Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW)

Verband Betriebs- und Werksärzte

Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW)

1

Welche Aufgabenstellung hat der Arbeits- und Gesundheitsschutz für Ihre Partei und welche Rolle kommt den Betriebsärzten zu? Welche Rahmenbedingungen braucht es für einen flächendeckenden Arbeits- und Gesundheitsschutz vor allem in Klein? und Mittelbetrieben?
Während die Arbeitsschutzgesetzgebung in Deutschland recht weitgehend ist, hapert es deutlich bei der Umsetzung in den Betrieben. Arbeitgebern wird weitgehend überlassen, ob und wie Arbeitsschutz stattfindet. DIE LINKE fordert insbesondere, dass eine regelmäßige Arbeitsschutzerklärung gegenüber den Aufsichtsbehörden für Arbeitgeber verpflichtend wird. Sie soll v.a. Informationen aus der Gefährdungsbeurteilung beinhalten und digital erfolgen – wie bei der Steuererklärung. Dadurch kann sie automatisch geprüft werden, der bürokratische Aufwand wird minimiert. Des Weiteren muss die betriebliche Mitbestimmung ausgeweitet werden, denn sie ist der beste Arbeitsschutz. Auch brauchen wir häufigere und bessere Arbeitsschutzkontrollen und dafür deutlich mehr Personal und eine bessere Zusammenarbeit der Arbeitsschutzakteure. Zudem brauchen wir wirksame und abschreckende Strafen bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz. Darüber hinaus sind Betriebsärzte und arbeitsmedizinische Fachkunde zu stärken.

2

Die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit ist ein Ziel der ArbMedVV. Im gemeinsamen Positionspapier [von DGAUM und VDBW] haben wir verdeutlicht, dass dazu eine ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist. Wie stehen Sie zu diesem Thema, wie soll dies finanziert werden?
DIE LINKE erachtet eine ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge, einschließlich Informationsangebote zu Beratungsstellen/ entsprechenden Fachärzte für naheliegend und sinnvoll, sofern die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer nicht anderweitig bereits ärztlich betreut wird und diese Vorsorge wünscht. Darüber hinaus gilt es, die betriebliche Prävention arbeitsbezogener Gesundheitsgefährdungen auszubauen. Arbeitgeber sind verpflichtet, durch Arbeitsschutz und Prävention arbeitsbedingte Erkrankungen wie Berufskrankheiten zu vermeiden. Deshalb müssen sie durch die Unfallversicherungsträger verbindlicher angehalten werden, arbeitsbedingte Erkrankungen (Gesundheitsgefahren) einzudämmen. DIE LINKE will die Instrumente Gefährdungsbeurteilung und Überlastungsanzeige stärken. Das Mitbestimmungsrecht von Betriebsräten muss sich auch auf die Prävention von Belastungen erstrecken. Die Beschäftigten brauchen ein individuelles Vetorecht bei gesundheitsgefährdender Überlastung, um auch Beschäftigte in Betrieben ohne Betriebsrat zu schützen. Bei Zuwiderhandlung sind Arbeitgeber wirksam, angemessen und abschreckend zu sanktionieren.

3

Wie stehen Sie zum Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)? Wollen Sie Veränderungen vornehmen?
Aus unserer Sicht sind die bestehenden Schutzgesetze wie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) eine wichtige Säule des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Deutschland. Arbeitgeber werden verpflichtet Fachleute zu bestellen, die dafür Sorge tragen, dass die Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb eingehalten werden, auch in Hinblick auf psychische Erkrankungen. Das ASiG darf nicht zur Disposition gestellt werden und die verbindlichen Vorgaben müssen erhalten bleiben. Es muss darum gehen, deren Einhaltung durchzusetzen.

4

Im § 132e des SGB V werden die Krankenkassen aufgefordert, Verträge mit den Betriebsärzten über die STIKO-Impfungen zu schließen. Dies ist leider noch nicht geschehen. Wie wollen Sie diesen Missstand abstellen?
Die größten Impflücken (außer SARS-CoV2) bestehen bei den jungen Erwachsenen. Die meisten gehen nicht auf eine bewusste Entscheidung gegen die Impfungen zurück, sondern auf fehlendes Wissen und fehlende Angebote. Daher spielen Unternehmen und Betriebsärzt*innen für neue niedrigschwellige Impfangebote eine große Rolle. Die Pflichten der Krankenkassen müssen daher mit klaren Fristen und bei Verzug mit Sanktionen versehen werden. Anders herum muss es aber auch Verpflichtungen von Unternehmen bzw. ihren Verbänden geben, ein solches Angebot zu machen und mit den Krankenkassen zu einer fairen Einigung zu kommen.

5

Im § 132f des SGB V sind Gesundheitsuntersuchungen mit Präventionsempfehlungen durch Betriebsärzte vorgesehen. Dies ist bisher nicht umgesetzt. Wie stellt sich Ihre Partei die Umsetzung vor?
Dies ist eine Kann-Vorschrift. Die genauen Gründe, warum die Krankenkassen und ihre Verbände bisher keine entsprechenden Verträge geschlossen haben, sind uns nicht bekannt. Die Regelung selbst erscheint uns sinnvoll, wenngleich wir da eher den GKV-Spitzenverband in der Pflicht sähen, damit nicht nur die Versicherten einzelner Kassen diese Leistungen der Betriebsärzt*innen in Anspruch nehmen können. Wir würden in Gesprächen mit Betriebsärzten und Krankenkassen herauszufinden versuchen, woran die Umsetzung bisher scheitert. Auf dieser Grundlage kann dann entschieden werden, ob der gesetzliche Auftrag an die Krankenkassen nach §132f im SGB V verbindlicher ausgestaltet werden muss.

6

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz gerade in Klein- und Kleinstbetrieben ist noch unzureichend umgesetzt. Die arbeitsmedizinische Versorgung in diesen Bereichen ist teilweise unzureichend, mit Ausnahmen z. B. in der Bauwirtschaft. Kann dieses Modell der Bauwirtschaft auf andere Klein- und Kleinstbetriebe übertragen werden?
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz gerade in Klein- und Kleinstbetrieben sicherzustellen, müssen zusammen mit den relevanten Akteuren geeignete Maßnahmen erarbeitet werden. Die Opt-Out Variante der BG BAU bei Nachweis eines eigenen Betriebsarztes und ansonsten Anschluss der Unternehmen an deren Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst kraft Satzung könnte ein Vorbild sein, um Lücken zu schließen.