Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
LOAD e.V.
LOAD e.V.
LOAD e.V.
1
Welche Szenarien könnne Sie sich vorstellen, in denen (mitunter KI-basierte) Algorithmen unumkehrbare Entscheidungen treffen dürfen/sollten? Inwiefern sollen die Entscheidungsregeln für die Betroffenen transparent sein? Wie wird hierbei sichergestellt, dass Innovationen möglich bleiben?
Für DIE LINKE ist hier ein entscheidender Unterschied, inwieweit die Entscheidungen über Menschen getroffen werden oder bspw. auf ihre Teilhabemöglichkeiten Einfluss ausüben. Insbesondere, wenn ADM-Systeme in Bereichen der äußeren und inneren Sicherheit eingesetzt werden sollen, wo es also eher einen besonderen Grundrechtebezug geben kann (bis hin zum Tod von Zivilist*innen etwa beim Einsatz tödlicher autonomer Waffensysteme), ist das Schadenspotenzial erheblich. Gesichtserkennung im öffentlichen Raum und autonome Waffensysteme lehnen wir ab. Darüber hinaus sollten ADM-Systeme nur eingesetzt werden, wenn sie ausgereift sind, zuverlässig arbeiten, nicht unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen und wenn das transparent und nachvollziehbar überprüft wird. Die Nachvollziehbarkeit von ADM-basierten Entscheidungen oder Entscheidungsvorbereitungen sollte sichergestellt werden.
DIE LINKE fordert deutlich strengere Vorgaben für die Bewertung und Risikoklassifizierung von KI-Systemen und befürwortet ein Bewertungsverfahren anhand eines standardisierten Risikoklassenmodells. Die Risikoklasseneinstufung sowie die vorgeschaltete Bewertung eines KI-Systems sollten in einem transparenten und nachvollziehbaren Prozess erfolgen.
Bei Anwendungen ohne Auswirkung auf Teilhabe und Grundrechtsbezug können unumkehrbare Entscheidungen sinnvoll sein, etwa bei Systemen, denen kein Risiko- oder Schadenspotenzial zugewiesen wird.: Etwa KI-basierte Postkorbsortierung in Behörden, um nur ein Beispiel zu nennen.
2
Was verstehen Sie unter Desinformation und wie genau grenzen Sie es von Satire/Meinungsfreiheit ab? Wie wollen Sie mit Desinformationskampagnen umgehen, wie mit Hass im Netz und welche Instanz sollte mit welchen Mitteln über die Einordnung entscheiden? Bitte detailliert mit Beispielen antworten!
Unter dem Begriff ‚Desinformation‘ werden gezielt verbreitete Falschinformationen verstanden, die bewusst irreführend oder manipulativ sind – das ist auch das Verständnis der LINKEN. Im Unterschied zur Satire sind sie nicht von der Kunstfreiheit gedeckt.
Die Meinungsfreiheit ist ein hohes, vom Grundgesetz geschütztes Gut, das für DIE LINKE höchste Bedeutung hat, nicht zuletzt durch die Befassung mit der Geschichte unserer eigenen Partei.
Der Unterschied zwischen von der Meinungsfreiheit oder Satire gedeckten Ausdrucksformen einerseits und Desinformation andererseits liegt darin, dass Desinformation verbreitet wird, um die Öffentlichkeit und die politische Willensbildung Einzelner gezielt zu manipulieren. Das begegnet uns aktuell im Inland etwa durch gesteuerte Kampagnen von ‚Corona-Leugner*innen‘ oder durch Rechtsradikale. Zwischen beiden gibt es Überschneidungen. Desinformation ist aber auch eine Methode von Nachrichtendiensten, die bspw. Wahlen anderer Staaten beeinflussen wollen.
Für DIE LINKE ist deutlich verbesserte Medienbildung für alle Altersgruppen wesentlich zur Bekämpfung von Desinformation und Hass – im Netz wie analog. Aus Bekämpfung von Desinformation darf keine Zensur werden: Deswegen fordert DIE LINKE, dass die Entscheidung über Online-Inhalte nicht von privaten Unternehmen getroffen werden darf, sondern von öffentlichen Stellen übernommen werden muss. Es darf kein Plattform-Parallelrecht ohne öffentliche Kontrolle geben.
Hass im Netz muss viel konsequenter verfolgt werden: DIE LINKE fordert verpflichtende Weiterbildungen sowie adäquate IT-Ausstattung für Polizei und Justiz und angemessene Ressourcen für Beratungsstellen zur Unterstützung der Betroffenen bundesweit. Die Plattformen müssen transparent agieren, Ansprechpartner*innen im Land und einfach erreichbar Melde- und Widerspruchsmöglichkeiten anbieten.
3
Vor dem Hintergrund, dass sichere, vertrauliche Kommunikation mathematisch bewiesen nicht möglich ist, wenn es Hintertüren zum Mitlesen für Strafverfolger und Geheimdienste gibt: Sind Sie für die Abschaffung des elektronischen Briefgeheimnisses zugunsten einer Strafverfolgung? Warum?
Eingriffe in das Briefgeheimnis sind in der analogen Welt nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich. Diese dürfen in der digitalen Welt keinesfalls unterlaufen werden. Maßnahmen wie den Einsatz von "Staatstrojanern", die negative Auswirkungen auf die gesamte IT-Sicherheit haben können, lehnen wir ab.
4
Wie definieren Sie Internetkriminalität? Mit welcher Ausstattung und personellen Maßnahmen sollen Strafverfolgungsbehörden unterstützt werden, um der Internetkriminalität grundsätzlich Herr zu werden? Welche Vorhaben möchten Sie zu dem Thema in der nächsten Legislaturperiode umsetzen?
Unter "Internetkriminalität" verstehen wir alle kriminellen Handlungen, die im Internet und auf digitalen Plattformen (Bedrohung , Beleidigung, Verbreitung von Privatgeheimnissen etc.) oder mit dem Internet oder digitaler Kommunikation als Tatmittel (Betrugsdelikte etc.) begangen werden. Bei Ermittlungen fallen üblicherweise große Datenmengen an, die von den Strafverfolgungsbehörden verarbeitet werden müssen. Gerade in diesem Bereich müssen technische und personelle Ausstattung verbessert werden. Zugleich müssen im Bereich der Prävention mehr Maßnahmen entwickelt werden, um gerade weniger technik- und digitalaffine Nutzerinnen und Nutzer für kriminelle Bedrohungen aus dem Netz zu sensibilisieren. In erster Linie Aufgabe der Länder wäre es, flächendeckend Anlaufstellen für Betroffene von Internetkriminalität zu schaffen. Bislang bestehen solche lediglich bei den LKA im Bereich der Wirtschaftskriminalität zulasten von Unternehmen.
5
Sollte der Staat in der Pflicht sein, den Menschen parallel analoge und digitale Lösungen anzubieten (Impfausweis vs. digitales Impfzertifikat)? Inwiefern darf ein digitales Angebot durch ihn Zugangsvoraussetzung zum angebotenen Service sein? Wie stellt er Barrierefreiheit sicher?
Für Die Linke ist gesellschaftliche Teilhabe zentraler Kern von Politik und selbstverständlich darf niemand ausgeschlossen werden, weil bestimmte technische Voraussetzungen nicht vorhanden sind oder weil Menschen sie nicht nutzen wollen. Es muss immer auch die Möglichkeit geben, staatliche Leistungen auf analogem Weg in Anspruch zu nehmen.
Nicht alle Menschen haben Zugang zum Internet – nicht zuletzt, weil der Staat bislang nicht dafür sorgt, dass überall stabile Breitband- und/oder Mobilfunk-Netze vorhanden sind – und nicht alle haben moderne Hard- und Software.
Digitale Lösungen müssen den Anforderungen an Barrierefreiheit in jedem Fall entsprechen.
6
Angenommen Ihnen steht in der kommenden Legislaturperiode ein zusätzliches Budget von 1 Mrd. Euro für die digitale Transformation der Verwaltung zur Verfügung: Wie viel Prozent davon würden Sie für welche konkreten Maßnahmen ausgeben? Bitte geben Sie die Aufteilung möglichst detailliert an
Für DIE LINKE sind die Digitalisierung der Verwaltung wie auch E-Government und Open Government Kernthemen der Digitalpolitik. Hier müssen gleichermaßen die Digitalisierung der staatlichen Leistungen für die Bevölkerung zügig vorangetrieben werden wie auch die Modernisierung der IT-Infrastruktur der Behörden und Ministerien selbst. DIE LINKE fordert die Umstellung auf freie Software und offene Datenformate, denn das wird die IT- und die Datensicherheit erheblich steigern und damit auch die öffentliche und demokratische Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit schützen. Jede Form von Tracking oder von Datenabflüssen der sensiblen Daten der Verwaltung muss unbedingt verhindert werden, deswegen ist die gegenwärtige Abhängigkeit etwa von Microsoft-Produkten unbedingt zu beenden.
Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Verwaltungen ausreichend kompetentes Personal brauchen, um die digitalen Systeme zu warten, Bürger*innen bei der Benutzung zu unterstützen und die persönliche Ansprechbarkeit für alle Anliegen sicherzustellen: DIE LINKE fordert eine flächendeckende Weiterbildungsoffensive für die Mitarbeiter*innen der Verwaltung sowie neu Ansprechpartner*innen für die Umsetzung in der Fläche.
DIE LINKE will darüber hinaus neue digitale Beteiligungsformate für demokratische Entscheidungen entwickeln.
7
In welchen Bereichen sollten neue Technologien (KI-gestützte Videosysteme mit Gesichts-/Verhaltenserkennung) zur Prävention und Verfolgung von Straftaten genutzt werden? Wo ist eine Grenze zum Recht auf Privatspäre zu ziehen? Wie dürfen die Daten verwendet werden? Wer kontrolliert dies?
Die Verwendung solche Technologien lehnen wir generell ab. Der öffentliche Raum muss so gestaltet sein, dass die Bürgerinnen und Bürger hier nicht einem permanenten Gefühl des Beobachtetseins ausgeliefert sind.
8
Wie wollen Sie mit Hilfe von digitaler Transformation sicherstellen, dass Deutschland bei einer nächsten Krise (Naturkatastrophe, Wirtschaftskrise, militärische Ereignisse usw) besser vorbereitet ist? Welche Dimensionen umfasst Ihr Krisenkonzept? Was sind die primären Schritte?
Ganz entscheidend für die Bewältigung von Krisen ist die Absicherung der IT-Infrastruktur: Mit zunehmender Digitalisierung aller Lebensbereiche sind genau hier auch mögliche Angriffspunkte. Aber auch bei Naturkatastrophen ohne aktive Angreifer*innen spielen zunehmend digitale Formen der Kommunikation, des Managements und der Wissensverwaltung eine Rolle. Für Prävention und Bewältigung muss ein Schwerpunkt darauf liegen, diese digitalen Strukturen zu sichern und aktuell zu halten und ausreichend Ressourcen dafür bereitzustellen und zwar auch für die Beschäftigten. Verwendete Hard- und Software sollen quelloffen sein.
Für DIE LINKE ist die Unabhängigkeit des BSI von größter Bedeutung, die wir seit langem fordern, denn nur, wenn Sicherheitslücken konsequent aufgespürt und geschlossen werden, kann die IT-Sicherheit auch kritischer Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden.
BBK und THW müssen befähigt werden, moderne Kommunikationswege zu etablieren und zu nutzen, um Steuerungs- und Koordinierungskompetenzen bei länderübergreifenden Krisen und Unglücksfällen ausfüllen zu können.
Die Pandemie hat gezeigt, dass auch der Öffentliche Gesundheitsdienst zentral sein kann bei der Bewältigung von Krisen: Hier fordert DIE LINKE endlich ausreichende Ausstattung, genug und angemessen bezahltes Personal sowie Ressourcen für die Umsetzung und Betreuung von digitalen Lösungen im Gesundheitsbereich.