Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Hashtag Gesundheit e.V.

Hashtag Gesundheit

Hashtag Gesundheit e.V.

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Wie wollen Sie sicherstellen, dass das Gesundheitssystem digitalisiert wird und auch in Zukunft auf dem neuesten Stand der Technik bleibt? Wie wollen Sie auf bestehende Widerstände gegen die Digitalisierung von Arztpraxen reagieren?
Die Digitalisierung birgt nach Ansicht der LINKEN wie jede Technologie oder jedes neue Therapieverfahren sowohl Chancen als auch Risiken. Nicht jede Entwicklung, die technisch möglich ist, ist auch gesundheitlich notwendig. Vor allem die digitale Patientenakte könnte helfen, das Selbstbestimmungsrecht der Versicherten zu verwirklichen. Patientennahe digitale Gesundheitsanwendungen können die Therapie verbessern und die Adhärenz erhöhen. Voraussetzungen sind eine gute Evidenz, dass die Anwendungen tatsächlich mehr Nutzen als Risiken bieten, Datenschutz und -sicherheit sowie eine gute Handhabung sowohl für die Patient*innen als auch für die Behandelnden (Usability). Den Einsatz digitaler Anwendungen und Methoden zur bloßen Kostenreduzierung unter Inkaufnahme der Verschlechterung der medizinischen Versorgung lehnen wir ab. Der Schwerpunkt muss auf einer sinnvollen, die Pflegekräfte und Mediziner*innen entlastenden Digitalisierung liegen. Staatliche Gelder sollen zuerst in die Bekämpfung des Pflegenotstands und die Verbesserung der Gesundheitsinfrastruktur fließen, statt sie für die Subventionierung von IT-Konzernen zu nutzen.

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Wie wollen Sie mit Gesundheitsdaten im Vergleich zu anderen Daten im Sinne von Datenschutz und -sicherheit umgehen? Streben Sie eine gesonderte Regelung für Gesundheitsdaten an und wie sieht diese aus? Wer soll Zugang zu diesen Daten erhalten?
DIE LINKE steht klar zur Datensouveränität der Patient*innen über ihre Gesundheitsdaten. Einen Zugriff auf personenbezogene Daten ohne informierte Zustimmung der Dateninhaber*innen lehnen wir daher ab. Stattdessen fordern wir ein Netzwerk an zertifizierten Forschungseinrichtungen, die, im Auftrag von Unternehmen, freigegebene Daten analysieren und die Ergebnisse anonymisiert an den Studiensponsor weitergeben. Für datenschutzrechtlich unkritische Forschung mit anonymisierten Daten sollten die verfügbaren Routinedaten mit anderen Datensätzen wie Registerdaten unkompliziert zusammengeführt werden können. Für DIE LINKE muss das öffentliche Interesse an Gesundheitsforschung mit dem öffentlichen sowie individuellen Interessen an Datensparsamkeit, Datensicherheit und informationelle Selbstbestimmung austariert werden. Die Forderungen nach einem Aufweichen des Selbstbestimmungsrechts lehnen wir ab, denn persönliche Gesundheitsdaten sind zu sensibel, als dass es eine ethische Pflicht zu ihrer Bereitstellung geben könnte. Für eHealth-Anwendungen brauchen wir evidenzbasierte Bewertungsverfahren analog zu anderen medizinischen Behandlungsmethoden. Routinedaten der Krankenkassen, Registerdaten oder andere Daten, die direkt im Behandlungsalltag anfallen (Real World Data) sind dafür nicht geeignet. Für Gesundheits-Apps braucht es eine Zertifizierung nach staatlichen Vorgaben.

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Bei der elektronische Patientenakte gibt es große Startschwierigkeiten, da sie trotz der flächendeckenden Einführung kaum genutzt wird. Wie wollen sie dieses Problem lösen?
Leider wurde die 15 Jahre währende Lähmung bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens nun durch unkritischen Aktionismus ersetzt. So wurden unfertige Anwendungen online gebracht, Datenschutzpannen provoziert und hohe Kosten verursacht. DIE LINKE kritisiert scharf, dass mit der Einführung der elektronischen Patientenakte das Versprechen für volle Datensouveränität für die Patient*innen nicht eingehalten wurde. DIE LINKE fordert eine Digitalisierung zugunsten der Patientinnen und Patienten, nicht der IT-Konzerne. Die Digitalisierung muss barrierefrei gestaltet und allen Menschen diskriminierungsfrei zugänglich sein. Dies geht Hand in Hand mit angemessenen Weiterbildungs- und Informationsmöglichkeiten für die Versicherten, Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten, Hebammen und Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer. Das dient auch der Akzeptanzförderung.

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Wie stehen Sie zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf andere Berufsgruppen des Gesundheitswesens (bspw. Pflege, Therapieberufe) zur selbständigen Ausübung von Heilkunde? Welche Rahmenbedingungen wollen Sie hierfür schaffen?
Schon heute übernehmen in der Praxis Angehörige anderer Berufe Aufgaben in ärztlicher Verantwortung, bewegen sich dabei wie die verantwortlichen Ärzt*innen aber oft in einer rechtlichen Grauzone. Grundsätzlich befürworten wir es, Ärzt*innen durch andere Berufsgruppen von Aufgaben zu entlasten. Vielfache Erfahrungen in anderen Staaten zeigen, dass sich die Versorgung nicht verschlechtert. Voraussetzung sind jedoch eine entsprechende Qualifizierung und ein rechtssicherer Rahmen. Wir wollen, dass die vorliegenden Erfahrungen aus Modellprojekten schneller verbindlich in die Regelversorgung überführt werden, z.B. bei Heilmitteln. Spezialisierte Pflegekräfte können in der ambulanten Versorgung deutlich mehr Aufgaben übernehmen. Das Konzept der „Gemeindeschwester“ ist erfolgreich erprobt und sollte weiterentwickelt in die Fläche gebracht werden. Auch in Polikliniken können Pflegekräfte die erste Ansprechperson sein, zum Beispiel Erstbehandlungen durchführen und im Fall-Management Verantwortung für Behandlungswege übernehmen. Hebammen könnten ebenfalls erste Ansprechpartnerinnen analog den Regelungen in den Niederlanden sein.

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Wollen Sie § 219a StGB abschaffen oder modifizieren? Wie würden Sie ihn modifizieren wollen? Wie wollen Sie den flächendeckenden Zugang zu Abtreibungen nach §218a in Deutschland sicherstellen bei abnehmendem Angebot?
Ja, Wir wollen die Paragrafen 218 und 219 vollständig streichen und Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des StGB regeln. Eine Neuregelung ohne Strafbarkeit wird den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen entscheidend vereinfachen. Dennoch ist in zunehmendem Maße auch die Verfügbarkeit von durchführenden Ärzt*innen ein Problem. Wir wollen dem in mehreren Maßnahmen entgegenwirken: Schwangerschaftsabbrüche sollen als Teil der normalen gynäkologischen Gesundheitsversorgung in die Ausbildung mit aufgenommen und regelhaft gelehrt werden. Kliniken werden verpflichtet, in ihrer Personalplanung sicherzustellen, dass Abbrüche durchgeführt werden können.

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Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Sektorengrenze im deutschen Gesundheitswesen zu überwinden? Wie wollen Sie sich einer sektorübergreifenden Bedarfsplanung annähern?
DIE LINKE tritt ein für eine gute, flächendeckend, barrierefreie und bedarfsdeckende Versorgung in Stadt und Land. Regionale Versorgungszentren sollen mittelfristig zum Rückgrat der wohnortnahen Gesundheitsversorgung werden. Sie sollen sowohl ambulante als auch akutstationäre, notfallmedizinische, psychotherapeutische, (gemeinde-)pflegerische und weitere therapeutische Behandlungen in einer Region koordinieren und als zentrale Anlaufstelle für alle Patientinnen und Patienten dienen. So wollen wir eine Versorgung aus einer Hand und ein berufsübergreifendes Arbeiten mit familienfreundlichen Arbeitszeiten fördern. Die Bedarfsplanung muss überarbeitet, zusammengeführt und ergänzt werden, auch in den Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung und zur Berücksichtigung von wachsenden Pflegebedarfen. Dabei muss der tatsächliche Bedarf unserer Gesundheits- und Pflegelandschaft unter Beteiligung von Versicherten und Patient*innen ausschlaggebend sein und nicht die Frage, ob Investoren sich Rendite versprechen.

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Aktuell wird viel medizinische Versorgung stationär geleistet, obwohl diese längst ambulant erbracht werden könnte, meist auch zulasten der Patienten (a bed built is a bed filled). Wie wollen Sie die Ambulantisierung weiter voranbringen?
Die Auswahl des Behandlungssettings (ambulant, stationär oder mobil) soll sich am individuellen Bedarf, der Lebenswelt und dem höchstmöglichen Behandlungserfolg ausrichten, nicht an betriebswirtschaftlichen Erwägungen. Praxiskliniken können etwa kurzstationäre Aufenthalte durch ambulant tätige Ärzt*innen gewährleisten und übliche Einweisungen bei einfacheren Eingriffen vermeiden. Gerade in strukturschwachen Regionen wird es notwendig sein, dass die ambulant und stationär tätigen Ärzt*innen gemeinsam die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Wenn Praxen nicht nachbesetzt werden können, aber in der Region das Krankenhaus mit seinen Fachärzt*innen nicht ausgelastet ist, liegt die Bündelung der Ressourcen nahe. Wir wollen langfristig, dass die Grenze zwischen ambulantem und stationärem Sektor weiter verschwimmt und zum Beispiel mit den regionalen Versorgungszentren integrierte Einrichtungen entstehen, die ambulante, stationäre und notfallmedizinische Leistungen aus einer Hand erbringen.

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Was planen Sie im Bereich von diskriminierenden Strukturen in der Versorgung und von Diversity im Gesundheitswesen bezogen auf die Patient:innenversorgung?
Bezüglich Sprachhindernissen brauchen wir dringend eine tragfähige Lösung: Ärzt*innen und andere Gesundheitsberufe brauchen Hilfe von Sprachmittler*innen. Das muss von den regulären Kostenträgern, in der Regel also von den Kranken- und Pflegekassen, finanziert werden. Die Organisation dessen könnte auch bei den Kassen liegen, hier sind wir aber auch für andere Vorschläge offen. Der sogenannte Gender Health Gap ist ein gravierendes Problem, das selbst wiederum Symptom einer patriarchal denkenden Gesellschaft bzw. globalen Wissenschaft ist. Leichte Sprache, lesbare und verständliche Patienteninformationen sowie entsprechende Beratungsleistungen müssen selbstverständlich werden. Um medizinischem und pflegerischem Fachpersonal mehr Sicherheit im selbstverständlichen, bedarfsgerechten und diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen zu vermitteln, setzen wir uns für die Implementierung spezieller Module in Aus-, Fort- und Weiterbildung ein. Diese sind von fachkundigen Peerkräften durchzuführen. Wir setzen uns für queere Gesundheitszentren mit Schwerpunkt trans* und inter* auch in Kleinstädten und ländlichen Gebieten ein. Die LINKE unterstützt die Forderungen im Rahmen der "forschungsorientierten Gleichstellung" der DFG. Forschung, die durch die öffentliche Hand beauftragt oder finanziert wird, muss, ähnlich dem gender budgeting, Wissen über die Gesundheit von Frauen und marginalisierten Geschlechtern, sicherstellen. In den Fort- und Weiterbildungen der Gesundheitsberufe brauchen wir zudem häufiger Kultursensibilität, Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität und Ausrichtung und auch strukturellen Rassismus als Themenangebote. Letztlich muss auch sowohl die Selbstverwaltung als auch die Leitungsfunktionen in Kassen, Verbänden und Gesundheitsunternehmen deutlich diverser besetzt werden.