Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)
Branchenverband Cannabiswirtschaft
Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)
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Inwieweit werden Sie sich für die Forschungsförderung zu den Potentialen von Hanf (medizinisch, Nutzhanf, Baustoff, Lebensmittel, Cannabinoide, Green Deal) einsetzen um Deutschland wieder wirtschaftlich international anschlussfähig zu machen? Welche zusätzlichen Förderungen möchten Sie einrichten?
DIE LINKE sieht enormes Potential in der vielfältigen Nutzung von Hanf. Das hat sie wiederholt deutlich gemacht und mit ihrem gemeinsamen Antrag mit der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN „Potenziale des Nutzhanfanbaus voll ausschöpfen“ (Bundestagsdrucksache 19/25883) auch dokumentiert. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung zur vielfältigen Nutzung von Hanf spielt dabei wichtige Rolle. Dazu gehört unter anderem der Anbau- und Erntetechnik sowie Verarbeitung, Anwendung und Therapien des Medizinalcannabis und das Ermöglichen von Sortenzüchtungen. Zudem sollte über eine Förderung von Nutzhanf als Zwischenkultur im Rahmen der GAP nachgedacht werden.
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Welche Maßnahmen wollen Sie zum Thema Nutzhanf nach der Bundestagswahl ergreifen? Setzen Sie sich dafür ein, dass EU-zertifizierter Hanf bzw. Nutzhanf mit unter 0,2% THC-Gehalt und die daraus hergestellten Produkte aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgenommen werden?
Ja. Wir fordern z.B. die Förderung des Hanfanbaus in ehemaligen Braunkohlegebieten. Der Anbau von Hanf ist eine aussichtsreiche Chance, innerhalb des Strukturwandels einer ökologischen Nutzung der Bergbaufläche bei gleichzeitigem Angebot von Arbeitsmöglichkeiten unserer Forderung nach einem sozialökologischen Wandel gerecht zu werden.
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Treten Sie dafür ein, dass beim Nutzhanf wieder ein höherer THC-Grenzwert möglich wird? Falls ja, bis zu welcher Höhe (z.B. Schweiz 1,0%)? Welche Entbürokratisierungen streben Sie im Bereich Nutzhanf an (z.B. die Abschaffung der Blühmeldung und Erntefreigabe oder Erlaubnis von Gewächshaus-Anlagen)?
DIE LINKE setzt sich dafür ein den THC-Grenzwert für Nutzhanf auf mindestens 0,6 Prozent in der Trockenmasse anzupassen. Zugelassene Sorten müssen ohne weitere Prüfungen gekauft und angebaut werden können, solange die Verwendung von zertifiziertem Saatgut durch Rechnungsbelege oder Laboranalysen bei Nachbau dokumentiert ist. Darüber hinaus ist bürokratischer Mehraufwand ohne erkennbaren Nutzen abzubauen, wie die Meldepflicht jeder einzelnen bestellten Saatguteinheit (statt Angabe der gesamten Lieferung gebündelt) sowie verpflichtenden Blühmeldungen.
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Wie ist Ihre Haltung zum Thema nicht-psychoaktive Cannabinoide (z.B. CBD, CBG, CBN) und welchen Rechtsrahmen für den sicheren Umgang mit Cannabinoiden wollen Sie nach der Bundestagswahl umsetzen? Befürworten Sie eine Grenzwertfindung zum sicheren Handel mit nicht-psychoaktiven Cannabinoiden?
DIE LINKE setzt sich dafür ein Nutzhanfzubereitungen, in denen Cannabinoide, u. a. Cannabidiol (CBD), enthalten sind und ihr Gehalt nicht höher ist, als dieser von Natur aus in Cannabis Sativa L. (EU-zertifizierte Sorten) vorhanden ist, weder als „neuartige Lebensmittel“ im Sinne der Novel-Food-Verordnung (NFV) noch als Suchstoff einzuordnen. Eine Grenzwertfindung kann dazu beitragen die nötige Rechtssicherheit für die gesamte Wertschöpfungskette zu schaffen.
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Werden Sie sich dafür einsetzen, dass medizinisches Cannabis künftig für Selbstzahler und Privatpatienten nach den gleichen Standards berechnet wird, wie bei Kassenpatienten?
Ja. DIE LINKE fordert selbstverständlich, dass medizinisches Cannabis auf Privatrezept nicht teurer ist, als wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Für Selbstzahler ist Medizinacannabis in der Apotheke eigentlich unbezahlbar. Aber selbst wenn der Preis sinkt, sehen wir als grundlegendes Problem noch immer, dass etwa 40% der Anträge auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse abgelehnt werden. Menschen mit schweren Erkrankungen sollten nicht für Medizin, die ihnen hilft, selbst bezahlen müssen. Wir fordern daher den Genehmigungsvorbehalt abzuschaffen.
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Werden Sie sich für eine bundesweite Vereinheitlichung der Regularien und Verfahrensweisen zu medizinischem Cannabis mit dem Ziel einsetzen, dass auch Cannabisblüten und -Extrakte als Ausgangsstoff für Defektur- und Rezepturarzneimittel zukünftig einheitlich als Wirkstoffe kategorisiert werden?
Die Preisbildung bei Cannabis-Zubereitungen aus der Apotheke ist nach wie vor unnötig aufwändig und uneinheitlich. Die Arbeitsleistung der Apotheke muss sich fair abbilden. Dies hat nichts mit dem Einkaufspreis der Ausgangssubstanzen zu tun. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass für Qualitätsprüfungen eine einheitliche Vergütung unabhängig vom Warenwert, sondern abhängig vom tatsächlichen Aufwand in der Apotheke vereinbart wird. Grundsätzlich muss aber hinterfragt werden, dass Cannabiszubereitungen als Rezeptur/Defektur behandelt werden. Die Vermarktung als Abfüllung könnte auch ohne nochmalige Prüfung in der Apotheke qualitätsgesichert erfolgen.
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Werden Sie sich dafür einsetzen, dass für alle Fälle, in denen die Kostenerstattung für medizinisches Cannabis durch die Krankenkasse unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes erfolgte, ein gesetzlicher Regressausschluss für Ärztinnen und Ärzte eingeführt wird?
Ja. Wir fordern mehr Sicherheit für Ärztinnen und Ärzte bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis. Noch immer sind Mediziner*innen sehr vorsichtig bei der Verordnung von Medizinalcannabis. Die Erfüllung der Voraussetzung, dass Patient*innen austherapiert sein müssen, wird vom medizinischen Dienst immer wieder hinterfragt. Wir wollen, dass Ärtzte ohne Sorge vor Regressansprüchen Cannabis verordnen können.
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Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Anbieter legaler Cannabisprodukte nicht weiter von Zahlungsdienstleistern, Banken und Social-Media-Anbietern (“Shadow-Ban”) diskriminiert werden? Befürworten Sie eine Begründungspflicht bei Ablehnung von Dienstleistungen gegenüber den Antragstellern?
Diese Problem muss auf europäischer Ebene gelöst werden, da Zahlungsdienstleister wie PayPal selektiv ihre Dienste verweigern und sich dabei z.B. auf das luxemburgische Bankenrecht beziehen können. Zudem werden in der EU und auch von den deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht alle CBD-Produkte als legale Produkte kategorisiert. Wir fordern daher vor allem Rechtssicherheit für CBD-Produkte. Die zwischenzeitlichen Überlegungen der EU-Kommission, CBD als Betäubungsmittel zu klassifizieren, lehnen wir entschieden ab.