Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Evangelischer Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt e. V.
Evangelischer Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt
Evangelischer Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt e. V.
1
Kaum eine Behörde prägt das soziale Klima in Deutschland wie das Jobcenter. Der Evangelische Verband KWA hat zehn Thesen für ein „Jobcenter der Zukunft“ entwickelt: www.kwa-ekd.de/kda-themenheft_2021_10thesen. Welche dieser Thesen finden die Unterstützung der Partei Die Linke, welche nicht?
DIE LINKE fordert sofort erhöhte Regelbedarfe von 658 Euro (These 1) und anschließend eine sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 1.200 Euro statt Hartz IV. Dies und unsere verbesserte Arbeitsförderung legen eine organisatorische Trennung nahe (These 2). Wir fordern ein Weiterbildungsgeld (These 3) sowie öffentlich geförderte Arbeitsplätze (These 4), die existenzsichernd, sozialversicherungspflichtig und tarifgebunden sind. Auch der erste Arbeitsmarkt sollte für Langzeitarbeitslose sozialversicherungspflichtige unbefristete Stellen bieten, was Weiterbildungen und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum erfordert. These 5 unterstützt DIE LINKE vollumfänglich. Die Ziele für die Arbeitsweise (Thesen 6 und 7) der zuständigen Stellen teilen wir und wollen durch Sanktionsfreiheit, abgeschaffte Bedarfsgemeinschaft, verbessertes ALG I, Rechtsanspruch auf Weiterbildung und Weiterbildungsgeld Bürokratie verringern und Chancen erhöhen. Thesen 8, 9 und 10 sind kompatibel mit unseren Forderungen.
2
Sanktionen im SGB II verletzen das Existenzminimum der betroffenen Haushalte und können eine Angstkultur im Jobcenter verursachen. Wie will Ihre Partei das Instrument der Sanktionen nach der Bundestagswahl gestalten?
DIE LINKE teilt die Kritik an Sanktionen und will diese vollständig abschaffen. Dies bildet eine unserer Sofortforderungen für das SGB II. Es gilt selbstverständlich auch für unsere Anschlussforderung nach einer Mindestsicherung als Ersatz von Hartz IV und Sozialhilfe.
3
Ein Teil der Menschen im SGB II benötigt sehr langfristige bzw. unbefristete Beschäftigungsförderung. Das Teilhabechancengesetz war der Einstieg in einen Sozialen Arbeitsmarkt. Will Die Linke den Sozialen Arbeitsmarkt nach der Wahl weiter ausbauen oder abbauen? Wie soll er künftig aussehen?
DIE LINKE will den sozialen Arbeitsmarkt weiter ausbauen. U.a. will DIE LINKE einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit zusätzlichen existenzsichernden, sozialversicherungspflichtigen und tariflich abgesicherten Arbeitsplätzen schaffen. Die Angebote sind für die Arbeitslosen freiwillig.
4
Für die Jobcenter ist es nachhaltiger, in Berufsabschlüsse und vollwertige Qualifikationen zu investieren, anstatt in kurze Trainings. Wie will Ihre Partei die Bildungsangebote der Jobcenter nach der Wahl gestalten; will sie die Bildungsausgaben im SGB II erhöhen oder verringern?
DIE LINKE setzt sich u.a. für einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung und die Einführung eines Weiterbildungsgeldes ein. Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung sollen einen anerkannten Berufsabschluss machen können – unabhängig von ihrem Alter. Das Kriterium der »Ausbildungsreife« der Bundesagentur für Arbeit wollen wir abschaffen. Es versperrt den Zugang zur Berufsausbildung.
5
Bitte fassen Sie Ihre Pläne zum Themenfeld Jobcenter und SGB II zusammen: Welche Maßnahmen plant Die Linke nach der Bundestagswahl für ein effektives und zugleich menschliches Jobcenter der Zukunft?
DIE LINKE will die Grundsicherung des SGB II durch eine individuelle sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzen. Mit derzeit 1.200 Euro monatlich wollen wir sie bedarfsdeckend für alle Existenz- und Teilhabebedarfe ausgestalten. Dies umfasst die Kosten für Lebenshaltung und fürs Wohnen, bei lokal hohen Mieten soll es einen Ballungsraumzuschuss geben. Die Mindestsicherung soll für Personen ohne hinreichendes Einkommen und Vermögen gelten. Als Zwischenschritt bis zur Einführung dieser sanktionsfreien Mindestsicherung wollen wir die Grundsicherungsleistungen auf 658 Euro erhöhen, Sanktionen und die Bedarfsgemeinschaft abschaffen und die Wohn- und Stromkosten in tatsächlicher Höhe übernehmen. Kosten für langlebige Gebrauchsgüter und für digitale Ausstattung wollen wir außerhalb des Regelbedarfs erstatten. Für die Dauer der Coronapandemie fordern wir einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro pro Monat pro Person.