Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V.

ARGE HeiWaKo

Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V.

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Wie wollen Sie die Digitalisierung der Energiewende im Gebäudebereich insbesondere in Hinblick auf geringinvestive Maßnahmen in der Zukunft politisch erfolgreich gestalten?
Wir befürworten die Ausrüstung mit smarter Gebäudetechnik, sofern sie zur Information der Bewohnerinnen und Bewohner selbst beiträgt und zur flexibleren und effizienteren Anlagen-Steuerung, so etwa bei Heizungsreglern. Den uneingeschränkten Online-Datentransfer nach außen sehen wir dagegen aus Gründen des Datenschutzes kritisch.

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Wie beurteilen Sie transparente Verbrauchsdaten auf Grundlage realer Verbrauchswerte mit denen Aussagen über den realen, energetischen Zustand von Gebäuden getroffen werden können treffen?
Die Transparenz bei den Verbrauchsdaten ist eine rechtlich geforderte Grundlage jeder Betriebskostenabrechnung. Sie spielt auch bei der Einschätzung des eigenen Nutzerverhaltens eine Rolle. Über den energetischen Zustand von Gebäuden hat die jährliche Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten aber nur beschränkten Aussagewert. Selbst bei einem Vergleich vor und nach einer energetischen Sanierung ist es oft schwer, aus den Verbrauchsdaten exakte Schlüsse über den veränderten energetischen Zustand zu schließen. Schließlich ändert sich im Zuge solcher Sanierungen vielfach das Nutzerverhalten (Pre- und Rebound-Effekte). Deshalb nimmt für uns der energetische Energie-Bedarfsausweis einen hohen Stellenwert ein (im Unterschied zum Verbrauchsausweis).

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Wie wollen Sie die gesteigerte Verbraucherverantwortung in Zukunft adressieren?
In welchem Umfang aus energetischer Sicht moderne oder modernisierte Gebäude Treibhausgase einsparen hängt neben der technischen Güte des Gebäudes auch vom Nutzerverhalten ab. Wichtig ist hier, Nutzerinnen und Nutzer solcher Gebäude mit der Gebäudetechnik und der jeweiligen dahintersteckenden Systemidee vertraut zu machen. Ansonsten drohen durch falsches Nutzerverhalten relevante und vermeidbare Energieverluste. Insofern sollten Aufklärung und niederschwellige Schulungen im Umgang mit der neuen Technik organisiert werden. Für die Organisation solcher Kampagnen zu sinnvollen Anlässen (Neubezug, Rückzug nach Sanierungen etc.) könnten Eigentümer verpflichtet werden.

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Wie beurteilen Sie die Herausforderungen des Gebäudesektors, die Treibhausemissionen bereits bis zum Zwischenziel 2030 deutlich zu senken?
Angesichts der verpassten letzten Jahre bei der Durchsanierung des Gebäudebestandes ist die Herausforderung enorm. Die Sanierungsquote muss mindestens verdreifacht werden. Und das muss sozialverträglich geschehen, also nahezu warmmietenneutral und mietrechtlich abgesichert. Parallel müssen die Neubaustandards gesetzlich auf KfW 40 angehoben werden. In diesem Zuge müssen jene erheblichen Fördermittel, die gegenwärtig noch in die Neubau-Effizienzförderung fließen, vollständig umgeleitet werden in die sozialverträgliche energetische Sanierung des Gebäudebestandes. Neben der Steigerung der Gebäudeeffizienz ist der Restenergiebedarf schrittweise - aber mit deutlich höherem Tempo - durch regenerative Energie zu decken. Die zentrale Rolle spielt für uns dabei die Wärmepumpe. Ihr Einsatz setzt in der Regel eine gute Isolation der Gebäudehülle voraus. Insofern müssen aufgestockte Förderprogramme zur energetischen Sanierung mit denen zur Förderung von regenerativer Wärme (die insbesondere für die Wärmepumpe deutlich auszubauen sind) Hand in Hand gehen.

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Sollten die 2030-Klimazwischenziele absehbar nicht erreicht werden können, was würde dies für das 2050-Ziel und die dann erforderlichen Maßnahmen bedeuten?
Das liegt auf der Hand: Sollten die 2030-Klimazwischenziele nicht erreicht werden, verschieben wir die technisch-ökonomischen und sozialen Herausforderungen in die Zukunft, also auch teilweise auf eine andere Generation. Diese Herausforderungen zu meistern wird später dann ungleich schwieriger und teurer, schon weil die erforderlichen jährlichen Einsparquoten dadurch dramatisch ansteigen würden. DIE LINKE fordert eine Halbierung der Emissionen des Gebäudesektors bis 2030 gegenüber 2018.

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Wie schätzen Sie diese unterschiedlichen Instrumente zur Zielerreichung ein?
Die Strategie der Bundesregierung, vorrangig durch Anreize die notwendigen energetischen Sanierungen voranzutreiben, sehen wir als gescheitert an. Darum müssen künftig verbindliche gebäudescharfe Sanierungspläne - also Ordnungsrecht - die Förderinstrumente ergänzen. Parallel muss mietrechtlich abgesichert werden, dass Sanierungen (in Verbindung mit erhöhten Fördermitteln) warmmietenneutral erfolgen. Die Kaltmieten dürfen nach energetischen Sanierungen also nur im Umfang erzielter Heizkosteneinsparungen erhöht werden. Mehr Mittel für Sanierungen könnten unter anderem durch die in der Antwort auf Frage 4 angesprochene Umlenkung von Fördermitteln aus dem Neubaubereich fließen. In diesem Zusammenhang muss auch im Neubau das Ordnungsrecht und der Vollzug gestärkt werden, insbesondere über die Anhebung der vorgeschriebenen Effizienzstandard auf KfW 40 und deren Kontrolle.

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Welche substantiellen Änderungen sind aus ihrer Sicht bei einer Novellierung des GEG notwendig? Sehen Sie außerhalb des GEG noch andere regulatorische Notwendigkeiten - und wenn ja welche -, um die Ziele im Gebäudesektor zu erreichen?
Wir fordern eine Anhebung der GEG-Effizienzstandards für Neubauten auf KfW 40. Darüber hinaus schlagen wir eine Fokussierung der Förderkulisse vor, konkret mit einem „Sofortprogramm klimagerechte und sozialverträgliche Erneuerung von Siedlungsbauten der Nachkriegszeit“ (erbaut zwischen 1949 und 1978; ca. 7,5 Mio. Wohnungen, von denen drei Viertel kaum energetisch saniert sind). Dafür sollten – zusätzlich zur Aufstockung der laufenden KfW-Programme auf dauerhaft mindestens 5 Mrd. Euro jährlich – noch einmal 5 Mrd. Euro pro Jahr bereitgestellt werden. Ferner sollten Sanierungsberater innerhalb eines Sozialplanverfahrens gemäß § 180 BauGB an Klimastützpunkte beratend (und für die Mieterinnen und Mieter schützend) tätig sein und sozialverträgliche Quartiers-Sanierungskonzepte koordinieren. Schließlich sind Weiterbildungs- und Zertifizierungsprogramme für Handwerker und Baubetriebe für uns weitere Bausteine, um zu mehr, qualitativ guten und preiswerten energetischen Sanierungen zu kommen.

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Wäre es vor dem Hintergrund der ambitionierten Klima- und Energiewendeziele nicht sinnvoll, öffentliche Unterstützungsleistungen für die Optimierung des Anlagenbetriebes und der Gebäudehülle massiv auszuweiten?
Anlass für die Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit auf Sanierungen von selbstgenutztem Wohnraum dürfte sein, dass bei Mietshäusern die Weitergabe des Vorteils von Vermieterinnen und Vermieter an Mieterinnen und Mieter nicht gewährleistet werden kann. Gleichzeitig scheuen häufig selbstnutzende Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer, Sanierungsprogramme in Anspruch zu nehmen – im Gegensatz zur Mehrheit von professionell tätigen Vermietern und Gewerbetreibenden. Eine Ausdehnung dieses Instruments auf Mietwohnungs- und Gewerbegebäude ist aus unserer Sicht darum nicht sinnvoll.

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Wie beurteilen Sie die Forderung, Energieverbrauchsausweise als Standardausweis im Bestandsgebäude zu etablieren und den Bedarfsausweis für Bestandsgebäude abzuschaffen?
Der Verbrauchsausweis repräsentiert die Heizkosten-Abrechnungen der letzten drei Jahre und ist darum aussagekräftiger über das Verhalten der bisherigen Bewohnerinnen und Bewohner als über den Zustand des Gebäudes. Aus diesem Grund setzen wir auf den Bedarfsausweis, weil er - sofern er solide erarbeitet wurde – den energetischen Zustand eines Gebäudes wiedergibt. Er sollte also auf keinen Fall abgeschafft werden.

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Halten Sie diese Möglichkeit des Effizienzmonitorings für ein zielführendes Instrument, um zeitintensive regelmäßig wiederkehrende Überprüfungen haustechnischer Anlagen in eine kosteneffiziente Alternative zu überführen?
Zu dieser Frage haben wir uns noch keine abschließende Meinung gebildet.