Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Netzwerk digitalezivilgesellschaft.org

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Wie stehen Sie zu den Plänen für den Aufbau eines Zentrums für digitale Souveränität? Was bedeutet digitale Souveränität für Sie und wie wollen Sie diese erreichen? Welche konkreten Maßnahmen (insbesondere Governancemodell) werden eingeführt, um Digitalisierung ressortübergreifend umzusetzen?
DIE LINKE fordert schon lange den Einsatz von Open Source Software und offenen Datenformate in der öffentlichen Verwaltung. Die Errichtung eines "Zentrum für digitale Souveränität", das eine „zentrale, koordinierende Stelle zur Förderung von Open Source Software (OSS) in der öffentlichen Verwaltung“ darstellt, begrüßen wir daher. Schlussendlich kommt es jedoch auf die inhaltliche Ausgestaltung an. DIE LINKE fordert mehr Förderung von Open Source IT-Sicherheits-Software; Ein Prototypefund allein reicht nicht aus, weil diese Art der Förderung zeitlich begrenzt und zu gering bemessen ist. Wir wollen eine dauerhafte staatliche Förderung, um die digitale Selbstbestimmung (sowohl von Staaten, der Wirtschaft als auch aller Menschen) langfristig zu stärken. Dies beinhaltet auch, dass IT-Kräfte in der Verwaltung personell wie finanziell besser ausgestattet werden müssen. Außerdem müssen im Rahmen einer OSS-Strategie Exit-Strategien für bestehende Verträge zwischen Verwaltung und Ausrüstern (wie z.B. Microsoft) erarbeitet und umgesetzt werden, um nachhaltig einen Wandel zur Unabhängigkeit zu erwirken. "Digitale Souveränität" ist ein Begriff, der unterschiedlich definiert wird. Wir verstehen darunter die digitale Selbstbestimmung - von Staaten, von der Wirtschaft, aber auch aller Menschen. Selbstbestimmung im Netz muss als unumstößlicher Grundsatz von staatlichem Handeln respektiert werden. Zur Herstellung staatlicher digitaler Souveränität gehört, dass alle Nutzer*innen digitaler Infrastrukturen davor geschützt werden, dass Dritte auf ihre Daten zugreifen, und das beinhaltet auch alle Kommunikationsdaten, die ja auch durch das Grundgesetz geschützt sind. Nutzer*innen sind dabei die einzelnen Endnutzer*innen genauso wie Wirtschaft und öffentliche Institutionen. Zur digitalen Souveränität von uns allen als Personen und Nutzer*innen gehört der Schutz vor Überwachung und der individuellen IT-Sicherheit genauso wie die gleichberechtigte Teilhabe an den Möglichkeiten der Digitalisierung. Um nur einige Beispiele zu nennen: DIE LINKE lehnt Staatstrojaner, Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung ab und fordert den Schutz aller Menschen vor digitaler Massenüberwachung durch Polizei und Geheimdienste. Wir fordern schnelles Internet für alle – überall. Daher wollen wir den Glasfaserausbau mit Investitionen von 10 Milliarden Euro jährlich in ganz Deutschland fördern und fordern eine Mindestbandbreite von 100Mbit/s, die überall zur Verfügung stehen muss. Grundsicherung und Mindestrente müssen die Kosten der nötigen Geräte abdecken können, deswegen fordern wir, dass niemand von weniger als 1200 Euro/Monat leben muss. Governance: Wir sind gegen ein Digitalministerium, wenn es nicht die Zuständigkeit für zentrale Bereiche wie bspw. das Online-Zugangs-Gesetz (OZG) oder die digitale Infrastruktur bekäme. Letztlich ist die Organisationsform aus unserer Sicht zweitrangig - wichtig ist die Zuständigkeit für strategische Steuerung von Fragen der Digitalisierung, die in andere Ressorts hineinragen: IT- und Daten-Sicherheit, Fragen der Teilhabe, des Gemeinwohls, der Zugänglichkeit der Schritte der Digitalisierung.

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Wie stellen Sie sicher, dass die Zivilgesellschaft qualifiziert an der Ausgestaltung einer demokratischen, Grundrechte wahrenden Digitalisierung beteiligt wird? Welche Maßnahmen zur Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in den politischen Entscheidungsprozess werden bis wann umgesetzt?
Die Demokratisierung der Demokratie ist der LINKEN schon lange ein wichtiges Anliegen. Wir wollen Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene einführen. Die Ausweitung der Mitbestimmungsrechte schließt auch die Einführung von Referenden ein, d. h., die Bürger*innen können gegen parlamentarische Entscheidungen ein Veto einlegen. Das von der Zivilgesellschaft entwickelte Instrument der Bürger*innenräte, wonach zufällig geloste Menschen aus der Mitte der Gesellschaft Lösungen und Fragestellungen entwerfen, wollen wir unterstützen und fördern. Außerdem wollen wir das Petitionsrecht als Bürgerrecht weiter ausbauen und dafür sorgen, dass Ausschusssitzungen in allen Parlamenten grundsätzlich öffentlich sind. DIE LINKE setzt sich auch für eine Absenkung des Wahlalters in allen demokratischen Entscheidungsprozessen auf europäischer, Bundes-, Länder- und Kommunalebene auf 14 Jahre ein. Das schließt das Wahlrecht für langfristig hier lebende Migrant*innen ein. DIE LINKE sagt: Ehrenamt braucht Hauptamt. Wir wollen Strukturen ausbauen und sichern, die freiwillig engagierte Menschen unterstützen. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Engagement bündeln und Interessen sowie Forderungen sichtbar machen, sind unverzichtbar für eine lebendige Demokratie. In den letzten Jahren sind vielen Organisationen mit dem Gemeinnützigkeitsrecht Steine in den Weg gelegt worden. Das wollen wir ändern und dazu das Gemeinnützigkeitsrecht reformieren. Die neu gegründete Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt möchten wir stärker auf die Förderung bestehender Engagementsstrukturen ausrichten und die Rolle der Zivilgesellschaft weiter stärken. Schließlich muss freiwilliges Engagement in der politischen Debatte einen höheren Stellenwert erhalten. Daher setzen wir uns für einen Hauptausschuss zum bürgerschaftlichen Engagement im Deutschen Bundestag ein.

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Wie setzen Sie umfassende Transparenzpflichten auf allen Stufen des Gesetzgebungsverfahrens, verbindliche ausreichende Fristen für Verbändebeteiligung und eine feste, paritätische Zivilgesellschafts-Quote für alle Beratungsgremien von Bundestag und Regierung (Enquetekommissionen, Beiräte etc.) um?
DIE LINKE setzt sich für die Ausweitung des neuen sanktionsbewährten gesetzlichen Lobbyregisters ein, das viel zu kurz greift. Unser Gesetzesvorschlag dazu sieht die verpflichtende Angabe der Lobbykontakte mit Entscheidungsträger: innen (Kontakttransparenz) und die Offenlegung der Einflussnahme von Interessenvertreter: innen auf die Gesetzentwürfe mittels Stellungnahmen oder Kontakten (legislativer Fußabdruck) vor. Wir setzen uns für die Verankerung eines Bürgerbeteiligungsportals ein, um die Meinungen und den breiten Sachverstand der Bevölkerung im Gesetzgebungsverfahren aktiv zu beteiligen und damit dem organisierten Lobbyismus etwas entgegenzusetzen. Die Festlegung verbindlicher Fristen für die Verbändebeteiligung im Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung sollte in der Geschäftsordnung (GGO) erfolgen. Das von der Zivilgesellschaft entwickelte Instrument der Bürger: innenräte, wonach zufällig geloste Menschen aus der Mitte der Gesellschaft Lösungen und Fragestellungen entwerfen, unterstützt DIE LINKE. Die frühzeitige und breite Beteiligung der Zivilgesellschaft bei allen Beratungsgremien, so z.B. in einem Pandemierat, ist durch Vorgabe von verbindlichen Quoten umzusetzen.

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Wie stehen Sie zu dem Prinzip, dass von öffentlichen Geldern entwickelte Produkte und Inhalte Allen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und wie würden Sie dies umsetzen? Etwa im Bereich Software (Public Money? Public Code!), Daten (Open Data) und freies Wissen (Open Educational Resources)?
Das Informationsfreiheitsgesetz will DIE LINKE zu einem Transparenzgesetz ausbauen. Mit öffentlichen Mitteln erstellte Informationen müssen im Sinne von Open Data kostenlos öffentlich zugänglich sein. Insbesondere sollten Daten, die demokratische Kontrolle ermöglichen, wie Verträge für steuerfinanzierte Aufträge, Plenarprotokolle und Dokumente, maschinenlesbar und mit offenen Schnittstellen automatisiert abrufbar sein. Im Rahmen kommerzieller Smart-City-Projekte gesammelte Daten müssen der Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. In der Schul- als auch der Erwachsenenbildung sollen sowohl Open Educational Resources als auch Open Hardware genutzt werden. In der Wissenschaft fordert DIE LINKE, dass Open Access für Forschungsergebnisse standardmäßig durchgesetzt werden soll und auch und öffentliche Stellen sollen Open Source Software verpflichten benutzen. DIE LINKE will die Entwicklung und Betrieb von Open-Source-Betriebssystemen und Anwendungen staatlich fördern. (991 Z)

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Wie wollen Sie sicherstellen, dass öffentliche Gelder im digitalen Bereich nachhaltig, zukunftsgewandt, sozial- und generationengerecht und der Gesellschaft zu Gute kommend eingesetzt werden? Welche Reformen planen Sie hier im Bereich Vergabe, Förderung und Forschung?
Der Bund soll Geld zur Verfügung stellen, um auch die Instandhaltung von freien Betriebssystemen zu unterstützen. Insbesondere in der öffentlichen Verwaltung müssen freie Software und offene Datenformate eingesetzt werden. Das dient sowohl der Datensicherheit als auch dem Schutz öffentlicher und demokratischer Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit. Das Vergaberecht muss entsprechend angepasst werden. Durch öffentliche Gelder finanzierte Software muss als freie Software veröffentlicht werden und zur Wiederverwendung in anderen Städten und Verwaltungen sowie durch die Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Ebenso sollte das für öffentlich finanzierte Hardware und andere Technologien gelten: Sie werden öffentlich dokumentiert und kommen damit auch anderen Anwendungsfeldern zugute. (785 Z)

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Wie müssen die IT-Infrastruktur und die -Kompetenzen erweitert werden, um bis 2025 Zugang zu schnellem, kostenfreien, flächendeckenden Internet und einen sicheren und kompetenten Umgang aller Menschen im digitalen Raum zu gewährleisten?
DIE LINKE setzt sich für einen raschen, flächendeckenden Glasfaserausbau bis 2030 ein. Diese symmetrische Bandbreite (also gleich für Download und Upload) muss dann regelmäßig den aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Dafür wollen wir den Ausbau mit 10 Milliarden Euro jährlich fördern. Im Übergang fordern wir einen Rechtsanspruch auf eine Anfangsbandbreite von 100 Mbit/s im Download und 50 Mbit/s im Upload, allerdings ist unser Ziel der bundesweite Ausbau an eine zukunftsfähige Infrastruktur, und das ist ein Glasfaseranschluss. Für mehr IT-Kompetenzen braucht es vorerst schnelle gezielte Schulungs- und Weiterbildungsangebote. Die Ausbildungsmöglichkeit muss jedoch schon in den Schulen gegeben sein (auch für Lehrpersonal), um bereits früh digitale Kompetenzen zu vermitteln. Im öffentlichen Dienst müssten endlich Gehälter gezahlt werden, die in einem solchen Markt wettbewerbsfähig sind.

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Welche Anreize und Rahmenbedingungen wollen Sie schaffen, um gemeinwohlorientierte und genossenschaftliche Plattformen zu fördern, sodass echte Alternativen zu Geschäftsmodellen der Aufmerksamkeitsökonomie in der Praxis möglich werden?
DIE LINKE will das Wettbewerbs- und Kartellrecht so ändern, dass bestehende Digital-Monopole aufgebrochen werden. Wir fordern zudem ein europäisches „Entflechtungsgesetz“ und eine effektive Besteuerung der Digital-Konzerne. Wir wollen Plattformen verpflichten, ihre Daten mit öffentlichen Behörden zu teilen bzw. „Datentreuhänder“ einzurichten, worauf dann auch gemeinwohlorientierte Anbieter zugreifen können. DIE LINKE will zudem den Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz (KI) gesetzlich regulieren, um gemeinwohlorientierte Anwendung zu sichern und die Wahlfreiheit durch Interoperabilität und Datenportabilität zu erhöhen. Schließlich wollen wir die Fördermittel von Bund und Ländern für Unternehmen an gemeinwohlorientierten Zielen ausrichten, die gesellschaftlichen Vorteile der Digitalisierung für alle BürgerInnen nutzen und die Markmacht der digitalen Monopole für die künftige wirtschaftliche und soziale Entwicklung brechen.

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Wie stellen Sie sicher, dass beim branchenübergreifenden digitalen Umbau der Arbeitswelt die Chancengerechtigkeit insbesondere unterrepräsentierter Gruppen gewährleistet wird? Wie verhindern Sie eine fortschreitende Prekarisierung durch digitale Arbeit?
Für DIE LINKE muss der digitale Wandel der Arbeitswelt gesellschaftspolitisch begleitet und gesetzlich reguliert werden. Die Untätigkeit der Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren einige Regelungslücken gerissen, die es dringend zu stopfen gilt, etwa die Regulierung von plattformbasierter Arbeit und künstlicher Intelligenz, der Umgang mit Beschäftigtendaten oder das orts- und zeitflexible Arbeiten. Einen Schwerpunkt sehen wir zudem in der sozialen Absicherung von Arbeitsverhältnissen, da immer mehr Beschäftigte durch den digitalen Wandel außerhalb des Geltungsbereiches des deutschen Arbeits- und Sozialrechts sowie des Tarifvertragsrechts geraten oder mit Befristungen oder Niedriglohn zu kämpfen haben. DIE LINKE sieht in einem gesellschaftlich und staatlich regulierten digitalen Umbau der Arbeitswelt eine Chance, Prekarisierungen zurückzudrängen und soziale Absicherung und gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigte zu schaffen - für abhängig Beschäftigte, Freiberufler und Solo-Selbstständige.