Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Anlegerschutzverein WindEnergie AWE e.V.

Anlegerschutzverein WindEnergie

Anlegerschutzverein WindEnergie AWE e.V.

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Stimmen Sie zu, dass die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger an Erneuerbaren Energien eine entscheidende Rolle für die Akzeptanz und dem Gelingen der Energiewende spielt? [Ja; Nein; Mit Einschränkungen] Wie möchte Ihre Partei die Bürgerinnen und Bürger stärker an der Energiewende teilhaben lassen?
Ja. Wir wollen die Energieversorgung grundsätzlich bürgernah und als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge organisieren. Die Energienetze sollen in die öffentliche Hand überführt und demokratisch kontrolliert werden. Energiegenossenschaften und Stadtwerke in öffentlicher Hand wirken hier entscheidend mit. Dann müssen die Standortkommunen direkt und relevant an den Einnahmen der Ökostrombetreiber beteiligt werden, so dass die gesamte Bürgerschaft von den Kraftwerken profitiert und nicht nur jene, die daran Anteile erwerben können. Das fördert auch wesentlich die Akzeptanz vor Ort. Betreibern von Altanlagen müssen die Mehrkosten aus dem EEG-Konto erstattet werden. Für Hauseigentümer, Mietervereinigungen, Betriebe und Kommunen, die ihre Energieversorgung in die eigene Hand nehmen wollen, verbessern wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen, damit Mieterstromkonzepte, Selbstversorgung oder Bioenergiedörfer nicht mehr an zu hohen Kosten und zu viel Aufwand scheitern.

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Unterstützen Sie spezifische und erleichternde Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften? [Ja; Nein; Mit Einschränkungen] Welche Bestimmungen zur Unterstützung von Bürgerenergiegesellschaften möchten Sie in der nächsten Legislaturperiode forcieren oder neu einführen?
Ja. Wir wollen Projekte bis 18 Megawatt bzw. fünf Anlagen aus den Ausschreibungssystemen holen, weil diese für Bürgerenergieprojekte teuer, riskant und aufwendig sind. Die Reformen am EEG der vergangenen Jahre haben Bürgerenergiegesellschaften an die Wand gedrängt, denn sie haben für Verhältnisse gesorgt, in denen fast nur die großen Konzerne zum Zuge kommen - sogar bei den extra für die Bürgerenergie geschaffenen Ausnahmetatbeständen. Über eine Solarpflicht für Neubauten sowie die Förderung von Agri-Photovoltaik und anderen innovativen PV-Systemen werden zudem neue Investitionsmöglichkeiten für Energiegenossenschaften und Bürgerenergiegesellschaften geschaffen.

3

Stimmen Sie zu, dass es zukünftig einer angepassten Flächenausschreibung im Windenergiebereich (und anderen Erneuerbaren Energien) bedarf, bei der Flächen exklusiv für Unternehmen in Bürgerhand vorbehalten sind? [Ja; Nein; Mit Einschränkungen] Wie könnte eine solche Regelung aussehen?
Da wir die Teilnahme an Ausschreibungen für Bürgerenergieprojekte generell kritisch sehen, wollen wir für Bürgerenergieprojekte keine Sonderregelungen innerhalb des Ausschreibungsregimes, sondern eine feste Einspeisevergütung ohne Ausschreibung (siehe Antwort auf Frage 2). Ansonsten muss aus unserer Sicht zunächst dafür gesorgt werden, dass der Windkraftausbau an Land überhaupt wieder richtig in Gang kommt. Einen wesentlichen Hebel sehen wir in der Sicherung der Akzeptanz vor Ort, in bundeseinheitlichen Vorgaben zum Artenschutz und in erleichterten Bedingungen für Repowering bei Windkraft. Auch die Bürgerenergie kann hier eine wichtige Rolle einnehmen, wenn sie lokal für Unterstützung werben und niedrigschwellige Mitzeichnungsangebote machen kann.

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Stimmen Sie zu, dass es ebenso einen gesellschaftsrechtlichen Regelungsbedarf bei Publikumsgesellschaften (GmbH & Co. KG) gibt? [Ja; Nein; Mit Einschränkungen] Wie wollen Sie die Deutschen Kleinanlegerinnen und Kleinanleger bei Beteiligungen an EE-Projekten vor Übervorteilungen schützen?
Ja, es gibt enormen Regelungsbedarf, zumal im grauen Kapitalmarkt gemeinhin keine gesellschaftsrechtlich-geprägten Mitgliedschaftsrechte bestehen. Das allein ist aus unserer Sicht aber nicht ausreichend: DIE LINKE setzt sich insgesamt für eine strenge Regulierung von Vermögensanlagen des grauen Kapitalmarkts ein. Nachrangdarlehen, Genussrechte oder Direktinvestments stellen eine riskante Anlageform dar. Den meisten Anleger*innen ist kaum bewusst, dass sie sich an einem Unternehmen beteiligen, Miteigentümer*innen werden und mit ihrem kompletten Investment für Verluste einstehen. Das Unternehmen sollte zumindest höhere Eigenmittel vorhalten müssen und es könnten wenigstens Einzelanlageschwellen wie im Crowdfunding-Bereich (max. 1000 Euro Einlage pro Anleger*in) eingezogen werden. Blind-Pool-Anlagen, über die z.T. auch Bürgerwindpark-Beteiligungen vermittelt werden, sollten nicht an Kleinanleger*innen verkauft werden dürfen. Zur sicheren Altersvorsorge taugt dies alles nicht.

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Finanzanlagen im Grauen Kapitalmarkt sind für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger nur schwer zu durchschauen. Sehen Sie die Notwendigkeit der Einführung einer neuen Unternehmensrechtsform, bei der die Bürgerbeteiligung im Zentrum des Geschäftsbetriebs steht? [Ja; Nein; Mit Einschränkungen]
Ja, abhängig von dem Ziel der Bürgerbeteiligung könnte sich die Gestaltung einer solchen Reform – je nach Tiefe und Ausprägung - als sehr voraussetzungsvoll erweisen. Aus unserer Sicht ist eine grundlegende Reform von Kapitalgesellschaften überfällig. Deshalb begrüßen wir konkret beispielsweise die Ideen und die Vorschläge der Stiftung Verantwortungseigentum - insbesondere auch den neuen, soeben erst vorgelegten Gesetzentwurf für eine "Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit gebundenem Vermögen". Die Vorschläge, die sich im Wesentlichen auf eine Bindung des Gesellschaftsvermögens sowie Begrenzungen der Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen beschränken, dürfen dabei jedoch nur ein erster Schritt sein, Unternehmen im Rahmen des sozialökologischen Wandels weiterzuentwickeln.

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Wie sieht Ihre Partei die zukünftige Rolle der BaFin bei der Überprüfung von Bürgerbeteiligungsprojekten bzw. Prospekten? Bedarf es Ihrer Meinung nach einer generellen Kompetenz- und Personalerweiterung der Bundesanstalt für die Überprüfung von Investitionen im Grauen Kapitalmarkt?
Angesichts der unzähligen Finanz-Skandale der vergangenen Jahre (z.B. S&K, Prokon, P&R Container) muss endlich eine inhaltlich-materielle Prüfpflicht von Prospekten durch die BaFin verankert werden. Auch benötigt die BaFin hierfür ausreichend personelle Kapazitäten. Eine Stärkung der Produktintervention im Sinne des BaFin-Mandats zum kollektiven Verbraucherschutz ist gut. Allerdings fordern wir weitergehend einen Finanz-TÜV, sprich eine obligatorische, vorbehaltliche Zulassungsprüfung für Finanzinstrumente und -dienstleistungen aller Art: Nicht alle Finanzinstrumente und -aktivitäten, mit denen Finanzunternehmen betriebswirtschaftlich Geld verdienen können, sind auch wünschenswert. In Zukunft sollen nur noch solche Finanztransaktionen und -instrumente erlaubt sein, die auch einen gesamtwirtschaftlichen und/oder gesellschaftlichen Nutzen stiften.