Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Blaupause - Initiative für mentale Gesundheit im Gesundheitswesen e.V.

Blaupause

Blaupause - Initiative für mentale Gesundheit im Gesundheitswesen e.V.

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Was sind die kurz- und langfristigen Pläne Ihrer Partei, um die Abwanderung aus den Pflegeberufen zu vermindern bzw. die vielen aus dem Beruf ausgestiegenen Pflegefachpersonen von einer Rückkehr in den Beruf zu überzeugen?
DIE LINKE will bessere Arbeitsbedingungen und die Rolle der Pflegekräfte im Versorgungsprozess stärken. 500 Euro mehr Grundgehalt sofort in der Kranken- und Altenpflege sowie kürzere Arbeitszeiten bei vollem Lohnausgleich machen den Pflegeberuf attraktiver. Jeweils 100.000 Pflegekräfte mehr, tarifvertraglich auf Niveau des TVöD bezahlt sowie eine gesetzliche, wissenschaftlich begründete Personalbemessung in Krankenhäusern wie in Pflegeeinrichtungen verbessern Arbeitsbedingungen und Pflegequalität. Der finanzielle Mehrbedarf darf nicht zu Lasten der Menschen mit Pflegebedarf gehen. Deshalb soll der Pflegevorsorgefonds in einen Pflegepersonalfonds umgewandelt werden und erforderliche Anpassungsqualifizierungen und Rückgewinnungsprogramme sollen öffentlich finanziert werden. Wir wollen die Substitution ärztlicher Leistungen in interprofessionellen Teams mit gleichberechtigten Pflegekräften fördern und die Stellung der Pflege in der Selbstverwaltung und in kommunalen Strukturen stärken.

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Was sind die Vorschläge Ihrer Partei, um die hohe Arbeitsbelastung und deren negative Auswirkungen auf die (mentale) Gesundheit der Pflegefachpersonen und Ärzt:innen in den Kliniken anzugehen? Bitte nennen sie konkrete Ziele auf Bundesebene.
Wir wollen 100.000 zusätzliche Vollzeitstellen für die Krankenhauspflege. Das würde uns von der Personalausstattung immerhin ins untere europäische Mittelfeld bringen. Wir wollen die DRGs abschaffen und die Krankenhausfinanzierung auf Selbstkostendeckung umstellen. Das heißt, sämtliche notwendigen Kosten werden von den Kostenträgern übernommen, statt eines Preises für eine Diagnose und Prozeduren auf Basis der Durchschnittskosten. Denn derzeit wird das Krankenhaus wirtschaftlich belohnt, das mit möglichst wenig Personal möglichst viele Operationen in möglichst kurzer Zeit macht. Für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und andere bedeutet dies enormen Druck. Gerade wenn man erlebt, dass man gezwungen ist, Patient*innen schlechter zu behandeln als man es gelernt hat, kann dieser Druck zu psychischen Belastungen führen. Wir fordern deswegen eine gesetzliche Personalbemessung auf Basis des notwendigen wissenschaftlich ermittelten Personalbedarfs für möglichst alle Berufe im Krankenhaus.

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Wie bewertet ihre Partei das geltende Fallpauschalensystem (DRGs) in der Krankenhausfinanzierung? Welche Entwicklungspotenziale sehen Sie für die Krankenhausfinanzierung in Deutschland?
Wie in Antwort auf Frage 2 bereits geschrieben, wollen wir die DRGs abschaffen und durch Selbstkostendeckung ersetzen. Sinn der Krankenhausfinanzierung ist nach § 1 KHG die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser. Diesem Anspruch genügen die DRGs nicht; sie entsprechen Durchschnittskosten. Da es die Eigenart eines Durchschnitts ist, dass einige über und andere unterhalb liegen, ist es systemimmanent, dass einige Krankenhäuser mehr und andere weniger Geld erhalten, als sie ausgeben. Wir lehnen Gewinne und Verluste mit Krankenhäusern ab. Daher sollen Krankenhäuser das Geld erhalten, das sie aufwenden, um alle ihre notwendigen Leistungen wirtschaftlich zu erbringen. Die Krankenhäuser könnten sich dann wieder voll auf die Patient*innen und weniger auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen konzentrieren.

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Was sind die Vorschläge Ihrer Partei, um weitere Schließungen von weniger rentablen bedarfsgerechten Fachbereichen, wie zum Beispiel der Pädiatrie und Geburtshilfe, zu verhindern und somit die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen?
Wenn man, wie wir vorschlagen, auf das Selbstkostendeckungsprinzip umstellen würde, dann gäbe es keine rentablen und unrentablen Bereiche mehr. Das Konzept von Rentabilität ist in Bezug auf Krankenhäuser völlig fehl am Platze. Krankenhäuser sollen das machen, was benötigt wird, nicht das, was nach DRGs rentabel ist. Diese Einsicht gewinnen auch immer mehr andere Akteur*innen, deshalb wurde die Pflege bereits aus den DRGs ausgegliedert und deshalb gibt es auch (in zu wenigen Bereichen zu geringe) Finanzierungspauschalen zu Vorhaltekosten.

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Wie sollte die Personalführung im Gesundheitswesen verändert werden, um die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden sowie ihre Verweildauer im Beruf zu erhöhen und dem Auftreten arbeitsbedingter psychischer Überlastung und Erkrankung vorzubeugen?
Wir sprechen uns für deutlich flachere Hierarchien aus. Selbstverständlich ist Respekt für gute Leistungen, gute Ausbildung oder langjährige Berufserfahrung etwas Gutes. Allerdings sollten diejenigen, die in der Hierarchie weiter unten stehen, keine Bedenken oder gar Angst haben, ihre Meinungen kundzutun und zur Diskussion zu stellen. Hierarchiedenken fängt bereits in der Ausbildung an, wenn die Auszubildenden Uniklinika oder den Fachschulen in entsprechenden Strukturen lernen. Daher würden wir Ausbildungsinhalte befürworten, die die Organisationskultur thematisierten und problematisieren, ebenso wie verpflichtende Fortbildungsangebote.

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Für 63% der angehenden Ärzt:innen spricht die fehlende Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegen eine Tätigkeit im Krankenhaus (Berufsmonitoring 2018). Was sind die Vorschläge Ihrer Partei zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Gesundheitswesen (bezogen auf alle Berufsgruppen)?
Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich verbessern. Ein stärkerer Einsatz von Arbeitgeber*innen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss verbindlich gesetzlich festgeschrieben werden. Arbeitsbedingungen müssen sich an den Bedürfnissen von Familien orientieren, nicht an den Profitinteressen der Unternehmen. Daher fordern wir Arbeitszeitmodelle, die es Müttern und Vätern ermöglichen, ihren Beruf mit Familie und Privatleben unter einen Hut zu bringen. Statt einer Flexibilisierung der Arbeitszeit, die sich lediglich an betrieblichen Erfordernissen orientiert, brauchen die Beschäftigten Zeitautonomie und eine Erwerbsarbeit, die zum Leben passt und sich an die Anforderungen der unterschiedlichen Lebensphasen anpassen kann. Des Weitern fordern wir einen zehntägigen Elternschutz nach Geburt eines Kindes für den anderen Elternteil. Auch brauchen Eltern einen besonderen Kündigungsschutz bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes. Wir wollen Betreuungseinrichtungen, die flexible Öffnungszeiten haben, damit eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet ist. Wir wollen den gesetzlichen Mindestlohn auf 13 Euro anheben, damit Einkommen aus Arbeit auch wirklich vor Armut schützt. Darüber hinaus streiten wir seit langem und mit vielen gesellschaftlichen Akteuren für einer Kindergrundsicherung.

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In der laufenden Legislatur wurde das Reformprojekt zur Notfallversorgung nicht abgeschlossen. Wie möchte Ihre Partei die Reform der Notfallversorgung vorantreiben?
Wir bedauern sehr, dass die Koalition entgegen ihrer Ankündigung in dieser Wahlperiode keine Reform der Notfallversorgung mehr zustande gebracht hat. Wir wollen die Notfallversorgung reformieren, damit Brüche der drei beteiligten Sektoren – Rettungsdienst, Notfallambulanzen in den Krankenhäusern und der kassenärztliche Notdienst weniger werden. Die Notfallversorgung eignet sich sehr gut, um hier Reformen anzustoßen, da es ein abgegrenzter Bereich ist, bei dem aber augenfällig ist, dass die Kooperation verbessert, schnelle Versorgung erfolgen und die Versorgung von den Patientinnen und Patienten aus gedacht werden muss.

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Wie bewertet Ihre Partei die Akademisierung der Heil- und Pflegeberufe sowie spezifisch die Implementierung primärqualifizierender Studiengänge in diesen Berufen?
DIE LINKE befürwortet eine an wissenschaftlicher Personalbemessung und Versorgungsqualität ausgerichtete Bedarfsermittlung an akademisch ausgebildeten Heil- und Pflegekräften in der stationären und ambulanten Versorgung. Dafür wollen wir auch primärqualifizierende Studiengänge öffentlich fördern. Studierende brauchen in allen Studiengängen ausreichend Praxiserfahrungen, z.B. auch in der Grundpflege. Deshalb wollen wir auch duale Studiengänge mit hohen Praxisanteilen und einem Zugang auch ohne Abitur. Studieren erfahrene Pflegekräfte berufsbegleitend, sollte ihr Know-how teilweise als Studienleistung anerkannt werden. Studierende sollen einen Ausbildungsvertrag mit Mindestvergütung erhalten. Die Ausgestaltung dieser neuen Studiengänge muss aus unserer Sicht durch ein gemeinsames Förderprogramm von Bund und Ländern finanziert werden und langfristig in die Grundfinanzierung der Hochschulen übergehen. Praktikumsvergütungen sollen Menschen mit Pflegebedarf finanziell nicht weiter belasten.