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Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V.
NW behinderter Frauen Berlin
Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V.
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Die gesundheitliche Regelversorgung behinderter Frauen ist durch fehlende barrierefreie Praxen oft nicht gewährleistet. Werden Sie für niedergelassene Ärzt:innen Anreize schaffen, um in Zukunft ein flächendeckendes Netz an barrierefreien Praxen zu gewährleisten?
Das Gesundheitswesen will DIE LINKE konsequent von Barrieren befreien. Das bedeutet nicht nur, Hindernisse beim Zugang zu Arztpraxen, Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen zu beseitigen, sondern auch, Untersuchungs- und Kommunikationstechniken den besonderen Bedürfnissen älterer Patient*innen und Menschen mit Behinderung anzupassen. Leichte Sprache, Gebärdensprachdolmetschung, verständliche Patienteninformationen sowie entsprechende Beratungsleistungen müssen selbstverständlich werden. Dabei müssen die Bedürfnisse von Frauen mit Behinderungen besonders berücksichtigt werden. Die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderung in der Pflege und in (teil-) stationären Einrichtungenmüssen garantiert werden. Dies schließt auch die Mitnahme persönlicher Assistenz zu medizinischen Untersuchungen und stationären Krankenhausaufenthalten sowie zum Besuch von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ein, auch wenn diese nicht über das Arbeitgebermodell organisiert wird.
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In den Curricula zur Aus- und Fortbildung medizinischer Fachkräfte sind Lehrinhalte zum Thema Frauen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen nicht enthalten. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um hier auf eine Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention hinzuwirken?
Damit das medizinische und pflegerische Fachpersonal mehr Sicherheit im selbstverständlichen, bedarfsgerechten und diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen und mit chronischen Erkrankungen vermittelt wird, setzt sich DIE LINKE für die Implementierung spezieller Module in Aus-, Fort- und Weiterbildung ein. Diese sind von fachkundigen Peerkräften – also von Expertinnen und Experten in eigener Sache - durchzuführen. Dies muss auch die Belange von Frauen mit Behinderungen umfassen.
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Werden Sie die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, um ausreichend barrierefreie Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene behinderte Mädchen und Frauen zu garantieren?
Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind in besonders großem Ausmaß von Gewalt betroffen. Deshalb müssen sowohl Beratungs- als auch Zufluchtsstellen leicht zugänglich sein – unabhängig von körperlicher Beeinträchtigung, dem Aufenthaltsstatus oder der Lebenssituation der Betroffenen. DIE LINKE. will einen Ausbau von barrierefreien Schutzwohnungen und barrierefreien Frauenhäusern entsprechend den Vorgaben der Istanbul-Konvention. Dabei wollen wir sicherstellen, dass Unterbringungskosten auch von Frauen vollständig übernommen werden, die nicht über das SGB finanziert werden können. Nur mit ausreichend Geldern können Frauenhäuser zusätzliche Platzkapazitäten bereitstellen und das Personal aufstocken. DIE LINKE. will zusätzliche Mittel für Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Die Finanzierung von Frauenhäusern darf nicht länger eine freiwillige Leistung sein. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Finanzierung, an welcher der Bund beteiligt ist. Gewalt an Frauen ist strukturell.