Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V.

Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik

VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V.

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Wie soll der Dialog zwischen Bundesregierung beziehungsweise Parlament und der Veranstaltungs- und Messewirtschaft zukünftig sichergestellt werden und welche Rolle übernimmt dabei ein/e Beauftragte/r der Bundesregierung für die Veranstaltungs- und Messewirtschaft?
Der Dialog über die Branchenverbände findet statt, zumindest mit unserer Partei und Fraktion. DIE LINKE hat sich insbesondere in der aktuellen Pandemie früh mit Vertreter:innen getroffen, deren Anmerkungen und Forderungen im Plenum und den Ausschüssen vorgetragen und Forderungen und Änderungen an den offiziellen Hilfs- und Förderprogrammen der Regierungskoalition präsentiert. Eine „Beauftragte der Branche“ in der Regierung bleibt sinn- und wirkungslos, wenn hiermit keine Politikänderung verbunden ist. Noch mehr „Beauftragte“ ohne Budget und Rechte wird auch für die Veranstaltungs- und Messewirtschaft keinen positiven Effekt haben. In der Politik herrscht generell kein Informationsdefizit, sondern in vielen Bereichen „nur“ ein Handlungsdefizit, was allein durch eine bessere Koordination und Kommunikation nicht gelöst wird. Es braucht einen Politikwechsel!

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Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Hinblick auf die grundsätzlich bundesweit agierende Veranstaltungs- und Messewirtschaft zu verbessern?
In der Pandemie aber auch generell zeigten sich immer deutlicher die Grenzen eines falsch verstandenen und umgesetzten „Wettbewerbsföderalismus“ zwischen den Ländern. In Kombination mit unterfinanzierten Kommunen und öffentlichen Verwaltungen sowie einer völlig verschlafenen Digitalisierung und Vernetzung der Behörden reduzieren sich die Zusammenarbeit und die Krisenreaktion auf ein gefährliches Minimum. DIE LINKE will diese unwürdigen Zustände einer modernen Industriegesellschaft u.a. durch eine massive öffentliche Investitionsoffensive endlich beenden und so die Grundlage für eine schnelles, einheitliches Handeln schaffen. Wir brauchen auch eine wirkliche Reform des Föderalismus, um die Rahmensetzung und flexible Auslegung vor Ort zu trennen und neu zu organisieren. Die kollektive Verantwortungslosigkeit und das andauernde Zuständigkeitswirrwarr behindert auch die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und wird damit auch ihrer Branche nicht gerecht.

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Die europäische Politik steht am Scheideweg. Welches Zukunftsszenario aus dem „Weißbuch zur Zukunft Europas: Die EU der 27 im Jahr 2025 – Überlegungen und Szenarien“ streben Sie an?
Die fünf Szenarien des Weißbuchs stellen einen Ausschnitt der Diskussion dar, werden aber der Komplexität der grundlegenden Fragen nicht gerecht. Wir fordern teils grundlegende Vertragsänderungen, um die marktliberale Ausrichtung der EU-Integration zu korrigieren, die strukturell zur Verschärfung der aktuellen Krisen führte und nachhaltigen EU-Reformen im Weg steht. Grundsätzlich sehen wir dringenden Bedarf für mehr gemeinsames Handeln in der EU; etwa in der Sozialpolitik und beim sozial-ökologischen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft. Dies gilt aber nicht für alle Politikfelder. So lehnen wir die EU-Rüstungs- und Militärpolitik als Mittel zur Aufrüstung und einer konfliktverschärfenden Außenpolitik ab. In Einzelfällen befürworten wir eine flexible Integration, etwa zur Einführung der Finanztransaktionssteuer. Grundsätzlich sehen wir ein mögliches Kerneuropa skeptisch, das das politische Gleichgewicht zugunsten großer Mitgliedstaaten verschieben und die Integration bedrohen könnte.

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Nachträgliche Änderungen von Vorgaben zu den verschiedenen Corona-Hilfsprogrammen können dazu führen, dass Unternehmen die meisten finanziellen Hilfen zurückzahlen müssen, abgesehen von vorsätzlichem Betrug. Wie werden Sie sich bei der EU gegen solche Änderungen einsetzen?
DIE LINKE hat einfache Hilfsprogramme gefordert und Vorschläge gemacht, wie im Nachhinein Betrugsfälle aufzuarbeiten sind. Da wir seit Jahrzehnten eine Unterfinanzierung der öffentlichen Verwaltung haben, die breit akzeptiert wurde („Schwarze Null“), ist dies aber fast unmöglich. Folge dessen sind langsame, komplizierte Entscheidungen und Verfahren, was die Fehleranfälligkeit erhöht. Wir gehen aber nicht davon aus, dass „die meisten Hilfen“ zurückgezahlt werden müssen, sondern nur zu viel gezahlte Hilfen oder in betrügerischer Absicht erschlichene Mittel. Beides obliegt den Bundesländern und wird unterschiedlich gehandhabt, insbesondere die Betrugsverfahren. Bei Änderungen im laufenden Verfahren, ist der Kontakt mit den Behörden zur Klärung notwendig. Das verantwortliche europäische Beihilferecht ist vor allem durch die deutschen Regierungsvertreter der Vergangenheit so restriktiv formuliert worden und erweist sich in Krisen als Bumerang. Auch hier trägt die konkrete deutsche Politik die Verantwortung, nicht die „EU“ als solches.

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Die Veranstaltungswirtschaft braucht Unterstützung für einen Restart – und zwar nicht nur im Kulturbetrieb, sondern vor allem in den privatwirtschaftlich organisierten Veranstaltungen im B2B-Bereich und im internationalen Tournee- und Messebetrieb. Welche Programme zur Hilfe sehen Sie vor?
DIE LINKE hat sich früh für eine Verlängerung der Hilfs- und Unterstützungsprogramme sowie der Kurzarbeiterregelungen bis ins Jahr 2022 gefordert und bei Bedarf eine Anpassung der Programme verlangt. Auch hier hat die Regierung ihren Kurs („auf Sicht fahren“) nicht aufgegeben, der allerdings bei den Betroffenen ökonomische Unsicherheit erzeugt. Da eine einheitliche, konsistente Strategie in der Pandemie kaum erkennbar und die Pandemie auch nicht vollends beendet ist, wird es kurzfristige Reaktionen und keine vollständige Rückkehr zur „Normalität“ geben. Für uns sind angepasste Hilfs- und Neustarthilfen nötig, insbesondere auch für die Veranstaltungs- und Messebranche. Erstens wird der Publikumsverkehr weiter eingeschränkt sein und zweitens ist unklar, welche langfristigen Effekte sich durch das veränderte Verhalten von Besuchern und Ausstellern sich einstellen. Möglicherweise werden ganz andere Konzepte notwendig und dafür braucht es Fördermittel und Unterstützung, die mit den Betroffenen gemeinsam zu entwickeln wären.

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Ob Olympische Spiele, Wirtschaftstreffen, Welt-Expo und vieles mehr – bis 2020 gehörte die deutsche Veranstaltungswirtschaft mit ihren erfolgreichen Unternehmen zur Spitze in der Welt. 75% der Weltleitmessen fanden in Deutschland statt. Wie helfen Sie mit, dass sie sich dort wieder platziert?
Da die Pandemie ein globales Problem ist wird sich die Situation solange nicht generell positiv entwickeln, solange sich die gesundheitliche Lage nicht signifikant verbessert. Als erstes sind die Infektionen globale zu reduzieren und durch Impfungen, Medikamente und hygienische Standards eine nachhaltige Sicherheit vor neuen Wellen und Mutationen zu schaffen. In dieser Hinsicht fordert DIE LINKE längst eine „Freigabe der Patente“ und den Ausbau der Impfstoffproduktion in Schwellen- und Entwicklungsländern, um so auch den indirekten Schutz in Deutschland zu erhöhen. Der Versuch, durch internationale Abkommen (COVAX) mittels Aufkaufs von Impfdosen und deren Verteilung den Impfschutz global zu erhöhen, ist dagegen gescheitert und ein teurer Weg. Die Grundvoraussetzung dafür, dass die „deutsche Veranstaltungswirtschaft“ sowohl im In- als auch im Ausland wieder „Weltspitze“ wird und es wieder Weltleitmessen geben kann liegt damit genau hier.

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Unternehmen stehen während Ausnahmesituationen wie einer Pandemie faktisch vor der Beendigung ihrer Tätigkeit. Reicht das Infektionsschutzgesetz für ihre Entschädigung oder braucht es eine Entschädigungsregelung, um künftig besser gewappnet zu sein und administrativen Aufwand zu minimieren?
DIE LINKE hat früh branchenspezifische Hilfsprogramme für die von Schließungen besonders betroffenen Wirtschaftsbereiche gefordert – auch der Veranstaltungswirtschaft. Darüber hinaus haben wir immer wieder angemahnt, die Hilfsprogramme vorab von Praxisvertretern auf ihre Tauglichkeit und Angemessenheit prüfen zu lassen. Leider haben Union und SPD darauf verzichtet. Deshalb ist es seit der ersten Corona-Soforthilfe immer wieder zu schwerwiegenden Regelungslücken und handwerklichen Fehlern gekommen. Die Abschlagzahlungen beispielsweise hätten viel schneller erfolgen können, wenn die Bundesregierung - wie von der LINKEN vorgeschlagen - die Finanzämter zur Prüfung von Unternehmensidentitäten, Steuernummern und Umsatzsteuernummern einbezogen hätte. Auch eine umfassende Entschädigungsregelung im Infektionsschutzgesetz kann hier nicht helfen, da auch hier eine Prüfung und Gewähr der Ansprüche notwendig ist und eine bedingungslose vollständige Entschädigung „aller von allem“ ökonomisch unmöglich ist.

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Mit welchen Regelungen wollen Sie sicherstellen, dass die vielen, essentiell wichtigen Projektmitarbeiter der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft mit ihrer Tätigkeit nicht als scheinselbstständig verdächtigt werden?
Grundsätzlich befürworten wir, zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Scheinselbstständigkeit zu verhindern - etwa mit Blick auf die soziale Absicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche oder den Kündigungsschutz. Dabei darf echte Selbstständigkeit natürlich nicht behindert werden. Oft ist die Unterscheidung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen jedoch nicht ganz eindeutig. Dies führt in vielen Fällen zu einer großen Rechtsunsicherheit und möglicherweise Nachzahlungsforderungen. DIE LINKE macht sich deshalb für klarere Regeln stark. Wir setzen uns dafür ein, dass klare Kriterien für die Abgrenzung selbstständiger von abhängiger Beschäftigung definiert werden. Sinnvoll wäre es, gesetzlich wieder eine widerlegbare Vermutungsregelung aufzunehmen, wie sie in nahezu gleicher Formulierung bereits bis Ende 2002 im SGB IV enthalten war. Von abhängiger Beschäftigung ist auszugehen, wenn drei der folgenden Kriterien erfüllt sind: mit Ausnahme von Familienangehörigen keine Beschäftigung versicherungspflichtiger ArbeitnehmerInnen; Aufträge regelmäßig nur für eine/n AuftraggeberIn; Arbeitsleistungen typisch für ArbeitnehmerInnen; Weisungsgebundenheit gegenüber der/dem AuftraggeberIn; Einbindung in die Arbeitsorganisation der AuftraggeberIn; kein unternehmerischer Auftritt am Markt; Auftragstätigkeit inhaltsgleich mit einem zuvor bestehenden Beschäftigungsverhältnis.