Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Väteraufbruch
Väteraufbruch für Kinder e.V.
1
Unterstützen Sie die Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt einzuführen und die Wahrnehmung der Erziehungszeiten der Eltern paritätisch aufzuteilen (z.B. 7 Mon. Mütter, 7 Mon. Väter), um die Bindung von Kindern auch an Väter zu stärken und kindbedingte Erwerbsausfälle von Müttern zu reduzieren?
Wir setzen und dafür ein, dass eine zusätzlicher Elternschutz von 10 Tagen nach der Geburt des Kindes für den zweiten Elternteil oder für eine von der gebärenden Person benannten Bezugsperson eingerichtet wird. Des Weiteren fordern wir eine Elternzeit bei der beide Eltern jeweils 12 Monate Elternzeit nehmen können, die Elternzeitmonate sollen nicht übertragbar an den anderen Elternteil sein.
Themen:
Steuern,
Kinder und Jugend
2
Setzt sich Ihre Partei dafür ein, das Prinzip der Doppelresidenz als gesellschaftliches Leitbild ins Deutsche Recht zu übernehmen und die Resolution 2079(2015) der parlamentarischen Versammlung des Europarates vorbehaltlos umzusetzen?
Wir lehnen die gesetzliche Festschreibung eines bestimmten Betreuungsmodells als Regelfall ab. Jeder Einzelfall muss in Konfliktsituationen individuell geprüft werden. Oberste Priorität
haben dabei das Kindeswohl und der klar artikulierte Kindeswunsch.
Abgesehen davon müssen insbesondere beim Wechselmodell/Doppelresidenzmodell zahlreiche Voraussetzungen erfüllt werden, dazu zählen beispielsweise:
• Kommunikations-und Kooperationsbereitschaft der Eltern
• Bindung des Kindes an beide Elternteile
• Nähe der elterlichen Haushalte zueinander und zu Betreuungseinrichtungen wie
Kindergarten oder Schule
• Alter der Kinder (gerade bei jüngeren Kindern können häufige Wechsel stressvoll sein)
Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass das Wechselmodell/Doppelresidenzmodell grundsätzlich für jedes Kind und jede Familie am besten geeignet ist.
Themen:
Steuern,
Kinder und Jugend
3
Setzen Sie sich dafür ein, nach einer Trennung neben Alleinerziehenden auch Getrennterziehende als gleichwertige Familienform in allen Gesetzesvorhaben zu berücksichtigen und bestehende Gesetze und Förder- und Unterstützungsangebote den unterschiedlichen Bedarfen beider Gruppen anzupassen?
Aus unserer Sicht sind alle Familien gleich. Jede Familie hat aber unterschiedliche Förder- oder Unterstützungsangebote nötig. Wir setzen uns z.B. dafür ein, dass bei Getrennterziehenden Familien im Transferbezug, der Umgangsmehrbedarf angepasst wird, so dass der Elternteil, bei dem das Kind mehr als die Hälfte des Monats lebt, den vollen Regelsatz erhält und der andere Elternteil pauschal den hälftigen Regelsatz zugesprochen bekommt. Im Falle einer paritätischen oder nahezu paritätischen Teilung des Umgangs mit dem Kind sollen beiden Elternteilen jeweils einen hälftigen Regelsatz für das Kind und einen pauschalen Umgangsmehrbedarf in Höhe von einem Viertel des Regelsatzes für das Kind erhalten.
Themen:
Steuern,
Kinder und Jugend
4
Welchen Anpassung-, Modernisierungs- und Verbesserungsbedarf sieht Ihre Partei im Familienrecht und wie stehen Sie zur Einführung einer verpflichtenden Beratung / Mediation vor Einleitung eines familiengerichtlichen Verfahrens (mit Ausnahmen in eilbedürftigen Fällen, Kinderschutzfällen etc.)?
Familien müssen in ihrer selbstbestimmten Entscheidungsfindung über ein Betreuungsmodell bestmöglich unterstützt und anschließend bei der Umsetzung der Entscheidung von multiprofessionellen Teams begleitet werden. Dazu ist eine bedarfsgerechte personelle und sachliche Ausstattung von Jugendämtern sicherzustellen.
Dies gilt insbesondere für psychologisches Personal sowie Mediatorinnen und Mediatoren. Daneben bedarf es einer entsprechenden Schulung und Sensibilisierung von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Jugendämtern, Gerichtspflegerinnen und Gerichtspflegern sowie Richterinnen und Richtern im Hinblick auf eine kindgerechte
Gestaltung des Verfahrens, den Umgang mit und die Befragung von Kindern insbesondere in Trennungssituationen. Eine Einbeziehung von Beratung und/oder Mediatoren vor familiengerichtlichen Verfahren sollte in Form eines Rechtsanspruch angeboten werden. Eine verpflichtende Mediation für Eltern würde aus unserer Sicht dem Grundgedanken einer Mediation entgegen laufen, ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes zu sein. Bei allen Änderungen im Familienrecht sollte stets das Kindeswohl an erster Stelle stehen.
Themen:
Steuern,
Kinder und Jugend
5
Welche konkreten Konzepte haben sie, um ein zeitgemäßes Unterhaltsrecht zu schaffen, welches die Erziehungs- und Betreuungsleistungen beider Eltern berücksichtigt und wie wollen sie Unterhaltsleistungen und den Mehraufwand für die Betreuung in zwei Haushalten steuerlich berücksichtigen?
Unterhaltszahlungen sollten dafür sorgen, dass Kinder bei beiden Eltern die gleichen Lebensverhältnisse vorfinden. Wenn Eltern paritätisch betreuen, sind wir dafür aufgeschlossen, beiden Eltern den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu kommen zu lassen.
Themen:
Steuern,
Kinder und Jugend
6
Würden Sie es befürworten, wenn das Bundesfamilienministerium zukünftig alternierend mit einem Mann und einer Frau besetzt wird oder das Ministerium mit einer männlichen und weiblichen Doppelspitze geführt wird und das Ministerium „Bundesfamilienministerium“ ohne weitere Namenszusätze heißt?
Eine alternierende Besetzung des Ministeriums bzw. eine Doppelspitzte lehnen wir ab. Diese Besetzung würde eine implizierte Männerquote bedeuten. Diese steht nicht im Einklang mit dem in Art 3 Abs. 2 Satz 2 formulierten Auftrag, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern. Gleichstellungsmaßnahmen zielen auf das marginalisierte Geschlecht ab. DIE LINKE. stimmt hier den Ausführungen des deutschen Juristinnenbundes zu Männerquoten zu. Des Weiteren setzt sich DIE LINKE. außerdem dafür ein, das veraltete Rollenbilder aufgebrochen und marginalisierte Männer wie beispielsweise Transmänner gefördert werden. Die Umbenennung des Ministeriums hängt von den jeweiligen Regierungskoalitionen ab und lässt sich im Vorfeld einer Wahl nicht bestimmten. Der Name eines Ministeriums sollte jedoch der Vielfalt unserer Gesellschaft und den verfassungsrechtlichen Aufgaben der Regierung nachempfunden sein, daher ist es sinnvoll auch weiterhin Namen zu wählen, die die Vielfältigkeit abbilden.
Themen:
Steuern,
Kinder und Jugend
7
Wie ist Ihre Haltung zum Thema Gewaltprävention in Bezug auf Männer, Frauen und weitere Geschlechter, wie stehen Sie zum Motto „Gewalt kennt kein Geschlecht“ und wie ist ihre Haltung zur Verteilung der Mittel zur Gewaltprävention im Verhältnis der Gewaltbetroffenheit je Geschlecht?
Wir wollen, dass jeder Mensch – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Lebensentwurf – ohne Angst vor Gewalt leben kann. Sicherer, schneller und bedarfsgerechter Schutz muss allen Betroffenen voll umfänglich und niederschwellig zur Verfügung stehen. Strukturen des Gewaltschutzes und Hilfesysteme wollen wir ausbauen und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausstatten. Dabei müssen staatliche Behörden wie Polizei, Gerichte und Ämter sowie medizinisches Personal zu geschlechtsspezifischer Gewalt - auch in digitaler Form - sensibilisiert werden. Frauen* sind weltweit überproportional von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau* von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Gewalt gegen Frauen ist gesellschaftlich strukturell. DIE LINKE. setzt sich auch deshalb dafür ein, dass die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt konsequent und vollständig umgesetzt wird.
Themen:
Steuern,
Kinder und Jugend
8
Wie sind ihre Konzepte zum Schutz von Kindern vor psychischer Gewalt durch Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung und Scheidung und setzen Sie sich dafür ein, für Umgangsbe- und verhinderung, Eltern-Kind-Entfremdung sowie Kindesentziehung innerhalb Deutschlands eigene Straftatbestände zu schaffen?
Kinder haben ein Recht auf ihre Eltern. Leider stehen insbesondere bei hochkonflikthaften Trennungssituationen die Eltern dem Recht des Kindes im Wege. Hier werden immer wieder die Bedürfnisse von Kindern den Interessen der Eltern in ihrer Konfliktsituation gegenübergestellt und Kinder sitzen dann am kürzeren Hebeln. Diese Konfliktsituation sind in der Regel sehr zugespitzt. Hier gibt es keine einfachen Lösungen. Die Anwendung von Strafrecht ist unseres Erachtens nicht zielführend, eine entsprechende Erweiterung des Strafgesetzbuches lehnen wir ab.
Themen:
Steuern,
Kinder und Jugend