Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC)

BV Bilanzbuchhalter und Controller

Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC)

1

Ist Ihnen die berufspolitische Problematik der selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter bekannt?
Ja. Der LINKEN ist bekannt, dass aufgrund restriktiver Vorgaben im Steuerberatungsgesetz selbstständige (Bilanz-)Buchhalter*innen ihren Beruf nur begrenzt ausüben und zudem nur eingeschränkt werben dürfen. Insbesondere ist selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter*innen nicht erlaubt, die Buchhaltung einzurichten und die Umsatzsteuervoranmeldung vorzunehmen. Diese Einschränkungen sind angesichts der technologischen Entwicklung (Stichwort: IT) praxisfern. Selbstständige (Bilanz-)Buchhalter*innen unterliegen bei der Bewerbung ihrer Tätigkeiten einem hohen Abmahnungsrisiko, da sie beispielweise nicht mit dem Begriff "Buchhaltung" werben dürfen.

2

Halten Sie eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes – u.a. aufgrund der auch von der Europäischen Kommission mittels Vertragsverletzungsverfahrens monierten Steuerberater-Privilegien – für notwendig? Falls ja, in welchem Maße? Falls nicht, weshalb nicht?
Ja. Die Befugnisse der selbständigen (Bilanz-)Buchhalter*innen sollten im Steuerberatungsgesetz angepasst werden; auch um Rechtssicherheit herzustellen.

3

Wie stehen Sie dazu, dass (Bilanz-)Buchhalter*innen als Selbstständige nicht dieselben Tätigkeiten ausüben dürfen wie in einem Angestelltenverhältnis und möchte Ihre Partei etwas an dieser Ungleichbehandlung ändern?
DIE LINKE hält es für ungerecht, dass im Vergleich zu ihren angestellten Kolleg*innen weniger Aufgaben übernommen werden dürfen - trotz gleicher Qualifikation. Wir befürworten daher eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes, um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen.

4

Sollten selbstständigen Bilanzbuchhaltern folgende Tätigkeiten erlaubt sein? Erstellung der UStVA; Einrichtung d. Buchhaltung, Durchführung vorbereitender Abschlussarbeiten, Erstellung d. Einnahmen-Überschussrechnung nach §4 Abs. 3 EStG; Bilanzerstellung für Betriebe bis zu einem Umsatz von §141 AO?
DIE LINKE will, dass selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter*innen zukünftig die Einrichtung der Buchhaltung, die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und vorbereitende Abschlussarbeiten erlaubt sein sollen. Zudem sollten selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter*innen mit dem Begriff "Buchhaltung" auch werben dürfen, ohne die ihnen erlaubten Tätigkeiten im Einzelnen aufzählen zu müssen. Die Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie die Bilanzerstellung für Betriebe bis zu einem Umsatz von 600.0000 Euro im Kalenderjahr sollte für selbstständige (Bilanz-)Buchhalter*innen erlaubt sein, aber an das Bestehen einer Zusatzprüfung geknüpft werden, um die Qualität des Beratungsangebots sicherzustellen (vgl. Antwort auf Frage 5).

5

Wie setzt sich Ihre Partei für eine Verbesserung der berufspolitischen Situation selbstständiger (Bilanz-)Buchhalter ein bzw. (wie) möchten Sie sich künftig verstärkt dafür einsetzen?
DIE LINKE hat sich für mehr Wettbewerbsfreiheit für selbstständige (Bilanz-)Buchhalter*innen und für mehr Wettbewerb im Bereich der Buchhaltungsdienstleistungen eingesetzt. Wir werden das auch künftig tun, z. B. im Kontext von Änderungen des Steuerberatungsgesetzes. Jedoch mehr Wettbewerbsfreiheit ist für uns kein Ziel an sich. Denn Wettbewerb hat nicht automatisch nur positive Effekte. Wir wollen mehr Wettbewerb, wo es sinnvoll möglich ist und nach klaren Regeln. In vielen gesellschaftlichen Bereichen ist Kooperation und gemeinsames Handeln aber weit wichtiger oder zumindest dem Wettbewerbsprinzip gleichwertig. Grundsätzlich sehen wir den Steuerberatungsmarkt im Spannungsfeld zwischen ausreichender Qualität des Beratungsangebots (Verbraucher-/Vertrauensschutz) und der Gefahr einer ständischen Monopolisierung. Insoweit ist eine Öffnung des Marktes für Steuerberatungsleistungen eine Gratwanderung, da Qualitätssicherung und Marktöffnung in Widerspruch treten können. Einerseits sind die beruflichen Herausforderungen für die auf dem Gebiet der Steuerberatung Tätigen aufgrund der Komplexität und Variabilität der steuerlichen Gesetzgebung außerordentlich hoch. Im Sinne hoher Qualitätsstandards sollte daher das Anforderungsprofil an Steuerberater*innen nicht verwässert werden. Andererseits muss aus unserer Sicht nicht jegliche Hilfe in Steuersachen unbedingt ausschließlich durch Steuerberater*innen erbracht werden. Wir sehen durchaus noch Nachfragepotenziale für ein differenziertes Angebot von Hilfen in Steuersachen und können uns daher eine inhaltlich wie sachlich beschränkte Marktöffnung vorstellen. In diesem Sinne würden wir eine begrenzte Öffnung des Marktes für die geprüften Buchhalter/ Buchhalterinnen, Steuerfachwirte/ Steuerfachwirtinnen und Lohnsteuerhilfevereine begrüßen - unter der Voraussetzung des Nachweises entsprechender Qualifikationen (z. B. Zusatzprüfung).

6

(Schein-)Selbstständigkeit: Die vom Bundestag zuletzt beschlossenen Änderungen am Statusfeststellungsverfahren werden von Selbstständigenverbänden als unzureichend kritisiert – wie möchte Ihre Partei mehr Rechtssicherheit hinsichtlich der Statusfeststellung schaffen?
DIE LINKE will, dass klare Kriterien für die Abgrenzung selbstständiger von abhängiger Beschäftigung definiert werden. Sinnvoll wäre, gesetzlich wieder eine widerlegbare Vermutungsregelung aufzunehmen, wie sie in nahezu gleicher Formulierung bereits bis Ende 2002 im SGB IV enthalten war. Die vor kurzem im Rahmen des Barrierefreiheitsgesetz beschlossenen Prognose- und Gruppenentscheidungen im Statusfeststellungsverfahren lehnen wir ab, da beide Instrumente sehr missbrauchsanfällig sind. Gerade den mehrheitlich schutzbedürftigen Erwerbstätigen kann so die soziale Absicherung im Rahmen der Sozialversicherung vorenthalten werden.

7

Altersvorsorgepflicht: Wie verhindern Sie, dass Selbstständige, die bereits umfangreich vorgesorgt haben und dafür laufende Verpflichtungen in Form von Rentenversicherungen oder Immobilienfinanzierungen u.Ä. eingegangen sind, nicht benachteiligt oder doppelt belastet werden?
DIE LINKE spricht sich für den Umbau der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu einer Erwerbstätigenversicherung aus, so dass alle Erwerbstätigen (also z. B. Beamt:innen, Selbstständige und Politiker:innen) in die GRV einbezogen werden und entsprechend für alle Erwerbseinkommen Beiträge an die GRV abgeführt werden. Analog wären dann im Ruhestand natürlich auch alle demselben Leistungsrecht unterworfen. Dieses Reformvorhaben ist allerdings ein langwieriger Prozess ist, der nicht mit einem einzelnen Gesetz abgeschlossen werden kann. Die Erwerbstätigenversicherung muss vielmehr über einen längeren Zeitraum realisiert werden, in dem für die neu miteinzubeziehenden Gruppen Übergänge gesichert werden und erworbene Anwartschaften geschützt bleiben (Vertrauensschutz). Doppelte Belastungen und Rechtsunsicherheiten können so vermieden werden.

8

Wie setzt sich Ihre Partei für die Förderung ökonomischer Bildung in Deutschland ein und wie stehen Sie zur Verankerung eines Pflichtschulfachs „Wirtschaft“?
Die LINKE setzt sich für eine umfassende Finanzierung und den breiten Zugang zur schulischen wie außerschulischen Bildung ein. Wir wollen gutes Lehrpersonal und eine effiziente Bildungsverwaltung zum Wohle der „SchülerInnen“ und Nachfrager nach Bildung. Deren Organisation liegt in der Hand der Bundesländer, entsprechend ist eine bundespolitische Forderung nach Einführung eines „Pflichtschulfaches“ irrelevant. Für uns ist auch ökonomische Bildung richtig. Allerdings verstehen wir unter „Wirtschaft“ nie allein die betriebswirtschaftliche Perspektive privater Unternehmen, von Banken und Vermögenden. Wirtschaft ist für uns weit mehr und umfasst auch die Perspektive von Gewerkschaften, Nicht-Regierungsorganisationen, Umwelt- und Verbraucherverbänden und anderer sozialer Gruppen. So verstanden kann ein „Pflichtfach“ Wirtschaft einen Beitrag zur Überwindung dogmatischer, simplifizierter wirtschaftsliberaler Ansichten leisten und zum eigenen Denken und Handeln anregen.