Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Queer Lexikon
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Wie schätzen Sie die Situation von LSBTIQA (Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter*, Queere, Asexuelle) Menschen in Deutschland ein? Wo besteht hier noch Handlungsbedarf?
Es hat sich in dieser Legislaturperiode einiges getan, aber bei weitem nicht genug. Queere Menschen sind u.a. auf dem Arbeitsmarkt, im Gesundheitswesen, als Jugendliche an Schulen, als Eltern und Kinder in Regenbogenfamilien vielfach noch Benachteiligungen ausgesetzt. Sie sind häufiger Opfer von Gewalt und Alltagsdiskriminierung, ihre Rechte auf sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung harren noch der Umsetzung, ihre Anlaufstellen werden häufig nicht ausreichend finanziert, in vielen Bereichen fehlt es an queersensiblen Strukturen und Kompetenzen. Queerpolitik muss Querschnittsaufgabe in sämtlichen Politikbereichen werden, damit diese und andere Bedarfe endlich ausreichend bearbeitet werden und queeres Leben und Lieben vollständig anerkannt statt Schikanen ausgesetzt ist.
Themen:
Queer und Trans
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Die Rechte von trans Personen sind in den letzten Jahren mehr in den Fokus gerückt. Inter(geschlechtliche) Personen dagegen tauchen in der öffentlichen Debatte nach wie vor fast nicht auf. Wie sind Ihre Ideen, diese Gruppe nicht nur im öffentlichen Bewusstsein sichtbarer zu machen, sondern auch deren Rechte zu stärken?
Was die Grund- und Menschenrechte von inter* Personen angeht, muss das gerade erst verabschiedete Schutzgesetz für „Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ dringend nachgebessert werden. Wir hatten mit der Berufung von Prof. Konstanze Plett als Sachverständige die entsprechende Expertise in die Bundestagsanhörung zum Gesetzentwurf Anfang 2021 eingebracht. Mediziner*innen und Geburtshelfende müssen für ihre Arbeit fortgebildet werden und die fremdbestimmten Operationen und Hormonbehandlungen sollen aufgearbeitet und entschädigt werden. Das hatten wir als LINKE in dieser Legislatur bereits eingebracht, wurde jedoch von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.
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Queer und Trans
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Das sogenannte Transsexuellengesetz ist großteils vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben und sollte aktualisiert werden. Was wären für Sie entscheidende Eckpunkte einer gelungenen Neuregelung?
Die LINKE hat schon bei der Einführung der Option „divers“ im Personenstandsrecht Ende 2018 Vorschläge in einem Änderungsantrag eingebracht: Über ein standesamtliches Verfahren soll der Geburtseintrag der Erwachsenen einfach und schnell korrigiert werden. Der Offenbarungsschutz muss weiterhin gewährleistet sein. Es liegen im Familienministerium seit 2017 genug juristische Expertisen vor, um die Rechtsfolgen der Abschaffung des TSG und der Überführung in ein selbstbestimmtes Verfahren zügig und gut zu klären. In unserem Wahlprogramm fordern wir: „Wir wollen einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag für alle. Eine Vornamens- und Personenstandsänderung muss mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt möglich werden – ohne die bisherigen Zwangsberatungen, Gutachten, ärztlichen Atteste und Gerichtsverfahren.“ Wir wollen das pathologisierende TSG abschaffen und durch eine Gesetzgebung der geschlechtlichen Selbstbestimmung ersetzen.
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Queer und Trans
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Werden Sie sich im Bundestag dafür einsetzen, dass gleichgeschlechtliche Paare ohne den Zwischenschritt der Stiefkindadoption das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder erhalten können?
Ja. Das Abstammungsrecht wollen wir so reformieren, dass bestehende Benachteiligungen von lesbischen und schwulen Ehen und Lebensgemeinschaften gegenüber heterosexuellen Ehen und Lebensgemeinschaften beseitigt werden. Das beinhaltet auch die rechtliche Anerkennung der Co-Elternschaft sowie von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Eltern. Dies muss auch rückwirkend gelten.
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Queer und Trans
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Immer häufiger bedeutet Familienleben nicht mehr automatisch, dass nur ein oder zwei Erwachsene Bezugspersonen mit Kindern zusammenleben. Wie planen Sie, derartige Patchwork- und Regenbogenfamilien rechtlich zu stärken, in der Kinder mehr als zwei Personen in der Elternrolle erleben?
Wir fordern ein Wahlverwandtschaftsrecht, in dem nicht nur (heterosexuelle) Paare Verantwortung füreinander übernehmen dürfen, sondern jede Familien- und Beziehungsform, in der Menschen verbindlich füreinander einstehen wollen. Dies kann auch eine mehr als zwei Personen umfassende Beziehung meinen (zum Beispiel eine Mehrelternfamilie mit zwei lesbischen Müttern und zwei schwulen Vätern). Ihnen ist ein umfangreiches Besuchsrecht im Krankheitsfall, Adoptionsrecht und Aussageverweigerungsrecht einzuräumen. Gleichzeitig müssen auch hier staatliche Zuwendungen ermöglicht werden, wenn ein Angehöriger (nach dem Wahlverwandtschaftsrecht) gepflegt wird oder sich Kinder in einer Wahlverwandtschaft befinden.
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Queer und Trans
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Wie werden Sie das Anliegen unterstützen, dass auch mehr als zwei Personen sich offiziell als Eltern eintragen lassen können?
Da im Falle von Mehrelternschaft viele Rechtsbereiche betroffen sein werden, vom Abstammungs- über Familien- und Sozialrecht bis zum Erbrecht, werden wir in einen umfassenden Prozess der politischen Willensbildung eintreten - unter Einbeziehung internationaler Expertise und aus den Fach- und Interessensverbänden hier vor Ort. Dem gesetzlich meist vorausgesetzten Zwei-Eltern-Prinzip stehen in der Realität längst Familienmodelle mit sowohl einem Elternteil wie auch mehr als zwei „Erziehenden“ gegenüber. Dies muss politisch anerkannt und geregelt werden. Als erstes braucht es eine Reform des Abstammungsrechts dahingehend, dass die u.a. Zwei-Mütter-Familien vorgeschriebene Stiefkindadoption abgeräumt wird.
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Wer nach einer Vornamens- und Personenstandsänderung Elternteil wird, muss bisher damit leben, dass diese Änderung für die Geburtsurkunde eigener Kinder nicht berücksichtigt werden. Wie sähe in Ihren Augen eine bessere Lösung aus?
Die Elternbezeichnungen in Geburtsurkunden sollten nicht binär auf Vater/Mutter beschränkt bleiben, was ja nur eine auf reproduktive Rollen reduzierte Elternrolle fortschreibt, die im Fall von trans* und nicht-binären Eltern nicht korrekt ist bzw. ein ungewolltes Outing nach sich ziehen kann. Bei der Geburt einen Kindes sind der oder die aktuell geführten Elternname/n einzutragen, ggf. nachzutragen. Niemandem ist geholfen, wenn Gesetzen dagegenstehen, dass trans* Familienmitglieder selbstbestimmt in Dokumenten ausgewiesen sind.
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Queer und Trans
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LSBTIQA Personen sind besonders häufig von Diskriminierung betroffen. Welche Maßnahmen dagegen würden Sie im Bundestag gerne mitgestalten und unterstützen? Was wäre aus Ihrer Sicht hier insbesondere geboten, um auch Kindern, die trans sind, besser gerecht zu werden?
Wir wollen den Schutz vor Diskriminierung aufgrund von geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufnehmen. Die Rechte von trans* Kindern und Jugendlichen müssen an allen Orten, wo sie sich entwickeln, ob zu Hause, in der Schule oder als Jugendlicher, der altersgerechte Anlaufstellen und Infrastrukturen braucht, gestärkt werden. Dazu gehört die diskriminierungsfreie Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtszugehörigkeit. Wir setzen uns für geschlechtsneutrale Toiletten und Waschräume, insbesondere in öffentlichen Gebäuden ein. Trans* Personen brauchen freien Zugang zu allen notwendigen medizinischen Leistungen und die Übernahme der dafür anfallenden Kosten durch die Krankenkassen – auch wenn sie keine Krankenversicherung haben und unabhängig vom aktuellen Aufenthaltsstatus. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes muss finanziell so ausgestattet werden, dass sie Beratungsangebote zielgruppengerecht, mehrsprachig und barrierefrei in die Arbeitswelt geben kann. Es braucht mehr öffentliche Mittel für queerkompetente Vertrauenspersonen, Lehr- und Lernmittel wie auch Öffentlichkeitskampagnen.
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Bisher ist eine Ausnahmeerscheinung wenn Politiker\*innen LSBTIQA sind. Was sollte Ihre Partei, was sollten Parlamente und Regierungen unternehmen, um mehr Personen, die trans oder nicht-binär sind, in Amt oder Mandat zu bekommen?
DIE LINKE. hat in ihrer Parteisatzung die §§ 9 und 10 für Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit und seit Jahren einen entsprechenden, jährlichen Bericht über Maßnahmen und Fortschritte zum Erreichen unserer Ziele bezüglich „interner“ Vielfalt und Gleichstellung. Bei uns sind die Rechte von Minderheiten in der Mitgliedschaft, insbesondere das Recht auf Selbstbestimmung, durch die Vorstände der Partei und ihrer Gebietsverbände besonders geschützt. Ihre Repräsentanz und Mitwirkung im Meinungs- und Willensbildungsprozess der Partei wird gefördert. Wir arbeiten an Paritätsgesetzen, die zumindest den Schritt verfolgen, mindestens die quantitative Repräsentation realer Geschlechtervielfalt in den Parlamenten auf Landes- oder auch auf Bundesebene zu gewährleisten. Wir setzen uns als Partei gesellschaftlich und politisch für queere Rechte und Sichtbarkeit ein und müssen diesem Anspruch auch in unserer eigenen Praxis genügen. Wir haben viele queere Arbeitsgemeinschaften, deren Rolle in diesen Prozessen gestärkt werden muss.
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Welche der genannten Themen werden Sie in den ersten 100 Tagen nach der Wahl angehen?
Wir werden auf Regierungsbildung und Koalitionsvertrag entsprechend einwirken, dass die größten Baustellen auf die Agenda kommen: z.B. Abschaffung des TSG, Gewaltschutz, Anerkennung von Familienvielfalt. Sobald die parlamentarische Arbeit losgeht, werden wir Anträge und Anfragen einbringen, die an unsere Vorarbeit in der letzten Legislatur anschließen. Als Stichpunkte seien genannt: Rettungsschirm für queere Infrastrukturen, Regelfinanzierung queerer Gesundheitsbedarfe, Evaluation der Gesetze zum Verbot sog. „Konversionsmaßnahmen“ und zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder.
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