Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Aktion Mensch e.V.
Aktion Mensch
Aktion Mensch e.V.
1
Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode als Koalitionspartner in einer kommenden Regierung garantieren, dass Menschen die zu Hause gepflegt werden möchten, dies auch ermöglicht wird?
Ja, DIE LINKE will, dass die Familien selbstbestimmt, unabhängig vom Wohnort und vom Geldbeutel entscheiden können, welche Versorgung für den zu pflegenden Menschen am wirksamsten ist. Grundlage ist die solidarisch finanzierte Pflegevollversicherung, die alle pflegebedingten Leistungen finanziert. In der häuslichen Pflege wollen wir einen Mix aus wohnortnahen, professionellen Versorgungsangeboten und Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige. Für mehr Tagespflege- und Kurzzeitpflegeangebote sollen die Länder, anteilig vom Bund gefördert, investieren. Ein Entlastungsbudget für die flexible Nutzung der Leistungen, ist überfällig. Wir wollen Beratungsleistungen aus einer Hand und dafür mehr Kompetenzen für die Kommunen, die über die konkrete Bedarfsplanung mitentscheiden sollen. Wir fördern generell mehr zugehende Beratungs- und Versorgungsangebote, insbesondere im ländlichen Raum. Die 24-Stunden-Pflege muss, wenn sie unvermeidlich ist, arbeitsrechtskonform ausgestaltet werden.
2
Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode sich für eine nachhaltige und dabei barrierefreie Mobilität im städtischen und ländlichen Raum stark machen? Welche Maßnahmen würden Sie für eine barrierefreie Mobilität ergreifen?
Wir wollen bezahlbare und barrierefreie Mobilität für alle – mit wenig Aufwand an Zeit und Energie. Im Mittelpunkt steht für uns deshalb das öffentliche Mobilitätsangebot.
Der ÖPNV muss flächendeckend und barrierefrei ausgebaut werden. Dafür brauchen wir deutlich mehr Mittel vom Bund. Es braucht neben Schienen und Fahrzeugen mehr Stellen, gute Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Knapp 200 000 Beschäftigte müssen innerhalb der nächsten zehn Jahre im Fahrdienst, in der Instandhaltung und in weiteren Bereichen eingestellt werden, damit der Ausbau des Angebots gelingt.
DIE LINKE tritt für eine bedarfsdeckende Finanzierung der Bahn und für den Ausbau ein. Wir fordern verlässliche, getaktete Fahrpläne und barrierefreie und nutzerfreundliche Bahnhöfe und Züge mit Servicepersonal. Ein- und Umsteigeunterstützungen müssen rund um die Uhr ermöglicht werden. Auch muss das Verbot von E-Scootern auf Gehwegen durchgesetzt werden. Dafür sind Kontrollen und Sanktionen notwendig.
3
Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode die Inklusive Bildung im Bereich der weiterführenden Schulen, der Berufsausbildung sowie der Hochschulen aktiv vorantreiben? Welche konkreten Schritte wollen Sie dazu einleiten?
DIE LINKE will die UN-Behindertenrechtskommission auf allen Bildungsetappen (von Kitas über Schulen bis Hochschulen sowie Volkshochschulen usw.) konsequent umsetzen. Dafür wollen wir Investitionsprogramm „Inklusive Bildung“ auflegen, um alle Bildungseinrichtungen umfassend barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören auch barrierefreie Kommunikationsformen, Lehrmaterialien und -methoden.
Der Rechtsanspruch auf inklusive Bildung gehört in jedes Schulgesetz. DIE LINKE will barrierefreie Schulen für alle Kinder schaffen, die sich nicht nur auf die baulichen Bedingungen konzentrieren. Sie müssen über adäquate Ausstattung und Qualifizierung bei Personal, Assistenzleistungen, Lehr- und Lernmitteln sowie sonstigen Hilfsmitteln für jedes Kind verfügen. Wir wollen ein Zwei-Lehrer*innen-System umsetzen, mit der wir Förderschulen überflüssig machen. DIE LINKE will eine inklusive Schule, in der alle Kinder und Jugendlichen willkommen sind und gemeinsam mit- und voneinander lernen.
4
Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode die Zugangsbarrieren zum ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung abbauen? Welche scheinen Ihnen am dringlichsten?
DIE LINKE will einen inklusiven Arbeitsmarkt, langfristige und bedarfsdeckende Förderungen für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen schaffen. Wir wollen die Ausgleichsabgabe deutlich anheben. Alle Regelungen sollen beseitigt werden, die ermöglichen, die Zahlung der Ausgleichsabgabe zu reduzieren und so die Beschäftigungspflicht auszuhebeln. Wir stellen sicher, dass die Mittel der Ausgleichsabgabe nur für die Schaffung und Sicherung inklusiver Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und nicht für institutionelle Förderungen verwendet werden. Auch soll die Beschäftigungspflicht wieder auf sechs Prozent erhöht und unter der Maßgabe von Sanktionen umgesetzt werden. Initiativen zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit müssen gezielt auch Menschen mit Behinderungen einschließen. Dabei sind Frauen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen. Inklusionsunternehmen mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wollen wir deutlich stärker fördern und ausweiten.
5
Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode sich dafür einsetzen, dass Werkstätten für Menschen mit Behinderung durch einen zunehmend inklusiven Arbeitsmarkt in Zukunft überflüssig werden, und bis dahin ihrer eigentlichen Aufgabe gerecht werden, Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln?
Gute Arbeit und Einkommen, von dem man leben kann, müssen auch für Werkstattbeschäftigte gelten. DIE LINKE will Werkstätten Schritt für Schritt überflüssig machen – mithilfe von sofort durchsetzbaren Ausstiegsstrategien und Zeitplänen sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei wollen wir sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihres sozialen Schutzes bzw. der Alterssicherung erfahren, die gegenwärtig an die Werkstätten geknüpft sind. Als einen Zwischenschritt für Werkstattbeschäftigte betrachten wir die sofortige Einführung des Tarif- bzw. des gesetzlichen Mindestlohnes.
DIE LINKE will die Vermittlung von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich stärker fördern. Dafür muss z.B. das Budget für Arbeit ohne die Deckelung der Lohnzuschüsse und mit Arbeitslosenversicherungsschutz ausgestaltet sowie das Budget für Ausbildung ausgeweitet bzw. gestärkt werden.
6
Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode etwas für den Abbau bürokratischer Hürden tun, denen Menschen mit Behinderung oft begegnen? Welche Änderungen sehen Sie dazu vorrangig?
DIE LINKE will Hürden bei der Beantragung von Teilhabeleistungen abbauen. Dabei wollen wir diese Leistungen für Menschen mit Behinderungen bedarfsdeckend sowie einkommens- und vermögensunabhängig in allen Lebensbereichen nach bundesweit einheitlichen Kriterien ausgestalten und durch Bundesmittel finanzieren. Auch wollen wir ein Teilhabegeld einführen.
Wir wollen den personenzentrierten Ansatz als Instrument ohne Kostenvorbehalt ausgestalten. Auch sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedarfsdeckend auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen, am Lebenslagenansatz orientierten Bedarfsfeststellungsverfahrens auszugestalten. Die Beweislast der Nichtgewährung von benötigten Leistungen liegt beim Leistungsträger.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind auch für die Zeit während einer Ausbildung, eines Praktikums und für Arbeitsverhältnisse unter 15 Wochenstunden bedarfsdeckend zu gewähren. Dies muss ebenso für entsprechende – auch außereuropäische – Auslandsaufenthalte gelten.
7
Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode sich dafür einsetzen, dass Barrierefreiheit auch in der Privatwirtschaft verpflichtend wird?
DIE LINKE will die Teilhabe aller Menschen verbessern. Grundvoraussetzung dafür ist Barrierefreiheit – in baulicher, kommunikativer und struktureller Hinsicht. Dabei muss z.B. auch Leichte Sprache zum Standard erklärt werden. Barrierefreiheit muss sowohl für den öffentlichen als auch den privatwirtschaftlichen Bereich als bindende Verpflichtung gelten. Öffentliche Investitionen und Fördergelder müssen an das Kriterium der Barrierefreiheit gebunden werden, u.a. bei Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und Umbaumaßnahmen. Auch die Privatwirtschaft muss umfassende Barrierefreiheit ermöglichen. Wir wollen dazu verbindliche Regelungen in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und in das Behindertengleichstellungsgesetz aufnehmen, mit denen private Anbieter*innen von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß UN-BRK verpflichtet werden. Wir wollen ein Verbandsklagerecht einführen, damit Antidiskriminierungsverbände klagen können.
8
Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode innerhalb Ihrer Partei bei der Vergabe von Ämtern und Kandidaturen von Menschen mit Behinderungen unterstützen und in ihren Konzepten zu allen relevanten Politikbereichen, auch außerhalb der Ressorts Gesundheit und Soziales, die Belange von Menschen mit Behinderung mitbedenken?
***Wird vom KLH beantwortet.***