Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
ARGE FNB OST (arge-fnb-ost.de)
ARGE FNB OST
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Für welche konkreten Maßnahmen würde sich Ihre Partei im Deutschen Bundestag verwenden, um den Netzausbau speziell in der Hochspannung deutlich zu beschleunigen?
Der Ausbau und die Stärkung der Verteilnetze hat für uns Vorrang, denn hier besteht durch die Elektromobilität, mehr Solaranlagen auf Dächern, durch Wärmepumpen und private Speichersysteme hoher Bedarf – und ein großes Potenzial, um die Übertragungsnetze zu entlasten. Wir brauchen eine Netzplanung, die schon heute auf 100% erneuerbare Energien zielt und dabei sowohl systemsicher als auch volkswirtschaftlich kostenoptimiert ist. Das ist derzeit noch nicht der Fall. Deshalb hat für uns Priorität, die Stromnetzplanung einer ökologischen und volkswirtschaftlichen Analyse zu unterziehen, bevor sie umgesetzt wird. Künftige Strom- und Wärmespeicher sowie Flexibilitätsdienstleistungen von Großverbrauchern müssen ebenfalls konsequent mitgedacht werden. Es ist anzunehmen, dass sich der bislang nicht technisch, sondern marktwirtschaftlich ermittelte Netzausbaubedarf durch solche Betrachtungen relativieren wird und erhebliche Kosten eingespart werden können.
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Wie wollen Sie die Akzeptanz der Energiewende erhöhen? Welche Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe an der Energiewende stellen Sie sich künftig vor?
DIE LINKE unterstützt eine regional ausgerichtete Energiewende und will die Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz so ausrichten, dass es Projekte in Bürgerhand, in öffentlichem oder genossenschaftlichem Eigentum begünstigt. Ausschreibungen für Projekte bis 18 Megawatt lehnen wir daher ab. Stattdessen soll es für Hauseigentümer, Mietervereinigungen, Betriebe und Kommunen leichter werden, ihre Energieversorgung in die eigene Hand zu nehmen. Die Standortgemeinden müssen das Recht auf eine Beteiligung an neuen Ökokraftwerken und Energiespeichern bekommen und eine Abgabe auf die finanziellen Erträge der Betreiber erhalten. Zugleich wollen wir die Strompreise für alle bezahlbar halten, indem ungerechtfertigte Industrierabatte bei Ökosteuer, Netzentgelten, Emissionshandel und im Erneuerbare-Energien-Gesetz entfallen und die Stromsteuer gesenkt wird. Die Energieversorgung wird am Gemeinwohl ausgerichtet und als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge organisiert, Strom- und Gassperren, die einkommensarme Haushalte treffen, wollen wir gesetzlich verbieten.
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Welche Möglichkeiten zur Senkung Energiewende bedingter Belastungen der Netznutzer insbesondere in den Regionen mit sehr hohem Anteil an Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien sehen Sie?
Wir wollen ein bundeseinheitliches Netzentgelt über alle Spannungsebenen einführen, damit die Netzentgelte in Regionen mit vielen Ökostromanlagen nicht höher sind als in Regionen mit wenigen Ökostromanlagen. Zugleich soll die Netzplanung reformiert werden (siehe Antwort auf Frage 1).
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Wie stehen Sie zur Einführung von Mindestanteilen von Wasserstoff in Erdgasausschreibungen?
Wir sehen die Beimischung von Wasserstoff in das bestehende Erdgasnetz kritisch. Grüner Wasserstoff hat eine wichtige Rolle im künftigen Energiesystem und wird vor allem in seiner Reinform gebraucht, etwa bei der Stahlproduktion. Bei Gebäudewärme und Pkw-Mobilität sollten Stromanwendungen Vorrang erhalten, weil sie effizienter sind. Eine Beimischung von Wasserstoff ins Erdgasnetz könnte die Energiewendeziele gefährden. Stattdessen müssen wir jetzt schon den Ausstieg aus der Erdgasnutzung planen. Deshalb fordert DIE LINKE ein Erdgasausstiegsgesetz mit sozialer Absicherung der Beschäftigten.
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Welche Überlegungen haben Sie, um in der jetzigen Phase so genannte „First-Mover-Disadvantages“ über sinnvolle Förderansätze auszugleichen und entsprechende Projekte anzureizen?
Vorausgesetzt, die Frage bezieht sich auf Wasserstoff-Förderung: Wir wollen eine gezielte Einstiegsförderung für die Dekarbonisierung der Industrie über Ausschreibungen von Kontingenten industrieller Grundstoffe, die mit neuen klimaneutralen, aber auch teuren Technologien hergestellt werden. Die Differenzkosten (im Vergleich zu alten, billigeren Technologien) übernimmt die öffentliche Hand und erhält als Gegenleistung Anteile am Kapital, am Gewinn oder an der Verwertung von Patenten. Im Rahmen einer solchen Förderung können zum Beispiel Stahl- und Chemiewerke, die auf CO2-freie Produktion mit Wasserstoff umstellen, entweder selbst in Ökostromkraftwerke und Elektrolyseure investieren oder langfristige Abnahmeverträge anbieten. Zugleich halten wir in den kommenden Jahren kommunale Pilotprojekte, in denen die Erzeugung, der Transport und die Nutzung von Wasserstoff in verschiedenen Szenarien erprobt wird, für sinnvoll.
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Wie sollte ein zukunftsfähiger Regulierungsrahmen gestaltet sein und welche Möglichkeiten sehen Sie, um nach dem erwarteten Urteil des EuGH künftig Kontinuität, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit des Regulierungsrahmens sicherzustellen?
Wir schlagen eine öffentliche und transparente Netzplanung vor, die sich konsequent an der Energiewende, der Systemsicherheit und dem Ziel möglichst geringer Kosten für die Stromverbraucher ausrichtet (siehe Antwort zu Frage 1). Für Verlässlichkeit und Rechtssicherheit brauchen wir volle Transparenz der Entscheidungsgrundlagen und klare Regeln für die Bundesnetzagentur, nach denen sie dann die Regulierung vornimmt. Das ist im Rahmen des Europarechts auch möglich. Es gilt, das unübersichtliche Dickicht an Regelungen und Verordnungen, mit dem die Bundesregierung einerseits in die Befugnisse der Bundesnetzagentur eingreift und andererseits deren Handlungsgrundlagen verschleiert, zu beseitigen.
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Werden Sie sich für langfristig stabile Rahmenbedingungen zur angemessenen Finanzierung von Netzinvestitionen einsetzen und wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
Grundsätzlich wollen wir die öffentliche Daseinsvorsorge, und dazu zählen Energienetze, in die öffentliche Hand überführen. Diese sollten kostendeckend und auskömmlich ausgestattet sein, aber nicht profitorientiert arbeiten. Damit würde auch die Abhängigkeit der Netzbetreiber von privaten Kapitalanlegern verringert. Statt mit aufwändiger Regulierung verhindern zu wollen, dass das natürliche Monopol ausgenutzt wird, schlagen wir eine öffentliche und transparente Netzplanung vor, die sich voll an der Energiewende, der Systemsicherheit und dem Ziel möglichst geringer Kosten für die Stromverbraucher ausrichtet (siehe Antwort zu Frage 1) und auf deren Grundlage die Netzbetreiber mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Dies muss dann über einheitliche Netzentgelte finanziert werden.
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Wie ist Ihre Position zur Anerkennung der Kosten des Engpassmanagement (Redispatch) bei Verteilnetzbetreibern? Wie würden Sie eine Regulierung gestalten, die VNB mit viel erneuerbarer Stromerzeugung in ihren Netzen nicht ab der 5. Regulierungsperiode wirtschaftlich benachteiligt?
Wir befürworten eine solche Anerkennung. Grundsätzlich müssen die Redispatchkosten an den Stellen geleistet und finanziert werden, wo sie anfallen. Zugleich müssen Energiespeicher und das Potenzial intelligenter Netzsteuerung voll ausgeschöpft werden. Wir brauchen dezentrale Zu- und Abschaltregulatorien. Die Anreizregulierungsverordnung muss regelmäßig überprüft und an diese Herausforderungen im Zuge des beschleunigten Ausbaus erneuerbarer Energien angepasst werden.