Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Arbeitsgemeinschaft Therapie Seltene Erkrankungen (ATSE)

AG Therapie Seltene Erkrankungen

Arbeitsgemeinschaft Therapie Seltene Erkrankungen (ATSE)

1

Wie plant Ihre Partei konkret, die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen in der kommenden Legislaturperiode nachhaltig zu verbessern?
Wichtig wäre aus unserer Sicht, die Forschung und deren „Übersetzung“ in die Praxis zu fördern. Hierfür gibt es ja auch bereits das Projekt TRANSLATE-NAMSE. Die notwendigen gesetzgeberischen Schlussfolgerungen für strukturierte Patientenpfade unterstützen wir. Gestärkt werden muss auch das Case-Management. Um die Patient*innen in der Selbsthilfe zu fördern, wollen wir deren Finanzierung stärken, die Patientenvertretung organisatorisch und rechtlich ermächtigen, in den Gremien der Selbstverwaltung tatsächlich über Versorgungsfragen mitzuentscheiden. Nicht zuletzt wollen wir sämtliche Zuzahlungen abschaffen.

2

Hält Ihre Partei eine Ausweitung des Neugeborenenscreenings für sinnvoll, um seltene Erkrankungen schneller zu erkennen und Betroffenen frühzeitig Therapieansätze zu ermöglichen?
Selbstverständlich sollte für alle therapierbaren Krankheiten, wo der Nutzen einer Untersuchung den möglichen Schaden übersteigt, ein entsprechendes Screening durchgeführt werden.

3

Plant Ihre Partei rechtliche und politische Rahmenbedingungen zu schaffen, um einen gleichberechtigten Zugang und eine breitflächige Nutzung der Heimtherapie für PatientInnen mit seltenen Erkrankungen zu ermöglichen, für die eine Behandlung im Zentrum nicht erforderlich ist? Wenn ja, welche?
Ja. Seit einigen Jahren ist die Heimtherapie bei verschiedenen Erkrankungen bereits im Einsatz und es zeigt sich, dass sie zu einer Verbesserung sowohl der Lebensqualität als auch der Therapietreue führen kann. Daher sollte sie den Patient*innen stets angeboten werden, wenn dies möglich und sinnvoll ist. Zur Lösung möglicher haftungsrechtlicher Fragen bei der Delegation von Leistungen wie auch damit die Heimtherapie besseren Eingang in die sozialversicherungsrechtlichen Strukturen findet, sind wir für gesetzgeberische Änderungen offen.

4

Strebt Ihre Partei eine Vereinheitlichung von bereits bestehenden bzw. eine Ausweitung durch weitere Datensysteme zur effizienteren Nutzung und Erfassung von seltenen Erkrankungen an? Wenn ja, wie?
DIE LINKE will die Versorgungsforschung stärken und unterstützt die Einrichtung von Registern mit anonymisierten Versorgungsdaten. DIE LINKE steht zugleich klar zur Datensouveränität der Patient*innen über ihre Gesundheitsdaten und befürwortet den besonderen Datenschutz, den die EU-Datenschutzgrundverordnung für Gesundheitsdaten vorschreibt. Das beinhaltet nicht nur eine formale Zustimmung zur Datenverarbeitung, sondern eine informierte Entscheidung der Patient*innen. Eine Aufweichung der Datensouveränität, um mehr personenbezogene Daten für Forschungsvorhaben zu sammeln, lehnen wir ab. Die Nutzung der Daten zu kommerziellen Zwecken sehen wir sehr kritisch und wollen den Zugang von (Industrie-) Unternehmen zu diesen Daten verhindern. Stattdessen wollen wir die staatlichen Forschungsausgaben erheblich steigern und ein Netzwerk von unabhängigen Forschungsinstitutionen einrichten, das bedarfsorientiert die Versorgung weiterentwickelt. Hier sollen nichtkommerzielle und kommerzielle Akteure Forschungsarbeiten in Auftrag geben können. Der Zugang zu den personenbezogenen Originaldaten bleibt somit aber verwehrt.

5

Plant Ihre Partei einen verbesserten Zugang zu Gesundheitsdaten für Unternehmen zur Erforschung und Entwicklung von seltenen Erkrankungen zu schaffen, bspw. im Rahmen des Forschungsdatenzentrums?
Siehe Antwort auf Frage 4

6

Wird Ihre Partei sicherstellen, dass das gut etablierte AMNOG-Verfahren auch für Orphan Drugs in der bestehenden Form erhalten bleibt? Schließt dies den bisherigen Prozess der Preisbildung mit ein?
DIE LINKE hat das lange in der Arzneimittelentwicklung unterbelichtete Feld der seltenen Erkrankungen immer betont. Wir haben grundsätzlich Anreize für die Entwicklung von orphan-drugs begrüßt. Inzwischen hat sich das Bild gewandelt: Immer mehr Arzneimittel werden gegen seltene Erkrankungen auf den Markt gebracht – das ist ein Vorteil für die Patient*innen. Dass bei orphan-drugs in den meisten Fällen der Zusatznutzen „nicht quantifizierbar“ ist, zeigt jedoch, dass die Regelung im Sinne der Patientensicherheit auch ein Nachteil ist. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass die Anreize für die Entwicklung von orphan drugs nicht mit einer Absenkung bei der Nutzenbewertung einhergehen. Stattdessen sollte auch das öffentliche Engagement bei der bedarfsorientierten Gesundheitsforschung erheblich ausgebaut werden. DIE LINKE setzt sich für eine Preisregulation bei neuen Arzneimitteln auf Basis des patientenrelevanten Nutzens und der Kosten für Forschung und Entwicklung ein.

7

Setzt sich Ihre Partei – wie u.a. von Patientenorganisationen, Bundesärztekammer und Industrie gefordert – für Änderungen im GSAV (§ 129 Abs. 1a Satz 3 SGB V) ein, um die automatische Substitution von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln durch Biosimilars in Apotheken zu verhindern?
Der vorgeschriebene Austausch von verordneten Arzneimitteln durch rabattierte Präparate erzeugt viel Verunsicherung, verschlechtert die Compliance und verursacht hohen bürokratischen Aufwand in Apotheken und Praxen. Wir wollen die Rabattverträge und damit auch den automatischen Austausch von Biologika abschaffen. Stattdessen sollte die Festbetragsregelung geschärft und zwischen den Werten Versorgungssicherheit und Ausgabenbegrenzung austariert werden.

8

Wie plant Ihre Partei die im europäischen Vergleich beste Verfügbarkeit von Orphan Drugs vor dem Hintergrund europäischer Anpassungen im Rahmen der Orphan-Drug-Verordnung („Incentive Review“) beizubehalten?
Wie beschrieben ist die Verfügbarkeit neue Arzneimittel nur eine Seite der Medaille. Der Patientennutzen ist ein weiterer notwendiger Aspekt und auch der Schutz des Solidarsystems vor Überforderung gehören in die Gesamtbetrachtung. DIE LINKE setzt sich für einen weiterhin schnellen Zugang ein, fordert aber wie oben beschrieben, dass die Nutzenbewertung zum Schutz der Patient*innen aufgewertet wird und eine Preisregulation zum Schutz der Solidargemeinschaft greifen muss. Die Regelungen der Orhpan-Drug-verordnung haben zwar zu einem Anstieg der neuen Präparate geführt, aber auch dazu, dass der therapeutische Mehrwert in den meisten Fällen nicht beziffert werden kann (siehe oben). Daher sollten wie beschrieben Anreize und staatliches Forschungs-Engagement für die Entwicklung von Innovationen verbessert werden, ohne aber die Patientensicherheit weiterhin zu vernachlässigen.