, würden durch diese Art der Ausbildungsfinanzierung entlastet. Dass ein solches Modell erfolgreich ist, zeigt unter anderem die Baubranche. Hier wird dieser Weg der Ausbildungsplatzfinanzierung bereits seit über 30 Jahren erfolgreich gegangen. Auch in anderen Branchen wie beispielsweise der Altenpflege wurden ähnliche Modelle eingeführt mit dem Ergebnis, dass die Zahl der Ausbildungsplätze erheblich gestiegen ist.
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Welche wirtschafts- und fiskalpolitischen Maßnahmen werden Sie einleiten, um die historisch hohe Verschuldung infolge der Pandemie zu überwinden?
Für eine erstklassige Daseinsvorsorge ist eine stärkere Investitionspolitik unerlässlich. Deswegen fordern wir die Abschaffung der Schuldenbremse und die Wiedereinführung der goldenen Regel, die eine Kreditaufnahme im Umfang der öffentlichen Investitionen zulässt. Insbesondere die niedrigen und negativen Zinsen begünstigen die überfällige Investition in Infrastruktur und in die Sozial-Ökologische Transformation. Um die pandemiebedingte Verschuldung zu reduzieren und die im internationalen Vergleich hohe Vermögensungleichheit in Deutschland zu mindern wollen wir eine Vermögensabgabe erheben. Diese soll für Nettovermögen über 2 Millionen Euro gelten, mit einem Freibetrag von 5 Millionen Euro für Betriebsvermögen. Sie ist progressiv von 10 bis 30 Prozent gestaffelt und kann über zwanzig Jahre in Raten gezahlt werden. Die jährliche Belastung des Nettovermögens beträgt somit zwischen 0,1 und 1,5 Prozent. So könnte der Staat über zwanzig Jahre geschätzte 310 Milliarden Euro erlangen.
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Welche Strategie verfolgen Sie gegen Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur, aber auch kleine und große Unternehmen? Wie wollen Sie die Einflussnahme anderer Staaten auf die politische Willensbildung begrenzen?
An zentraler Stelle steht für uns die Resilienz gegen Angriffe auf IT-Systeme. Dazu müssen weiter die Strukturen zum Austausch neuer Sicherheitslücken gestärkt und alle Beteiligten zur Information über solche Lücken verpflichtet werden. Ähnlich wie im Bereich des Bevölkerungsschutzes unterstützen wir den Vorschlag der AG KRITIS, Strukturen für das ehrenamtliche Engagement bei großen Cyber-Sicherheitsvorfällen zu schaffen, in denen Beschäftigte aus diesem Bereich sind engagieren und ähnlich wie bei der Freiwilligen Feuerwehr für ihre Einsätze freigestellt werden müssen. Eine große Gefahr der Einflussnahme anderer Staaten auf die Willensbildung in Deutschland sehen wir nicht. Vereinzelte Versuche können meist durch journalistische Recherchen aufgeklärt und öffentlich gemacht werden.
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Welche Regulierungen planen Sie für die „Plattformarbeit“ und wie verhindern Sie, dass dadurch auch gut bezahlte, freiwillig Selbstständige belastet werden? Gehören für Sie auch IT-Selbstständige zu den Plattformarbeitern?
DIE LINKE hat als erste Fraktion im Deutschen Bundestag konkrete Vorschläge zu gesetzlichen Regulierungen in der Plattformarbeit vorgelegt, um Beschäftigte besser vor Ausbeutung zu schützen und um Plattformarbeit in die deutsche Arbeits- und Sozialgesetzgebung zu integrieren. Die ortsgebundene Plattformarbeit wollen wir grundsätzlich als abhängige Beschäftigung mit der entsprechenden sozialen Absicherung einstufen. Ortsungebundene Plattformarbeit ist sehr divers und reicht von gutverdienenden IT-Dienstleistern bis zu kleinteiligen Tätigkeiten. Während erstere oftmals ihre Arbeitsbedingungen als Selbstständige gut selbst aushandeln können, wird der weitaus größere Anteil, die sogenannte Microtasks ausführen, die schlecht bezahlt sind und aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit von Plattformen benachteiligen. Diese prekäre Beschäftigtengruppe braucht daher einen arbeitnehmerähnlichen Status. Zudem wollen wir ein Mindestentgelt ähnlich dem gesetzlichen Mindestlohn einführen.
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Wie wollen Sie die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ausgestalten? Werden Selbstständige, die bereits vorgesorgt oder ein bestimmtes Alter erreicht haben, ausgenommen? Wie würden Sie die dann notwendige Bürokratie minimieren?
In einem ersten Schritt auf dem Weg zu einer Erwerbstätigenversicherung werden alle bisher nicht in einem obligatorischen Altersvorsorgesystem abgesicherten Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Die Beiträge dieser Personen werden nach deren tatsächlichen Einkommen gestaltet, wobei eine Überlastung besonders kleiner Unternehmen und Solo-Selbstständiger durch Sozialversicherungsbeiträge zu verhindern ist.
Bei der Einführung greifen großzügige Übergangsfristen, bereits aufgebaute Altersvorsorgeansprüche bleiben selbstverständlich bestehen und werden beim Aufbau der Altersvorsorgepflicht berücksichtigt. Zentrales Ziel der Altersvorsorgepflicht ist der Aufbau einer verlässlichen, krisenfesten Alterssicherung deutlich oberhalb der Armutsgrenzen durch jede/n Erwerbstätige/n.
Der zusätzliche bürokratische Aufwand dürfte sich in Grenzen halten – bereits jetzt erfordert die betriebswirtschaftliche Sorgfaltspflicht und das natürliche Eigeninteresse einer jeden Selbstständigen eine gewisse buchhalterische Genauigkeit, die auch die Altersvorsorge beinhaltet und in der Kalkulation zu berücksichtigen ist.
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Wie stehen Sie zur Einführung eines pfändungs- und insolvenzsicheren Altersvorsorgedepots nach den Beispielen USA oder Schweden? Damit könnte ein Großteil der Bevölkerung eine kostenarme zusätzliche Versorgung erhalten und die gesetzliche Rentenversicherung massiv entlasten.
Mit der Riester-Rente liegt auch in Deutschland ein pfändungs- und insolvenzsicheres, privatwirtschaftliches Alterssicherungssystem vor. Die sehr hohen Kosten und niedrigen Renditen führen jedoch zu Recht zu sehr geringen Abschlusszahlen. Kostenarm ist eine solches Modell für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, da diese sich nicht an den Kosten der privaten, aber erforderlichen Altersvorsorge beteiligen müssen – anders als bei der paritätischen Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung. Darüber hinaus unterliegen kapitalmarktbasierte Systeme zwangsläufig Marktschwankungen, selbst wenn es gelingt, einen Teil der Preisschwankungen abzupuffern. Die Verwaltungskosten entsprechender Depots liegen erheblich höher als die Verwaltungskosten der gesetzlichen Rentenversicherung. Es geht also im Kern nicht darum, die Gesetzliche Rentenversicherung zu entlasten, sondern sie vielmehr als tragende Säule der Altersvorsorge zu stärken. Dazu muss das Rentenniveau wieder auf mindestens 53 Prozent angehoben werden, so dass die Rente aus der GRV wieder ausreicht, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.
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Welche Schritte planen Sie, um den beginnenden Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand zu finanzieren, während gleichzeitig die ins Berufsleben eintretenden Jahrgänge nur noch halb so stark sind?
Die Mär von einer nicht mehr finanzierbaren gesetzlichen Rente entbehrt jeder Grundlage. Der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung liegt zurzeit mit 18,6 Prozent auf dem niedrigsten Stand seit 1993. Mit einer moderaten Anhebung des Beitragssatzes auf 20,6 Prozent ließe sich das von der LINKEN geforderte Rentenniveau von 53 Prozent problemlos realisieren – auch dann, wenn in Zukunft mehr Menschen in Rente gehen.
Die junge Generation profitiert nicht von einem möglichst niedrigen Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung. Für das etwas höhere Nettoentgelt kommt die Quittung später doppelt und dreifach in Form einer zu geringen Rentenleistung. Um den Lebensstandard im Alter zu sichern, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer also darauf angewiesen, einen Teil ihres Einkommens (im Rahmen des Riester-Modells vier Prozent) für private Altersvorsorge aufzuwenden, bei der ihre Chefs fein raus sind.
Also: moderate Anhebung des Beitragssatzes, Überführen der Riester-Verträge in die Gesetzliche Rentenversicherung, Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung der Altersvorsorge in der Gesetzlichen Rentenversicherung.