Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V.

DEV Altenarbeit und Pflege

Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V.

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Was planen Sie, damit es für Pflegebedürftige langfristig zu einer Entlastung bei den Pflegekosten kommt? Haben Sie vor, die medizinische Behandlungspflege vom SGB XI ins SGB V zu überführen?
DIE LINKE will eine solidarisch finanzierte Pflegevollversicherung, die alle pflegebedingten Kosten ambulant und stationär finanziert, z.B. die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile auf null Euro absenkt. Ja, die Kosten der medizinischen Behandlungspflege sollen auch in den stationären Einrichtungen der Pflege und der Behindertenhilfe komplett von der Krankenversicherung finanziert werden. Außerdem werden wir die Menschen mit Pflegebedarf sowohl stationär als auch ambulant von Zuzahlungen für Investitionskosten entlasten. Die Bundesländer sollen verpflichtend investieren und dabei anteilig vom Bund gefördert werden. Auch die Struktur des Umlagefonds für die generalistische Pflegeausbildung gehört auf den Prüfstand, um die zu Pflegenden zu entlasten. Über eine Solidarische Pflegeversicherung, in die alle einzahlen, alle Einkommen verbeitragt werden, die Beitragsbemessungsgrenze schrittweise aufgehoben und die Private in die Soziale Pflegeversicherung integriert wird, ist dies finanzierbar.

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Wollen Sie die finanzielle Ungleichbehandlung von pflegebedürftigen Menschen in der ambulanten und stationären Pflege beenden? Wenn ja, wie?
Ja, mit der vollständigen Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege an allen Leistungsorten durch einen Kostenträger (siehe Frage 1) wäre eine grundlegende Ungleichbehandlung aufgehoben. Die zersplitterte Finanzierungssystematik in der Altenpflege gehört jedoch grundsätzlich auf den Prüfstand. Es muss um bedarfsorientierte Leistungshöhen gehen, unabhängig vom Ort, an dem die Pflegeleistung erbracht wird. "Ambulant" versus "stationär" will DIE LINKE schrittweise überwinden. Jede und Jeder soll die Pflege erhalten, die individuell bedarfsgerecht ist. Der Umfang einer "pflegerisch notwendigen Leistung", der auch die künstliche Trennung zwischen Pflege und Betreuung aufhebt, muss klar bestimmt werden. DIE LINKE fordert zudem, sofort die Leistungshöhen jährlich, entsprechend der Lohnentwicklung anzuheben und das gleichermaßen in allen Versorgungsbereichen.

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Welche Anreize werden Sie schaffen, um die Pflege durch Angehörige attraktiver zu gestalten?
Keine/r Angehörige/r soll aus finanzieller Not pflegen müssen. Deshalb müssen die finanziellen Belastungen für alle Pflegefamilien sinken. DIE LINKE will zudem pflegende Angehörige umfassend sozial absichern. Die größte Entlastung sind wohnortnahe, professionelle Versorgungsangebote. Für mehr Tages- und Kurzzeitpflegeangebote sollen die Länder, anteilig vom Bund gefördert, mehr investieren. Ein Entlastungsbudget, das zumindest die Leistungsbeträge der Verhinderungs- und der Kurzzeitpflege zusammenführt, ist überfällig. Wir wollen eine echte Lohnersatzleistung und einen Rechtsanspruch auf eine sechswöchige, arbeitgeberfinanzierte bezahlte Freistellung, wenn eine Pflegesituation erstmalig eintritt. Wir schaffen die Schwellen im Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz ab. Alle pflegenden Angehörigen, erhalten, auch im Pflegegrad 1 und wenn sie schon Altersrente beziehen, höhere Rentenansprüche aus Pflegetätigkeit, ohne Unterschied von Ost und West.

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Sind Sie für die Stärkung der Kommunen durch die Zuordnung der pflegerischen Infrastruktur und Förderung des Gemeinwesens als Kommunale Pflichtaufgabe?. Wenn ja: a. Unterstützen Sie die Implementierung des „präventiven Hausbesuches“? b. Welche weiteren Aufgaben sehen Sie bei den Kommunen?
Ja, DIE LINKE will mehr kommunale Entscheidungsräume, auch für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung, gesetzlich regeln. Wir wollen ein eigenständiges Teilhabegesetz für Senior*innen, das den Rechtsanspruch auf volle soziale Teilhabe festschreibt und die bisherigen Regelungen aus Paragraf 71 SGB XII unter den Aspekten der Selbstbestimmung und Selbstermächtigung weiterentwickelt. Kommunen müssen dafür aber auch finanziell und im Knowhow unterstützt werden. Wir wollen einen Fonds, in den Bund, Länder, Kommunen und Krankenkassen einzahlen und aus dem vor Ort in den Kommunen (regionale Gesundheitskonferenzen) entschieden wird, wie gesundheitsförderliche und inklusive Lebensbedingungen sowie die medizinische und pflegerische Versorgung ausgestaltet wird. Kommunen sollen über die konkrete Bedarfsplanung mitentscheiden. Wir wollen präventive Hausbesuche und darüber hinaus generell mehr zugehende Beratungs- und Versorgungsangebote, insbesondere im ländlichen Raum.

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Planen Sie eine Vereinheitlichung des Investitionsbemessungsverfahrens?
Ja. DIE LINKE steht für eine klare gesetzliche Regelung der Investitionsverantwortung für eine bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur, insbesondere der Bundesländer aber auch des Bundes. Kurzfristig wollen wir fünf Jahre lang eine anteilige Bundesförderung aus Steuern in Höhe von 2 Milliarden Euro jährlich für Investitionen der Länder in gleicher Höhe. DIE LINKE fordert eine Neuordnung der Bedarfsplanung, die für uns gemeinsam den stationären und den ambulanten Sektor umfasst und auch nichtärztliche Berufsgruppen einbezieht. Dafür fordern wir eine bundeseinheitliche, wissenschaftliche Datengrundlage, auch für ein Investitionsbemessungsverfahren. Zu diesem Verfahren gehören für uns soziale Standards. Menschen mit Pflegebedarf müssen von Investitionskostenzuzahlungen umfassend entlastet werden.

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Wie wollen Sie eine auskömmliche Personalausstattung in der Pflege gewährleisten?
DIE LINKE will eine bedarfsgerechte Personalausstattung in Krankenhäusern und in allen, auch ambulanten Pflegeeinrichtungen nach einem wissenschaftlichen Bemessungsverfahren, das den Versorgungsbedarf und gute Arbeitsbedingungen abbildet. Konkret sollen 100.000 Pflegekräfte mehr sowohl in der Altenpflege als auch in der Krankenpflege gewonnen werden, ohne die zu pflegenden Menschen finanziell weiter zu belasten. Dafür wollen wir den Pflegevorsorgefonds in einen Pflegepersonalfonds umwandeln. Neben attraktiven Arbeitsbedingungen (siehe Frage 7) werden dafür auch mehr gute Ausbildungsangebote gebraucht. Wir fordern eine bundesweite zweijährige Pflegeassistenzausbildung und einen am konkreten Versorgungsbedarf der Menschen ausgerichteten Personalmix an Fach- und Helferkräften. Fort- und Weiterbildung muss gebührenfrei werden. Ausländische Pflegefachkräfte können ein zusätzlicher Baustein für eine gute Personalausstattung sein. Eine gezielte Abwerbung aus Ländern mit eigenen Versorgungsdefiziten lehnt DIE LINKE jedoch ab.

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Welche konkreten Schritte planen Sie, um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten?
DIE LINKE will vor allem die Arbeitsbedingungen aller Pflegebeschäftigten verbessern, ohne die Menschen mit Pflegebedarf dafür abzukassieren. Allgemeinverbindliche, tarifvertragliche Regelungen, Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich, familiengerechte Dienstplanung, Aufstiegsperspektiven und öffentliche Investitionen sind dafür entscheidend. Als Sofortmaßnahme sollen alle Pflegekräfte 500 Euro mehr Grundgehalt erhalten und die Lohnlücke zwischen Alten- und Krankenpflege aufgehoben werden. Wir brauchen je 100.000 Pflegekräfte mehr im Krankenhaus und 100.000 mehr in den Pflegeeinrichtungen. Eine wissenschaftliche Personalbedarfsbemessung wollen wir in Krankenhäusern und in allen, auch ambulanten Pflegeeinrichtungen. Der höhere Aufwand für multimorbide, insbesondere demenziell beeinträchtigte Menschen ist genauer abzubilden. Das Personalbemessungsinstrument in der stationären Langzeitpflege soll zügig und vollumfänglich umgesetzt werden. Zugleich erhalten Pflegekräfte mehr Kompetenzen in multiprofessionellen Teams.

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Soll aus Ihrer Sicht die Leistungserfassung und Abrechnung der ambulanten Pflegeleistungen digital erfolgen? Wenn ja, bis wann wollen Sie das Ziel erreichen?
DIE LINKE will mehr digitale Beteiligung in allen Lebensbereichen, um der Ausgrenzung insbesondere von Menschen mit Behinderung, alten sowie ärmeren Menschen entgegenzuwirken. Inklusive, barrierefreie digitale Formate müssen ausreichend öffentlich finanziert werden, um den gleichberechtigten und chancengerechten Zugang zu digitalen Dienstleistungen für alle zu sichern. Eine schnellere Digitalisierung in der Altenpflege ist dabei dringlich, ohne die Menschen mit Pflegebedarf erneut finanziell zu belasten. Der besondere Rückstand im ambulanten Bereich, nicht nur in Leistungserfassung und Abrechnung, sondern auch für Kommunikation und Vernetzung mit anderen professionellen Akteuren, sollte in der kommenden Wahlperiode bundesweit behoben werden. Alle Maßnahmen müssen darüber hinaus sichern, dass in Krisensituationen für die zu pflegenden Menschen mindestens digitale Kontaktmöglichkeiten zur Außenwelt erhalten bleiben.