Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Verband medizinischer Fachberufe e.V.
Verband medizinischer Fachberufe
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Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte gelten seit 2019 als Engpassberufe. Wie werden Sie den Fachkräftebedarf in den niedergelassenen Arzt-/Zahnarztpraxen sichern und die Abwanderung in andere Berufe bzw. in den stationären Sektor stoppen?
Das kann natürlich nur über eine Verbesserung der Attraktivität des Berufes funktionieren. Zurecht hat die Politik in den letzten Jahren – wie auch von uns sehr stark gefordert – ihren Fokus auf die Situation der Pflegekräfte in Krankenhaus und Altenpflege gerichtet. Erste Erfolge, wenn auch überhaupt nicht ausreichend, sind hier zu verzeichnen. Wenn man sich allerdings die Gehaltsdifferenz zu den MFA anschaut, dann zeigt dies gerade in den Arzt- und Zahnarztpraxen den Handlungsbedarf auf. Bisher hat die Politik sich bei der Findung der Gehälter der MFA im Wesentlichen herausgehalten und das Feld den Tarifpartnern überlassen. Selbstverständlich hat die Politik auch hier Handlungsmöglichkeiten, z.B. die Schaffung einer gesetzlichen Vorgabe für K(Z)BV und GKV-SV zur zweckgebundenen Verwendung einer Erhöhung der (zahn-)ärztlichen Honorare. Das wird bald zu prüfen sein.
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Die monatlichen Bruttoentgelte vollzeitbeschäftigter Medizinischer, Tiermedizinischer, Zahnmedizinischer Fachangestellter und Zahntechniker*innen liegen laut Arbeitsagentur zwischen 1.977 und 2.628 Euro. Wie werden Sie die Gehaltssituation dieser systemrelevanten Berufe verbessern?
Das kann natürlich nur über eine Verbesserung der Attraktivität des Berufes funktionieren. Zurecht hat die Politik in den letzten Jahren – wie auch von uns sehr stark gefordert – ihren Fokus auf die Situation der Pflegekräfte in Krankenhaus und Altenpflege gerichtet. Erste Erfolge, wenn auch überhaupt nicht ausreichend, sind hier zu verzeichnen. Wenn man sich allerdings die Gehaltsdifferenz zu den MFA anschaut, dann zeigt dies gerade in den Arzt- und Zahnarztpraxen den Handlungsbedarf auf. Bisher hat die Politik sich bei der Findung der Gehälter der MFA im Wesentlichen herausgehalten und das Feld den Tarifpartnern überlassen. Selbstverständlich hat die Politik auch hier Handlungsmöglichkeiten, z.B. die Schaffung einer gesetzlichen Vorgabe für K(Z)BV und GKV-SV zur zweckgebundenen Verwendung einer Erhöhung der (zahn-)ärztlichen Honorare. Das wird bald zu prüfen sein.
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Was planen Sie, um die Tarifverbindlichkeit und Tariftreue in Kleinbetrieben – auch mit Blick auf die Sicherung im Alter – zu erhöhen?
Die Erhöhung der Tarifbindung ist von zentraler Bedeutung, dabei spielt insbesondere die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen eine wichtige Rolle (s. Frage 2). Außerdem wollen wir ein Tariftreuegesetz auf Bundesebene, das sicherstellt, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden sollen, die Tariflöhne zahlen. Auch ist Tarifflucht zu erschweren, indem OT-Mitgliedschaften im Arbeitgeberverband verboten und die kollektive Fortgeltung von Tarifverträgen bei Umwandlungen und Betriebsübergängen sichergestellt werden.
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Welche Rolle werden aus Ihrer Sicht Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte in der ambulanten Gesundheitsversorgung im ärztlichen und zahnärztlichen Bereich in Zukunft übernehmen?
Wir setzen uns dafür ein, dass die Kompetenzen und die Rolle von nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen gestärkt wird. Wir fordern gerade für den ambulanten Bereich, dass mehr ärztliche Aufgaben delegiert und auch substituiert werden können. Schon jetzt übernimmt nichtärztliches Fachpersonal vielfach delegierte medizinische Aufgaben. Allerdings arbeiten sie häufig in einem (haftungs-) rechtlichen Graubereich, der für keine*n der Beteiligten wünschenswert ist. Wir wollen durch klare Vorgaben diese Rechtsunsicherheit beenden und die Kompetenzen der einzelnen Berufe klarer festlegen. Ärztinnen und Ärzte erhalten so die Möglichkeit, sich auf Tätigkeiten zu konzentrieren, die nur durch sie durchgeführt werden können. Wir wollen, dass die vorliegenden Erfahrungen aus Modellprojekten schneller verbindlich in die Regelversorgung überführt werden. Das Konzept der „Gemeindeschwester“ ist erfolgreich erprobt worden und sollte weiterentwickelt und in die Fläche gebracht werden.
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Die Zahl der beschäftigten und der auszubildenden Zahntechniker*innen sinkt kontinuierlich. Wie werden Sie die Versorgung mit in Deutschland hergestelltem qualitätsgesicherten Zahnersatz mittel- bis langfristig sichern?
Uns ist die Versorgung der Patient*innen mit hochwertigem, funktionalem und haltbarem Zahnersatz wichtig und daher sehen wir die Zahntechnik in Deutschland natürlich als wichtigen Partner. Wir wollen, dass alle Menschen in Deutschland darauf einen zuzahlungsfreien Anspruch haben. Indem wir den Patient*innen damit die Rolle abnehmen, dass je nach persönlichem Geldbeutel vor allem der Preis die wesentliche Rolle spielt, ergeben sich auch neue Perspektiven für Zahntechniker*innen. Dennoch können wir natürlich nicht den Druck wegreden oder gesetzlich abschaffen. Die Zahngesundheit in der Bevölkerung verbessert sich stetig, es kommen Geräte zum Einsatz, die den Arbeitsbedarf in der Zahntechnik senken und es gibt Partnerlabore im Ausland, die auch gute Qualität liefern. Die wesentliche Herausforderung der deutschen Zahntechnik besteht daher darin, mit High-Tech sowie mit der Nähe zu den Praxen und Patient*innen zu punkten.
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Die Beschäftigtenzahl bei den Tiermedizinischen Fachangestellten hat zugenommen. Gleichzeitig gibt es ein großes Problem durch die Abwanderung der ausgebildeten Fachkräfte in andere Berufe. Welche Entwicklungsmöglichkeiten sehen Sie für die Tiermedizinischen Fachangestellten?
Mangel an tierärztlichen Fachkräften insgesamt wird zunehmend zum ernsthaften Problem zur Sicherung der Tiergesundheit und des Tierschutzes. Gerade in den ländlichen Räumen hat dies oft mit schwierigen Einkommensverhältnissen, mangelnder Vereinbarkeit von Familie und Beruf und erheblichen körperlichen und bürokratischen Belastungen zu tun. Hinzu kommt der erhebliche psychische Druck durch Defizite bei der Rechtssetzung und dem Vollzug hinsichtlich veterinärmedizinischer Betreuung. Auch die Ausbildung ist nicht immer nahe genug an den Alltagsaufgaben. Diese Probleme müssen gelöst werden. Nur attraktiv gestaltete Arbeitsbedingungen können die notwendige fachliche Versorgung sicherstellen. Auch tiermedizinische Fachangestellte sind systemrelevant, dem müssen die Rahmenbedingungen Rechnung tragen.
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Mit welchen Maßnahmen stellen Sie sicher, dass der Arbeitsschutz in der Arzt-, Zahnarzt- oder Tierarztpraxis bzw. im zahntechnischen Labor verbessert wird und wie werden Sie die Einhaltung der geltenden Regelungen in diesen Kleinbetrieben prüfen?
Während die Arbeitsschutzgesetzgebung in Deutschland recht weitgehend ist, hapert es massiv bei der Umsetzung in den Betrieben. Den Arbeitgebern wird weitgehend überlassen, inwiefern Arbeitsschutz stattfindet.
DIE LINKE. fordert insbesondere, dass eine regelmäßige Arbeitsschutzerklärung gegenüber den Aufsichtsbehörden für Arbeitgeber verpflichtend wird. Sie soll insbesondere Informationen aus der Gefährdungsbeurteilung beinhalten und digital erfolgen – wie bei der Steuererklärung. Dadurch kann sie automatisch geprüft werden, der bürokratische Aufwand wird minimiert. Des Weiteren muss die betriebliche Mitbestimmung ausgeweitet werden, denn sie ist der beste Arbeitsschutz. Auch brauchen wir häufigere und bessere Arbeitsschutzkontrollen und dafür deutlich mehr Personal und eine bessere Zusammenarbeit der Arbeitsschutzakteure. Zudem brauchen wir wirksame und abschreckende Strafen bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz.
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Viele Auszubildende sind unzufrieden mit ihrer Ausbildung. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Qualität der Ausbildung in Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen zu verbessern?
Die Ausbildung muss sich stärker an den im beruflichen Alltag benötigten Kenntnissen und Fertigkeiten orientieren. Dazu gehört – neben fachlichen Inhalten – auch die Vermittlung von Kommunikationskompetenz, effizienter Arbeitsorganisation sowie der Umgang mit psychischem oder physischem Druck, inklusive sexueller Belästigung im Umfeld des Arbeitsplatzes.