Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
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co2online gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbH - Ich bitte Sie freundlichst die Fragen nach dem Wahl-O-Mat-Schema zu beantworten. Unter Angabe einer der Optionen 'trifft zu' / 'neutral' / 'trifft nicht zu', sowie eine kurze Begründung. Vielen Dank
1
Die im Klimaschutzgesetz vorgegebene Verschärfung der Klimaschutzvorgaben im Gebäudebereich reicht aus, um die Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen (trifft zu/neutral/trifft nicht zu).
Trifft nicht zu
Begründung: DIE LINKE setzt sich für Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 ein, um die für Klimagerechtigkeit entscheidende 1,5-Grad-Grenze einhalten zu können. Dafür müssen Neubauten möglichst ab sofort klimaneutral errichtet und bestehende Gebäude bis spätestens 2025 einem bundesweitem Klimacheck mit verbindlichen, individuellen Sanierungsplänen unterzogen werden.
2
Ab 2028 dürfen Gebäude nur noch neu vermietet oder verkauft werden, wenn eine gewisse Energieeffizienzklasse erreicht wird (trifft zu/neutral/trifft nicht zu).
Neutral
Begründung: Neubauten müssen möglichst ab sofort klimaneutral errichtet werden. Im Gebäudebestand kann es allerdings sinnvoll sein, den notwendigen klimaneutralen Umbau an die „natürlichen“ Sanierungen zu koppeln, um auf diese Weise Ressourcen und auch Kosten zu sparen. Daher setzen wir uns für einen bundesweiten Klimacheck ein, der bis 2025 für alle Gebäude individuelle Sanierungsfahrpläne für den klimaneutralen Umbau bis zum Jahr 2035 aufstellt.
3
Beim Austausch von Heizungen müssen ambitionierte energetische Maßnahmen durchgeführt werden (trifft zu/neutral/trifft nicht zu).
Trifft zu
Begründung: Wenn Heizungsumstellung und Effizienzverbesserung Hand in Hand gehen, macht das erstens bestimmte Heizsysteme wie Wärmepumpen erst möglich und sorgt zweitens dafür, dass die Heizung nicht überdimensioniert und damit ineffizient wird. Das aktuell geltende Verbot von Ölheizungen ab 2026 und die Förderung von „klimafreundlicheren“, aber dennoch auf fossiler Energie beruhenden Heizungen mit bis zu 40 Prozent der Kosten reichen nicht, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Im Neubau muss ab sofort Schluss sein mit dem Einbau neuer Öl- und Gasheizungen. Im Bestand muss der Einbau neuer fossiler Heizungen die große Ausnahme bleiben.
4
Der Vollzug der Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sollte verbindlich sein (trifft zu/neutral/trifft nicht zu).
Trifft zu
Begründung: DIE LINKE setzt sich für verbindliche Neubaustandards ein, die Klimaneutralität ab sofort garantieren. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die große Koalition die Chance vertan, das Energieeinsparrecht mit dem gesetzlichen Regeln zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich sinnvoll zu vereinbaren und damit den Klimaschutz im Gebäudebereich endlich voran zu bringen. Zu den größten Rückschritten gehört, dass es den Ländern verboten ist, über die im GEG festgeschriebenen Standards hinausgehen dürfen. Wir fordern eine Novellierung des GEG, die diese Probleme behebt.
5
Als Niedrigstenergiestandard für Neubauten von Wohngebäuden soll ab 2025 der Effizienzhausstandard 40 gelten (trifft zu/neutral/trifft nicht zu).
Trifft zu
Begründung: Wir müssen Wohnungen heute so bauen, dass sie nicht schon in zehn oder fünfzehn Jahren aufwendig saniert werden müssen, um das Ziel der Klimaneutralität zu erfüllen. Deshalb ist der klimaneutrale Neubau ab sofort nicht nur klimapolitisch, sondern auch betriebswirtschaftlich geboten.
6
Bei Förderung neuer Gebäude muss die Graue Energie berücksichtigt werden (trifft zu/neutral/trifft nicht zu).
Trifft zu
Begründung: Klimaneutralität ist nur dann zu verwirklichen, wenn der ökologische Fußabdruck von Bauwerken über den gesamten Zeitraum von der Rohstoffgewinnung bis hin zur Wiederverwendung und Wiederverwertung betrachtet wird. Notwendige Bedingung dafür ist ein unabhängiges Zertifizierungssystem für Baustoffe, das den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt. Auch die Förderung von Neubauten muss auf dieses Zertifizierungssystem abgestimmt sein.
7
Gebäudedämmungen aus nachwachsenden/ recycelten Rohstoffen sollen höher gefördert werden als konventionelle Dämmstoffe (trifft zu/neutral/trifft nicht zu).
Trifft zu
Begründung: Der Bausektor hat nicht nur einen erheblichen Anteil an den Treibhausgasemissionen. Er ist auch für fast 60 Prozent des Abfallaufkommens und für 90 Prozent des inländischen Rohstoffabbaus verantwortlich. Eine sozial-ökologische Bauwende ist daher unverzichtbar, sowohl für Umweltschutz und Klimagerechtigkeit als auch für die Rohstoffsicherheit. Wir wollen Subventionen für umweltschädliche Baustoffe streichen und eine Energiebilanz über die gesamte Lebenszeitbetrachtung einführen, um so die Benachteiligung recycelter und nachwachsender Rohstoffe zu beenden. Wir brauchen Paris-konforme Neubau- und Energiestandards sowie eine klare Herstellerverantwortung und Rücknahmepflichten für Baustoffe sowie Transparenzpflichten beim Ressourceneinsatz.
8
Zur besseren Beurteilung von Sanierungsmaßnahmen, muss eine digitale Gebäudeakte für Eigentümer und eine zentrale Gebäudedatenbank eingeführt werden (trifft zu/neutral/trifft nicht zu).
Trifft zu
Begründung: Die Digitalisierung beim Planen und Bauen birgt großes Potenzial für mehr Transparenz, schnellere Genehmigungen, mehr zivilgesellschaftliche Beteiligung und nachhaltigeres Bauen. Daher gehört es selbstverständlich zur Aufgabe der öffentlichen Hand, eine gemeinsame Plattform und eine digitale Gebäudeakte mit einheitlichen Standards voranzutreiben, die einen digitalisierten Planungsprozess vom Bauantrag über die Planungsleistung und die Errichtung bis hin zum Betrieb und zum letztlichen Umbau oder Abriss des Gebäudes ermöglicht. Dieser Prozess muss so gestaltet werden, dass auch kleine Planungsbüros den Sprung in die Digitalisierung schaffen. Dafür sollten Bund und Länder eine öffentliche digitale Infrastruktur auf Open-Source-Basis aufbauen.