Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Sanktionsfrei e.V.

Sanktionsfrei

Sanktionsfrei e.V.

1

An welchen Hartz-4-Sanktionen will Ihre Partei festhalten (Anlass, Höhe, Dauer)? Bitte jeweils mit Begründung.
DIE LINKE will an keinerlei Hartz-4-Sanktionen festhalten, sondern alle Sanktionen abschaffen, ebenso die Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und die verhaltensbezogenen Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe.

2

Wohn- und Stromkosten übersteigen oft den vom Jobcenter bezahlten Betrag und Hartz-4-Beziehende müssen die Differenz aus eigener Tasche zahlen: Befürwortet Ihre Partei, Wohn- und Stromkosten für Hartz-4-Beziehende in tatsächlicher Höhe zu bezahlen? Wenn nein, warum nicht?
Ja, bis zur Einführung einer sanktionsfreien Mindestsicherung fordern wir als Sofortmaßnahme u.a. die Übernahme der Wohn- und Stromkosten in tatsächlicher Höhe. DIE LINKE will Hartz IV allerdings durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzen, die mit derzeit 1.200 € Lebenshaltung und Wohnkosten umfasst und bei lokal hohen Mieten einen Ballungsraumzuschuss enthält. Die Einbeziehung der Wohnkosten in eine Gesamtleistung gibt den Betreffenden mehr Gestaltungsspielraum und ermöglicht einen Ausgleich dafür, dass in billigen Mietgegenden die Infrastruktur meist schwach und deshalb der Weg zum Arzt, zur Bibliothek usw. teurer ist.

3

Befürwortet Ihre Partei eine Erhöhung des Hartz-4-Regelsatzes (aktuell: 446 Euro im Monat für eine alleinstehende Person)? Wenn ja, in welcher Höhe?
Ja. Bis zur Einführung einer sanktionsfreien Mindestsicherung fordern wir als Sofortmaßnahme u.a. die Erhöhung des Regelsatzes für Erwachsene auf 658 € pro Monat. Für Kinder fordern wir eine eigenständige Kindergrundsicherung. DIE LINKE will Hartz IV allerdings durch die bereits erwähnte sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzen, die mit derzeit 1.200 Euro Lebenshaltung und Wohnkosten umfasst und bei lokal hohen Mieten einen Ballungsraumzuschuss enthält. Zudem fordern wir für die Dauer der Coronapandemie einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro pro Monat für alle Bezieher*innen von Hartz IV und Grundsicherung.

4

Befürwortet Ihre Partei eine Erhöhung des Schonvermögens (150 EUR pro Lebensjahr, max zw. 9750 € und 1050 € )? Wenn ja, in welcher Höhe?
Ja. DIE LINKE befürwortet eine deutliche Erhöhung des Schonvermögens, das gegenwärtig äußerst niedrig festgesetzt ist.

5

Ist Ihre Partei dafür offen, das Kindergeld, das aktuell mit dem Regelsatz verrechnet wird, Menschen in Hartz 4 effektiv auszuzahlen?
DIE LINKE hält die Auszahlung des Kindergeldes nicht für eine ausreichende Maßnahme. Kinder sind keine kleinen Erwerbslosen. Ihre Existenzsicherung wollen wir daher nicht im System Hartz IV und auch nicht in einem vergleichbaren System regeln. Stattdessen fordern wir eine Kindergrundsicherung als eigenständige Absicherung. Diese Kindergrundsicherung soll sich zusammensetzen aus einem erhöhten Kindergeld für alle, das 328 Euro beträgt, und alters- und einkommensgestaffelten Zuschlägen für Kinder in armen Familien. Die Gesamtsumme für Jugendliche, deren Eltern kein Einkommen haben, soll 630 Euro betragen, wobei besonderer Bedarf etwa für Klassenfahrten ergänzend übernommen werden kann, ebenso besonders hohe Mieten. Als Sofortmaßnahme wollen wir das Kindergeld für alle Kinder auf 328 Euro monatlich erhöhen und einkommensunabhängig an alle Familien zahlen. Für Kinder aus armen Familien fordern wir zusätzlich als Sofortmaßnahme einen altersgestaffelten Zuschlag bis zu 302 Euro.

6

Befürwortet Ihre Partei eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze (aktuell 100 EUR pro Monat, danach werden 80% des Einkommens verrechnet) grundsätzlich für Hartz-4-Beziehende? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?
Ja, DIE LINKE ist offen für eine Erhöhung der Zuverdienstgrenzen, sofern sie kompatibel ist mit der Erhöhung der Regelsätze auf 658 Euro bzw. mit der Einführung einer Mindestsicherung in Höhe von 1.200 Euro. Erhöhte Leistungen stehen für uns im Mittelpunkt, da Existenz und Teilhabe für alle garantiert sein müssen – ob mit oder ohne Job. Von erhöhten Leistungen würden auch diejenigen profitieren, die einen Zuverdienst haben, da die Gesamtsumme dann höher liegt. Deshalb müssen Änderungen der Einkommensanrechnung von einem erhöhten Leistungsniveau ausgehen und können erst auf dieser Basis geprüft werden.

7

Ist Ihre Partei für eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze für Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften offen? Bitte mit Begründung.
DIE LINKE hält die Abschaffung der Zuverdienstgrenze für Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften nicht für eine ausreichende Maßnahme, um Jugendlichen eine Beteiligung am Erwerbsleben zu ermöglichen. Wir wollen die Bedarfsgemeinschaft abschaffen und durch individuelle Ansprüche ersetzen, wobei wir gesetzliche Unterhaltsansprüche weiterhin berücksichtigt werden wollen. Jugendliche unter 18 Jahren und bis zur Vollendung der Schulausbildung wollen wir durch eine eigenständige Kindergrundsicherung absichern, deren Höhe vom Alter des Kindes bzw. Jugendlichen und vom Einkommen der Eltern abhängt. Eine Anrechnung von Einkommen der Jugendlichen könnte dabei entweder entfallen oder deutlich schwächer ausfallen als die Anrechnung des elterlichen Einkommens.

8

Gemäß der aktuellen Regelungen müssen Kinder (sogar Minderjährige) für das Verschulden ihrer Eltern haften und anfallende Rückforderungen vom Jobcenter begleichen. Hält Ihre Partei an dieser sippenhaften Praxis fest? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Nein. Wir wollen die „Bedarfsgemeinschaft“ abschaffen und durch individuelle Ansprüche ersetzen, wobei wir gesetzliche Unterhaltsansprüche weiterhin berücksichtigt werden wollen. Mit dieser Änderung würde die Haftung von Kindern für Forderungen gegen ihre Eltern entfallen. Rückforderungen könnten sich nur an die Person richten, die die Leistung erhalten hat.