Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Direktversicherungsgeschädigte e.V.
Direktversicherungsgeschädigte
Direktversicherungsgeschädigte e.V.
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Wie ist Ihre grundsätzliche Haltung dazu, dass aus der Finanznot der Krankenkassen nach der Jahrtausendwende eine dauerhafte Belastung der Menschen wurde, die privat für ihre finanzielle Absicherung im Alter vorsorgen wollten?
Klar ist natürlich, dass Krankenkassen notwendige Leistungen bezahlen. Diese Ausgaben müssen natürlich durch Einnahmen gedeckt werden und es darf kein strukturelles Defizit geben. Wenn es dieses jedoch gibt, wie im Jahr 2003, dann muss man nach fairen Finanzierungsinstrumenten schauen. Das wurde damals nicht gemacht, sondern es wurden die Versicherten belastet (Zuzahlungserhöhungen, Praxisgebühr, Leistungskürzungen) und eben auch die Betriebsrenten. Beides haben wir damals und seitdem kritisiert. Wir laufen jetzt gerade wieder sehenden Auges in die Situation, dass sich ein großes laufendes Defizit bei den Krankenkassen aufbaut. Mit Elementen aus unserem Konzept einer Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung könnten wir dies meistern und gleichzeitig die unteren 90 Prozent der Einkommen entlasten. Es ist unverantwortlich, dass die Bundesregierung vor der Wahl keine Entscheidungen trifft, denn so wird es bald wieder zu übereilten und undurchdachten Entscheidungen kommen müssen.
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Würden Sie sich einer parlamentarischen Initiative anschließen, den §229 SGB V entsprechend zu ändern, das Direktversicherungen nicht mehr sozialversicherungspflichtig sind? Würden Sie selber aktiv werden, um diese Änderung herbeizuführen?
Wir fordern, die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge (also auch bei den Direktversicherungen) sofort zu beenden. Wegen der herben Ungerechtigkeit und der rückwirkenden Gesetzesänderung macht sich DIE LINKE darüber hinaus dafür stark, auf Leistungen aus Direktversicherungsverträgen, die vor dem 1.1.2004 abgeschlossen wurden, keine KV-Beiträge mehr zu erheben.
Aus Sicht der LINKEN dürfen aber auch Betriebsrenten nicht frei von Sozialabgaben sein, sie sollen jedoch in der Ansparphase geleistet werden, nicht in der Auszahlphase. Die abgabenfreie Entgeltumwandlung wollen wir abschaffen, weil sie die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung schwächt und die Rentenansprüche der Versicherten mindert.
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Die Regierung hat in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode private Riesterrenten von der Krankenversicherungspflicht befreit. Die Verbeitragung der Direktversicherungen wurde nicht geändert – sieht man von einem kleinen Freibetrag ab. Sind Sie im Sinne einer Gleichbehandlung für eine Befreiung der Direktversicherung von der Krankenversicherungspflicht im Sinne einer Gleichbehandlung mit den Riesterrenten?
Aus Sicht der LINKEN ist der Freibetrag nach jahrelangem Stillstand immerhin ein Schritt nach vorn – auch wenn bei Weitem nicht ausreichend – anstelle einer Befreiung von der Beitragspflicht in der Auszahlphase setzt DIE LINKE sich für die Abschaffung der abgabenfreien Entgeltumwandlung ein (siehe Frage 2). Dennoch beurteilen auch wir die Doppelverbeitragung als himmelschreiende Ungerechtigkeit und wollen erreichen, dass Leistungen aus Direktversicherungsverträgen, die vor dem 1.1.2004 abgeschlossen wurden, von der Beitragspflicht zur Krankenversicherung befreit werden.