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Nationales Forum Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung (nfb)

Forum Beratung

Nationales Forum Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung (nfb)

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Corona-Pandemie und Folgen: Welche zentralen politischen Ziele verfolgen Sie mit welchen konkreten Maßnahmen, damit sich die BBB-Beratung zügig auf die veränderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation einstellen kann und zukunftsfähig wird?
DIE LINKE setzt sich für eine flächendeckende, individualisierte und entgeltfreie lebensbegleitende Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung ein. Aufgrund der sich schnell wandelnden und komplexer werdenden Berufsbilder, einer regional wie überregional sehr heterogenen Bildungs- und Weiterbildungslandschaft sowie des digitalen Wandels ist eine solche Beratung gerade für Erwachsene von großer Bedeutung. Die Corona-Pandemie darf nicht dazu führen, dass Beratungsangebote nicht mehr oder nur eingeschränkt wahrgenommen werden können. Ein Lösung wäre, vermehrt auf digitale Formate zurückzugreifen. Dazu braucht es entsprechende Infrastruktur, hohe Anforderungen an den Datenschutz und Qualifizierungs- bzw. Weiterbildungsangebote auch für die Berater:innen.

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Halten Sie mit Blick auf die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie politische und gesetzgeberische Anpassungen für erforderlich, um die Ziele des Qualifizierungschancengesetzes und der Nationalen Weiterbildungsstrategie weiterhin und nachhaltig umzusetzen? In welchen Bereichen?
Ja. So ist die Zahl der Arbeitslosen, die eine Weiterbildung erhalten haben, in den vergangenen Jahren sogar gesunken; besonders betroffen waren Beziehende von Hartz IV. Gleichzeitig sind die Herausforderungen am Arbeitsmarkt gestiegen. DIE LINKE fordert u.a. einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung und ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 90 Prozent des vorherigen Nettoentgelts. Für alle Menschen soll es einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung für berufliche Neuorientierung geben. Dafür und für allgemeine, politische und kulturelle Weiterbildungen soll es einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung geben. Dazu müssen die Ländergesetze zur Bildungsfreistellung ergänzt, harmonisiert und dort, wo entsprechende Regelungen noch fehlen, solche geschaffen werden.

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Welche Maßnahmen wollen Sie anregen, damit Berater:innen in ungesicherten Beschäftigungsverhältnissen, Solo-Selbständige und Freiberufler:innen zukünftig besser abgesichert sind und ihre wichtige Arbeit fortsetzen können?
Die Vergabe von öffentlichen Aufgaben an private Dritte erfolgt häufig über Projektförderung. Diese sind nicht geeignet, ein dauerhaftes und nachhaltiges Angebot bereit zu stellen. Dies gilt insbesondere für Beratungsangebote, die kontinuierlich vorhanden sein müssen. Zudem trägt dieses Verfahren, wie das Beispiel der Bundesagentur für Arbeit zeigt, zu einer Ausweitung befristeter sowie in vielen Fällen auch prekärer Beschäftigungsverhältnisse bei. Wir wollen durch Verschärfung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes die Möglichkeiten zur Befristung von Beschäftigungsverhältnissen reduzieren. Hierzu zählt zum einen die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung, zum anderen soll die Anzahl der zulässigen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge auf zwei begrenzt werden. Darüber hinaus wollen wir, dass bei Vergabeverfahren, wo Projekte an private Dritte vergeben werden, nicht der Preis des Angebots der entscheidende Faktor für den Zuschlag ist. Arbeits-, Umwelt- und andere Standards müssen als Ausschlusskriterium von Angeboten und Anbietern etabliert und durchgesetzt werden.

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Digitale Formate: Was wollen Sie tun, damit Beratende die für den Einsatz digitaler Beratungsformate notwendigen Kompetenzen zügig erwerben, und was können Sie zur Entwicklung einer datenschutzkonformen digitalen Infrastruktur der Organisationen vor Ort beitragen?
Für den Einsatz digitaler Beratungsformate müssen Beratende entsprechend qualifiziert werden. Daher sollte der Ausbau von Blended-Learning-Angeboten und anderen digitalen Bildungsangeboten mit Selbst- und Gruppenlernphasen auf thematisch spezifischen Plattformen gefördert werden. Darüber hinaus müssen Strukturen vorhanden sein, die diese Professionalisierung unterstützen, z.B. Wissenschaftler:innen, die durch Studien und Erhebungen zur Verbesserung und Anpassung von Online- Beratungsangeboten beitragen. Die Möglichkeit zur Nutzung von Online-Beratungen im Internet darf nicht an eine Einwilligung in die Datenerhebung oder -weitergabe gekoppelt sein. Daher sollten Software und Anwendungen, die datenschutzsparsam sind, im Rahmen der Förderung von Open-Source-Software öffentlich gefördert werden.

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Was schlagen Sie vor, um Menschen mit hohem Qualifizierungsbedarf,Flucht- oder Zuwanderungserfahrung eine niedrigschwellige Beratung zu ermöglichen und wie wollen Sie Zugang zu digitalen Diensten durch digitale Geräte, Internetabdeckung und Entwicklung digitaler Kompetenzen gewährleisten?
Menschen mit hohem Qualifizierungsbedarf, Flucht- oder Zuwanderungserfahrung haben meist wenig Kenntnisse über Qualifizierungsmöglichkeiten. Daher müssen Beratungsangebote direkt zu ihnen gebracht werden, beispielsweise durch die direkte Ansprache in den Aufnahmeeinrichtungen sowie durch niedrigschwellige regionale Beratungsangebote vor Ort. Menschen in prekären Lebensverhältnissen dürfen aufgrund des digitalen Wandels nicht weiter abgehängt werden, nur weil sie sich kein schnelles Internet oder einen Computer leisten können. Aus unserer Sicht ist daher die staatliche Unterstützung bei der Anschaffung internetfähiger Technik verfassungsrechtlich geboten. Internetfähige Digitaltechnik sowie der Zugang zum Netz sollten dem soziokulturellen Existenzminimum zugerechnet werden.

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Durch die zunehmende Digitalisierung im Bereich der BBB-Beratung gibt es neue Forschungsbedarfe, insbesondere bezogen auf Beratungsformate, innovative Ansätze, Zugänge zur Beratung und technische Umsetzung. Was schlagen Sie vor, um diesen Forschungs- und Entwicklungsbedarf zügig zu realisieren?
Durch die zunehmende Digitalisierung ergeben sich neue Forschungsbedarfe auch im Bereich der BBB-Beratung. Hier müssten im Bereich der Bildungsforschung entsprechende Forschungsprojekte ausgebaut oder ggf. neu geschaffen werden (z.B. im Rahmenprogramm Bildungsforschung). Dazu ist eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung durch den Bund notwendig.

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Würden Sie sich für ein kontinuierliches, flächendeckendes Beratungsmonitoring als Grundlage für Qualitätsentwicklung und politische Entscheidungen einsetzen? Falls ja: für welche ersten Schritte setzten Sie sich ein?
Eine einheitliche Qualitätssicherung und regelmäßige Weiterbildungen des Beratungspersonals sichern das hohe Niveau und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Beratungsqualität. Als Vorbild könnte der Qualitätsrahmen Berliner Modell (QBM) dienen. Dieser beinhaltet das Verfahren der internen und externen Qualitätssicherung für und in den beteiligten Beratungseinrichtungen als Referenzgröße für gute und qualitätsvolle Beratung in Berlin. Zudem können Datenbanken und regelmäßige Erhebungen die Qualitätsentwicklung unterstützen. Ein Zusammenspiel von Qualitätssicherung, Qualitätskriterien und Zertifizierung sind aus unserer Sicht von Bedeutung.

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Die NWS will den Auf- und Ausbau von Beratungsnetzwerken auf lokaler und regionaler Ebene für eine bessere Koordination der verschiedenen Anbieter (Agenturen für Arbeit, kommunale Beratungseinrichtungen etc.) stärken. Wie stellen Sie sich die Umsetzung und deren finanzielle Absicherung vor?
Die Unabhängigkeit der Angebote wollen wir durch eine kollektive Finanzierung der Beratung ermöglichen. Hier wäre z.B. die Bundesagentur für Arbeit, die selbst Informationsangebote zur Berufswahl zur Verfügung stellt, als Träger möglich. Es gäbe allerdings auch andere Finanzierungsmöglichkeiten. So setzt sich DIE LINKE für branchenspezifische Weiterbildungsfonds ein, wie sie in Frankreich existieren. Diese könnten ebenfalls die Finanzierung (mit-)tragen.