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FREO - Freie Ensembles und Orchester in Deutschland e.V.

Freie Ensembles und Orchester

FREO - Freie Ensembles und Orchester in Deutschland e.V.

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Freie Ensembles und Orchester sind Innovationsträger in der Kunstmusik, internationale Kulturbotschafter und flexible und modellhafte Organisationsformen in einer zukunftsfähigen Kulturlandschaft. Wie werden Sie sich für die Stärkung der freien Ensembles und Orchester in Deutschland einsetzen?
Eine Stärkung der freien Ensembles und Orchester in Deutschland muss auf verschiedenen Ebenen erfolgen. Zunächst wollen wir die Bundeskulturförderung insgesamt nachhaltiger, prozesshafter, unbürokratischer und weniger projektorientiert gestalten. In diesem Sinne sind langfristige Stipendienprogramme sinnvoll, die eine Rücklagenbildung ermöglichen, wie auch die Weiterführung der Flexibilisierung des Zuwendungsrechts von Fördermitteln. Damit Interessenvertreter*innen gut ihren Aufgaben, wie z. B. administrativen Tätigkeiten und Management nachgehen können, müssen sie zeitlich und finanziell gestärkt werden. Zudem brauchen wir Bundesregularien, die verstärkt »Freiräume« berücksichtigen, die für eine partizipative Nutzung dienen sollen. Im Kontext von Digitalisierungsprozessen müssen kontinuierlich Präsentations- und Vermittlungsformaten entwickelt werden, die Förderungen bedürfen.

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Welche Konzepte verfolgen Sie, um freie Klangkörper und andere freie Organisationen in Reaktion auf die Corona-Pandemie krisenfester zu machen? Welche Konzepte verfolgen Sie für eine Reform des Zuwendungs- und Gesellschaftsrechts, um z.B. die Möglichkeit der Rücklagenbildung zu verbessern?
Für die öffentliche Daseinsvorsorge inklusive Kultur ist der gesellschaftliche Bedarf das entscheidende Kriterium. DIE LINKE will für den Kultursektor deutlich mehr Mittel bereitstellen. Die Kultur in ihrer Vielfalt zu fördern und verlässlich zu finanzieren, ist primär eine öffentliche Aufgabe. Darüber hinaus unterstützen wir Reformen des Zuwendungs- und Gesellschaftsrechts, wenn dadurch mehr privates Geld in die Kultur fließt.

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Doppelbesteuerung DBA Art.17 OECD-MA weist das Besteuerungsrecht für Kulturorganisationen und Künstler:innen dem Auftrittsland zu, sofern diese nicht überwiegend öffentlich gefördert sind. Befürworten Sie eine Reform zur steuerlichen Gleichbehandlung der Freien, um den internationalen Kulturaustausch zu vereinfachen?
DIE LINKE befürwortet, dass künftig im internationalen Steuerrecht Künstler*innen genauso wie Selbständige und Freiberufler*innen behandelt werden. Dieses Ziel ist allerdings nicht kurzfristig umsetzbar, da eine Reform des Art. 17 OECD-MA dafür nicht ausreicht. Zusätzlich müssen alle deutschen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die jeweils nur zwischen Deutschland und einem einzigen anderen Staat gelten, geändert werden. Erfahrungsgemäß erfordert die Änderung eines DBA viele Jahre.

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Unterstützen Sie die Einrichtung eines eigenständigen Bundeskulturministeriums? Wenn ja, welche Aufgabenbereiche würden Sie diesem zuordnen? Wie stehen Sie zu einer Kompetenzerweiterung des Bundes im Bereich der Kulturförderung, insbesondere mit Blick auf die Kulturhoheit der Bundesländer?
Ja, wir wollen eine*n Bundeskulturminister*in mit Kabinettsrang und ein Kulturministerium, um die Belange der Kultur gegenüber anderen Ressorts sowie auf europäischer Ebene wirksamer vertreten zu können. Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern muss beendet werden. Wir wollen Kultur als Gemeinschaftsaufgabe und ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz, um den kooperativen Kulturföderalismus zu stärken. Länder und Kommunen müssen ausreichend Mittel erhalten, damit sie ihren Aufgaben in der Kulturpflege und Kulturförderung nachkommen, um Tarifflucht zu vermeiden und eine große Vielfalt der kulturellen Angebote im Bestand samt den notwendigen Investitionen dafür sichern können.

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Unterstützen Sie die strukturelle Förderung von Interessenvertretungen der freien Kunst- und Kulturszene und würden Sie sich für die Etablierung dieser einsetzen? Wie stehen Sie zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes, damit Verbänden mit kulturpolitischem Schwerpunkt nicht die Aberkennung droht?
Ja, wir unterstützen die strukturelle Förderung von Interessenvertretungen der freien Kunst- und Kulturszene. Ihre Etablierung wollen wir durch eine nachhaltige Bundeskulturförderung erzielen. Wir wollen die Kulturförderfonds bedarfsgerecht ausstatten und sie als zentrales Instrument der freien Szene stärken. Darüber hinaus fordern wir, dass für ALLE gemeinnützigen Vereine die Mitwirkung an der politischen Willensbildung (das schließt also politische Äußerungen und Aktivitäten ein) ausdrücklich als unschädlich für die Gemeinnützigkeit angesehen wird. a. Das gilt sowohl für Vereine, deren Tätigkeit vornehmlich in der Mitwirkung an der politischen Willensbildung besteht, weil ihr gemeinnütziges Vereinsziel (z.B. Umweltschutz, Menschenrechte, Frieden, soziale Gerechtigkeit etc.) nur durch eben diese Mitwirkung überhaupt zu verwirklichen ist. b. Das gilt aber auch für Vereine, die sich neben ihrem gemeinnützigen Zweck (z.B. der Förderung des Sports, der Kultur oder der Kleintierzucht) in nachrangigem Umfange an der politischen Willensbildung beteiligen (z.B. der Sportverein, der einen Aufruf gegen Rassismus unterzeichnet).

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Befürworten Sie den Erhalt und die Stärkung des KSVG, z.B. durch Stabilisierung eines niedrigen Abgabesatzes durch Erhöhung des Bundeszuschusses? Welche Konzepte verfolgen Sie für eine Absicherung selbstständiger Kunst- und Kulturschaffender, analog zur Arbeitslosenversicherung?
Ja, DIE LINKE will die Künstlersozialversicherung erhalten und ausweiten. Wir fordern eine Erhöhung des Bundeszuschusses und eine Öffnung für weitere Berufsgruppen. Weiterhin setzt sich DIE LINKE dafür ein, die Arbeitslosenversicherung so zu reformieren, dass selbstständige Kunst- und Kulturschaffende, wie auch alle Selbständigen, besser geschützt und einbezogen werden. Beitragsbemessung und Leistung sollen sich dabei am tatsächlichen Einkommen orientieren. Eine Überlastung von Solo-Selbständigen gilt es dabei zu verhindern. Dafür muss auch geprüft werden, wie die Auftraggeber ähnlich dem Arbeitgeberanteil beteiligt werden können. Solange ein solches System nicht greift, muss es im Fall einer Pandemie bessere Soforthilfen geben. Damit Selbstständige in Kunst, Kultur und Medien nach der Corona-Pandemie ihre Tätigkeiten wieder gut aufnehmen können, wollen wir ihnen rückwirkend ab März 2020 für die Dauer der Pandemie eine monatliche Pauschale in Höhe von mindestens 1.200 Euro ermöglichen.

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Befürworten Sie für eine Verbesserung der Einkommenssituation von selbstständigen Künstler:innen und Kulturschaffenden die verpflichtende Einführung von Honorarmindeststandards bei öffentlichen Ausschreibungen?
Ja, mit Nachdruck! Wir fordern verbindliche Mindeststandards der Honorierung in der freien Kunst- und Kulturarbeit sowie branchenspezifische Honoraruntergrenzen. Auch muss die Verhandlungsposition von Kreativen im Urhebervertragsrecht gestärkt und ihre Mitbestimmungsrechte müssen gegenüber Verwertungsgesellschaften ausgebaut werden.