Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
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1
Das Betriebsverfassungsgesetz soll novelliert werden, indem intersektionale Diskriminierung berücksichtigt und regelmäßige Kontrolle von Schulungen in diesem Bereich vorgesehen werden sollten.
Nein, eine Novellierung ist aus unserer Sicht nicht notwendig. Das Betriebsverfassungsgesetz formuliert bereits heute in § 75 beispielhaft eine Reihe von Merkmalen, aufgrund derer die Benachteiligung von Betriebsangehörigen ausgeschlossen werden soll, insbesondere wenn der Betriebsfrieden dadurch gestört wird. Dies umfasst auch das Zusammenwirken verschiedener Diskriminierungsformen ("Intersektionalität"). Im Falle eines wesentlichen Verstoßes gegen diese Diskriminierungsverbote hat der Betriebsrat sogar ausnahmsweise das Recht, die Entfernung eines Beschäftigten, von dem ein solches Verhalten ausgeht, zu verlangen (§ 104 BetrVerfG). Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Übernahme der Kosten für die aus seiner Sicht erforderlichen Fortbildungen verlangen, dazu können selbstverständlich auch solche zum Thema Diskriminierung im Betrieb gehören. Wie die Betriebsräte sich im einzelnen mit Diskriminierung durch Einzelne oder strukturelle Diskriminierungen im Betrieb (und ihr Zusammenwirken) auseinandersetzen und hierzu Maßnahmen ergreifen, obliegt ihnen als eigene Angelegenheit. Wir begrüßen, dass die Gewerkschaften als wesentlicher Träger solcher Fortbildungen entsprechende Angebote machen.
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Berufsverbote für Träger*innen religiöser Symbole wie Kopftuch, Sikh-Turban und Kippa sollten bundesweit abgeschafft werden.
Ja. Das Menschenrecht auf freie Religionsausübung schließt das Recht auf öffentliches Bekenntnis zu einer Religion ein. DIE LINKE verteidigt das Selbstbestimmungsrecht von muslimischen Frauen, spricht sich gegen ein Verbot religiös motivierter Bekleidung aus und lehnt eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage ab.
3
Die Bildungs-,-Beratungs- und Empowermentarbeit migrantischer/BIPOCs-Organisationen sollte strukturell stärker gefördert werden.
Ja. Die LINKE fordert institutionalisierte Hilfs- und Beratungsstrukturen für Menschen mit Rassismuserfahrungen bzw. anderen Diskriminierungserfahrungen, die niedrigschwellig und angemessen sind. Diese Strukturen sollen flächendeckend regelfinanziert werden.
Öffentliche Fördermittel sind für MO besonders wichtig, denn sie machen bei ihnen einen größeren Anteil an Einnahmen aus als bei nicht-migrantischen Organisationen. Aktuell erhalten zehn MigrantInnenorganisationen eine Strukturförderung durch das BAMF. DIE LINKE unterstützt die Aufstockung der Förderung weiterer Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und (post)migrantischen Initiativen, sowie des Förderprogramms Houses of Resources“ (HoR).
4
Die Ausbildung von Polizist:innen, Beamt:innen und Verwaltungsvertreter:innen sollte ein umfassendes Verständnis von Differenzsensibilität, Antirassismus und Intersektionalität vermitteln.
Ja. Rassismus und Korpsgeist in den Behörden müssen endlich angegangen werden! Dafür braucht es eine Organisationsentwicklung in der Verwaltung, die für Diskriminierungen sensibel ist und eine Polizeireform. Diversität und unterschiedliche Formen von Diskriminierungserfahrungen müssen in der Ausbildung eine stärkere Rolle spielen.
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“Die Politik der nachholenden Gerechtigkeit”, die das Unrecht seit 1945 gegenüber Überlebenden und deren Nachkommen ausgleicht, umsetzen. Zudem effektive und nachhaltige Partizipationsstrukturen für die Communities von Sinti:zze und Rom:nja ausbauen.
Ja. DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Sinti*zze und Rom*nja zu schützen und zu fördern. Wir wollen die Fortsetzung der gesellschaftlichen Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte der Sinti*zze und Rom*nja während der NS-Zeit ein. Wir unterstützen Maßnahmen gegen Antiziganismus sowie zur Stärkung der Teilhabe von Sinti*zze und Rom*nja und wollen den gesellschaftlichen Beitrag der Minderheit in Deutschland umfassender vermitteln, um der strukturellen Ungleichheit und der tief sitzenden Ablehnung gegenüber der Minderheit entgegenzuwirken. Die Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission Antiziganismus müssen schnell umgesetzt werden.
6
Antirassistische Lernansätze sollten im Bildungssystem von der Kindertagesstätte bis hin zur Hochschule verankert werden.
Ja. Antirassismus ist ein wichtiges Bildungsziel und sollte nach Auffassung der LINKEN auf allen Ebenen des Bildungssystems verankert werden. Darüber hinaus wollen wir mit einem Demokratie-Förder-Gesetz auch antirassistische Bildungsformate außerhalb des staatlichen Bildungssystems dauerhaft stärken und fördern.
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Rechtliche Verordnungen, welche Racial Profiling ermöglichen, sollten umgehend aufgehoben werden.
Ja. Es braucht klare Regeln, um Racial Profiling zu verhindern: Verdachtsunabhängige Kontrollen auf der Basis von Gummiparagrafen wie im Bundespolizeigesetz müssen gestrichen werden.
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Rassistische Übergriffe sollten in einem unabhängigen bundesweiten Rassismusmonitor in Kooperation mit BPOCs Selbstorganisationen systematisch erfasst werden.
Ja. DIE LINKE fordert die Einrichtung einer »Beobachtungsstelle Autoritarismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit«. Sie soll Rechtsextremismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus, religiösen Fundamentalismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beobachten und darüber aufklären. Die Zusammenarbeit einer solchen Stelle mit den Selbstorganisationen von Rassismus betroffener Menschen ist dabei zentral.