Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Bundesverband der Regionalbewegung e.V.

BV der Regionalbewegung

Bundesverband der Regionalbewegung e.V.

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Wie steht ihre Partei zum Einsatz von Kriterien und Richtlinien für den Schutz einer glaubwürdigen Regionalität der Lebensmittel und für den Schutz vor Mogelpackungen? Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um diese politisch zu verankern?
Eine Regionalkennzeichnung der Lebensmittel, die ihren Namen verdient, ist dringend notwendig. DIE LINKE möchte ein Gesetz, das gesetzliche Kriterien für eine zulässige Regionalkennzeichnung für Lebensmittel festlegt und sich am bereits bestehenden bundesweiten „Regionalfenster“ orientiert. Dieses muss jedoch nachgebessert werden. Verschleiernde Kennzeichnung von Lebensmitteln und irreführende Werbung sind gesetzlich zu verbieten. Wir wollen klare und täuschungsfreie Angaben über die Region, die Herkunft der Zutaten und den Verarbeitungsort. Dazu müssen insbesondere die Vorgaben hinsichtlich des Mindestanteils (der liegt derzeit bei 51 %) regionaler Zutaten bei zusammengesetzten Produkten erhöht, die Regionsgröße auf grundsätzlich 100 Kilometer beschränkt und Vorgaben über die Herkunft der Futtermittel als Kriterien aufgenommen werden. Zu untersagen sind die Bildung von Großregionen, die Verwendung zusätzlicher Regionalkennzeichnungen oder sonstiger Regionalwerbung sowie der sog. Verarbeitungstourismus.

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Die Wirtschaftlichkeit ist bei vielen Regionalvermarktungsinitiativen eine große Herausforderung (zu geringe Margen, logistische Rahmenbedingungen, bürokratische Auflagen). Wie möchten Sie diese wichtigen Akteure der Nahversorgung im Sinne einer resilienten Daseinsvorsorge unterstützen?
Regionale Wirtschaftskreisläufe (Produktion, Verarbeitung, Vermarktung) müssen massiv gefördert werden für mehr Unabhängigkeit von internationalen Lieferketten. Dazu braucht es eine Handelspolitik, die heimische Produktion schützt und hohe Menschrechts-, Umwelt- und Tierschutzstandards überall einfordert. Wir setzen uns ein für konsequente Rekommunalisierungen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge, für die Förderung von zumeist regional verankerten Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU). Auch aus diesem Grund lehnen wir die „Freihandelsverträge“ (TTIP, CETA, Jefta, TiSa etc.) ab, da regionale Strukturen zerstört und politische Entscheidungen vor Ort ausgehebelt werden. Auch zur Fachkräftesicherung in der Land- und der ländlichen Lebensmittelwirtschaft für die Versorgungssicherheit ist die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge und existenzsichernder ländlicher Einkommen wichtig. Wir schlagen darüber hinaus das Förderprogramm „Jedes Dorf braucht einen Laden“ vor und eine Reform des Gewerbemietrechts zum Schutz und für die Wiederansiedlung kleiner Läden, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe.

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Die Corona-Pandemie hat die Anfälligkeit globaler Lieferstrukturen aufgezeigt. Bund und Länder müssen für Rahmenbedingungen sorgen, die es Kommunen ermöglichen, eine krisenfeste Daseinsvorsorge zu betreiben. Wie möchten Sie hier agieren?
Schon vor der Corona-Pandemie zeigten sich die negativen Effekte einer globalen landwirtschaftlichen Warenproduktion. Daher kämpft DIE LINKE schon lange für eine Agrarwende, die eine regionale Ausrichtung der Agrarpolitik vorsieht und sich für eine Abkehr vom globalen Wettbewerbsdruck für agrarische Produkte einsetzt. Wir wollen Konzernmacht durch eine gemeinwohlorientierte Reform des Kartellrechts beschränken, faire Risiko- und Gewinnverteilung in der gesamten Erzeugerkette (Lieferkettengesetz), regionalisierte Lebensmittelmärkte mit einem Umsatzanteil von mindestens 20 Prozent, Regionalisierung mit 20 Millionen Euro jährlich über den Bundeshaushalt fördern und lokale Ernährungsstrategien und Ernährungsräte fördern.

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Sehen Sie die Notwendigkeit zur Schaffung eines regionalen Wertschöpfungsmanagements in den Regionen Deutschlands, das die Akteure vernetzt, Impulse bündelt und in die Praxis umsetzt? Wie könnten solche Strukturen etabliert werden?
Auf regionaler Ebene kann der Aufbau eines Wertschöpfungsmanagements sinnvoll sein, um regionale Wirtschaftskreisläufe unter Einbezug und Vernetzung der lokalen Akteure und Kommunen zu gestalten und entsprechende die Regionalisierung begleitende Maßnahmen partizipativ und regional angepasst zu erarbeiten.

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Regionalvermarktung könnte aus Sicht der Regionalbewegung einen wesentlichen Beitrag zum „Klimaschutz durch kurze Wege“ leisten. Mit welchen Maßnahmen möchten Sie hier ansetzen, um regionale Wirtschaftskreisläufe als wesentlichen Teil in Ihrer Klimapolitik zu verankern?
Wir wollen eine sozial gerechte und auf das Gemeinwohl orientierte Landwirtschaft fördern mit dem Schwerpunkt auf regionaler Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung in kurzen, kooperativen Lieferketten. Bei dem Aus- und Aufbau von regionalen Wirtschaftskreisläufen mit dem Ziel der Sicherung der Ernährungssouveränität – inklusive Futtermittelversorgung - entfallen viele der internationalen klimarelevanten Transporte. Wir wollen die EU-Agrarförderung an gemeinwohlorientierte Leistungen binden (sozial, ökologisch, Klima- und Tierschutz). Wir wollen die Tierhaltung an die Fläche binden, am möglichst regionalen Bedarf ausrichten und in Regionen und am Standort deckeln. Haltungsnahe Schlachtmöglichkeiten sind notwendig, Lebendtiertransporten zu verbieten, die über ein Höchstmaß von vier Stunden hinausgehen. Die Marktmacht von Schlachthof-, Molkerei- und Handelskonzernen soll durch ein effektives, gemeinwohlorientiertes Kartellrecht beschränkt werden. Wir wollen Boden verfügbar machen für regional verankerte Landwirtschaftsbetriebe und ländliche Bevölkerung. Bauernland gehört nicht in die Hand landwirtschaftsfremder Investoren. Wir wollen einen öffentlichen Bodenfonds einführen, der an nachhaltig wirtschaftende, ortsansässige Agrarbetriebe zu fairen Konditionen langfristig verpachtet. Junglandwirt*innen und genossenschaftliche Konzepte wollen wir fördern.

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Über 80% der Verbraucher*innen wünschen sich mehr regionale Produkte. Dabei wird Regionalität häufig auch mit Nachhaltigkeit und Tierwohl in Verbindung gebracht. Wie kann mit einer Regionalisierung in der Ernährungswirtschaft auch eine nachhaltigere Landwirtschaft vorangebracht werden?
Durch die Kopplung von Subventionen und Förderung im landwirtschaftlichen Bereich an soziale und ökologische Leistungen, faire Preise und gute Abnahmebedingungen in regionalen Lieferketten können den Landwirt:innen mehr finanzielle Spielräume gegeben werden. Damit können Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen durchgeführt werden. Flankiert werden müssen diese Maßnahmen durch anreizbasierte Förderungen und kostenfreie Beratungen. Darüber hinaus soll der Ökolandbau bis 2030 auf mindestens 25 Prozent steigen. Dazu muss ein umfassendes Maßnahmenpaket von Bund und Ländern im Umfang von insgesamt 35 Millionen Euro jährlich verabschiedet werden. Ein wesentliches Instrument, Tierwohl mit nachhaltiger Landwirtschaft zu verbinden, ist die flächengebundene Tierhaltung: Wir fordern maximal 1,5 Großvieheinheiten (1 GV entspricht 1 Rind, 8 Schweinen oder 320 Legehennen) pro Hektar auf Landkreisebene bis 2030. Dies erfordert nicht nur eine Umverteilung der Tierbestände von viehintensiven in vieharme Regionen, sondern auch eine Abstockung der Tierbestände insgesamt. Das sorgt zum einen für weniger Gülle am Standort, weniger Transporte von Gülle, Futtermitteln und Fleisch und kann für mehr Tierwohl genutzt werden. Zur Stützung dieser Maßnahmen fordert DIE LINKE 50 Millionen Euro jährlich für eine soziale Abfederung in betroffenen Betrieben, angemessene Umstiegszeiten und vor allem eine kostenfreie Beratung.

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Metzger-, Bäcker-, Wirte-, Höfesterben: die Zeit drängt, strukturpolitische Maßnahmen zu ergreifen! Können Sie unsere Forderung nach einem „Bundesprogramm Regionale Wertschöpfung“ im Sinne resilienter Regionen und zur Stärkung der Akteure regionaler Wirtschaftskreisläufe unterstützen?
Ja, ein solches Bundesprogramm begrüßen wir. Die Länder und Kommunen dürfen mit dieser Aufgabe nicht allein gelassen werden. DIE LINKE fordert die Regionalisierung förderpolitisch auf nationaler sowie europäischer Ebene durch konkrete Maßnahmen zu verankern: der deutsche Strategieplan zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) soll stark an der regionalen Wertschöpfung und sozialökologischen Honorierungsmechanismen ausgerichtet werden. Auch auf EU-Ebene muss sich für eine bessere Finanzierung der „Zweiten Säule“ der GAP eingesetzt werden, um die auf die Entwicklung der ländlichen Räume und eine nachhaltige sowie umweltschonende Bewirtschaftung zielenden Programme entsprechend dem Bedarf finanzieren zu können. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) muss auf die Landwirtschaft ausgeweitet sowie die Förderung vor- und nachgelagerter Bereiche an die Etablierung regionaler Wertschöpfungsketten gekoppelt werden. Das ‚Primäreffekt-Kriterium‘ (Förderungsbedingung, nach der mehr als 50 Prozent der Waren überregional abgesetzt werden müssen) muss für diese Bereiche ausgesetzt werden. Außerdem müssen die Fördermöglichkeiten für den Ausbau regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) gestärkt und die Beantragung der Fördermittel deutlich vereinfacht werden, um damit den Mittelabfluss besser gewährleisten zu können.

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Die Digitalisierung schreitet in der Regionalvermarktung voran. Online-Marktplätze, Online-Shops und Online-Plattformen sind auf dem Vormarsch. Viele regionale Anbieter sind auf der Suche nach passenden Software- und Logistiklösungen. Wie kann die Entwicklung dieser Lösungen gefördert werden?
Zunächst muss der Breitbandausbau massiv vorangetrieben werden. Er muss in kommunaler Eigenregie und finanziell durch den Bund gestützt erfolgen. Darüber hinaus sind die Bundesländer dabei zu unterstützen, die große Investitionsbereitschaft im Bereich der Digitalisierung dazu zu nutzen, regionale Kooperationen wie Sharing-Modelle für Geräte oder Wissen, sowie Vernetzung und Logistik bereitzustellen und zu fördern.