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Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung
FV Menschen mit Behinderung
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung
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Defizite bei der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung müssen behoben werden. Dies gilt insbesondere für die Assistenz im Krankenhaus und bei einer stationären Rehabilitation wie auch für die fehlende Barrierefreiheit. Welche Maßnahmen sind in diesem Bereich geplant?
DIE LINKE fordert für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf, die Assistenz benötigen und diese nicht über das Arbeitgebermodell organisieren, bei notwendigen Aufenthalten in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen die Mitnahme von Assistenz-/Pflegekräften zu gewährleisten. Die Finanzierung sollte wie bei anderen Assistenzleistungen über die Eingliederungshilfeträger des SGB IX erfolgen.
Die noch kurzfristig verabschiedeten Regelungen beziehen sich nur auf die Eingliederungshilfe. Damit fallen Menschen mit Pflegebedarf raus. Auch wird die Mitnahme von Assistenz nicht auch für Rehabilitationseinrichtungen ermöglicht.
Wir wollen das Gesundheitswesen konsequent von Barrieren befreien. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, Hindernisse beim Zugang zu Arztpraxen, Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen zu beseitigen, sondern auch, Untersuchungstechniken und Kommunikation den besonderen Bedürfnissen von älteren Patient*innen und Menschen mit Behinderungen anzupassen.
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Pflegeversicherungsleistungen werden bei Menschen mit Behinderung in einer besonderen Wohnform gemäß § 43a SGB XI auf pauschal 266 Euro im Monat begrenzt und die betroffenen Versicherten dadurch erheblich benachteiligt. Ist die Abschaffung des § 43a SGB XI oder eine Erhöhung der Pauschale geplant?
DIE LINKE möchte Teilhabeleistungen gleichrangig zu einer teilhabeorientierten Pflegeversicherung (SGB XI) ausgestalten. Im Rahmen des Gesamtplanverfahrens zur Bedarfsfeststellung sind Teilhabeleistungen im neu zu gestaltenden SGB IX gegenüber der Hilfe zur Pflege im SGB XII vorrangig zu garantieren. Die Einschränkung der Pflegeleistungen nach § 43a SGB XI in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ist aufzuheben. Die Streichung des § 43a SGB XI ist zu prüfen.
DIE LINKE wird Teilhabeleistungen nach SGB IX und teilhabeorientierte Pflegeleistungen (SGB XI) gleichrangig ausgestalten. Im Gesamtplanverfahren zur Bedarfsfeststellung im neu zu gestaltenden SGB IX sind Teilhabeleistungen gegenüber der Hilfe zur Pflege im SGB XII vorrangig zu garantieren. Die Einschränkung der Pflegeleistungen nach § 43a SGB XI für Menschen mit Behinderungen ist aufzuheben Grundsätzlich will DIE LINKE, dass alle Leistungen der medizinischen Behandlungspflege auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege von der Krankenversicherung finanziert werden. Deshalb soll der § 43 a SGB XI entfallen.
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Die Sicherung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung durch die Erbringung von personenzentrierten Leistungen ist das Ziel des Gesetzgebers bei der Umsetzung des BTHG. Aus diesem Grund halten die Fachverbände weitere Monitoringprojekte für notwendig. Ist in diesem Bereich etwas geplant?
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat einen Flickenteppich an verschiedenen Verfahren in Ländern und Kommunen geschaffen, was zu großen Problemen für Menschen mit Behinderungen führten. DIE LINKE fordert die Überprüfung und Überarbeitung der Regelungen. Auf Bundesebene wollen wir erreichen, dass Ansprüche und Bedarfe der Leistungsberechtigten nach bundesweit einheitlichen Kriterien auf Grundlage der ICF festgestellt werden müssen. Regelungen zur Regionalisierung von Teilhabeleistungen und zur abweichenden Leistungsausgestaltung für Länder und Kommunen sind aufzuheben. Alle Teilhabeleistungen müssen bedarfsdeckend und vollständig einkommens- und vermögensunabhängig ausgestaltet werden. Dazu zählen auch Assistenzleistungen, die für alle Lebensbereiche garantiert werden müssen – so auch für ehrenamtliche Tätigkeiten.
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Durch den Kostenvorbehalt beim Wunsch-und Wahlrecht und des Mangels an barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum können Menschen mit Behinderung ihren Wohn-und Lebensort nicht frei wählen. Planen Sie, diese Einschränkungen abzuschaffen und damit die freie Wahl des Wohn- und Lebensortes sicherzustellen?
DIE LINKE möchte das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen deutlich stärken. Daher fordern wir, die selbstbestimmte Lebensführung, insbesondere darüber zu entscheiden, wo und mit wem ein Mensch wohnen möchte, flächendeckend zu sichern. Mehrkostenvorbehalte wie in § 104 SGB IX müssen gestrichen werden. Auch ist dafür die gemeinschaftliche Leistungserbringung gegen den Willen von Menschen mit Behinderungen zu beenden (Zwangspooling).
Mit zehn Milliarden Euro im Jahr wollen wir den Sozialen Wohnungsbau retten, den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbau ankurbeln und einen nicht-profitorientierten Wohnungssektor aufbauen. Dabei wollen wir einen Anteil bedarfsdeckender, barrierefreier Wohnangebote schaffen. Dafür sind öffentliche Investitionen und Fördergelder an Vorgaben der Barrierefreiheit zu binden und diese entsprechend im Vergaberecht als Vorgabe für öffentliche und private Auftraggeber beim Neubau und Umbau von Wohnungen und Quartieren zu verankern.
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Durch das „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ werden bestimmte Menschen mit Behinderung von der Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen. Wird diese Zugangsbegrenzung zur WfbM, zu anderen Leistungsanbietern, zum Budget für Arbeit und zum Budget für Ausbildung aufgehoben?
DIE LINKE fordert die Schaffung von Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt, langfristige und bedarfsdeckende Förderungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, die deutliche Anhebung der Ausgleichsabgabe, die wirksame Verbesserung von Beratung und Vermittlung einheitlich durch die Bundesagentur für Arbeit, mindestens Mindestlohn und reguläre Arbeitsverhältnisse für Werkstattbeschäftigte. Die Unterscheidung zwischen werkstattfähigen und nicht werkstattfähigen Menschen ist aufzuheben. Damit entfällt auch die Zugangsbedingung in eine Werkstatt: das Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung. Die Vermittlung von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt muss stärker gefördert werden. Dafür ist z.B. das Budget für Arbeit auszuweiten und ohne die Deckelung der Lohnzuschüsse und mit Arbeitslosenversicherungsschutz auszugestalten. Auch wollen wir Inklusionsunternehmen deutlich stärker fördern und ausweiten.
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Um das größtmögliche Maß an Teilhabe für Menschen mit Behinderung in einer Pandemie aufrecht zu erhalten, ist es wichtig, bei Schutzmaßnahmen stets den Gesundheitsschutz mit dem Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung abzuwägen. Wie planen Sie, dieses Ziel umzusetzen?
Die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderung und mit Pflegebedarf in (teil-) stationären Einrichtungen müssen auch in Pandemien und anderen Krisensituationen umgesetzt werden.
Isolation und Leistungseinschränkungen sollen weitgehend vermieden werden. Entsprechende bundesweite Vorgaben sind in den Pandemieplänen der Kommunen und Einrichtungen zu verankern, zusätzliche Personalgewinnung inklusive. Schutz- und Hygieneausrüstungen müssen verpflichtend vorgehalten werden. Digitale Kontakte, außerhäusliche Besuche und Sterbebegleitung durch Angehörige sollen möglich sein. Erforderliche Investitionen sind öffentlich zu finanzieren, ohne die Menschen mit Pflegebedarf zusätzlich finanziell zu belasten.
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Die Bedeutung der Digitalisierung für Menschen mit Behinderung ist besonders in der Corona-Pandemie deutlich geworden, da hierdurch (digitale) Teilhabe ermöglicht wird. Wie planen Sie, die Grundvoraussetzungen für eine digitale Teilhabe zu schaffen und Barrieren abzubauen?
DIE LINKE fordert Barrieren in allen Lebensbereichen abzubauen – auch in den Köpfen und in der digitalen Welt. Auch die Privatwirtschaft muss umfassende Barrierefreiheit – auch digitale – ermöglichen. Wir wollen dazu verbindliche Regelungen in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und in das Behindertengleichstellungsgesetz aufnehmen, mit denen private Anbieter*innen von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet werden. Wir wollen ein Verbandsklagerecht einführen. Öffentliche Investitionen, Fördergelder und Vergaben müssen an Barrierefreiheit gebunden werden. Auch in ländlichen Regionen und in Pflegeheimen muss Menschen Zugang zu schnellem Internet ermöglicht werden. Digitale Teilhabe ist eine Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Es muss immer auch nicht-digitale Arten geben, eine Karte fürs Schwimmbad und einen Termin beim Amt etc. zu bekommen, damit niemand ausgeschlossen wird.
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Im Bereich der Eingliederungshilfe besteht ein Fachkräftemangel, insbesondere an Heilerziehungspfleger*innen und Heilpädagog*innen. Um die Berufsbilder zu stärken, benötigt es Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und verbesserte Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen. Welche Maßnahmen planen Sie hierzu?
Teilhabe und Selbstbestimmung in der Eingliederungshilfe erfordern eine hohe Fachlichkeit des Personals. DIE LINKE will deshalb die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung auch in der Eingliederungshilfe verbessern. Tarif- und Entgeltsteigerungen sowie bedarfsgerechte Personalausstattung müssen vollumfänglich vom Kostenträger refinanziert werden. Langfristig will DIE LINKE zum Kostendeckungsprinzip zurückkehren.
Wir wollen mehr inklusionsorientierte Qualifizierungsmöglichkeiten und eine zweijährige bundeseinheitliche Assistenzausbildung. Aus- und Fortbildung muss in allen Gesundheits- und Sorgeberufen gebührenfrei werden und Arbeitsleistungen sollen während der Ausbildung vergütet werden. Während der Weiterbildung sollen Beschäftigte nach ihrem Grundberuf bezahlt werden. DIE LINKE unterstützt das gewerkschaftliche Engagement für bundesweite Ausbildungsverordnungen und Ausbildungsvergütungen. Wir fordern bundeseinheitliche Regelungen für die Anerkennung von Heilerziehungspflegern*innen als Fachkräfte in der Behindertenhilfe.