Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Der goldene Aluhut gUG (haftungsbeschränkt)

Der goldene Aluhut

Der goldene Aluhut gUG (haftungsbeschränkt)

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Was unternehmen Sie gegen demokratiefeindliche Bestrebungen in der Gesellschaft, in den Sicherheitskräften, aber vor allem auch in den eigenen Reihen (z.B Zusammenarbeit mit rechtsextremen Parteien auf kommunaler Ebene)?
Die Stärkung von Demokratinnen und Demokraten ist aus Sicht der LINKEN das beste Mittel gegen demokratiefeindliche Bestrebungen in der Gesellschaft. Wir wollen mit einem Demokratiefördergesetz zivilgesellschaftliche Gruppen, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Homo- und Transfeindlichkeit, Antiziganismus, religiösen Fundamentalismus, antimuslimischen Rassismus und für mehr Demokratie engagieren, unterstützen. DIE LINKE fordert ein Demokratisierung der Sicherheitsbehörden. Es braucht eine wissenschaftliche Untersuchung extrem rechter Einstellungen und rassistischer Praktiken bei Polizei und Bundeswehr. Gegen Rassismus und Korpsgeist bei der Polizei sind eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle auf Bundesebene, eine Kennzeichnungspflicht, eine Überarbeitung der Ausbildung sowie Rotationsmodelle für geschlossene Einheiten nötig. Für DIE LINKE gilt: Es gibt keinerlei Zusammenarbeit mit Parteien der extremen Rechten. Demokratiefeindschaft hat gesellschaftliche Ursachen die von der Politik in den Blick genommen werden müssen. Spaltung, Ungleichheit und extreme Konkurrenz fördern solche Einstellungen. DIE LINKE will mit gleichen Rechten für alle und massiven Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, die eine Gesellschaft zusammenhält – bezahlbarer Wohnraum, kostenfreier ÖPNV, gute Gesundheitsversorgung, Arbeit und Bildung, dem entgegensteuern.

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Was werden Sie tun, um qualitative Information der Bevölkerung zu verbessern und Medienkompetenz zu stärken, um die Verbreitung von Verschwörungsideologien zu erschweren? Welche Konzepte gibt es zum Umgang mit delegitimierenden und Hass schürenden Äußerungen auf Plattformen?
Um eine qualitative Informationsversorgung zu gewährleisten müssen die Rahmenbedingungen für qualitativ guten Journalismus gesetzt werden. DIE LINKE will eine vielfältige Medienlandschaft, zu der neben privaten Anbietern ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk und nicht kommerzielle Medien gehören. Für DIE LINKE ist deutlich verbesserte Medienbildung für alle Altersgruppen wesentlich zur Bekämpfung von Desinformation und Hass – im Netz wie analog. Die Rolle der Landesmedienanstalten wollen wir stärken und Medienkompetenz in der vorschulischen Bildung, in Schule und Unterricht, in der Arbeitswelt, in zivilgesellschaftlichen Projekten und bis ins hohe Alter verankern. Aus Bekämpfung von Desinformation darf keine Zensur werden: Deswegen fordert DIE LINKE, dass die Entscheidung über Online-Inhalte nicht von privaten Unternehmen getroffen werden darf, sondern von öffentlichen Stellen übernommen werden muss. Es darf kein Plattform-Parallelrecht ohne öffentliche Kontrolle geben. Hass im Netz muss viel konsequenter verfolgt werden: DIE LINKE fordert verpflichtende Weiterbildungen sowie adäquate IT-Ausstattung für Polizei und Justiz und angemessene Ressourcen für Beratungsstellen zur Unterstützung der Betroffenen bundesweit. Die Plattformen müssen transparent agieren, Ansprechpartner*innen im Land und einfach erreichbar Melde- und Widerspruchsmöglichkeiten anbieten. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, daher dürfen Eingriffe auch in Social Media nur rechtsstaatlich fundiert und mit großer Vorsicht geschehen. Automatisierte Übertragung von Nutzer*innen-Daten an Sicherheitsbehörden lehnen wir ab.

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Sollen weiterhin Heilpraktiker, homöopathische „Medikamente“ und andere erwiesen unwirksame esoterische Dinge von der Allgemeinheit (KK) bezahlt werden dürfen, nachweislich wirksame und sinnvolle wie Brillen, Zahnersatz, Kuren aber nicht?
Nein. DIE LINKE fordert unabhängig von der Finanzierung von Homöopathika die Erstattung von Zahnersatz, Kuren, Sehhilfen, Fahrgeld, nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln (Positivliste), wenn sie medizinisch angezeigt sind. Eine solidarische Finanzierung von Methoden ohne anerkannten Wirksamkeitsnachweis sehen wir kritisch. Das gilt auch für die Erstattung von Homöopathiebehandlungen über Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Stattdessen können sich Versicherte wenn gewünscht über Zusatzversicherungen Heilpraktiker*innenleistungen, homöopathischen Mitteln etc. sichern.

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Haben Sie vor, das Arzneimittelgesetz zu ändern, nach dem homöopathische Arzneimittel nicht wie andere Arzneimittel ihre Wirksamkeit nachweisen müssen?
Ja. Für DIE LINKE dürfen alle Medikamente nur durch wissenschaftliche Studien, die die Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit nachweisen, ihre Zulassung erhalten. Sonderwege ohne wissenschaftliche Grundlagen wollen wir beseitigen und in diesem Sinne auch das Arzneimittelgesetz und weitere Rechtsvorschriften ändern. Wir wollen eine klare Deklaration der Inhaltsstoffe homöopathischer Mittel und ihrer Konzentration mindestens in deutscher Sprache sowie einen verpflichtenden Hinweis auf nicht nachweisbare Wirkungen über den Placeboeffekt hinaus. Wir sehen zudem die Aufhebung der Apothekenpflicht für Arzneimittel der sogenannten besonderen Therapierichtungen kritisch. Die Apotheke ist der Ort, in dem die Menschen sich über nachgewiesene Wirkungen, aber auch Risiken von Therapien ohne Nachweis einer Wirksamkeit erkundigen können. Selbstverständlich steht es den Menschen in der Selbstmedikation frei, sich dennoch auch gegen eine anerkannte Behandlungsmethode zu entscheiden.

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Ist eine Impfpflicht zum Schutz vulnerabler Gruppen geplant?
Nein. DIE LINKE lehnt eine Impfpflicht auch für vulnerable Gruppen ab. Stattdessen wollen wir zielgruppenspezifische Aufklärung und zugehende Impfangebote öffentlich fördern. Wir befürworten einen einfachen Impfzugang ohne Terminvergabe durch mobile Impfteams, Impfbusse und dezentrale Impfmöglichkeiten für alle Menschen, die es wollen. Auch einen Impfzwang durch die Hintertür über kostenpflichtige Tests lehnen wir ab, insbesondere für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Vulnerable Gruppen wollen wir weiterhin kostenfrei schützen. Auch geimpfte oder genesene Besucher, Beschäftigte, Therapeuten und andere müssen vor Ort getestet werden, um innerhalb stationärer Einrichtungen und in der ambulanten Versorgung größtmöglichen Schutz mit größtmöglicher Freiheit zu verbinden.

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Planen Sie ein Verbot von Konversionstherapien gegen Homosexualität?
Ja. Konversionsbehandlungen müssen komplett verboten werden, auch an Erwachsenen. Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte müssen zukünftig rechtlich belangt werden können, wenn sie dennoch Konversionsbehandlungen hinnehmen oder veranlassen. Die Bundesregierung hat in der aktuellen Legislatur einen ersten Schritt gemacht, queere Menschen von Konversionsbehandlungen zu schützen, was sowohl die sexuelle Orientierung, als auch die Geschlechtsidentität betrifft. Das Gesetz ist immerhin ein Anfang, aber noch unzureichend und lückenhaft - auch weil die Bundesregierung die Stellungnahmen der Sachverständigen zu wenig beherzigt hat. Wir fordern weiterhin, dass der Schutz nicht auf Minderjährige beschränkt wird und Möglichkeiten zur Umgehung der Strafbarkeit gestoppt werden, wie zum Beispiel die Anleitung von Eltern zur Durchführung der Behandlung über "seelsorgerische" Beratung und Broschüren.

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Welche kurzfristigen Mittel werden eingesetzt, um die Klimaziele zu erreichen?
Wir müssen umweltschädliche Subventionen wie das Dienstwagenprivileg und die Steuerbefreiung für Kerosin streichen. Bahnen und Busse müssen wir flächendeckend ausbauen und die Preise deutlich senken, damit niemand auf das Auto angewiesen ist. Innerhalb von 5 Jahren kann der öffentliche Personennahverkehr in ganz Deutschland kostenfrei sein und so eine wirkliche Klimawende im Verkehr ermöglichen. Wir wollen pro Jahr 150 Milliarden Euro investieren in flächendeckenden Bahnanschluss, den Ausbau erneuerbarer Energien, energetische Gebäudesanierung und ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft am regionalen Bedarf. Öffentliche Gelder für Unternehmen müssen an Umweltschutz, Beschäftigungssicherung und Mitsprache gebunden werden. Betriebs- und Personalräte müssen ein echtes Mitbestimmungsrecht auch bei Investitionen, Betriebsänderungen und beim Umweltschutz erhalten. Der Ausstieg aus der Kohle muss bis spätestens 2030 erfolgen.