Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
iddb - Gemeinsame Initiative der deutschen digitalen Bildungsanbieter
Digitale Bildungsanbieter
iddb - Gemeinsame Initiative der deutschen digitalen Bildungsanbieter
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Wie wird Ihre Partei digitale Bildung nach der Wahl fördern?
Der DigitalPakt Schule muss aufgestockt und mitsamt aller Zusatzvereinbarungen zu Geräten und Administration verstetigt werden. In den Schulen muss eine ausreichende Netzwerkinfrastruktur geschaffen werden. Wir wollen, dass jedes Kind einen Laptop als Teil der Bildungsausstattung zur Verfügung hat und frühzeitig mit digitalen Technologien vertraut gemacht wird. Jedes Kind muss zudem einen Drucker, inklusive aller Verbrauchsmaterialien, zur Verfügung haben, sowie mit einem kostenfreien Bildungstarif Zugang zum Internet zu Hause erhalten. Die Lehr- und Lernmittelfreiheit muss an allen Schulen auch für digitale Geräte sichergestellt sein. Medienkompetenz muss umfassend gestärkt werden: in der vorschulischen Bildung, in Schule und Unterricht, in der Arbeitswelt, in zivilgesellschaftlichen Projekten und bis ins hohe Alter.
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Wie zufrieden sind Sie mit dem Abrufen und der Ausgabe der Gelder aus dem DigitalPakt Schule bislang und wie stehen Sie zu einem Digitalpakt II, der neben Infrastruktur und Geräten auch digitale Lerninhalte fördert?
Bisher ist nur ein Bruchteil der eigenstellten Mittel abgerufen worden. Das liegt u.a. daran, dass der Verwaltungsaufwand, um die Fördermittel zu erhalten, zu hoch ist. Zudem muss die IT-Infrastruktur an Schulen durch Fachpersonal betreut werden. Wir wollen daher, dass entsprechende Planstellen kurz- und mittelfristig geschaffen werden. Die IT-Infrastruktur aller Schulen muss mit schnellen und leistungsfähigen Breitbandanschlüssen, WLAN für alle Lern- und Arbeitsräume und einer zeitgemäßen Hard- und Software-Ausstattung ausgebaut werden. Offene Software und Open Educational Resources (OER) sind zu fördern.
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Wie stehen Sie zu einer Grundgesetzänderung, um das Kooperationsverbot in Bildungsfragen zu lockern und eine dauerhafte, nachhaltige Finanzierung digitaler Bildung zu sichern?
Wir wollen, dass Bund, Länder und Kommunen in der Bildung zusammenarbeiten können. Durch das Kooperationsverbot ist das nur eingeschränkt möglich. Wir wollen das Verbot komplett aufheben und Bildung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern, damit für alle Kinder und Jugendlichen Bildungsgerechtigkeit hergestellt werden kann.
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Wie werden Sie zu einer selbstbestimmten Schulpraxis und einer höheren Entscheidungsautonomie für Schulen beitragen?
Schulpolitik ist Ländersache. Wir wollen dennoch ein Bildungsrahmengesetz des Bundes für alle Bildungsbereiche, damit gleiche Rechtsansprüche, soziale und personelle Rahmenbedingungen in allen Ländern gesichert werden. Was wir wollen ist eine individuelle Lernförderung an allen Schulen. Das erfordert eine Vielfalt der Lehr- und Lernmethoden. Darum sollen zum Beispiel Möglichkeiten des selbstbestimmten Lernens und des gemeinschaftlichen Lernens in heterogenen Lerngruppen stärker genutzt werden. Es geht um neigungsorientierte und leistungsbezogene Formen der individuellen Förderung innerhalb dieser Lerngruppen und um eine Vielzahl von Zusatzangeboten im Wahl- und Wahlpflichtbereich sowie um erweiterte Möglichkeiten für Arbeitsgemeinschaften und andere Formen, die je nach Interessen und Fähigkeiten von Schüler:innen genutzt werden können.
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Wie wird Ihre Partei zur besseren Verfügbarkeit, Prüfung und Zertifizierung von digitalen Bildungsinhalten beitragen?
Was öffentlich finanziert ist, soll öffentlich zugänglich bleiben. Das Resultat öffentlicher Ausschreibungen und Förderprogramme sollen offen lizenzierte Materialien in offenen Dateiformaten sein. Bildungspolitik im Bund, in den Ländern und Kommunen muss das Produzieren, das Tauschen und das Teilen von OER fördern. Das braucht Zeit, Geld, Anreize und motivierte Fachleute. Zudem braucht es offene Plattformen, die gepflegt und finanziert werden müssen. Bildungsmaterialien werden staatlich und wissenschaftlich kontrolliert, staatlich geprüft und zertifiziert, denn Bildung ist ein Verfassungsauftrag, der sich an den Staat richtet. Offene Bildungsmaterialien verbleiben dagegen durch den lebendigen Austausch – durch Teilen, Tauschen und Verändern – nicht in einem statischen und somit unmittelbar kontrollierbaren Zustand. Wir müssen deshalb diskutieren, wie dabei deren
Qualität gesichert und überprüft werden kann. Welche Mindeststandards sollen für Qualität, für Diskriminierungsfreiheit und für die Möglichkeiten der Mitbestimmung bürgen und wie sollen sie kontrolliert werden? Welche Partner und gesellschaftlichen Akteure müssen dabei eingebunden werden? Diese Aufgabe darf nicht Unternehmen oder anderen Akteur: innen mit lobbyistischen Interessen überlassen werden.
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Wie planen Sie private digitale Bildungsangebote langfristig in die Weiterentwicklung des Schulsystems zu integrieren? Sehen Sie diese in Konkurrenz zu staatlich geförderten Angeboten?
Bildung ist keine Ware. Digitale Bildung sollte vorrangig über freie Bildungsmaterialen (OER) erfolgen, die gemeinsam weiterentwickelt, geteilt und weiterverwendet werden können. Das schließt Open Hardware ein. Eine Abhängigkeit von bestimmten IT-Unternehmen und Produkten muss von vornherein vermieden werden. Die verwendete Software soll den Standards quelloffener freier Software entsprechen. Lernprogramme müssen öffentlich erstellt, verwaltet und gewartet werden. Sogenannte Open Educational Resources (OER), das heißt freie Lehr- und Lernmaterialien mit einer offenen Lizenz, sind stets vorzuziehen. Eingesetzte Lernsoftware darf keine personenbezogenen Daten der Schüler:innen (wie Lernfortschritte) außerhalb der Schule speichern. Sämtliche erhobenen Daten müssen transparent und für alle nachweislich auf den Geräten verbleiben oder im Rahmen der Schule gespeichert werden.
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Wie können die aktualisierten "Standards zur Lehrerbildung" in einheitliche Vorgaben in den Ländern/Studienordnungen der Hochschulen übersetzt werden? Wie würden Sie diese Standards auch in der Weiterbildung von Lehrkräften etablieren?
Lehrer:innen müssen fortgebildet werden in der Benutzung der neuen Technologien und auch in Datenschutz- und Datensicherheitsfragen. Sie müssen die Technik anwenden und verstehen können, um sie mit den Schüler:innen zu benutzen und sie ihnen erklären zu können. Die sichere Nutzung und Bedienung digitaler Lehr- und Lernmittel sowie digitaler Konzepte muss zwingend Bestandteil der Lehrer:innenaus- und Weiterbildung sein. Diese muss entsprechend umgestaltet werden.
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Wie wird die Strategie zur "Bildung in der digitalen Welt" der KMK/des BMBFs an die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und dem hybriden Lernen angepasst?
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Digitalisierung von Schule deutlich schneller erfolgen muss. Hybride Lernformen sind nicht weniger arbeitsintensiv als Formen des Präsenzlernens. Sie eignen sich nicht als Sparmodell. Wir brauchen mehr Lehrer:innen für einen guten Unterricht, auch und gerade angesichts neuer Lernformen. Neue hybride Lernformen, wie sie während des Corona-Lockdowns praktiziert wurden, dürfen aber nicht zu einer neuen sozialen Spaltung führen, weil nicht alle Lernenden gleich gute Lernbedingungen zu Hause haben. Auch darf Lernsoftware keinesfalls als Ersatz für fehlendes Lehrpersonal eingesetzt werden. Der Einsatz von Digitaltechnologie in Schulen erfordert einen höheren Personalbedarf für die Betreuung der Schüler:innen wie der Software und Geräte. Dafür müssen zusätzliche Lehrer:innen und Fachpersonal für die Technik eingestellt werden.