Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Radlogistik Verband Deutschland e.V.

Radlogistik Verband

Radlogistik Verband Deutschland e.V.

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Transporträder tragen stark zur Verkehrssicherheit, Lärmentlastung und Treibhausgasminderung sowie sauberer Luft bei. Lastenräder können 51% der Fahrten in Städten mit Gütertransport ersetzen (ECLF). Verfolgen Sie das Ziel der Verkehrswende und welche Rolle spielt für Sie dabei das Lastenrad?
Im Verkehrsbereich wurde seit 1990 bis ins Jahr 2019 – vor der Pandemie – keine einzige Tonne CO2 eingespart, wohingegen in allen Sektoren der CO2-Ausstoß um mehr als 35 Pro-zent gemindert wurde. Deswegen setzen wir uns insbesondere aus Klimaschutzgründen, aber auch zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Minderung der Lärmbelastung durch den Verkehr für eine rasche und sehr umfassende sozial-ökologische Verkehrswende ein. Im Be-reich der Gütertransporte und Logistik wollen wir Lkw- und Luftfrachtverkehr – als die bei-den klimaschädlichsten Transportarten – durch Schienengütertransporte und Binnenschiff-fahrt sehr weitgehend ersetzen. Bei Transporten innerhalb der Städte und bei der Zustellung von Gütern zu den Kund*innen auf der sog. „letzten Meile“ müssen wir von Kraftfahrzeugen mit Verbrennern wegkommen. Hier können Lastenräder neben E-Fahrzeugen eine wichtige Rolle spielen.

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Wirtschaftsverkehr und Logistik in Städten nimmt zu. Entsprechend der Aussage von Minister Andreas Scheuer können 30% der Sendungen per Lastenrad zugestellt werden. Teilen Sie diese Zielvorstellung welche Maßnahmen werden Sie dafür ergreifen?
Verkehrsminister Andreas Scheuer ist immer gut darin, schöne Überschriften und ambitionierte Zahlen zu fabrizieren, dann aber keine entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Viele Güter sind durchaus von Größe und Gewicht her geeignet, dass diese auch mit Lastenrädern zugestellt werden können. Unser Ziel sind weitgehend autofreie Innenstädte und ein generelles Tempo 30 innerorts. Wir streben eine Steigerung des Anteils von Lastenrädern beim Wirtschaftsverkehr als nachhaltige Alternative von weit über 30 Prozent an. Verschiedene Studien halten einen An-teil von 50 Prozent und mehr für realistisch. Hierzu sind straßenrechtliche Veränderungen und weitere Förderprogramme für Lastenräder durch den Bund erforderlich.

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Die Kaufprämie für gewerbliche E-Lastenräder im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative ermöglicht nur die Förderung des Kaufs. Im gewerblichen Bereich ist jedoch das Leasing von Fahrzeugen oft Standard. Werden Sie eine Ausweitung der Förderung von Lastenrädern auf Leasingmodelle umsetzen?
Ja, wir unterstützen eine Ausweitung der Förderung von E-Lastenrädern auf Leasingmodelle. Dies gilt ausdrücklich auch für Lastenräder, die nicht elektronisch unterstützt bewegt wer-den. Denn angesichts eines Strommixes in Deutschland, der weiterhin zu über 50 Prozent aus fossil-nuklear erzeugtem Strom besteht, sind diese aus ökologischer Perspektive immer noch die beste Wahl. Daneben wollen wir den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Bikes beschleunigen und die Forschung zu neuen, effizienteren, leichteren und vor allem nachhaltigeren Batterietechnologien – insbesondere im Hinblick auf alle Formen von E-Bikes – fördern. Wir wollen zudem eine „Fahrradprämie für alle“ in Höhe von einmalig 200 Euro pro Person als Zuschuss zur Finanzierung von Wartung und Reparatur (einschließlich Ersatzteile) von Fahrrädern, E-Bikes, Lastenrädern, Fahrradanhängern sowie deren Ersatz- und Neubeschaffung.

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Micro-Hubs zum Umschlag auf Lastenräder sind essentiell für die Radlogistik in Städten. Bezahlbare Flächen dafür sind quasi nicht existent und blockieren Logistiker in der Umstellung. Werden Sie die Förderprogramme von BMU & BMVI zu Micro-Hubs verstetigen und wie wird die Beantragung erleichtert?
Wir wollen die Städte vom zunehmenden Lieferverkehr durch den Online-Handel entlasten. Micro-Hubs zum Umschlag auf Lastenräder können dabei eine wichtige Rolle spielen. Wir wollen daher die Förderprogramme für Micro-Hubs nicht nur verstetigen, sondern erhöhen. Bürokratische Hemmnisse bei der Beantragung der Fördermittel sollen beseitigt, der Zugang zu Flächen erleichtert werden.

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Kommunen haben bisher kaum Möglichkeiten Logistikflächen (z.B. für Micro-Hubs) strategisch zu planen, Werden Sie eine Novellierung von BauGB und BauNVO anstreben, damit Logistikflächen auch innerstädtisch preisgebunden festgesetzt werden können und wie wollen sie dies gestalten?
Durch weitgehend autofreie Innenstädte, wie sie die DIE LINKE anstrebt, werden wegen schmaleren Straßen und weniger Parkplätzen durchaus beachtliche Flächen frei. Diese können für den Radverkehr, den wir allgemein mit einem Fahrradgesetz stärken wollen, sowie für die Güterlogistik genutzt werden. An rechtlichen Rahmenbedingungen sind also neben dem Fahrradgesetz das Baugesetzbuch, die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke und insbesondere deren Umsetzung durch die Länder anzugehen. Da dieser neu gewonnene Raum das Eigentum der Kommunen ist, können diese dann auch die Preise für die Logistikflächen niedrig halten. Hierbei ist besonders zu beachten, dass den Kommunen möglichst viel gestalterischer Raum für spezifische, technologieoffene und innovative Lösungen ermöglicht wird. Auch diese Güterlogistik sollte von Bund und Ländern finanziell gefördert wird, so etwa wie es bei der Einrichtung von Radschnellwegen bereits erfolgt.

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Lastenräder werden bei öffentlichen Ausschreibungen trotz Ihrer Vorteile für Klima, Luft und Stadt nicht bevorzugt berücksichtigt. Werden Sie sich für die Aufnahme von Lastenrädern in die Gesetze und Regelungen zur nachhaltigen Beschaffung von Fahrzeugen und Transportdiensten einsetzen?
Ja. Zugunsten einer raschen und umfassenden sozial-ökologischen Verkehrswende könnten einschlägige öffentliche Ausschreibungen beispielsweise um ein Kriterium „CO2-arme Technologie“ ergänzt werden. Ziel muss sein, dass E-Fahrzeuge und Lastenräder, ob mit oder ohne Batterie betrieben, als klimafreundliche Verkehrsmittel bevorzugt berücksichtigt werden.

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Auf europäischer Ebene erfolgt aktuell die Normung von Lastenrädern und die Revision der L-Fahrzeugklasse (EU 168/2013). Befürworten Sie europäisch einheitliche Regelungen? Wie wollen Sie die Innovation der Branche und die Substitution von Kraftfahrzeugen durch Lastenräder weiter stärken?
Da diese Frage den freien Warenverkehr betrifft, ist es EU-rechtlich geboten und zu begrüßen, eine Normung auf EU-Ebene vorzunehmen wie bei anderen Fahrzeugen auch. Jenseits der erwähnten Prämien für den gewerblichen Einsatz von E-Lastenrädern ergibt sich ein enormes Verlagerungspotential durch deren private Nutzung. Laut Auskunft auf eine Anfrage an die Bundesregierung wurde im Jahr 2020 die Anschaffung von lediglich 365 Lastenrädern mit insgesamt 727.000 Euro durch das Bundesumweltministerium gefördert. Wenn es für Elektroautos Kaufprämien von bis zu 8.000 Euro gibt, sind Kaufprämien für Fahrräder und Lastenräder für Privatmenschen nur recht und billig. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat in einem Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/20539 eine „Fahrradprämie für alle“ in Höhe von 200 Euro gefordert, womit auch der Kauf von Lastenrädern bezuschusst werden könnte.

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In Städten ist die Umweltbelastung des Verkehrs sehr hoch. Eine Null-Emissions-Zone oder Umweltmaut vermeidet wirksam Verbrennerfahrzeuge. Sind Sie grundsätzlich dafür, dass Gemeinden derartige Maßnahmen rein auf eigenen Beschluss einführen können und wie wollen Sie den Gesetzesrahmen gestalten?
DIE LINKE befürwortet es sehr, wenn Gemeinden über Novellen im Verkehrsrecht mehr Spielraum erhalten, um die Verkehrswende insbesondere mit weniger Autos eigenhändig zu gestalten. Dazu gehören auch die Einführung von Umwelt- oder Null-Emissions-Zonen sowie autofreie Innenstädte. DIE LINKE will, dass ab 2030 keine Pkw mit Verbrennermotoren mehr als Neuzulassungen auf die Straße kommen und es sollte zudem die schiere Anzahl von Kfz insgesamt verringert werden. Dafür brauchen Kommunen nicht nur ein effektives Parkraum-Management, sondern auch die Möglichkeit, gute, kostengünstige und barrierefreie Alternativen auszubauen. Es sind dafür deutlich mehr Mittel nach dem Regionalisierungsgesetz erforderlich, um nicht nur investive Maßnahmen beim Schienenpersonennahverkehr und ÖPNV zu ermöglichen, sondern auch um Fahrpreise zu reduzieren, wie es in Städten wie Nürnberg angegangen wird.