Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Magazin Rollstuhl-Kurier

Rollstuhl-Kurier

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1

Antragsverfahren für Hilfsmittel wie Rollstühle sind häufig langwierig, wodurch benötigte Hilfen teils mit erheblichen Verzögerungen erhalten werden. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass dieser Prozess beschleunigt wird? (Wenn ja, wie?)
DIE LINKE will die Pflicht zur Genehmigung des Hilfsmittels durch die Krankenkassen abschaffen. Das verkürzt auch Bearbeitungszeiten. Grundlage dafür ist eine Neukonzeption des Hilfsmittelverzeichnisses, und zwar durch den G-BA unter wirksamer Patientenbeteiligung. Ziel ist die Erstellung einer Positivliste für eine Versorgung mit hochwertigen Hilfsmitteln, die von den Krankenkassen zügig und vollumfänglich finanziert werden.

2

Sollten Menschen mit Behinderungen bei entsprechender Qualifikation vorrangig in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden?
Dafür fordert DIE LINKE die Schaffung von Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt, langfristige und bedarfsdeckende Förderungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, die Erhöhung der Beschäftigungsquote und die deutliche Anhebung der Ausgleichsabgabe, die wirksame Verbesserung von Beratung und Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit, mindestens Mindestlohn und reguläre Arbeitsverhältnisse für Werkstattbeschäftigte.

3

Gerade für Menschen mit Behinderungen bietet die Digitalisierung große Chancen. Was werden Sie tun, damit die digitale Infrastruktur barrierefrei wird und damit Menschen mit Behinderungen beruflich und privat an der gesellschaftlichen Entwicklung teilhaben können?
DIE LINKE fordert den öffentlichen Bereich wie Verwaltungen und die Privatwirtschaft zur Schaffung umfassender, also auch digitaler, Barrierefreiheit gesetzlich zu verpflichten. Auch wollen wir in § 3a der Arbeitsstättenverordnung umfassende Barrierefreiheit und Universelles Design sowie „angemessene Vorkehrungen“ als Grundprinzipien der Arbeitsstättengestaltung unabhängig davon festschreiben, ob Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden.

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Wie halten Sie es mit der Forderung, dass alle Kinder – mit und ohne Behinderung oder Förderbedarf – gemeinsam in ein und dieselbe Klasse gehen sollten?
DIE LINKE will eine inklusive Schule. Bund, Länder und Kommunen müssen ein Investitionsprogramm »Inklusive Bildung« auflegen, um Bildungseinrichtungen umfassend barrierefrei umzubauen und auszustatten. Sie müssen über eine adäquate Ausstattung und Qualifizierung an Personal, Assistenzleistungen, Lehr- und Lernmitteln sowie sonstigen Hilfsmitteln für jedes Kind verfügen. Wir wollen ein 2-Lehrerinnen- bzw. 2-Lehrer-System umsetzen.

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Behinderte Menschen müssen häufig ein Vielfaches ausgeben, um vergleichbaren Freizeitaktivitäten nachzukommen. Um einen Sport auszuüben – beispielsweise Basketball – muss ein Rollstuhlfahrer mindestens 500 Euro, bei Modellen mit Anpassungsbedarf um die 5000 Euro ausgeben. Im Vergleich dazu muss ein Fußgänger nur Turnschuhe kaufen. Wie sollte eine Gesellschaft mit diesen Differenzkosten umgehen?
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Freizeit und Sport muss gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ermöglicht werden. Daher fordert DIE LINKE die hierfür benötigten Unterstützungsleistungen, Hilfsmittel und Assistenz über das SGB IX als Teilhabeleistungen zu garantieren. Diese müssen bedarfsdeckend ausgestaltet und gewährleistet werden.

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Sind Sie dafür, dass in das Gaststättengesetz aufgenommen wird, dass neu eröffnende Kneipen und Restaurants verpflichtend barrierefreie Toiletten anbieten?
DIE LINKE schlägt vor, verbindliche Regelungen im AGG zu treffen, mit denen private Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit verpflichtet werden. Dort ist auch sofort zu regeln, dass die Versagung angemessener Vorkehrungen zur Herstellung von Barrierefreiheit eine Benachteiligung darstellt, damit angemessene Vorkehrungen als subjektives Recht gegenüber der Privatwirtschaft einklagbar sind.

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Wie würden Sie den Anteil barrierefreier Wohnungen steigern, ohne, dass Bauherren die Ausnahmen in § 50.3 der Musterbauordnung nutzen?
Dafür ist ein öffentliches Bauprogramm im Umfang von 10 Milliarden Euro im Jahr zur Förderung des kommunalen, genossenschaftlichen und gemeinnützigen Wohnungsbaus mit einem Anteil bedarfsdeckender, barrierefreier Angebote zu vereinbaren. Die Ausnahmetatbestände in der Musterbauordnung (§ 50 Abs. 3 MBO) und der Verwaltungsvorschrift der technischen Baubestimmungen müssen gestrichen werden. Eine Sanktionierung bei Nichteinhaltung ist zu regeln.

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Pflegende Angehörige sind hohen psychischen und finanziellen Belastungen ausgesetzt, obwohl sie unser Sozialsystem mit ihren Beiträgen stützen. Sind Sie der Meinung, dass die Leistungen für diese Menschen ausreichend sind?
Mehr als 4 Millionen pflegende Angehörige sind weder vor Armut durch Pflege geschützt, noch wird ihre reale Leistung anerkannt. DIE LINKE will für sie eine umfassende soziale Sicherung: einen echten Lohnersatz, gute Rentenansprüche für alle Pflegepersonen und ein Entlastungsbudget. Niemand soll seinen Beruf aufgeben müssen. Wohnortnahe, bezahlbare Pflegeangebote sind die beste Entlastung. Dafür: Pflegevollversicherung und öffentliche Investitionen.