Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Reporter ohne Grenzen (RSF)

Reporter ohne Grenzen

Reporter ohne Grenzen (RSF)

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Wie werden Sie sich für den verbesserten Schutz von Medienschaffenden gegen Übergriffe einsetzen (tätliche Übergriffe am Rande von Demonstrationen, missbräuchliche Klagen [SLAPP], UN-Sonderbeauftragten/r zum Schutz von Journalist*innen)?
Wir setzen uns dafür ein, dass Bund und Länder gemeinsam mit Journalist*innenverbänden eine übergreifende Strategie zum besseren Schutz der Pressefreiheit erarbeitet. Hierzu gehört ein Bündel von Maßnahmen: 1) ein periodischer Bericht „über den Stand, notwendige Schutzmaßnahmen und Herausforderungen für die Pressefreiheit in Deutschland“, der auch die ökonomischen Konzentrationsprozesse und ihre Auswirkungen auf Pressefreiheit und -vielfalt analysiert; 2) die Einführung von verbindlichen Modulen zur Rolle der Presse sowie zum Umgang mit Pressevertreter*innen am Rande von Versammlungen in der Aus- und Fortbildung von Polizist*innen; 3) die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Straftaten gegenüber Medienschaffenden in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit; 3) Gesetzänderungen bezüglich der Auskunftssperre und der Impressumspflicht im Sinne des Schutzes von Medienschaffenden; 4) neben dem geplanten EU-Rechtsakt gegen Slapps, braucht es auch auf nationaler Ebene umfassende Anti-Slapp-Gesetze, die u.a. eine einfach zugängliche und umfassende Rechtsschutzversicherung für spezifische Gruppen vorsieht; 5) schließlich unterstützen wir die Forderung nach einer/m UN-Sonderbeauftragten/r zum Schutz von Journalist*innen.

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Wie werden Sie sich für die Umsetzung des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus auf EU- Ebene einsetzen? Wie setzen Sie sich dafür ein, dass eine Zusammenarbeit mit notorischen Verletzern der Pressefreiheit, wie beispielsweise Ägypten oder China, an Menschenrechte geknüpft wird?
Der neue Sanktionsmechanismus der EU zielt nur auf Rechtsstaatsverstöße, die die finanziellen Interessen der EU verletzen, und stellt kein grundsätzliches Instrument gegen Rechtsstaatsverletzungen oder Verletzungen der Pressefreiheit dar. Artikel 7 ist als lex specialis einschlägig. DIE LINKE hat sich im Bundestag als einzige Fraktion dafür eingesetzt Artikel 7 mit Mehrheitsbeschluss im Rat anzuwenden.

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Sollten Polizei und Nachrichtendienste Zugriffsmöglichkeiten auf verschlüsselte Messenger- und Kommunikationsdienste erhalten?
Nein. Im Juni 2021, kurz vor Beendigung der Legislaturperiode haben CDU/CSU und SPD sowohl die Geheimdienste als auch die Bundespolizei zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) ermächtigt. Mit dieser wird ihnen u.a. der Zugriff auf verschlüsselte Messenger- und Kommunikationsdienste möglich. Im Falle der Geheimdienste wurden nicht nur die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, sondern auch der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) zu einer Quellen-TKÜ in Form einer Online-Durchsuchung Light befugt. Eine trennscharfe Abgrenzung zwischen beiden Überwachungsmaßnahmen ist nach dem Gesetzestext nicht vorgegeben. Die Anbieter von Internetdiensten wurden zudem verpflichtet, aktiv bei der Infektion der Computersysteme und Endgeräte ihrer Kunden und Kundinnen mitzuwirken. Das bedeutet nichts anderes als eine erzwungene Beihilfe zu staatlichem Hacking. Untergraben wird mithin die digitale Sicherheitsarchitektur aller Bürgerinnen und Bürger. Im Falle der Bundespolizei soll – das Gesetz liegt durch einen Einspruch des Bundesrates bis auf weiteres auf Eis – der Einsatz von Staatstrojanern zur Quellen-TKÜ nicht nur gegen Personen gerichtet werden, die einer konkreten Straftat verdächtigt sind, sondern auch dann möglich sein, wenn Annahmen bestehen, es könnten Straftaten begangen werden. DIE LINKE hat beide Gesetzesvorhaben als völlig unverhältnismäßig und offenkundig verfassungswidrig abgelehnt und wird dies auch künftig tun.

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Wie wollen Sie ein angemessenes Verhältnis zwischen nachrichtendienstlichen Überwachungsbefugnissen einerseits und Ressourcen und Kompetenzen der Kontrollinstanzen andererseits sicherstellen? Welchen Entwicklungsbedarf sehen Sie bei BND- und G-10-Gesetz?
Insgesamt sieben Organe sind in unterschiedlichem Maße in Kontrolltätigkeiten über die deutschen Geheimdienste, hier nur auf Bundesebene betrachtet, eingebunden (PKGr, die G10-Kommission, Vertrauensgremium des Bundestags, der Bundesrechnungshof sowie der Bundesdatenschutzbeauftragte. Ein solche Fragmentierung des Aufsichtsrahmens ist dysfunktional und führt zu realen Kontrolllücken. Die bestehenden Kontrollstrukturen halten mit der forcierten Entwicklung immer neuer Überwachungstechnologien nicht Schritt. Neben rechtlichen Befugnissen fehlt es an entsprechend leistungsfähigen Werkzeugen und technischem Fachwissen, um moderne Methoden der Datenanalyse, der Datenfilterung, der Mustererkennung und des Datenaustausches zu verstehen und gezielt kontrollieren zu können. Einige Länder haben daher in ihrem Rechtsrahmen den Weg hin zu einem direkten und unmittelbaren Zugang der Aufsichtsgremien zu allen nachrichtendienstbasierten Informationsverarbeitungsstufen und Datenarten eingeschlagen. Das wäre auch in Deutschland notwendig, bspw. für die Mitglieder des PKGr oder von diesen benannten technischen Sachverständigen. Schließlich sei noch auf eine weitere Diskrepanz in der Kontrolle des deutschen Auslandsgeheimdienst hingewiesen: Mit dem neu gegründeten Unabhängigen Kontrollrat wird künftig die Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND intensiver überwacht als die nach den Grundrechtsmaßstäben des Bundesverfassungsgerichts eingriffsintensivere, durch die G10-Kommission kontrollierte Überwachung der internationalen Kommunikation (Inland-Ausland-Telekommunikation). Die G10-Kommission, eine weitere bedeutsame Baustelle im deutschen Nachrichtendienstrecht, erreicht somit weder personell noch materiell das sehr begrenzte Maß an Aufsichtsbefugnissen, das jetzt für den Unabhängigen Kontrollrat zur Verfügung stehen soll. DIE LINKE wirbt auch aus diesen Gründen für parlamentarische Mehrheiten und internationale kollektive Verhandlungssysteme, die den Aufgabenbereichen der Auslandsgeheimdienste klare Grenzen setzen und - zu Ende gedacht - diese grundsätzlich überflüssig machen.

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Wie wollen Sie die EU-Whistleblowing-Richtlinie ins nationale Recht umsetzen, um Hinweisgeber*innen als wichtige journalistische Quellen umfassend zu schützen?
Zu den gesetzgeberischen Initiativen zur Stärkung der Pressefreiheit gehört zentral das Whistleblower*innen-Schutzgesetz, das auf eine EU-Richtlinie zurückgeht und in diesem Jahr umgesetzt werden muss. Wir wollen, dass bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, im Zuge eines Whistleblower*innen Schutzgesetzes auch diejenigen geschützt werden, die Verstöße gegen nationales Recht melden. Was den Straftatbestand „Datenhehlerei“ (§ 202d StGB) betrifft, so soll dieser so gefasst werden, dass Whistleblower*innen und investigative Journalist*innen sowie Personen, die bei Recherchen unterstützen, umfassend geschützt werden und das Beschlagnahmeverbot aus § 97 StPO für diesen Personenkreis vollumfänglich gewährleistet wird. Zudem wollen wir, dass die Novelle des BND-Gesetzes zurückgezogen wird und für den Schutz der Vertraulichkeitsbeziehungen von Journalist*innen die Ausnahmetatbestände auf sämtliche Datenerhebungen (inklusive Verkehrsdaten) ausgeweitet werden. Entsprechende Maßnahmen müssen dokumentiert und grundrechtskonform abgewogen werden.

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Setzen Sie sich dafür ein, das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln, das Bundesbehörden verpflichten würde, den Bürger*innen Informationen von sich aus zur Verfügung zu stellen? Welchen Reformbedarf sehen Sie beim Auskunftsanspruch der Medien?
Ja. DIE LINKE. will das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz ausbauen. Mit öffentlichen Mitteln erstellte Informationen müssen im Sinne von Open Data kostenlos öffentlich zugänglich sein. Daten, die demokratische Kontrolle ermöglichen, wie Verträge für steuerfinanzierte Aufträge, Plenarprotokolle und Dokumente, sollten maschinenlesbar und mit offenen Schnittstellen automatisiert abrufbar sein. Im Rahmen kommerzieller SmartCity-Projekte gesammelte Daten müssen der Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Wir setzen uns für die Stärkung journalistischer Informationsansprüche gegenüber Behörden ein. Wir fordern geschützte Kommunikation insbesondere für Pressevertreter*innen sowie gesetzlichen Schutz von Whistleblowern. Die Ausnahmeregelungen für Geheimdienste aus den Informationsfreiheitsgesetz und dem Archivgesetz müssen gestrichen werden. Presseberichterstattung darf nicht zur Strafverfolgung führen. Wir fordern einen regelmäßigen Bericht der Bundesregierung über den Stand der Pressefreiheit. Ein solcher Pressefreiheitsbericht sollte ebenfalls die ökonomischen Konzentrationsprozesse und ihre Auswirkungen auf Pressefreiheit und -vielfalt analysieren.

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Wie können Medienschaffende und andere besonders von Hass im Netz betroffene Personen besser geschützt werden, ohne die Meinungs- und Informationsfreiheit und den Datenschutz einzuschränken?
Digitale Gewalt im Netz muss juristisch anerkannt und verfolgt werden. Dazu muss auch Kompetenz in den Strafverfolgungsbehörden aufgebaut werden. Das betrifft besonders digitale Gewalt gegen Frauen, Kinder/Jugendliche und Angehörige von Minderheiten. Die Impressumspflicht wollen wir überarbeiten, um die Privatsphäre von Websitebetreiber*innen zu sichern. Das Fernmeldegeheimnis und der Schutz gespeicherter Daten muss auch für Jugendliche gelten: Eltern dürfen sich zu offensichtlich geschützten Daten keinen Zugang verschaffen. Apps zur Überwachung beispielsweise des Standorts lehnen wir ab.

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Wie wollen Sie die finanzielle Situation der in Deutschland sowie in Drittländern ansässigen Exilmedien verbessern? Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Deutschland unbürokratisch Nothilfe-Visa für Journalist*innen erteilt, die in ihrer Heimat verfolgt oder bedroht werden?
Indem wir die Fördermaßnahmen des Auswärtigen Amt oder des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung anpassen. Unabhängige und kritische Berichterstattung geht in Ländern mit eingeschränkter oder gar fehlender Pressefreiheit über reinen Aktivismus hinaus, sondern ist als wichtiger Beitrag in zivilen Friedensprozessen zu werten. Auch dieser Aspekt muss sich in der Konzeption und Etathöhe von Förderregularien angemessen widerspiegeln. Gleichwohl muss auch in Hinblick auf Exilmedien die Förderung staatsfern und z.B. über nichtstaatliche Organisationen erfolgen. In Deutschland lebende Exiljournalistinnen sollten besser in die hiesige Medienlandschaft integriert werden Unterstützung erfahren, denn geflüchtete Journalistinnen tragen zu mehr Diversität bei, eröffnen Zugang zu ihren Netzwerken und berichten aus einer neuen Perspektive. Aktuell fordert DIE LINKE. über parlamentarische (z.B. Anträge) wie auch außerparlamentarische Instrumente das sofortige Einsetzen von Visa-Nothilfeprogrammen, um u.a. Medienschaffende aus Afghanistan zu evakuieren.