Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. (VDM)

Verband Deutscher Mineralbrunnen

Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. (VDM)

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Wie verbessert staatliche Wasserbewirtschaftung und die Zulassung von Stoffen die QUALITÄT des Schutzgutes und Lebensmittels Wasser (natürliches Mineralwasser und Rohwasser für Leitungswasser) für den Verzehr durch den Menschen und bekommt QUALITÄT unter allen Nutzungskriterien Vorrang im Vollzug?
Bis 2015 gab die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) Zeit, alle Gewässer in einem guten Zustand zu versetzen und jede Verschlechterung zu unterlassen. Die Ambitionen der letzten Bundesregierungen waren so gering, dass für 90 % aller Flüsse in Deutschland eine Verlängerung bis 2027 beantragt werden musste. Um eine gute Qualität zu erreichen, müssen die personellen und finanziellen Kapazitäten der zuständigen Behörden erheblich gestärkt werden. Für Fördermittel vom Bund wollen wir den Eigenanteil zumindest für Kommunen in schwieriger Haushaltslage streichen, denn der Gewässerschutz darf kein Luxusgut sein. Schädliche Subventionen müssen gestrichen werden. Für die Umsetzung der WRRL sind alle Politikbereiche verantwortlich. Zum Beispiel sollen in der Landwirtschaft Glyphosat und Neonikotinoide verboten werden. Wir wollen Transparenz und ein strenges Regelwerk für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Im Rahmen dessen wollen wir die Agrarbetriebe bei der Umstellung unterstützen.

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Wie wird die dezentrale MINERALWASSERGEWINNUNG mit ihren hydrogeologisch sensiblen EINZUGSGEBIETEN in ihrer Funktion als „eiserne Reserve“ zur Versorgung der Bevölkerung langfristig wirksam gegen alle anderen Nutzungen von Boden und Wasser geschützt?
Bereits jetzt besteht in den Sommermonaten eine intensive Nutzungskonkurrenz um Wasser. Diese wird durch den Klimawandel in Zukunft noch weiter verstärkt. Alle Akteur*innen sollen das Wasser unter Beachtung gewisser Regelungen sorgsam nutzen können. Für Landwirtschaft und Industrie ist der „Stand der Technik“ zu definieren, gesetzlich zu regeln und weiterzuentwickeln. Für kommunales Trinkwasser wollen wir für die Verbrauchenden ein preisgünstiges Grundkontingent einführen und es als Menschenrecht im Grundgesetz verankern. Vorgaben und eine Orientierungshilfe für die kommunale Priorisierung von Wassernutzungsformen sollen unter Anhörung aller Beteiligten auf Bundesebene entwickelt werden. Dazu ist nicht nur die kurzfristige Situation des Grund- und Tiefenwassers, sondern auch die langfristige Entwicklung zu berücksichtigen. Beim Einsatz von Ersatzbaustoffen müssen Grund- und Tiefenwasser effektiv geschützt werden.

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Wie wird die langfristige Planungs- und Investitionssicherheit zur konstanten Verfügbarkeit von Mineralwasser als Teil der Grundversorgung auch in Zukunft gewährleistet und was wird für den Fortbestand der zur national verfügbaren Wasserversorgungsinfrastruktur gehörenden Mineralbrunnen getan?
Klimaschutz ist notwendig, um eine Neubildung von Grund- und Tiefenwasser und somit die andauernde Verfügbarkeit sicherzustellen. Der Klimawandel verursacht geringe Niederschläge im Sommer, eine zunehmende Verdunstung bei höheren Temperaturen und eine längere Vegetationsperiode. Dadurch wird sich diese Konkurrenz zur Zeit des Spitzenverbrauchs insbesondere bei kleineren Grundwasserreservoirs noch weiter erhöhen. DIE LINKE wird alles in ihrer Macht Stehende tun, um das Ziel zu erreichen, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen – und die Wirtschaft und Gesellschaft sozial- und klimagerecht zu verändern. Wir wollen, dass Deutschland bis 2035 klimaneutral ist. Bis 2030 müssen die Emissionen um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt sein. Auf der anderen Seite ist die Entnahme (wie in Frage zwei ausgeführt) anzupassen.

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Sorgen Sie dafür, dass über jede Wassernutzung weiterhin primär hydrogeologisch entschieden und Wasserrecht eingehalten wird und bei lokalem oder regionalem Wassermangel bundesweit allgemeinverbindliche Regeln transparent angewendet werden?
Wie in der Antwort auf Frage 2 erläutert, soll der Bund zur Unterstützung der Priorisierung bestimmter Wassernutzung eine Orientierungshilfe und Vorgaben für die kommunale Ebene erstellen. Viele Kommunen leiden jedoch unter chronischer Unterfinanzierung. Dies führt in beinahe allen Regionen des Landes dazu, dass sie die Verhältnisse vor Ort nicht mehr aktiv gestalten bzw. die Bedürfnisse der Bürger*innen vor Ort nicht mehr ausreichend bedienen können. Im schlimmsten Fall können sie ihren pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben wie auch der Überprüfung des Wasserrechts nicht mehr nachkommen. Verantwortlich für die Fehlentwicklung ist die Bundespolitik. Diverse Bundesregierungen haben den Kommunen im Sozialbereich Aufgaben übertragen, beziehungsweise die Aufgaben erweitert, ohne deren Finanzierung sicherzustellen. In den vergangenen Jahren sind die Sozialausgaben in den Kommunen jedoch immer weiter gestiegen. DIE LINKE ist daher für die strikte Einhaltung des Prinzips: „Wer bestellt, bezahlt.“ Wir wollen die Finanzlage der Kommunen nachhaltig verbessern, auch um die Einhaltung von Wasserrecht zu gewährleisten.

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Wird die regulatorische Verantwortung für Wasser zum Verzehr (Heil-, Mineral-, Trinkwasser) zukünftig vom Gesundheitsministerium „aus einer Hand“ wahrgenommen und werden die Regelungen für natürliches Mineralwasser bei allen politischen Vorhaben wie auch im Gesetzesvollzug berücksichtigt?
Für Trinkwasser ist in Deutschland das Bundesministerium für Gesundheit zuständig. Ihm wird vom Umweltbundesamt von der Abteilung "Trink- und Badebeckenwasserhygiene" zugearbeitet. Es ergibt Sinn, dass die Nutzung des Wassers zum Verzehr in einen Gesamtkontext der Umweltsituation eingebettet ist und somit beide Behörden involviert sind.

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Wird zum Schutz der Umwelt der Abfluss von hochwertigem Rezyklat aus PET-Getränkegebinden in andere industrielle Anwendungen ausgeschlossen, damit bei uns anfallendes, sortenreines Material hinreichend für rPET-Gebinde zur Verfügung steht, und fördern Sie alternative Antriebe in der Logistik?
DIE LINKE will ein hochwertiges Recycling fördern, bei dem aus einer Trinkflasche auch wieder eine solche wird. Dies erreichen wir unter anderem durch ein Verbot des minderwertigen Recyclings zu lebensmittelfernen Produkten und eine Abgabe auf Primärressourcenverbrauch, die die Verfügbarkeit von Recyclingmaterial erheblich steigert. Die Abgabe wollen wir aufbauend auf der bereits existierenden Plastiksteuer entwickeln, damit es nicht zur Verlagerung des Problems auf andere Materialien kommt. Dieser integrierte Ansatz ist für uns entscheidend. Die Höhe der Primär-Ressourcenverbrauchsabgabe soll sich an der Umweltschädlichkeit der Ressourcengewinnung sowie der gewollten Lenkungswirkung orientieren. Dies ist als lernendes und leicht nachschärfbares System zu etablieren.

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Werden Sie im Sinne einer ausgewogenen Mittelstandspolitik regulatorisch überbordende Anforderungen – insbesondere bei der Umsetzung von europäischem Recht – verhindern und die klein- und mittelständisch geprägten, zumeist familiengeführten Mineralbrunnenbetriebe (KMU) fördern und erhalten?
DIE LINKE will die Institutionen der EU grundlegend reformieren, entbürokratisieren und demokratisieren. Dabei muss der Grundsatz der Subsidiarität gelten. Entscheidungen sollen auf den Ebenen getroffen werden, die am stärksten davon betroffen sind: kommunale Angelegenheiten in den Kommunen und Länderangelegenheiten in den nationalen Parlamenten. Soweit EU-Recht erforderlich ist, unterstützen wir einheitliche europäische Regeln und Vorgaben und wollen keine nationalen Alleingänge. Wenn es die viel beklagten nationale Alleingänge gibt, ist dies oft Ergebnis des starken Einflusses von Lobbygruppen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass verbrauchsnahe, regionalisierte Produktion überlebenswichtig sein kann. DIE LINKE will die Regionalwirtschaft dauerhaft stärken. Wirtschafts- und Innovationsförderung muss zuallererst KMU-Förderung sein. Die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe sollte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet werden.

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Wie wird zukünftig gewährleistet, dass der Staat die Wahlfreiheit der Verbraucher respektiert, sich neutral verhält im Sinne eines freien Wettbewerbs und auf jede Form staatlicher Beeinflussung zulasten von Mineralwasser – ob direkt oder indirekt durch staatlich unterstützte NGOs – verzichtet?
Der Konsum von Leitungs- und Mineralwasser sollte zu Lasten zuckerhaltiger Getränke steigen. Wenn der Staat sich mit diesem Ziel des Gesundheitsschutzes nicht wettbewerbsneutral verhält, profitieren die Mineralbrunnen. Wie das Beispiel zeigt, sind staatliche Regulierungen differenziert zu bewerten. Wettbewerbsneutralität kann nicht das einzige Kriterium sein.