Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
ZNS – Hannelore Kohl Stiftung
Hannelore Kohl Stiftung
ZNS – Hannelore Kohl Stiftung
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Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass einzelne EUTBs und ALLE! Träger der Eingliederungshilfe über eine neurokompetente Expertise verfügen bzw. darin geschult werden, um MeH in der Komplexität der Folgen im Rehabilitations- und Teilhabeprozess kompetent beraten oder entscheiden zu können?
Wir wollen die Beratungsstellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) finanziell wie personell langfristig und barrierefrei ausstatten. Insbesondere Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sollen als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Berater*innen tätig sein. Die Antragsverfahren zur Mittelbewilligung müssen vereinfacht werden.
MeH sind nach Auffassung der LINKE vom Behinderungsbegriff der verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention mit ihren Rechten auf Teilhabe voll umfasst. Daher muss diesen Menschen auch der bedarfsgerechte Zugang zu den erforderlichen Leistungen sowie Beratungsmöglichkeiten gemäß der Eingliederungshilfe gesichert werden. Das heißt, alle Eingliederungshilfeträger und die EUTB müssen auch die erforderliche neurokompetente Expertise erlangen. Dafür sind die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, einschließlich der erforderlichen Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten.
Themen:
Barrierefreiheit und Inklusion
2
Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass es fachliche Fallbegleitung (Kümmerer, Fallmanager:innen) und Beratung flächendeckend geben muss, die MeH bei Bedarf ab der Rehaklinik in der Nachsorge begleiten?
Eine fachliche Begleitung als Fallmanagement ist wichtig. Eine Möglichkeit wäre, den Kompetenzbereich der EUTB dahingehend zu erweitern, um hierüber eine fachliche Fallbegleitung trägerübergreifend zu ermöglichen.
DIE LINKE will zudem flächendeckend die persönliche Assistenz stärken. Diese Teilhabeleistung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen soll bedarfsdeckend sowie einkommens- und vermögensunabhängig in allen Lebensbereichen nach bundesweit einheitlichen Kriterien ausgestaltet und durch Bundesmittel finanziert werden. Die Mitnahme persönlicher Assistenz muss auch in Vorsorge- und Reha-einrichtungen gesichert werden. Darüber hinaus sollte die Umsetzung des Leistungs-anspruchs auf Versorgungsmanagements nach § 11 Abs. 4 SGB V evaluiert und gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention verbessert werden.
Themen:
Barrierefreiheit und Inklusion
3
Wie kann diese fachliche Fallbegleitung- und -beratung finanziert werden? Sind sie bereit, eine klare gesetzliche Grundlage für das Fallmanagement als Leistung bei besonderen Problemlagen zu schaffen (analog zu DGUV-Verfahren im SGB)?
Wenn diese Begleitung im Rahmen der EUTB oder über Assistenzleistungen organisiert wird, dann soll dies über das SGB IX finanziert werden. Für bessere Leistungen des Versorgungsmanagements oder anderer Leistungen der Gesundheitsversorgung verbessert die Solidarische Gesundheitsversicherung die Basis. Wenn alle hier lebenden Menschen einzahlen, alle Einkommen verbeitragt werden, die Private in die Gesetzliche Krankenversicherung überführt und die Beitragsbemessungsgrenze aufgehoben wird, sind neben Beitragssenkungen auch Leistungsverbesserungen möglich.
Themen:
Barrierefreiheit und Inklusion
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Eingeschränkte Mobilität und regionale Unterschiede führen für MeHs zu Chancenungleichheit. In Anlehnung an den § 65e SGB V müssen zusätzliche Hilfeangebote für MeH finanziert werden. Durch demografische Entwicklungen gibt es eine Zunahme an älteren MeHs. Wie werden Sie dieser Entwicklung begegnen?
Inwieweit das Modell ambulanter Krebsberatungsstellen auf die Versorgung von MeH übertragbar ist, sollte wissenschaftlich untersucht werden. Als LINKE wollen wir keine weitere Zersplitterung von Beratungs- und Versorgungsleistungen. Wir wollen mehr aufsuchende Angebote nicht nur für ältere und alte Menschen. Diese Besuche wollen wir themenübergreifend mit Beratungsleistungen aus einer Hand verbinden und feste Ansprechpersonen, berechtigt, Unterstützung auch praktisch einzuleiten. Pflegestützpunkte und Sozialverbände könnten vermittelnde Plattformen sein. Auch spezialisierte Pflegekräfte können in der ambulanten Versorgung deutlich mehr Aufgaben übernehmen. Das Konzept der „Gemeindeschwester“ ist erfolgreich erprobt und sollte weiterentwickelt und in die Fläche gebracht werden. Und auch in größeren Einrichtungen wie Polikliniken können Pflegekräfte erste Ansprechperson sein und im Fall-Management Verantwortung für die richtigen Behandlungswege übernehmen.
Themen:
Barrierefreiheit und Inklusion
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Die Finanzierung von Selbsthilfeangeboten (§ 20h SGB V) muss umgestaltet werden. Welche gesetzliche Förderung von Beratungsangeboten beabsichtigen Sie außerhalb der klassischen Selbsthilfe z.B. für regionale und überregionale Beratungsnetzwerke für MeH, gemeinnützige Stiftungen, gGmbHs zu schaffen?
Wir wollen die Patienten-Selbsthilfe, gleich in welcher Trägerschaft, erheblich besser ausstatten und die Patientenvertretung in der Selbstverwaltung mittelfristig zu einer gleichberechtigten Stimme machen. Dafür müssen insbesondere die Gelder für die nichtprojektgebundene Arbeit aufgestockt werden - – nicht zuletzt, damit sie sich unabhängig von der Einflussnahme durch Politik, Krankenkassen und Industrie weiterentwickeln und wachsen kann. Die Förderung sollte langfristig angelegt werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Die Förderung der Selbsthilfe sehen wir als gesamtgesellschaftliche Aufgabe an und fordern somit die verlässliche Finanzierung durch Steuermittel statt über Beitragsgelder. Beratung erhalten Patient*innen auch durch die Unabhängige Patientenberatung (UPD), die wir wieder in gemeinnützige Trägerschaft überführen und dauerhaft finanziell stärken wollen.
Themen:
Barrierefreiheit und Inklusion