Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung
BAG für Unterstützte Beschäftigung
Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung
1
Was plant Ihre Partei, um die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des SGB IX bei den zuständigen Leistungsträgern zu verbessern und eine personenzentrierte Teilhabe sowie die Partizipation von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten?
DIE LINKE will, dass die Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen bedarfsdeckend sowie einkommens- und vermögensunabhängig in allen Lebensbereichen nach bundesweit einheitlichen Kriterien und durch Bundesmittel finanziert werden. Auch wollen wir ein Teilhabegeld einführen.
Wir wollen den personenzentrierten Ansatz als Instrument ohne Kostenvorbehalt ausgestalten. Dafür sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedarfsdeckend auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen, am Lebenslagenansatz orientierten Bedarfsfeststellungsverfahrens auszugestalten. Die Beweislast der Nichtgewährung von benötigten Leistungen liegt beim Leistungsträger.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind auch für die Zeit während einer Ausbildung und eines Praktikums sowie für Arbeitsverhältnisse unter 15 Wochenstunden bedarfsdeckend zu gewähren. Dies muss ebenso für entsprechende – auch außereuropäische – Auslandsaufenthalte wie z.B. für Studien-/Praktika-Aufenthalte gelten.
Themen:
Arbeit,
Soziale Absicherung
2
Unter anderem das Budget für Arbeit/Ausbildung soll eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen bieten. Dennoch steigen die Beschäftigtenzahlen in WfbM. Was ist erforderlich, um mehr Menschen außerhalb der WfbM eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen?
DIE LINKE will die Vermittlung von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich stärker fördern. Dafür muss z.B. das Budget für Arbeit ohne die Deckelung der Lohnzuschüsse und mit Arbeitslosenversicherungsschutz ausgestaltet sowie das Budget für Ausbildung ausgeweitet bzw. gestärkt werden. Auch wollen wir Werkstätten Schritt für Schritt überflüssig machen – mithilfe von sofort durchsetzbaren Ausstiegsstrategien und Zeitplänen sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei wollen wir sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihres sozialen Schutzes bzw. der Alterssicherung erfahren, die gegenwärtig an die Werkstätten geknüpft sind. Als einen Zwischenschritt für die Werkstattbeschäftigten betrachten wir die sofortige Einführung des Tarif- bzw. des gesetzlichen Mindestlohnes. Wir wollen gute Einkommen, von dem man leben kann, auch für Menschen mit Behinderungen ermöglichen.
Themen:
Arbeit,
Soziale Absicherung
3
Der Rechtsanspruch auf ein Persönliche Budget (PB) ermöglicht die Wahlfreiheit und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Anträge zum PB Budget für Leistungen im Arbeitsbereich WfbM (§ 57 SGB werden jedoch als nicht umsetzbar erklärt. Was plant Ihre Partei, um den Rechtsanspruch sichern?
Das persönliche Budget wird immer noch von nur wenigen Menschen in Anspruch genommen. Gründe sind z.B. ein intransparentes, bürokratisches und langwieriges Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie oft die fehlende Kenntnis der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Einerseits soll gemäß SGB IX der Bedarf der Menschen gedeckt werden, andererseits wird aber in §29 formuliert, dass „dabei soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten, die ohne das Persönliche Budget zu erbringen sind“. Dies ist ein Widerspruch, der zugunsten der Menschen mit Behinderungen aufgelöst werden muss. DIE LINKE fordert, dass alle Teilhabeleistungen bedarfsdeckend und vollständig unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt werden. Auch sollte das persönliche Budget für alle Lebensbereiche ermöglicht werden.
Themen:
Arbeit,
Soziale Absicherung
4
Ausschreibungen insbesondere bei betrieblichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind nach wie vor stark vom Angebotspreis bestimmt. Welche gesetzlichen Maßnahmen (z.B. Tarifbindung TVöD) halten Sie für erforderlich, damit in der Ausschreibungspraxis endlich die Qualität im Vordergrund steht?
Die Ausschreibungspflicht für Leistungen durch die BA und durch Rehabilitationsträger muss zurückgenommen werden, um die Einheit von Vermittlung und Begleitung zu erhalten. DIE LINKE will die Integrationsämter als begleitende Umsetzungsbehörde personell aufstocken und fachlich weiterentwickelt. Die Integrationsfachdienste sind zu stärken.
Gleichzeitig macht sich DIE LINKE für eine Stärkung der Tarifbindung in allen Bereichen stark.
Themen:
Arbeit,
Soziale Absicherung
5
Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf erhalten Angebote der Tagesförderung (§ 215 Abs. 3 SGB IX). Der Zugang zur Teilhabe am Arbeitsleben und die rentenrechtliche Gleichstellung wie in der WfbM bleibt ihnen meist verwehrt. Wie kann der gleichberechtigte Zugang zukünftig gesichert werden?
DIE LINKE fordert die Schaffung von Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt und langfristige und bedarfsdeckende Förderungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Auch wollen wir die Unterscheidung zwischen werkstattfähigen und nicht werkstattfähigen Menschen aufheben. Damit entfällt auch die Zugangsbedingung in eine Werkstatt: das Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung.
Für den Bereich Betreuung und Förderung ist ein Gesamtkonzept mit bundesweit einheitlichen Standards zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf zu erstellen. Tagesstätten zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehungsweise am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf müssen auf diesen Grundsätzen aufgebaut und regelmäßig (im Sinne von Selbstbefähigung und Inklusion) weiterentwickelt werden.
Auch wollen wir die Vermittlung von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stärker fördern.
Themen:
Arbeit,
Soziale Absicherung
6
Inhalt und Qualität der Berufsorientierung für junge Menschen mit Behinderung unterscheiden sich stark zwischen den Bundesländern. Es braucht jedoch eine intensive berufliche Orientierung, um Alternativen zur WfbM kennenzulernen. Wie kann dies zukünftig bundesweit sichergestellt werden?
DIE LINKE will die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen vorrangig fördern und berufsbegleitende Fortbildungen entwickeln. Verbindlichere Festlegungen für die betriebliche Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen sind dringend erforderlich. Eine verbindliche Ausbildungsplatzquote und eine Ausbildungsplatzausgleichsabgabe sind schrittweise einzuführen.
Die berufliche Rehabilitation für alle Menschen mit Behinderungen ist zu sichern und zu garantieren. Der Leistungsanspruch auf berufliche Rehabilitationsleistungen, einschließlich einer persönlichen Beratung ist zeitnah für jede und jeden umzusetzen. Ein Rechtsanspruch auf die einkommens- und vermögensunabhängige Finanzierung des behinderungsbedingten Mehraufwandes für alle beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildungen, einschließlich akademischer Bildungsgänge sowie bei Bedarf für Maßnahmen zur Ausbildung in einem gänzlich neuen Berufsfeld wird eingeführt.
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Arbeit,
Soziale Absicherung
7
Die Mittel der Ausgleichsabgabe sind begrenzt und z.T. rückläufig. Daraus werden viele betriebliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Integrationsämter finanziert. Ziel ist, hier noch mehr im Sinne der UN-BRK zu erreichen. Wie ist die Finanzierung dieser Leistungen zu verbessern?
DIE LINKE will die Ausgleichsabgabe deutlich anheben. Alle Regelungen sollen beseitigt werden, die es Unternehmen ermöglichen, die Zahlung der Ausgleichsabgabe zu reduzieren und so die Beschäftigungspflicht faktisch auszuhebeln. Wir stellen sicher, dass die Mittel der Ausgleichsabgabe nur für die Schaffung und Sicherung inklusiver Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und nicht mehr für institutionelle Förderungen verwendet werden. Auch fordern wir Assistenzleistungen, damit auch die Arbeitsassistenz, aus Steuermitteln zu finanzieren und bedarfsdeckend sowie unbürokratisch zu garantieren.
Falls die Mittel der Ausgleichsabgabe bei steigender Beschäftigtenzahl von Menschen mit Behinderungen für diese Förderungen nicht ausreichen, ist ein eigener Haushaltstitel „Inklusive Arbeit und Beschäftigung“ in der Verantwortlichkeit des BMAS einzurichten, aus dem diese dann beglichen werden müssen.
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Soziale Absicherung
8
Welche Maßnahme sind insgesamt erforderlich, um die Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern - bitte nennen Sie uns über die übrigen Antworten hinaus konkrete Vorschläge Ihrer Partei?
DIE LINKE will einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen. Menschen mit Behinderungen sind wegen zahlreicher Diskriminierungen überdurchschnittlich von Erwerbslosigkeit betroffen. Initiativen zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit müssen auch Menschen mit Behinderungen einschließen. Dabei sind Frauen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen.
Auch muss die gesetzliche Beschäftigungspflicht von Unternehmen wieder auf sechs Prozent erhöht und konsequent umgesetzt sowie die Ausgleichsabgabe deutlich angehoben werden.
Übergangswege in reguläre Beschäftigung wie dem Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor und die Unterstützte Beschäftigung sind für Menschen mit Behinderungen zu erweitern, beispielsweise durch dauerhafte Berufsbegleitung und Fortbildung sowie aus Bundesmitteln langfristig zu finanzieren.
Ebenso wollen wir Inklusionsunternehmen mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen deutlich stärker fördern und ausweiten.
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