Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.

Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin

Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.

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Wie gedenken sie die pflegerische Gesundheitsversorgung unserer Gesellschaft und die damit verbundenen Herausforderungen in Zukunft sicherzustellen?
DIE LINKE hat ihr Konzept der Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung vorgelegt. Darin werden alle Finanzierungsgrundlagen umgestaltet: Alle zahlen ein, die Private Kranken- und Pflegeversicherung wird in eine Solidarische Versicherung integriert, alle persönlichen Einnahmen, auch Kapitaleinkommen werden verbeitragt. Die Beitragsbemessungsgrenze wird aufgehoben. In der Pflegeversicherung können die Mehreinnahmen Tariflöhne für 100.000 Pflegekräfte mehr und kürzere Arbeitszeiten bei vollem Lohnausgleich sichern. Wir wollen die Notfallversorgung reformieren und damit Brüche zwischen Rettungsdienst, Notfallambulanzen in den Krankenhäusern und kassenärztlichem Notdienst beseitigen. DIE LINKE will die Solidarische Pflegevollversicherung. Zusätzlich wollen wir eine anteilige, steuerfinanzierte Förderung von Investitionen der Länder in die Pflegeinfrastruktur durch den Bund in Höhe von zwei Milliarden Euro jährlich und gesetzlich Familie und Beruf besser vereinbar machen.

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Wie stehen sie zur Verkammerung des Pflegeberufes?
DIE LINKE will eine starke Interessenvertretung aller Pflegebeschäftigten, nicht nur für examinierte Pflegekräfte. Allerdings sehen wir in Pflegekammern dafür kein starkes Instrument, vor allem nicht als Gegenentwurf zu Gewerkschaften. Speziell lehnen wir jede Form der Zwangsverkammerung ab. Eine berufsständische Vertretung kann dem Pflegenotstand nicht wirksam genug entgegentreten, denn das Kammerrecht engt Einflussmöglichkeiten ein. Es geht um mehr als ein Berufsregister oder Fort- und Weiterbildung. Die großen Baustellen in der professionellen Pflege wie schlechte Arbeitsbedingungen und schlechte Entlohnung werden von einer Berufskammer qua Definition nicht gelöst werden können. Sie gehören schlicht nicht zum Aufgabenspektrum. Hier sind Berufsverbände und Gewerkschaften die für uns maßgeblichen Akteur*innen. Vor allem Gewerkschaften als Tarifpartner sowie Betriebs- und Personalräte wären zu stärken, damit sich Pflegekräfte als Beschäftigte wirksam selbst vertreten können.

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Wie stehen sie dazu, der Pflege im GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss) einen ständigen Sitz und damit Mitspracherechte bei politischen Entscheidungen, einzuräumen?
In allen Versorgungsfragen sollen Pflegende politisch mitentscheiden, in der Selbstverwaltung, in Kommunen, im G-BA und im Qualitätsausschuss. Gewerkschaften und kommunale Bündnisse ermöglichen eine starke Selbstvertretung aller Pflegebeschäftigten. Vertreter*innen aller Pflegenden, auch der pflegenden Angehörigen sowie der Menschen mit Pflegebedarf müssen im G-BA zu relevanten Themen gehört werden. Im Rahmen der Sozialen Pflegeversicherung wollen wir außerdem einen Beirat für Menschen mit Pflegebedarf und pflegenden Angehörigen, der bei allen sie betreffenden Vorhaben anzuhören ist und ein Vorschlagsrecht für Gesetzesinitiativen erhält. Eine wirklich transparente Selbstverwaltung der Pflege, deren Entscheidungen gleichwertig den Interessen der zu Versorgenden und nicht vorzüglich denen von Leistungserbringern und Kostenträgern verpflichtet sind, wollen wir politisch befördern.

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Wie stehen sie zur Übertragung des Rechts zur Ausübung von Heilkunde an die Pflege?
Spezialisierte Pflegekräfte können schon jetzt in der ambulanten Versorgung deutlich mehr Aufgaben übernehmen. Das Konzept der „Gemeindeschwester“ ist erfolgreich erprobt, sollte weiterentwickelt und in die Fläche gebracht werden. Auch in größeren Einrichtungen können Pflegekräfte die erste Ansprechperson sein und beispielsweise Erstbehandlungen durchführen sowie im Fall-Management Verantwortung für die richtigen Behandlungswege übernehmen. Auch Intensivpflegepersonen mit FWB sollen verstärkt heilkundliche Aufgaben übernehmen können. Erweiterte Vorbehaltsaufgaben dafür zu definieren und rechtlich abzusichern befürworten wir. Entsprechende Ausbildungsinhalte in der Fachweiterbildung sind kontinuierlich anzupassen und erforderliche Kapazitäten in die regionale Bedarfsplanung einzubeziehen. Wir befürworten Fachkraftquoten mit FWB I+A in allen Bereichen der Intensivversorgung.

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Wie stehen sie zur Schärfung von Kompetenzprofilen bezogen auf unterschiedliche Qualifikationen in der Ausübung von Pflege und damit der Möglichkeit eines definierten Karriereweges mit unterschiedlichen Verantwortungsprofilen und Vergütungen?
Grundsätzlich will DIE LINKE gebührenfreie Aus- und Fortbildung in allen Gesundheitsberufen. Alle Beschäftigten müssen zum Zwecke der Weiterbildung einen Rechtsanspruch erhalten, ihre Arbeitszeit zeitweise zu reduzieren oder zeitlich begrenzt ganz aus¬setzen zu können. Bei der Weiterbildung sollen die Beschäftigten nach ihrem Grundberuf bezahlt werden. Interprofessionelle Teams brauchen klare Kompetenzprofile. Weiterführende Qualifikationen sollen nach Auffassung der LINKE zu erweiterten Befugnissen und auch zu höherem Gehalt führen. Dafür unterstützen wir tarifvertragliche Regelungen. Neben höheren Grundgehältern – DIE LINKE fordert 500 Euro mehr sofort für alle Pflegekräfte – soll besondere Verantwortung, zum Beispiel als Praxisanleiterin, auch besonders vergütet werden. Die Zuordnung der FWB I+A zum Qualifikationsniveau 6 im DQR unterstützen wir.

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Wie stehen sie zur Erarbeitung eines Evidenz basierten Instrumentes zur Personalbemessung und Personalbesetzung im Krankenhaus, insbesondere Intensivstationen?
Wir wollen jeweils 100.000 Pflegekräfte mehr und eine wissenschaftliche Personalbedarfsbemessung in Krankenhäusern wie in der Langzeitpflege. Der reale Versorgungsbedarf und gute Arbeitsbedingungen, wie kürzere Arbeitszeiten, sind der Maßstab. Für alle Berufsgruppen im Krankenhaus wird eine bundesweite, bedarfsgerechte, wissenschaftlich ermittelte gesetzliche Personalbemessung unverzüglich entwickelt und zügig eingeführt. Die von ver.di, DKG und Pflegerat entwickelte PPR 2.0 ist in den Krankenhäusern als Basis geeignet. Pflegepersonaluntergrenzen sind dagegen ein unwissenschaftlicher Maßstab. DIE LINKE will dafür einen Systemwechsel in der Krankenhausfinanzierung, denn erlösorientierte Steuerung der Krankenhäuser führt zu Fehlanreizen. Das System der Fallpauschalen (DRG) wollen wir durch ein System der Selbstkostendeckung ersetzen.

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Wie gedenken sie, die Forderungen des deutschen Wissenschaftsrates zur Erlangung eines 10 20%igen Anteils an akademisch ausgebildeten Pflegekräften in der Krankenversorgung, zu erreichen?
DIE LINKE befürwortet eine an wissenschaftlicher Personalbemessung und Versorgungsqualität ausgerichtete Bedarfsermittlung an akademisch ausgebildeten Heil- und Pflegekräften in der stationären und ambulanten Versorgung. Dafür wollen wir auch primärqualifizierende Studiengänge öffentlich fördern. Studierende brauchen in allen Studiengängen ausreichend Praxiserfahrung. Deshalb wollen wir auch duale Studiengänge mit hohen Praxisanteilen und dies öffentlich-rechtlich akkreditieren. Studieren erfahrene Pflegekräfte berufsbegleitend, sollte ihr Know-how teilweise als Studienleistung anerkannt werden. Studierende sollen einen Ausbildungsvertrag mit Mindestvergütung erhalten. Die Ausgestaltung dieser neuen Studiengänge muss aus unserer Sicht durch ein gemeinsames Förderprogramm von Bund und Ländern finanziert werden und langfristig in die Grundfinanzierung der Hochschulen übergehen.

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Sehen sie die Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Akademisierungsmöglichkeiten, in Bezug auf die pflegerische Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, in Klinik und anderen Versorgungsbereichen als angemessen an?
Die generalistische pflegerische Erstausbildung erfordert auch neue Konzepte und Strukturen in der Fort- und Weiterbildung. Das derzeitige pflegeberufliche Weiterbildungssystem ist viel zu heterogen und in der Regel nicht anschlussfähig an generalistische Bildungsstrukturen. DIE LINKE setzt sich für eine möglichst bundesweit standardisierte Umsetzung der Empfehlungen zur Musterweiterbildungsordnung für Pflegeberufe (MWBO PflB) ein. Wir wollen mehr geförderte Weiterbildung zur Pflegefachkraft. Fortbildung soll auch in der Pflege gebührenfrei werden über einen unternehmensfinanzierten Weiterbildungsfonds und ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 90 Prozent des letzten Nettoentgelts, um das Einkommen während der Weiterbildungszeit zu sichern. Die Finanzierung der Kosten der Fachweiterbildung soll gesetzlich geregelt werden.