Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
sundaysforlife e.V.
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Aktuell ist ein Abbruch nach 12.SSW pc, z.B. in 30. SSW pc, ohne medizinische Indikation (§ 218a Abs. 2 StGB) illegal,und für den ausführenden Arzt strafbar. Befürworten Sie, dass ein Abbruch in der 30.SSW pc ohne medizinische Indikation weiterhin für den ausführenden Arzt strafbar ist?
Nein. Wir wollen Schwangerschaftsabbrüche generell außerhalb des StGB regeln, sehen also keine Strafbarkeit vor. Das heißt nicht, dass Schwangerschaftsabbrüche und deren Nachsorge überhaupt nicht mehr gesetzlich geregelt werden sollen. Sie sollen aber als das geregelt werden, was sie sind: ein Medizinischer Eingriff, der zur gesundheitlichen vorsorge gehört. Schwangerschaftsabbrüche in der 30. SSW werden demnach nicht häufiger als jetzt stattfinden. Keine Frau, die seit 30 Wochen schwanger ist, erlebt plötzlich ein Umdenken und möchte „einfach so“ die Schwangerschaft beenden und kein Arzt, keine Ärztin, würde einem solchen fiktiven(!) Fall zustimmen.
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Gemäß StBA (https://t1p.de/vncl) kamen 2019 auf 1000 Geburten in BW 92,7 Abbrüche und in ST 202,2. Da § 218ff überall gleich, müssen Ursachen andere sein. Würden Sie es begrüßen, wenn Bund und/oder Länder versuchen Ursachen zu klären und möglichst zu beheben, sodass möglichst Rate überall unter 100?
Nein, eine solche Erhebung ist aus unserer Sicht nicht notwendig und würde einen falschen Druck auf Frauen, die Abbrüche erlebt haben, erzeugen, sich dafür zu rechtfertigen. Unser Konzept reproduktiver Gerechtigkeit sieht mehrere Maßnahmen vor, die die Rate an Abbrüchen senken könnten. Die Versorgung und Unterstützung von Schwangeren, wie auch die Beratung für Schwangere die sich unsicher sind, ob sie die Schwangerschaft fortführen wollen, soll verbessert werden. Die Unterstützung für Alleinerziehende und Familien in Geldnot soll deutlich verbessert werden. Aufklärung an Schulen sowie der Zugang zu Verhütungsmittel, auch für Männer, soll flächendeckend gesichert sein.
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Gemäß Studie frauen leben 3, BzGA, S. 150 (https://t1p.de/nz6m) ist häufigster Hauptgrund für Abbrüche mit 34,9% „schwierige/keine Partnerschaft“. Würden Sie staatliches Bemühen begrüßen, Männern mehr als bisher ihre Verantwortung für den Schutz des ungeborenen Lebens bewusst zu machen?
Männer tragen dieselbe Verantwortung für reproduktive Entscheidungen wie Frauen. Um diesen Anspruch Realität werden zu lassen fördern wir die Forschung an Verhütungsmitteln für Männer und weiten den Anspruch auf bezahlte Freistellung nach der Geburt eines Kindes auf zehn Tage für das zweite Elternteil aus und führen einen Elterngeldanspruch von 12 Monaten pro Elternteil ein.
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Gemäß BVerfGE 88, 203 (https://t1p.de/j19n https://t1p.de/69bb) gilt: „Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu.“. Befürworten Sie, dass Ungeborene Menschenwürde haben?
Nein, wir stimmen diesem Urteil nicht zu. So wird ein moralisches Dilemma konstruiert in dem die Rechte der Schwangeren im Widerspruch zu denen des Ungeborenen stehen. Schwangere, die eine Schwangerschaft beenden würden somit moralisch zur Mörderin. Dieses Framing lehnen wir ab. Die Frage, wann aus einer Schwangerschaft menschliches Leben wird kann nicht medizinisch definiert werden, sondern fängt mit der Entscheidung dafür an. Diese Entscheidung obliegt der schwangeren Person.
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Da Menschenwürde für den Staat unantastbar ist, somit insbesondere nicht genommen werden kann, wären pol. Bestrebungen gerichtet auf Ignorierung der Menschenwürde mgl. verfassungsfeindlich. Würden Sie politische Bestrebungen, die Menschenwürde Ungeborener ignorieren, als verfassungsfeindlich ansehen?
Nein, siehe Frage 4.
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Gemäß dem kürzlichen Matic-Bericht des EP soll es ein Recht auf Abtreibung geben. Der Matic-Bericht erwähnte mit keinem Wort mögliche Menschenwürde Ungeborener. Wenn es geltendes Recht in der EU werden sollte, dass Ungeborene keine Menschenwürde haben, sollte Deutschland sich dem widersetzen?
Nein, wir unterstützen den Matic-Bericht und seine Umsetzung.
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Gemäß BVerfGE 88, 203 ist Staat verpflichtet zum „Schutz vor Gefahren, die für das ungeborene menschliche Leben von ... Umfeld der Schwangeren oder von ... Lebensverhältnissen der Frau ... ausgehen“. Befürworten Sie die Erfüllung dieser Pflicht, und wenn ja, was wollen Sie hierfür tun?
Unser Konzept reproduktiver Gerechtigkeit schließt ein, dass Schwangere das Recht auf eine gute und sichere Betreuung während der Schwangerschaft haben. Wir stärken hierzu die Position und verbessern die Arbeitsbedingungen der Hebammen. Schwangere, die Hilfe bei der eigenen Lebensgestaltung, Gesundheit, Wohnsituation oder Beziehung benötigen sollen auf ein breites Angebot an Beratungs- und Hilfsstellen zurückgreifen können. Dies schließt auch finanzielle Unterstützung außerhalb des Hartz-IV Systems ein.
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Einige,zB Amnesty Int.(https://t1p.de/009d S.9 „must not accord...rights to...foetuses“) lehnen Rechte für ungeborene ab. Gemäß BVerfGE 88, 203 ist Staat verpflichtet „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten“. Wie wollen Sie diese Pflicht erfüllen?
Wir teilen diese Ansicht nicht. Siehe Antwort zu Frage 4.