Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Deutscher Angelfischerverband e.V.
Angelfischerverband
Deutscher Angelfischerverband e.V.
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Wie beurteilen Sie die Rolle und den Beitrag der organisierten Angelfischerei zum Erhalt und Wiederherstellung aquatischer Lebensräume in Deutschland?
Angelvereine tragen zum Naturschutz, zum Erhalt und Wiederherstellung aquatischer Lebensräume bei. Angeln erweitert den Horizont, ob in Vereinen oder unorganisiert: Bei kaum einem anderen Hobby ist das Erlebnis der Natur so intensiv und der Bezug zur Funktion von Ökosystemen so direkt wie beim Angeln. Nicht umsonst sind die Angelverbände die größten Naturschutzverbände in der Bundesrepublik.
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Der Zuspruch zur Freizeitfischerei hat während der Coronakrise einen unvergleichlichen Boom erlebt. Angeln bedeutet für viele Menschen Lebensqualität. Welche Möglichkeiten sieht ihre Partei, die Rahmenbedingungen für die Freizeitfischerei in der Zukunft weiter zu verbessern?
Es ist absolut positiv, dass das Angeln immer populärer wird, und dass vor allem Kinder und junge Leute mit diesem Hobby in der Pandemie einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung nachgehen konnten. Leider ist der Zugang zum Angeln in den Bundesländern unterschiedlich geregelt: Zum Beispiel dürfen in manchen Ländern Kinder unter 14 Jahren nicht einmal in Begleitung sachkundiger Erwachsener mit Fischereischein auf Raubfische angeln. In dem einen Bundesland gibt es Fischereischeine auf Lebenszeit, im anderen nur für ein paar Jahre. Das sollte dringend liberalisiert und vereinheitlicht werden. Das Angebot an Touristen-Fischereischeinen und Online-Abgabemarken durch die Kommunen ist ausbaufähig, ebenso wie die Ausgabe von Online-Angelkarten durch die Bewirtschaftenden oder ein bundesweiter Gewässerfonds für die von Vereinen bewirtschafteten Gewässer.
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Angelverbände gehören in den jeweiligen Bundesländern zu den größten anerkannten Naturschutzverbänden. Naturschutzfachliche Bewertungen stellen oft Aspekte wie Entnahme, Störung in den Vordergrund. Wie lässt sich der Schutz und die Nutzung der Natur durch Angler aus ihrer Sicht vereinbaren?
Schutz und Nutzung sind überhaupt kein Gegensatz, sondern gehen Hand in Hand. Oft sind Gewässer wie zum Beispiel Baggerseen erst durch jahrelange Pflege der Pächterinnen und Pächter in einen schützenswerten Zustand gebracht worden. Das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei der HU Berlin hat das in Niedersachsen untersucht und festgestellt, dass von Anglerinnen und Anglern betreute Gewässer eine höhere gewässertypspezifische Fischartenvielfalt aufweisen als andere, und gleichzeitig, trotz der intensiveren Nutzung, kein Unterschied in der Artenvielfalt bei Insekten, Pflanzen, Vögel oder Amphibien besteht. Leider wird bei der Ausweisung von Schutzgebieten zu selten untersucht, ob und inwieweit eine Störung durch Anglerinnen und Angler überhaupt existiert, die Störung wird einfach angenommen. Das darf nicht sein. Jede Naturschutzbehörde sollte froh darüber sein, wenn Anglerinnen und Angler sich um Gewässer kümmern. Wer Angelverbote festlegt, sollte genau begründen müssen, auf welchen Erkenntnissen man von einer Störung ausgeht.
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Zwei Tage vor der letzten Bundestagswahl wurde (ohne eine naturschutzfachliche Begründung und ohne die Öffentlichkeit vorab zu informieren) Angelverbote in den NSG der Nord- und Ostsee erlassen? Es ist bis heute die einzige weitreichend verfügte „Schutzmaßnahme“. Wie bewerten sie diesen Umstand?
Über der Kadettrinne zum Beispiel, eines der ausgewiesenen Schutzgebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), liegt die mittlere Schiffsdichte bei bis zu 40 Schiffen pro km² und Tag. Die Seefischerei ist erlaubt, ohne Einschränkungen. Selbst die Gewinnung von Bodenschätzen wird nicht ausgeschlossen. Aber das Angeln ist pauschal verboten. Das ist unverhältnismäßig und muss geändert werden. Wir setzen uns für den Schutz der Natura2000-Gebiete in Nord- und Ostsee ein. Es müssen zügig Möglichkeiten gefunden werden, Fischerei, militärische Nutzung, Ressourcenabbau oder sonstige wirtschaftliche Eingriffe dort zu untersagen. Klar ist aber: Es gibt einen relevanten Unterschied zwischen Ölbohrplattformen und Schleppnetzen oder einem Dorschköder. Wer das Angeln verbieten will, muss fundiert begründen warum, und benennen, was daran konkret mit dem Schutzzweck nicht vereinbar ist.
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Erhalten Abgeordnete ihrer Partei Nebeneinkünfte von Organisationen, welche sich für den Ausbau der Wasserkraft in Deutschland engagieren? Da Nebeneinkünfte, welche nicht den Tatbestand eines „unberechtigtem Vorteils“ entsprechen, nicht verboten aber meldepflichtig sind, bitten wir diese zu benennen.
Nach hiesigem Wissensstand erhält keiner unserer Abgeordneten Nebeneinkünfte aus dem Kreis der benannten Organisationen.
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Die Umsetzung der WRRL bleibt wohl Utopie. Die Artenvielfalt unter Wasser nimmt insbesondere im Süßwasser in Rekordgeschwindigkeit ab. Zahlreiche Gremien streiten über Detailfragen. Hat ihre Partei eine Vision diese Entwicklung zu durchbrechen?
Eigentlich hatten sich die EU-Mitgliedsländer mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 geeinigt, bis 2015 alle Gewässer in einem guten Zustand zu versetzen und jede Verschlechterung zu unterlassen. Die Ambitionen der letzten Bundesregierungen waren so gering, dass für 90 Prozent aller Flüsse in Deutschland eine Verlängerung bis 2027 beantragt werden musste. Um einen guten Zustand zu erreichen, müssen die personellen und finanziellen Kapazitäten der zuständigen Behörden erheblich gestärkt werden. Für Fördermittel vom Bund wollen wir den Eigenanteil streichen, denn der Gewässerschutz darf kein Luxusgut sein. Schädliche Subventionen müssen gestrichen werden. Für die Umsetzung der WRRL sind alle Politikbereiche verantwortlich. Zum Beispiel wird allein schon aufgrund der Quecksilbereinträge aus der Kohleverbrennung in Deutschland in keinem Fluss ein guter chemischer Zustand erreicht. Der Kohleausstieg muss auch deswegen auf 2030 vorgezogen und die Energiewende naturverträglich beschleunigt werden.
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Wenn ihre Partei an einer zukünftigen Regierung beteiligt ist, würden sie das Thema Freizeitfischerei in einen Koalitionsvertrag einbringen? Wenn ja, in welcher Form?
Zunächst einmal würde DIE LINKE einen klaren Unterschied zwischen dem Gewerbe der Fischerei und dem Hobby Angeln machen. Sowohl die gesellschaftliche Funktion als auch die Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht vergleichbar. Dies gilt vor allem mit Blick auf die EU, die beim Bag-Limit im Hobbybereich weder auf die Möglichkeiten der schonenderen und selektiveren Entnahme durch Anglerinnen und Angler eingeht, noch auf den sozialen Wert dieses Hobbys und seiner Erholungsfunktion, noch auf die wirtschaftliche Bedeutung, die der Angeltourismus in den strukturschwachen Küstenregionen hat. Wir würden auf einer konsequenten Umsetzung der WRRL-Richtlinie bestehen. Und wir würden eine Initiative zur Harmonisierung der Regelungen für das Angeln in der Bundesrepublik anstreben.
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Immer mehr geschützte Arten weisen mittlerweile einen „günstigen Erhaltungszustand“ auf (Kormoran, Otter u.a.) und gefährden andere Arten in ihrem Bestand. Änderungen des Schutzstatus waren trotzdem bisher nicht möglich. Wie möchte ihre Partei in Zukunft einem selektiven Artenschutz begegnen?
Kormorane zählen mittlerweile als ungefährdete Art. Ein Erfolg für den Artenschutz, dass die Kormoranpopulation auf das natürliche Maximum anwachsen konnte. Es gibt daher keinen Grund mehr für den besonderen Schutzstatus von Kormoranen. Der Kormoran sollte deshalb in Anhang II der Vogelschutzrichtlinie aufgenommen werden. DIE LINKE strebt an, dass eine differenzierte Betrachtung nach regionalen Bestandsentwicklungen und auf die Wechselwirkungen der Kormoranpopulation in den Fokus rückt, damit ein fairer Interessenausgleich, nicht nur mit Anglerinnen und Anglern sowie der Fischerei, sondern auch im Bezug zur Bestandsentwicklung heimischer Fischarten gefunden werden kann.
Fischotter (Lutra lutra (Linné, 1758)) hingegen zählen weiterhin als gefährdete Art und benötigen daher weiterhin den bestehenden Schutzstatus.