Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Whistleblower-Netzwerk e.V.

Whistleblower-Netzwerk

Whistleblower-Netzwerk e.V.

1

In den Koalitionsverhandlungen sollte eine Einigung über ein Whistleblowerschutzgesetz erzielt werden, um die fristgerechte Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtline sicherzustellen. (Zustimmungsfrage auf einer Skala von 1 - große Zustimmung bis 5 - deutliche Ablehnung, gerne mit Erläuterung.)
1. Die Frist zur Umsetzung läuft in Dezember aus, daher sollte sie in der Rechtspolitik eines der ersten Vorhaben zur Umsetzung sein. Folgen wären ansonsten große Rechtsunsicherheiten für die Betroffenen, aber auch Behörden und Unternehmen.

2

Ein Whistleblowerschutzgesetz sollte alle hinweisgebenden Personen gleichermaßen schützen, unabhängig davon, ob es sich um Verstöße gegen europäisches oder nationales Recht handelt. (Zustimmungsfrage auf einer Skala von 1 - große Zustimmung bis 5 - deutliche Ablehnung, gerne mit Erläuterung.)
1. Ein Hinweisgebergesetz, dass lediglich bei Hinweisen auf Verstöße gegen europäisches Recht schützt, wäre unpraktikabel, würde dem Zweck der Richtlinie zuwiderlaufen und neue Rechtsunsicherheit schaffen.

3

Whistleblower*innen sollten gleichermaßen geschützt sein, unabhängig davon, ob sie sich zuerst an eine interne Stelle des Arbeitgebers oder unmittelbar an eine externe (staatliche) wenden. (Zustimmungsfrage auf einer Skala von 1 - große Zustimmung bis 5 - deutliche Ablehnung, gerne mit Erläuterung.)
1. Hinweise können zeitkritisch sein, je nachdem, um was für Rechtsverstöße es sich handelt. Daher können Hinweisgeber nicht zuerst an interne Stellen verwiesen werden, die es zudem je nach Größe der Unternehmen oder öffentlichen Stellen auch nicht überall geben wird.

4

Interne und externe Meldestellen sollten gesetzlich dazu verpflichtet sein, fundierten anonymen Meldungen über Rechtsverstöße und gravierende Missstände aus dem Arbeitsumfeld nachzugehen. (Zustimmungsfrage auf einer Skala von 1 - große Zustimmung bis 5 - deutliche Ablehnung, gerne mit Erläuterung.)
1. Nur so kann das Hinweisgebergesetz auch für abhängig Beschäftigte, gerade in Bereichen mit hoher Arbeitsbelastung, gesundheitlich riskanten Tätigkeiten oder ohne betriebliche Interessenvertretung, seine Schutzwirkung entfalten.

5

Ist eine Information von erheblichem öffentlichem Interesse, sollten sich Mitarbeitende von Unternehmen, Behörden und Organisationen direkt an die Öffentlichkeit wenden dürfen. (Zustimmungsfrage auf einer Skala von 1 - große Zustimmung bis 5 - deutliche Ablehnung, gerne mit Erläuterung.)
1. Im Gesetz müsste allerdings klar geregelt sein, welche Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal des "erheblichen öffentlichen Interesses" zu stellen sind.

6

Die Offenlegung von Missständen mit grundlegender Bedeutung für das demokratische Gemeinwesen sollte auch für Mitarbeitende der Geheimdienste erlaubt sein. (Zustimmungsfrage auf einer Skala von 1 - große Zustimmung bis 5 - deutliche Ablehnung, gerne mit Erläuterung.)
1. Geheimdienste sind ein Fremdkörper in der Demokratie. Es müssen alle Möglichkeiten ergriffen werden, den kontrollfreien Raum der Geheimdienste zu beschränken.

7

Zur stichpunktartigen Überprüfung der Einstufung als Verschlusssache sollte eine von der jeweiligen Behörde unabhängige Stelle geschaffen werden (analog zum Bundesdatenschutzbeauftragten). (Zustimmungsfrage auf einer Skala von 1 - große Zustimmung bis 5 - deutliche Ablehnung, gerne mit Erläuterung.)
2. Eine Einstufung müsste nicht für jede Verschlusssache erfolgen, sondern für Dokumente, die von außen von den Behörden angefordert werden. Wichtig ist aus unserer Sicht auch, dass die Parlamente bei Verschlusssachen in (Untersuchungs-)Ausschüssen sowie bei Antworten auf parlamentarische Anfragen nicht an die Einstufung durch Ministerien gebunden ist, sondern eine eigene Einstufung vornimmt.

8

Whistleblower*innen, die zur Aufdeckung von gravierenden Missständen beigetragen haben, sollten vor der Strafverfolgung durch ausländische Staaten geschützt werden, in etwa durch Asyl. (Zustimmungsfrage auf einer Skala von 1 - große Zustimmung bis 5 - deutliche Ablehnung, gerne mit Erläuterung.)
1. Wer durch die Aufdeckung von Rechtsbrüchen und Menschenrechtsverletzung dem Risiko der Verfolgung ausgesetzt ist, sollte sich auf internationalen Schutz verlassen können.