Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Allianz der Freien Künste
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Welche Konzepte haben Sie zur Realisierung angemessener Vergütung von Kunst- und Kulturschaffenden? Wie stehen Sie der Idee gegenüber, Untergrenzen zur sozialverträglichen Vergütung von Kunstschaffenden in öffentlichen Ausschreibungen verpflichtend zu verankern?
DIE LINKE fordert verbindliche Mindeststandards der Honorierung in der freien Kunst- und Kulturarbeit, branchenspezifische Honoraruntergrenzen und eine rechtlich abgesicherte Ausstellungsvergütung für bildende Künstler*innen. Zudem wollen wir die Verhandlungsposition von Kreativen im Urhebervertragsrecht stärken und ihre Mitbestimmungsrechte gegenüber Verwertungsgesellschaften ausbauen.
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Wo sehen Sie Bedarf einer Ausweitung der staatlichen Kulturförderung? Wie stehen Sie der Problematik der in den freien Szenen fast ausschließlich existierenden Projektförderung und fehlenden langfristigen Perspektiven und für die Kunst existentiellen Strukturen gegenüber?
Die Corona-Krise hat uns deutlich vor Augen geführt, dass das Fördersystem wie auch ein Großteil der kulturellen Infrastruktur nicht auf Ausfall-Szenarien wie die aktuelle Pandemie ausgerichtet sind. Die Folgen können nicht aufgefangen werden. Im Gegenteil: Kultur findet häufig unter so prekären Bedingungen statt, dass jede Krise zur Existenzbedrohung wird. Deshalb will DIE LINKE. die Bundeskulturförderung insgesamt nachhaltiger, prozesshafter, unbürokratischer und weniger projektorientiert gestalten. In diesem Sinne sind langfristige Stipendienprogramme sinnvoll, die eine Rücklagenbildung ermöglichen, wie auch die Weiterführung der Flexibilisierung des Zuwendungsrechts von Fördermitteln. Darüber hinaus wollen wir die Kulturförderfonds bedarfsgerecht ausstatten und sie als zentrales Instrument der freien Szene stärken.
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Welche Ziele bzgl. der Zukunft der KSK verfolgen Sie? Treten Sie für eine Erhöhung des Bundeszuschusses ein, um die Beiträge niedrig zu halten? Inwiefern unterstützen Sie das Vorhaben, zur Beitragsberechnung das tatsächliche Einkommen statt den Gewinn vor Steuer heranzuziehen?
DIE LINKE will die Künstlersozialkasse für weitere Berufsgruppen öffnen und den Bundeszuschuss auf mind. 25 Prozent erhöhen, um einen niedrigen KSK-Abgabesatz zu stabilisieren. Auch muss die Verdienstobergrenze für „nicht-künstlerische oder publizistische“ Tätigkeiten dauerhaft angehoben werden. Und ja, wir unterstützen ebenfalls das Vorhaben, zur Beitragsberechnung das tatsächliche Einkommen heranzuziehen.
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Welche Ansätze für eine bessere Absicherung für freie Kunstschaffende und freie Ensembles in Krisensituationen verfolgen Sie? Wie stehen Sie zu einer gesetzlich verpflichtenden Ausfallhonorarklausel in Honorarverträgen für Kunstschaffende für Fälle Höherer Gewalt?
Unser Ziel ist, Kunstschaffende und andere Soloselbständige sozial besser abzusichern. In diesem Sinne wollen wir, dass Kunstschaffende und Soloselbständige zu akzeptablen Bedingungen Zugang zu den Zweigen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten. Die Beitragszahlungen müssen sich dabei zeitnah an den tatsächlichen Einkommen orientieren. Eine finanzielle Überbelastung von Soloselbständigen durch die Beiträge ist zu vermeiden. Kunstschaffende und Soloselbständige, die aufgrund geringer Erwerbseinkommen nur geringe Leistungsansprüche haben, bekommen zusätzliche Leistungen aus unserer individuellen und sanktionsfreien Mindestsicherung bis zur Höhe von 1.200 Euro. Seitens des Bundes müssen kommunale und landeseigene Träger von Kultureinrichtungen unterstützt werden, ihren freien Mitarbeiter*innen und Honorarkräften auch während Schließzeiten in Fällen Höherer Gewalt oder eingeschränktem Betrieb der Einrichtungen Ausfallhonorare und Lohnfortzahlungen zu ermöglichen.
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Wie stehen Sie dem Ausschluss vieler Kunstschaffender durch die Zugangsbedingungen zur Grundrente gegenüber? Welche Ansätze verfolgen Sie, die Bemessungsgrenze bis 2025 mit den Honoraren und Einkommen freier Kunstschaffender in Einklang zu bringen – bzw. andersherum?
Aus unserer Sicht greift die von der Großen Koalition beschlossene sogenannte Grundrente zu kurz. Als LINKES Kernprojekt wollen wir alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen . Dazu haben wir ein Konzept entwickelt, das Solidarität und soziale Gerechtigkeit mit finanzieller Solidität und Stabilität verbindet. Wir stärken damit die gesetzliche Rentenversicherung und verhindern Armut im Alter und bei Erwerbsminderung. Dabei soll das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent angehoben werden. Als Garantie führen wir eine Solidarische Mindestrente von 1.200 Euro für all jene ein, die trotz der Reformmaßnahmen in der Rente ein zu niedriges Alterseinkommen haben, um davon leben zu können. Denn wer heute auf lange Phasen mit schlechten Löhnen, Erwerbslosigkeit oder Krankheit zurückblicken muss, hat trotzdem Anspruch auf ein würdevolles Leben im Alter.
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Wie wollen Sie mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Kultur umsetzen? Wie wollen Sie die Rahmenbedingungen für Kulturschaffende mit Kindern verbessern? Wie wollen Sie die Kulturlandschaft diverser und barrierefreier gestalten?
Geschlechtergerechtigkeit wollen wir u. a. durch die gleiche Bezahlung aller Geschlechter und Transparenz bei Gehältern und Honoraren erzielen, um so den Gender Pay Gap und damit auch den Gender Show Gap zu überwinden. Bei der Vergabe von Bundesfördermitteln müssen künftig auch soziale Standards, Geschlechtergerechtigkeit und Diversität als Kriterien etabliert werden. Um die Rahmenbedingungen für Kulturschaffende mit Kindern zu verbessern, setzen wir auf den Ausbau einer guten Ganztagsbetreuung vom Kita- bis zum Schulalter. DIE LINKE steht für gute Bildung, die nicht vom Geldbeutel und der Herkunft abhängt. DIE LINKE will »Kultur für alle« und kulturelle Teilhabegerechtigkeit realisieren. Um Chancengleichheit, Inklusion und Vielfalt zu stärken, muss sich ein diversitätsorientierter Strukturwandel im Kulturbereich an macht- und diskriminierungskritischen Kriterien orientieren. Vielfalt im Kulturbereich wirkt sich auf das Programm aus, sodass neue Perspektiven und Zugänge zu Kultur eröffnet und Besucher*innen dazugewonnen werden. Hierfür müssen u.a. flächendeckend Antidiskriminierungsstrategien wirksam werden und kulturelle Bildung gestärkt werden. Aus diesem Grund wollen wir eine Fortführung und Verstetigung des Bundesprogramms »Kultur macht stark« mit erhöhten Mitteln.
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Wie wollen Sie Interessenverbände der freien Kunst- und Kulturszene und deren Expertise stärker in kulturpolitische Prozesse einbinden und sie fördern? Wie stehen Sie zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts mit Blick auf Kulturverbände?
Wir wollen Interessenverbände durch kontinuierlichen Dialog zu kultur- und sozialpolitischen Fragen einbinden. Damit Interessenvertreter*innen ihren Aufgaben, wie z. B. administrativen Tätigkeiten und Management nachgehen können, müssen sie zeitlich und finanziell gestärkt werden. Deshalb unterstützen wir die strukturelle Förderung von Interessenvertretungen der freien Kunst- und Kulturszene. Ihre Etablierung wollen wir durch eine nachhaltige Bundeskulturförderung erzielen. Wir fordern, dass für ALLE gemeinnützigen Vereine die Mitwirkung an der politischen Willensbildung (das schließt also politische Äußerungen und Aktivitäten ein) ausdrücklich als unschädlich für die Gemeinnützigkeit angesehen wird. Das gilt auch für Vereine, die sich neben ihrem gemeinnützigen Zweck (z.B. der Förderung des Sports, der Kultur oder der Kleintierzucht) in nachrangigem Umfange an der politischen Willensbildung beteiligen (z.B. der Sportverein, der einen Aufruf gegen Rassismus unterzeichnet).
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Unterstützen Sie die Forderung nach einem Bundeskulturministerium? Wollen Sie der Bedeutung von Kunst und Kultur durch Verankerung als Staatsziel im Grundgesetz Rechnung tragen? Wie wollen Sie das künstlerische kulturelle Erbe pflegen? Wie gestalten Sie einen kooperativen Kulturföderalismus?
Ja. DIE LINKE will eine*n Bundeskulturminister*in mit Kabinettsrang und ein Kulturministerium, um die Belange der Kultur gegenüber anderen Ressorts und auf europäischer Ebene wirksamer vertreten zu können. Darüber hinaus wollen wir das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern beenden sowie Kultur als Gemeinschaftsaufgabe und ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankern, um den kooperativen Kulturföderalismus zu stärken. In Hinblick auf die Pflege des künstlerischen Erbes wollen wir Initiativen, Verbände und Institutionen unterstützen, die sich dem Bewahren, Erfassen sowie der Erforschung und Vermittlung von Nachlässen Kunstschaffender widmen.